Rechtsprechung
| LG Berlin, 20.03.2018 - 67 S 12/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB
Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Zahlungspflichtverletzungen des Mieters - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1
Kündigung bei wechselseitigen Zahlungspflichtverletzungen
- mietrechtsiegen.de
Mietvertragskündigung wegen Zahlungspflichtverletzungen des Mieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei eigener erheblicher Zahlungspflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ordentliche Kündigung des Vermieters wegen Zahlungspflichtverletzungen des Mieters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigene Zahlungsschuld gegenüber den Mietern: Keine Kündigung des Mietverhältnisses! (IMR 2018, 277)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 8 C 153/17
- LG Berlin, 20.03.2018 - 67 S 12/18
Papierfundstellen
- GE 2018, 717
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 29.11.2016 - 67 S 329/16
Räumungsklage gegen den Wohnraummieter: Wirksamkeit einer Kündigung bei …
Auszug aus LG Berlin, 20.03.2018 - 67 S 12/18
Diese im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem behaupteten Zahlungsrückstand der Beklagten stehende erhebliche Zahlungspflichtverletzung der Klägerin lässt die Pflichtverletzung der Beklagten als derart geringfügig erscheinen, dass sie ohne das Hinzutreten weiterer - und hier nicht gegebener - gewichtiger Umstände nicht geeignet ist, ihr das für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erhebliche Gewicht zu verleihen (vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, WuM 2017, 26, juris Tz. 11; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 67 S 229/17, GE 2017, 1407, juris Tz. 4). - LG Berlin, 05.10.2017 - 67 S 229/17
Wohnraummiete: Erheblichkeitsprüfung bei ordentlicher Zahlungsverzugskündigung; …
Auszug aus LG Berlin, 20.03.2018 - 67 S 12/18
Diese im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem behaupteten Zahlungsrückstand der Beklagten stehende erhebliche Zahlungspflichtverletzung der Klägerin lässt die Pflichtverletzung der Beklagten als derart geringfügig erscheinen, dass sie ohne das Hinzutreten weiterer - und hier nicht gegebener - gewichtiger Umstände nicht geeignet ist, ihr das für die Kündigung des Mietverhältnisses hinreichend erhebliche Gewicht zu verleihen (…vgl. Kammer, Urt. v. 29. November 2016 - 67 S 329/16, WuM 2017, 26, juris Tz. 11; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 67 S 229/17, GE 2017, 1407, juris Tz. 4).
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.04.2018 - 19 C 277/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
BGB §§ 556d ff., 134; RDG §§ 2 Abs. 2, 3, 5 Abs. 1
Mietpreisbremse und Abtretung an Inkassounternehmen - ibr-online
Inkasso: Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" unwirksam!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2018, 717
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 157/18
Zahlungsklage eines legal tech-Unternehmens aus abgetretenem Recht eines …
Das geht bereits im Einzelnen, erst recht aber in seiner Gesamtheit über die zulässigen Tätigkeiten eines registrierten Inkassodienstleisters weit hinaus (…vgl. AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Urt. v. 22.2.2018 - 18 C 148/17, BeckRS 2018, 10925; Urt. v. 4. April 2018 - 19 C 277/17, GE 2018, 717;… a.A. AG Lichtenberg, Urt. v. 4. Januar 2018 - 16 C 135/17, n.v.).
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