Rechtsprechung
| LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 543 Abs 2 S 1 Nr 3 BGB, § 569 Abs 3 Nr 2 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB, § 91a ZPO
Räumungsklage: Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung bei Schonfristzahlung des Mieters nach kombinierter außerordentlicher und ordentlicher Kündigung des Vermieters - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 2; ZPO § 91a
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs, hilfsweise ordentliche Kündigung, Schonfristzahlung, Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 30.03.2017 - 102 C 333/16
- LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17
- BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17
- LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Papierfundstellen
- MDR 2019, 796
- GE 2019, 734
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 321/14
Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche …
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Konkrete Regeln ließen sich dazu nicht aufstellen; die Schaffung einer Regelung sei dem Gesetzgeber vorbehalten (BGH vom 6.10.2015 - VIII ZR 321/14;… juris Rz. 6).Die Entscheidung, ob in konkreten Einzelfällen dem Vermieter die Durchsetzung des Räumungsanspruchs aus der ordentlichen Kündigung nach § 242 BGB verwehrt wird oder nicht, hängt seither davon ab, ob eine Entscheidung des Tatrichters aufgrund festgestellter besonderer Umstände sich im Rahmen zulässiger Würdigung hält (vgl. den in demselben Verfahren (VIII ZR 321/14) ergangenen Beschluss vom 23.2.2016;… juris Rz. 5).
Rn. 27 Zu der weiteren (mittelbar betroffenen) Frage, von welchen inhaltlichen Erwägungen die Wirkungen einer hilfsweise erklärten fristgemäßen Kündigung abhängen, hat der Bundesgerichtshof bereits zu § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausgesprochen, dass ein Grund zur Zulassung der Revision nicht besteht, weil die maßgebliche Frage sich allgemeiner Betrachtung entzieht (s.o.; BGH vom 6.10.2015 - VIII ZR 321/14;… juris Rz. 5 f.).
- LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16
Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Rn. 15 Andere gehen davon aus, dass die erforderliche Gesamtschau nicht nach "mildem Licht" fragen und auch nicht nach Treu und Glauben erfolgen könne, sondern dass sie Gegenstand der Erheblichkeitsprüfung bei § 573 Abs. 2 Nummer 1 BGB sei (ausführlich LG Berlin vom 16.6.2016 - 67 S 125/16 ; nachfolgend zitiert nach juris). - BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer …
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Rn. 22 Erweist sich bei summarischer Prüfung der Verfahrensausgang als offen, so sind mangels anderer Verteilungskriterien die Kosten gegeneinander aufzuheben (BGH vom 07.02.2018 - VII ZB 28/17; BeckRS 2018, 1997 m.w.N.; BGH vom 28.10.2008 - VIII ZB 28/08; NJW-RR 2009, 422).
- BGH, 07.02.2018 - VII ZB 28/17
Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits; Statthaftigkeit der …
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Rn. 22 Erweist sich bei summarischer Prüfung der Verfahrensausgang als offen, so sind mangels anderer Verteilungskriterien die Kosten gegeneinander aufzuheben (BGH vom 07.02.2018 - VII ZB 28/17; BeckRS 2018, 1997 m.w.N.; BGH vom 28.10.2008 - VIII ZB 28/08; NJW-RR 2009, 422). - OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 11/18
(Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss im Rahmen einer Erbteilungsklage
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Auch auf dieser hypothetischen Grundlage kann die summarische Prüfung ergeben, dass der Ausgang eines Rechtsstreits letztlich als offen anzusehen und also die Kostenaufhebung geboten ist (OLG Saarbrücken vom 06.03.2018 - 5 W 11/18; FamRZ 2018, 1104 m.w.N.). - BGH, 19.10.2004 - VIII ZR 327/03
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache betreffend die Anbringung einer …
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Grundlage der Kostenentscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht davon absieht, alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen rechtlichen oder auch tatsächlichen Fragen zu klären (so z.B. BGH vom 19.10.2004 - VIII ZR 327/03; WuM 2004, 725 für die Fragen, welche Wirkungen eine Parabolantenne für die Außenansicht eines Hauses und welches Interesse der Mieter am Empfang bestimmter Sender über diese Antenne gehabt hätte). - OLG Frankfurt, 01.04.2016 - 6 W 24/16
Berücksichtigung neuen Vorbringens nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Bei einem zu diesem Zeitpunkt noch in der Entwicklung befindlichen Prozessverfahren sind aber auch naheliegende hypothetische Entwicklungen und diejenigen Ergänzungen des Sachverhalts zu berücksichtigen, die eine Partei nach einem gebotenen gerichtlichen Hinweis hätte vornehmen können (OLG Frankfurt/Main vom 01.04.2016 - 6 W 24/16; BeckRS 2016, 8121). - BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Rn. 3 Die zugelassene Revision gegen das Berufungsurteil hatte nach Maßgabe der Revisionsentscheidung vom 19.9.2018 (BGH - VIII ZR 231/17; MDR 2018, 1364 ff.) vorläufigen Erfolg. - BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Nachträglich eintretende Umstände könnten die Berufung auf eine wirksame (ordentliche) Kündigung rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (BGH vom 10.10.2012 - VIII ZR 107/12;… juris Rz. 31). - BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 91/10
Zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher …
Auszug aus LG Berlin, 21.03.2019 - 66 S 90/17
Auch im Rahmen des § 543 BGB komme ein "wesentlich milderes Licht" für die Pflichtverletzung bei einer Gesamtabwägung nach § 543 Abs. 1 in Betracht, liege aber nicht schon bei einem "nur" fahrlässigen Fehlverhalten vor (BGH vom 1.6.2011 - VIII ZR 91/10;… juris Rz. 17). - BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
- LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17
Zahlungsrückstand des Mieters - nur fristlose Kündigung wirksam, nicht jedoch …
- LG Bonn, 06.11.2014 - 6 S 154/14
Einmal gekündigt, einmal nachgezahlt: Kündigung unwirksam!
- LG Berlin, 18.04.2011 - 67 S 502/10
Kündigung von Wohnraum wegen Zahlungsverzugs // Wann muss der Mieter ausziehen?
- LG Berlin, 16.09.2014 - 67 S 290/14
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer hilfsweisen ordentlichen …
- LG Berlin, 01.03.2018 - 64 S 191/17
Wohnraummiete: Gleichzeitige Erklärung von fristloser und ordentliche Kündigung …
- LG Berlin, 26.03.2014 - 65 S 234/13
Wann ist ordentliche trotz unwirksamer fristloser Kündigung dennoch wirksam?
- LG Berlin, 23.03.2010 - 63 S 432/09
- LG Berlin, 30.03.2020 - 66 S 293/19
Wohnraummiete: Heilungswirkung der nachträglichen Mietzahlung bei …
Zum einen hat sich zur Anwendung von § 242 BGB bzw. zur Feststellung, die ordentliche Kündigung stehe ausnahmsweise in einem milderen Licht, ein unüberschaubares Geflecht nahezu beliebig weit voneinander entfernter Konkretisierungen herausgebildet (dazu ausführlich LG Berlin, Beschluss vom 21. März 2019 ( 66 S 90/17 );… juris Rz. 13 - 15 m.w.N.). - LG Berlin, 31.03.2023 - 66 S 149/22
Wirkung einer rechtzeitigen Schonfristzahlung auf ordentliche und …
Die Kammer hat die dazu materiell und prozessual angestellten (weit gestreuten) Erwägungen bereits in konkreten Beispielen zusammengetragen ( LG Berlin vom 21.03.2019, 66 S 90/17 ;… juris Rz. 12 -15 m.w.N.). - AG Berlin-Mitte, 04.09.2019 - 9 C 104/19
Keine Kündigung wegen Mietrückstands unter 2.000 Euro?
(bb) Entgegen der Auffassung der Beklagten beziehungsweise ihrer Prozessbevollmächtigten (§ 85 Absatz 2 ZPO) lägen hier auch keine (gewichtigen) Umstände des Einzelfalles vor, die auf seiner Seite und zu ihren Gunsten hätten zum Tragen kommen können und die Nicht-Zahlung der vertraglich vereinbarten Brutto-warm-Miete für die Monate Februar und März 2019 über immerhin mehr als 1.200,- Euro trotz entsprechender vertraglicher Verpflichtung als nicht erheblich genug erschienen lässt (vergleiche Bundesgerichtshof, NJW 2016, 849 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, GE 2008, 1327 f. mit weiteren Nachweisen; Landgericht Berlin, GE 2019, 734 f. mit weiteren Nachweisen; NJW-RR 2019, 334, 335 f. mit weiteren Nachweisen; GE 2017, 954 f. mit weiteren Nachweisen; Hannappel, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, am angegebenen Ort, § 573, Randnummer 29 mit weiteren Nachweisen; Weidenkaff, in: Palandt, am angegebenen Ort, § 573, Randnummer 16 mit weiteren Nachweisen): Denn eine entsprechende Abwägung im vorliegenden Fall geht zu Lasten der Beklagten aus:.
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