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   BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65   

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BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65 (https://dejure.org/1969,5511)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1969 - X ZR 89/65 (https://dejure.org/1969,5511)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1969 - X ZR 89/65 (https://dejure.org/1969,5511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 503
  • GRUR 1970, 296
  • DB 1970, 821
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1968 - X ZR 15/67

    Wesentliche Beitragsleistung zur Entwicklung einer Räumzange - Bestehen eines

    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65
    würdigen gewesen, und zwar vom Standpunkt des Durchschnittsfachmanns aus, nicht von dem des HaflHI B H B a l s des "Fachmanns der Beklagten", Es sei daher von der Beklagten auch nicht zu verlangen gewesen, daß sie bei ihrer Durchsicht der Zeichnungen daraus mehr hätte entnehmen müssen als der gerichtliche Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachteno Die Revision der Beklagten muß jedenfalls im Ergebnis zu dem Erfolg führen, daß das Schlußurteil des Berufungsgerichts zu diesem Punkt aufgehoben und die Sache insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen wird 2 Der Revision ist zuzugeben, daß nicht, wie es das Berufungsgericht getan hat, darauf abgestellt werden darf, ob die den Gegenstand des Patents 844 711 bildende Erfindung durch die Zeichnungen des Klägers für derart und in dem Sinne "nahegelegt" gewesen ist, daß ihre etwaige Vervollständigung durch H a m m m m m für diesen keine "Erfindung" mehr war, Es ist andererseits aber auch nicht, wie die Revision meint, darauf abzustellen, ob umgekehrt der Kläger, wenn er den Erfindungsgedanken noch nicht oder noch nicht vollständig erfaßt gehabt hatte, ebenfalls nicht als "Erfinder" angesehen werden kann (vgl, dazu Benkard aaO § 3 Rdn" 11, 20), Nach dem, was das Berufungsgericht in tatsächlicher Hinsicht erörtert hat, wäre in rechtlicher Hinsicht die Frage nicht oder jedenfalls nicht in erster Linie dahin zu stellen gewesen, ob allein der Kläger oder ob allein H a i n als Erfinder des Patents 844 711 anzusehen ist, sondern vielmehr dahin, ob hier eine in mehreren Stufen er folgende, aber doch einheitliche Gesamtentwicklung vorlag, zu deren Ergebnis sowohl der Kläger als auch - beide als "Hiterfinder" ( § 3 Satz 2 PatG) - ihren "Beitrag" geleistet haben (vgl, BGH GRUR 1969, 341, 342 - "R .umzange" - 1966, 558, 559/60 - "Span platten" -)".
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65
    seinen Schadensersatzanspruch nur im Wege der freien Schätzung nach § 287 ZPO erfolgen soll und kann, doch zumindest so viel an tatsächlichen Grundlagen beibringen müssen, daß eine wenigstens im Groben zu treffende Schätzung ermöglicht wird, ob und in welcher Höhe ihm durch das in den Klaganträgen VII bzw, D bezeichnete Verhalten der Beklagten ein Schaden entstanden ist (vgl, BGH GRUR 1962, 509, 513 ~ "Dia- Rähmchen II" - bei II),.
  • BGH, 13.05.1965 - Ia ZB 23/64
    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65
    b) Geht man nämlich mit der Revision der Beklagten davon aus, daß in den ursprünglich eingereichten und bei der Bekanntmachung am 9, August 1951 ausgelegten 6 Patentansprüchen Schutz nur für die Anordnung des Kupplungsgehäuses auf dem Treibachsgehäuse, nicht auch für die Art der Anordnung des Wechselgetriebes im Anschluß an die Kupplung als begehrt anzusehen war, dann v/ar damit das Patent begehren für die weiteren Abschnitte des Erteilungsverfahrens auf das erstgenannte Merkmal festgelegt (vgl, BGH GRUR 1966, 146, 147/48 - "Beschränkter Bekanntmachungsantrag" -), und die Vereinigung der beiden Merkmale zu einer ,Kombination , im erteilten Patentanspruch v/ar nicht, v/ie das Berufungsgericht meint, eine bloße "Präzisierung und Beschränkung" eines ursprünglich umfassenderen Patentbegehrens, sondern eine das ursprüngliche Patentbegehren auf ein "aliud" ablenkende, also "erv/eiternde" Veränderung, V/ie sich namentlich aus den beiden letzten "Zwischenbescheiden" des 8, Beschwerdesenats vom 11, April und 2, Dezember 1957 ergibt, hat der Beschwerdesenat weder das eine noch das andere Merkmal je für sich, sondern nur ihre "Kombination" als patentfähig angesehen und dazu noch ausdrücklich bemerkt, daß den zwei Merkmalen je für sich ein Elementenschutz nicht zuerkannt werden könne.
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 15/66
    Auszug aus BGH, 27.11.1969 - X ZR 89/65
    4, Die Revision der Beklagten muß zu dem Erfolg führen, daß das Schlußurteil des Berufungsgerichts zu diesem Punkt aufgehoben und die Sache insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen wird? a) Ebenso wie in dem Patentnichtigkeits-Berufungsverfahren X ZR 15/66, das mit dem gleichzeitig verkündeten und ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des erkennenden Senats "Dia-Rähm chen IV" abgeschlossen wird, handelt es sich auch in dem hier zur Erörterung stehenden, das Patent 971 162 betreffenden Patentverletzungsprozeß weniger um die in Rechtsprechung und Schrifttum zum Nichtigkeits- und Verletzungsprozeß zumeist erörterte Frage der nachträglichen Erweiterung bzw, Veränderung ("aliud") des "Gegenstandes" der in der ursprünglichen Anmeldung "offenbarten" Erfindung (vgl, dazu Reimer, PatG 3" Aufl« § 13 Rdn, 3, § 6 Rdn" 4; Benkard, PatG 5 Aufl, § 13 Rdn, 26, § 47 Rdn, 17, § 7 Rdn, 16, - je mit weit, Nachw ), als vielmehr um die in Rechtsprechung und Schrifttum vorwiegend im Zusammenhang mit dem Erteilungsverfahren erörterte Frage der nachträglichen Erweiterung bzw, Veränderung ("aliud") des in den ursprünglichen Patentansprüchen niedergelegten "Schutzbegehrens" (vgl, dazu Reimer aaO § 26 Rdn" 37, 4l u"ö, ; Benkard aaO § 26 Rdn, 58, 59, 68 - 70, - jo mit weit., Nachw ) <> Auf eine solche nachträgliche Erweiterung bzw, Veränderung, sei es des "Gegenstandes" der Anmeldung, sei es des "Schutzbegehrens", - mag sie nach § 26 Abs« 5 PatG i d Fc vom 9c Mai 1961 bzvn § 26 Abs, 5 Satz 1 PatG i d F, vom 2o Januar 1968 im Erteilungsverfahren "zulässig" gewesen sein oder nicht kommt es an sich im Nichtigkeitsverfehren, v;o das angegriffene Patent grundsätzlich in der erteilten Fassung der Prüfung zugrunde zu legen ist (Benkard aaO § 13 Rdnc 22), und im Verlet zungsprozeß, wo das Klagepatent grundsätzlich ebenfalls in der erteilten Fassung hinzunehmen ist (Benkard aaO § 6 Rdn" 113, § 47 Rdn. 17 u ö"), nicht an, - es sei denn, es handele sich um eine nach dem Inkrafttreten des § 26 Als" 5 Satz 2 PatG nF geschehene "Erweiterung" (vgl, dazu Reimer aaO § 26 Rdnc 40 bei b, S" 988/89; Benkard aaO § 26 Rdn, 73, 74), Eine unzulässige Erweiterung bzw, Veränderung des "Schutzbegehrens" kann je doch ebenso wie eine unzulässige Erweiterung bzwc Veränderung des "Gegenstandes" der Anmeldung, - und zwar auch ohne daß ein Fall des § 26 Abs, 5 Satz 2 PatG nF vorliegt im Nichtigkeitsverfahren oder im Verlet zungsprozeß dann von Bedeutung werden, wenn (im Nichtigkeitsverfahren) ein vor der Erweiterung eingetretenes, der Patentfähigkeit der Erweiterung entgegen stehendes Ereignis ( § 2 PatG) festgestellt wird, oder wenn (im Verletzungsprozeß) eine die Erweiterung verletzende, aber vorher geschehene - bzw, vorher begonnene ( § 7 Abs, 1 PatG) - Benutzung verfolgt wird.
  • BGH, 09.06.2020 - X ZR 142/18

    Penetrometer

    Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den Schaden, den die Berechtigten dadurch erleiden, dass der Dritte den Gegenstand der Erfindung nutzt und sie hiergegen aufgrund der vorenthaltenen formellen Rechtsposition nicht vorgehen können (so für den Fall einer vertraglichen Pflicht zur Übertragung des Schutzrechts an den Erfinder BGH, Urteil vom 27. November 1969 - X ZR 89/65, juris Rn. 78 - Allzwecklandmaschinen [insoweit in GRUR 1970, 296 nicht abgedruckt]; OLG Düsseldorf, Mitt. 2004, 418).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Die durch die rechtswidrige und schuldhafte Vorenthaltung der Schutzrechte verursachten Vermögensnachteile, die auch darin liegen können, wegen der Vorenthaltung der Schutzrechte Benutzungs- und Verletzungshandlungen aus den Schutzrechten nicht verfolgt haben zu können, können ersetzt verlangt werden (BGH GRUR 1970, 296 - Allzweck-Landmaschinen; OLG Düsseldorf, Teilurteil v. 27.02.2003, 2 U 42/00 - Hub-Kipp-Vorrichtung, juris).
  • LG Düsseldorf, 12.05.2015 - 4a O 90/13

    Doppelplattenschieber (Arbeitnehmererf.)

    Die Erfahrung hat ganz im Gegenteil gezeigt, dass nur ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz der angemeldeten Erfindungen eine wirtschaftliche Bedeutung erlangt (BGH, Urteil vom 27.11.1969 - Az. X ZR 89/65 = GRUR 1970, 296 - Allzwecklandmaschine - Rn. 89 bei Juris).

    Es streitet deshalb auch kein Erfahrungssatz für den Kläger in dem Sinne, dass er nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die ihm gehörenden oder gebührenden Patente, wenn die Beklagte sie ihm nicht vorenthalten hätte, durch Eigenproduktion, durch Lizenzvergabe oder durch Verfolgung von Verletzungshandlungen gewinnbringend hätte verwerten können (BGH, Urteil vom 27.11.1969 - Az. X ZR 89/65 = GRUR 1970, 296 - Allzwecklandmaschine - Rn. 89 bei Juris).

    Es ist ebenfalls nicht nach allgemeiner Lebenswahrscheinlich wahrscheinlich, dass dem Kläger durch die Vorenthaltung ein Schaden entstanden ist, da er diese nicht als Sperrpatente nutzen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1969 - Az. X ZR 89/65 = GRUR 1970, 296 - Allzwecklandmaschine - Rn. 94 bei Juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Die durch die rechtswidrige und schuldhafte Vorenthaltung von Schutzrechten verursachten Vermögensnachteile, die auch darin liegen können, wegen der Vorenthaltung der Schutzrechte Benutzungs- und Verletzungshandlungen aus den Schutzrechten nicht verfolgt haben zu können, kann die Klägerin jedoch ersetzt verlangen (vgl. BGH, GRUR 1970, 296, 298 - Allzweck-Landmaschinen).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 105/14

    Automatisierte Flammpunktprüfung

    Insoweit ist zu beachten, dass aus der Anmeldung und Erteilung eines Schutzrechts nicht zwangsläufig auch die wirtschaftliche Verwertung desselben erfolgt, weshalb auch aus der Vorenthaltung von Patenten nicht ein allgemeiner Erfahrungssatz dahingehend abgeleitet werden kann, dass diese durch den eigentlich Berechtigten gewinnbringend verwertet worden wären (BGH, GRUR 1970, 296 (298) - Allzweck-Landmaschine).
  • BGH, 17.09.1974 - X ZB 17/73

    Patentanmeldung einer Ventilausführung eines Regelventils nach den Fig. 5, 6 -

    Sollten sich im Einzelfalle Unzuträglichkeiten daraus ergeben, daß die Anmeldung zunächst in einer unzulässig veränderten Form bekanntgemacht und die unzulässige Änderung erst danach beseitigt wird, so muß ihnen in anderer Weise Rechnung getragen werden (vgl. dazu BGH GRUR 1970, 296 - Allzweck-Landmaschine).
  • BGH, 20.06.1972 - X ZR 77/68

    Nichtigkeit eines Patents - Oberflächenprüfer mit Anzeige mehrerer

    Solchenfalls muß der Gegenstand des Patents infolgedessen auf das zurückgeführt werden, was bis zum Eintritt der neuheitsschädlichen Tatsache im Patenterteilungsverfahren offenbart worden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1969 - X ZR 15/66 - Diarähmchen IV - GRUR 1970, 289, wo ausgesprochen worden ist, daß eine Beseitigung einer solchen Erweiterung den Schutzumfang des vorher bekanntgemachten Gegenstandes der Anmeldung nicht auf dessen Wortlaut beschränkt (a.a.O. S. 293), vgl. weiter BGH GRUR 1970, 296, 297 f - Allzweek-Landmaschine und BGH GRUR 1971, 472, 474 - Wäschesack).
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 15/66

    Erweiterung des Schutzbegehrens gegenüber dem in den bekanntgemachten Ansprüchen

    Ebenso wie in dem Patentverletzungsprozeß X ZR 89/65, der in der Revisionsinstanz mit dem gleichzeitig verkündeten und ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des erkennenden Senats "Allzweck-Landmaschine" abgeschlossen wird, handelt es sich auch in dem hier zur Entscheidung stehenden Patentnichtigkeitsverfahren weniger um die in Rechtsprechung und Schrifttum zum Nichtigkeits- und Verletzungsprozeß zumeist erörterte Frage der nachträglichen Erweiterung bzw. Veränderung ("aliud") des "Gegenstandes" der in der ursprünglichen Anmeldung "offenbarten" Erfindung (vgl. dazu Reimer, PatG 3. Aufl. § 13 Rdn. 39 § 6 Rdn. 4; Benkard a.a.O. § 13 Rdn. 26, § 47 Rdn. 17, § 7 Rdn. 16, - je mit weit. Nachw.), als vielmehr um die in Rechtsprechung und Schrifttum vorwiegend im Zusammenhang mit dem Erteilungsverfahren erörterte Frage der nachträglichen Erweiterung bzw. Veränderung ("eliud") des in den ursprünglichen Patentansprüchen niedergelegten "Schutzbegehrens" (vgl. dazu Reimer a.a.O. § 26 Rdn. 37, 41 u.ö.; Benkard a.a.O. § 26 Rdn. 58, 59, 68-70, - je mit weit. Nachw.).
  • BGH, 15.11.1977 - X ZR 33/71

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Patentanspruchs für einen "Geräteträger

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 27. November 1969 (X ZR 89/65 - GRUR 1970, 296 ff.) auf die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 1961 und auf die Revisionen beider Parteien gegen das Schlußurteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. August 1965 beide Urteile teilweise aufgehoben.
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