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   BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03   

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https://dejure.org/2006,584
BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03 (https://dejure.org/2006,584)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - I ZR 92/03 (https://dejure.org/2006,584)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - I ZR 92/03 (https://dejure.org/2006,584)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Wiederholungsgefahr geht nicht vom Erblasser auf die Erben über

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß auf Grund wettbewerbswidriger Behinderung; Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs als Wettbewerbsverstoß; Vorschriften zum Schutz des Eigentums als Marktverhaltensregelungen; Eigentumsbeeinträchtigung durch die auf Veranlassung eines Kunden ...

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; ZPO § 256

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; ZPO § 256
    "Flüssiggastank"; Übergang der Wiederholungsgefahr auf den Erben des Verletzers; Zulässigkeit einer hilfsweise abgegebenen einseitigen Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 ; ZPO § 256
    "Flüssiggastank"; Übergang der Wiederholungsgefahr auf den Erben des Verletzers; Zulässigkeit einer hilfsweise abgegebenen einseitigen Erledigungserklärung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flüssiggastank

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsverletzung: Zurechnung an Erbe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    "Flüssiggastank"

    Die Wiederholungsgefahr, die in der Person des Erblassers aufgrund einer in der Vergangenheit von ihm begangenen Verletzungshandlung begründet worden ist, setzt sich nicht in der Person des Erben fort, der das Geschäft des Erblassers weiterführt. § 1004 BGB; § 256 ZPO

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungspflicht bei Wettbewerbsverstößen geht nicht auf Erben über

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr geht nicht auf Erben des Betriebs über

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht bei Wettbewerbsverstößen geht nicht auf Erben über

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsnachfolge - Erbenstellung und Wiederholungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1378
  • MDR 2006, 1302
  • GRUR 2006, 879
  • FamRZ 2006, 1266
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    b) Die Zulässigkeit einer hilfsweise erklärten einseitigen Erledigungserklärung kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es bestehe ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Hauptsache bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sei (Ergänzung zu BGHZ 106, 359; BGH, Urt. v. 19.3.1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045 - Brennwertkessel).

    Eine hilfsweise erklärte Erledigung der Hauptsache, die in der Erwartung der Zustimmung der Gegenseite abgegeben wird und dazu führen soll, dass das Gericht nicht mehr über die Hauptsache, sondern nur noch über die Kosten entscheidet, ist mit dem auf Verurteilung gerichteten Hauptantrag nicht zu vereinbaren und verbietet sich daher aus prozessualen Gründen (BGHZ 106, 359, 368 ff.; BGH, Urt. v. 19.3.1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045, 1046 = WRP 1998, 739 - Brennwertkessel).

    Allerdings hat der Senat in der Entscheidung "Brennwertkessel" erwogen, ob neben dem auf Verurteilung gerichteten Hauptantrag hilfsweise für den Fall der Bejahung eines erledigenden Ereignisses durch das Gericht die Feststellung begehrt werden könne, dass die Unterlassungsklage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (BGH GRUR 1998, 1045, 1046).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    b) Die Zulässigkeit einer hilfsweise erklärten einseitigen Erledigungserklärung kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es bestehe ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die Hauptsache bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen sei (Ergänzung zu BGHZ 106, 359; BGH, Urt. v. 19.3.1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045 - Brennwertkessel).

    Eine hilfsweise erklärte Erledigung der Hauptsache, die in der Erwartung der Zustimmung der Gegenseite abgegeben wird und dazu führen soll, dass das Gericht nicht mehr über die Hauptsache, sondern nur noch über die Kosten entscheidet, ist mit dem auf Verurteilung gerichteten Hauptantrag nicht zu vereinbaren und verbietet sich daher aus prozessualen Gründen (BGHZ 106, 359, 368 ff.; BGH, Urt. v. 19.3.1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045, 1046 = WRP 1998, 739 - Brennwertkessel).

    Auch wenn einem solchen Antrag die verfahrensrechtlichen Bedenken, die in der Entscheidung BGHZ 106, 359 angeführt sind, nicht entgegenstehen, fehlt es doch regelmäßig an dem für den Feststellungsantrag erforderlichen rechtlichen Interesse (§ 256 ZPO).

  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 323/03

    Rechtsstellung des Eigentümers eines Flüssiggasbehälters

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    Der Eigentümer sei in einem solchen Fall nicht nach § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters darstelle (BGH, Urt. v. 15.9.2003 - II ZR 367/02, GRUR 2004, 263; Urt. v. 9.2.2004 - II ZR 131/03, BGH-Rep 2004, 972, 973; Urt. v. 10.10.2005 - II ZR 323/03, GRUR 2006, 167 Tz 5 = WRP 2006, 113; vgl. hierzu - zustimmend - Grotheer, GRUR 2006, 110 ff., sowie - kritisch - M. Wolf, LMK 2003, 232 ff., und König, NJW 2005, 191 ff.).

    Die unbefugte Fremdbefüllung verkürze die Sachherrschaft des Eigentümers auch dann, wenn ein Tank seiner technischen Bestimmung entsprechend befüllt werde (BGH GRUR 2006, 167 Tz 5).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    Vertragliche Verpflichtungen, die ein Abnehmer gegenüber Dritten eingegangen ist, binden den an diesem Vertrag unbeteiligten Anbieter auch nicht in der Weise, dass ihm ein Ausnutzen des fremden Vertragsbruchs als Wettbewerbsverstoß zur Last gelegt werden könnte (vgl. BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II).

    Anders hätte es sich nur dann verhalten, wenn der Beklagte den fremden Vertragsbruch seiner Kunden nicht lediglich ausgenutzt, sondern diese zu dem Vertragsbruch verleitet hätte (BGHZ 143, 232, 240 - Außenseiteranspruch II).

  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 131/03

    Nutzung eines Flüssiggastanks durch einen Konkurrenten des Lieferanten

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    Der Eigentümer sei in einem solchen Fall nicht nach § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters darstelle (BGH, Urt. v. 15.9.2003 - II ZR 367/02, GRUR 2004, 263; Urt. v. 9.2.2004 - II ZR 131/03, BGH-Rep 2004, 972, 973; Urt. v. 10.10.2005 - II ZR 323/03, GRUR 2006, 167 Tz 5 = WRP 2006, 113; vgl. hierzu - zustimmend - Grotheer, GRUR 2006, 110 ff., sowie - kritisch - M. Wolf, LMK 2003, 232 ff., und König, NJW 2005, 191 ff.).
  • BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02

    Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    Der Eigentümer sei in einem solchen Fall nicht nach § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters darstelle (BGH, Urt. v. 15.9.2003 - II ZR 367/02, GRUR 2004, 263; Urt. v. 9.2.2004 - II ZR 131/03, BGH-Rep 2004, 972, 973; Urt. v. 10.10.2005 - II ZR 323/03, GRUR 2006, 167 Tz 5 = WRP 2006, 113; vgl. hierzu - zustimmend - Grotheer, GRUR 2006, 110 ff., sowie - kritisch - M. Wolf, LMK 2003, 232 ff., und König, NJW 2005, 191 ff.).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    Vorschriften zum Schutz des Eigentums sind keine Marktverhaltensregelungen, die unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs als Wettbewerbsverstöße nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG verfolgt werden könnten (vgl. Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 4 UWG Rdn. 11.43; ferner BGHZ 140, 183, 187 f. - Elektronische Pressearchive, zum geistigen Eigentum).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    Eine solche Gefahr lässt sich insbesondere nicht daraus ableiten, dass die Beklagte das in Rede stehende Verhalten des Beklagten in der Berufungs- und in der Revisionsinstanz als rechtmäßig verteidigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; vgl. auch Ullmann, WRP 1996, 1007, 1009 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2003 - 6 U 62/02

    Belieferung von Kunden mit Flüssiggas zur Befüllung in anderweitig gemieteten

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03
    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Brandenburg OLG-Rep 2004, 323 = OLG-NL 2004, 3).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    (1) Die Tatsache, dass die Beklagten Kenntnis davon haben oder haben müssen, dass ihrem Vertragspartner häufig aufgrund seiner vertraglichen Bindungen zum Kläger ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Eintrittskarten nicht gestattet sein wird, vermag eine Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten nicht zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 92/03, GRUR 2006, 879 Tz. 12 = WRP 2006, 1027 - Flüssiggastank; BGHZ 171, 73 Tz. 18 ff. - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Das Eigentum kann vielmehr auch dadurch beeinträchtigt werden, dass es, ohne beschädigt zu werden, in einer dem Willen des Eigentümers widersprechenden Weise genutzt wird (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378: Befüllung eines Gastanks mit fremder Ware; ähnlich auch OLG Dresden, NJW 2005, 1871: Benutzen eines Gebäudes als Projektionsfläche).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Das ist in der Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt (BGH, Urteile vom 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 und vom 16. März 2006 - I ZR 92/03, NJW-RR 2006, 1378, Senat, Urteil vom 19. September 2003 - V ZR 319/01, BGHZ 156, 172, 178; ferner OLG Dresden, NJW 2005, 1871 und OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 1514).
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