Rechtsprechung
| LG Berlin, 06.02.2015 - 63 S 236/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535 Abs. 1, 536 Abs. 1
Ständige Ruhestörung als Mangel der Mietsache; Grenzen des sozialadäquat hinzunehmenden Lärms - mietrechtkreuztal.de
Mietminderung bei permanentem ruhestörendem Lärm aus Nachbarwohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ständige Ruhestörung als Mangel der Mietsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gevestor.de (Kurzinformation)
Ruhestörung und Mietminderung - wann es möglich ist
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Ständige Lärmbelästigung, Ruhestörung durch Nachbarn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mietminderung von 10 % bei ständigen Lärmstörungen in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln und Türknallen - Vorliegen von über das übliche und als vertragsgemäß hinzunehmende Maß an Beeinträchtigungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nur ständige Ruhestörung ist Mangel der Mietsache (IMR 2015, 1098)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.04.2014 - 235 C 64/14
- AG Berlin-Charlottenburg, 10.07.2014 - 235 C 64/13
- AG Berlin-Charlottenburg, 10.07.2014 - 235 C 64/14
- LG Berlin, 06.02.2015 - 63 S 236/14
Papierfundstellen
- GE 2015, 656
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Wohnraummiete: Vereinbarung einer einkommensabhängigen Miethöhe
- IWW
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 557
Kein Mieterhöhungsrecht aus Förderungsvertrag mit der IBB; keine einkommensabhängige Miete - mietrechtsiegen.de
Vereinbarung einer einkommensabhängigen Miethöhe
- ibr-online
Mieterhöhung für preisfreien Wohnraum nur in den gesetzlich geregelten Fällen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine einkommensabhängige Miete für preisfreien Wohnraum!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Verknüpfung einer Mieterhöhung an die Einkommensverhältnisse des Mieters (IMR 2015, 318)
Papierfundstellen
- MDR 2015, 699
- GE 2015, 656
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04
Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten …
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
Unbedenklich wäre es allein gewesen, wenn die Beklagte während des Bestehens des Mietverhältnisses einer Mieterhöhung auf den von der Klägerin nunmehr verlangten Mietzins zustimmt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 20. Juli 2005 - VIII ZR 199/04, NJW-RR 2005, 1464 (sub II.1 (zu § 10 Abs. 1 MHG)). - BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
Umfasst sind davon solche Abreden, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung abändern (BGH, Urt. v. 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NZM 2009, 613). - BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92
Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
Denn die Nichtigkeit der getroffenen Abrede folgt allein aus ihrem gemäß § 557 Abs. 4 BGB verbotswidrigen Inhalt, unabhängig von ihrer Transparenz und den subjektiven Vorstellungen der Vertragsparteien (vgl. BGH, Urt. v. 25. März 1993 - IX ZR 192/92, NJW 1993, 1638 Tz. 21;… Sack/Seibl, in: Staudinger, BGB, Neuberab. 2011, § 134 Rz. 82 m.w.N.).
- BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96
Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von …
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
Keine der Klägerin günstigere Beurteilung folgt aus dem zwischen der ursprünglichen Vermieterin und der IBB geschlossenen Fördervertrag, der die Klägerin mangels einer entsprechenden rechtsgeschäftlichen Vereinbarung mit ihrer Rechtsvorgängerin zwar nicht unmittelbar bindet (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445), in den sie aber durch den Erwerb des Grundstücks über den Mietvertrag nebst ergänzender Vereinbarungen in den Anlagen eingetreten und daraus in gleicher Weise wie ihre Rechtsvorgängerin berechtigt und verpflichtet ist (…vgl. BGH, Urt. v. 10. September 2003 - VIII ZR 58/03, NJW 2003, 3767;… Kammer, Urt. v. 5. September 2013 - 67 S 24/13, n.v.). - BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 41/03
Zulässigkeit eines Mietverzichts mit anschließender Erhöhung im öffentlich …
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
Alldies verkennt die Berufung, die zudem der unzutreffenden Auffassung ist, ihre Rechtsvorgängerin habe für den Zeitraum der Förderung einen gemäß § 557 Abs. 4 BGB unbedenklichen und nunmehr wieder aufgelebten anteiligen Mietverzicht geübt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12. November 2003 - VIII ZR 41/03, ZMR 2004, 174;… Kammer, a.a.O.). - BGH, 10.09.2003 - VIII ZR 58/03
Erwerb eines öffentlich geförderten Wohnhauses in der Zwangsversteigerung
Auszug aus LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
Keine der Klägerin günstigere Beurteilung folgt aus dem zwischen der ursprünglichen Vermieterin und der IBB geschlossenen Fördervertrag, der die Klägerin mangels einer entsprechenden rechtsgeschäftlichen Vereinbarung mit ihrer Rechtsvorgängerin zwar nicht unmittelbar bindet (…vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445), in den sie aber durch den Erwerb des Grundstücks über den Mietvertrag nebst ergänzender Vereinbarungen in den Anlagen eingetreten und daraus in gleicher Weise wie ihre Rechtsvorgängerin berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 10. September 2003 - VIII ZR 58/03, NJW 2003, 3767;… Kammer, Urt. v. 5. September 2013 - 67 S 24/13, n.v.).
- LG Berlin, 17.05.2016 - 67 S 115/16
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Abhängigkeit der Miethöhe …
Ginge man davon aus, dass die dortige Regelung der Vertragsanpassung nicht eindeutig oder lückenhaft wäre, so wäre sie wegen § 305c Abs. 2 BGB in dem dargelegten Sinne zu Lasten der Beklagten auszulegen, die als Verwenderin der insoweit vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen das Verständnisrisiko allein zu tragen hat (vgl. für den umgekehrten Fall der Erhöhung: Kammer, Beschl. v. 26. März 2015 - 67 S 77/15, ZMR 2015, 699, Tz. 7, zit. nach juris).
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