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   BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02   

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https://dejure.org/2005,254
BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02 (https://dejure.org/2005,254)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - I ZR 252/02 (https://dejure.org/2005,254)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - I ZR 252/02 (https://dejure.org/2005,254)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Handy-Werbung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handy-Werbung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Handy für 1 DM!" Was der zugehörige Netzkartenvertrag kostet, stand im Kleingedruckten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweis- und Auflklärungspflichten bei Kopplungsgeschäften

  • steinhoefel.de (Leitsatz)

    Aktivierungskosten II

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Alle Kosten bei Handy-Werbung müssen auf einen Blick zu erfassen sein

  • beck.de (Leitsatz)

    Aktivierungskosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Kopplungsgeschäften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kopplungsangebot und Preisangabenverordnung: Handy-Werbung muss alle Kosten deutlich zeigen - Bei Werbung für Handys auf Anschlusskosten hinweisen

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UWG § 4 Nr. 1, 11, § 5 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2; PAngV §§ 6, 1 Abs. 2
    Offenlegung des Preises des zweiten Teils eines Kopplungsangebots be Werbung mit besonders günstigem Preis des ersten ("Aktivierungskosten II")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1597 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 257
  • ZIP 1998, 2109
  • MDR 2006, 463
  • GRUR 2006, 164
  • MMR 2006, 105
  • K&R 2006, 85
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Anders als Antragsfassungen, die die konkrete Verletzungsform - etwa eingeleitet durch die Wörter "insbesondere wie" - nur als Beispiel heranziehen, wird durch die unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Werbeanzeige mit dem Vergleichspartikel "wie" in der Regel deutlich gemacht, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbeanzeige sein soll, wobei die abstrakt formulierten Merkmale die Funktion haben mögen, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (BGH, Urteil vom 02. Juni 2005 - I ZR 252/02, juris Rn. 14 - Aktivierungskosten II; BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, juris Rn. 36 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Was die Beschreibung der konkreten Verletzungsform angeht, handelt es sich daher um eine unschädliche Überbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164 Rn. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungsform, wie hier, abstrakt formulierten Merkmale haben bei einem Unterlassungstenor, der auf die konkrete Verletzungsform beschränkt ist, die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH GRUR 2006, 164, 165 Tz. 14 - Aktivierungskosten II).
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