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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31114
BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11 (https://dejure.org/2013,31114)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2013 - I ZR 216/11 (https://dejure.org/2013,31114)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - I ZR 216/11 (https://dejure.org/2013,31114)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Kinderhochstühle im Internet II

    BGB § 830 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2; TMG § 7 Abs. 2 Satz 1; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2; ZPO § 137 Abs. 3 Satz 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kinderhochstühle im Internet II - Hat der Betreiber einer Internetplattform Anzeigen im Internet geschaltet, die über einen elektronischen Verweis unmittelbar zu schutzrechtsverletzenden Angeboten führen, treffen ihn erhöhte Kontrollpflichten.

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • openjur.de

    §§ 830 Abs. 1 Satz 1, 830 Abs. 2 BGB; §§ 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 UrhG; §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO; § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG
    Kinderhochstühle im Internet II

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Kinderhochstühle im Internet II

  • rechtsinformationen.bund.de

    Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Handelsplattform bei Bewerbung urheberrechtsverletzender Produkte: Inhaltsanforderungen an Klageantrag und Urteilsformel; Umfang der Kontrollpflichten des Plattformbetreibers - Kinderhochstühle im Internet II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kinderhochstühle im Internet II

    § 823 BGB, § 830 Abs 1 S 1 BGB, § 830 Abs 2 BGB, § 1004 BGB, § 7 Abs 2 S 1 TMG
    Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Handelsplattform bei Bewerbung urheberrechtsverletzender Produkte: Inhaltsanforderungen an Klageantrag und Urteilsformel; Umfang der Kontrollpflichten des Plattformbetreibers - Kinderhochstühle im Internet II

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Höhere Prüfpflichten für eBay auf Rechtsverletzungen bei eigener Schaltung von Werbeanzeigen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Kontrollpflicht des Betreibers einer Internetplattform durch Schalten von Anzeigen im Internet i.R.v. schutzrechtsverletzenden Angeboten (hier: Angebot von "Tripp Trapp" Kinderhochstühlen)

  • kanzlei.biz

    Kinderhochstühle im Internet II

  • online-und-recht.de

    Haftung von eBay bei Bewerbung von fremden Angeboten

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Haftung von eBay bei Bewerbung von fremden Angeboten

  • Betriebs-Berater

    Kontrollpflichten des Betreibers einer Internetplattform bei Anzeigenschaltung im Internet - Kinderhochstühle im Internet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderhochstühle im Internet II

  • datenbank.nwb.de

    Störerhaftung des Betreibers einer Internet-Handelsplattform bei Bewerbung urheberrechtsverletzender Produkte: Inhaltsanforderungen an Klageantrag und Urteilsformel; Umfang der Kontrollpflichten des Plattformbetreibers - Kinderhochstühle im Internet II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Bei der Verwendung von Verweisungen in der Werbung (hier: AdWords-Anzeigen auf konkret laufende Auktionen) haftet der Anbieter nicht erst ab Kenntnis

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ebay muss Angebote auf Schutzrechtsverletzungen überprüfen - erhöhte Kontrollpflicht bei bekannten Verstößen - Kinderhochstühle im Internet II

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verletzung von Prüfungspflichten auf Online-Marktplätzen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kinderhochstühle im Internet II

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zum Haftungsumfang von eBay bei eigener Produktwerbung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Erhöhte Prüfpflichten bei Werbung für fremde Inhalte einer Internet-Plattform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletzung von Prüfungspflichten auf Online-Marktplätzen - und die Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internetanzeigen zu schutzrechtsverletzenden Angeboten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Plattformbetreiber haftet als Störer für beworbene urheberrechtsverletzende Angebote

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Plattformbetreiber trifft bei unmittelbarem Link zu schutzrechtsverletzenden Angeboten erhöhte Kontrollpflichten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Betreibers einer Internet-Handelsplattform bei Werbung für urheberrechtsverletzende Produkte

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Grundlegende Änderung der Rechtsprechung zur Provider-Haftung? Kinderhochstühle im Internet II

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kontrollpflichten des Betreibers einer Internetplattform bei Anzeigenschaltung im Internet - Kinderhochstühle im Internet II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Plattformbetreiber trifft bei unmittelbarem Link zu schutzrechtsverletzenden Angeboten erhöhte Kontrollpflichten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    EBay haftet für fremde Rechtsverletzungen, wenn es die fremden Angebote bewirbt

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    EBay: Haftet das Internetauktionshaus für Markenrechtsverletzungen der Verkäufer?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kontrollpflichten des Betreibers einer Internetplattform bei Anzeigenschaltung im Internet - Kinderhochstühle im Internet II

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    EBay haftet für Rechtsverletzungen als Störer

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Haftung von eBay für fremde Rechtsverletzungen bei AdWords-Werbung durch eBay

  • beck.de (Kurzinformation)

    Online-Auktionshaus haftet für Urheberrechtsverletzung als Host-Provider

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Kontrollpflichten bei AdWords-Anzeigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Gesteigerte Störerhaftung von eBay, wenn eigene Produktwerbung betrieben wird

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der BGH, das TMG und die Unterlassungsansprüche - Teil 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 236
  • GRUR 2013, 1229
  • MMR 2014, 13
  • MMR 2014, 55
  • MIR 2013, Dok. 077
  • BB 2013, 2817
  • K&R 2013, 795
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Rn. 30 Diesen Erwägungen steht nicht die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entgegen, der entschieden hat, dass ein Unternehmen wie die Beklagte das Haftungsprivileg des Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 über den elektronischen Geschäftsverkehr nicht in Anspruch nehmen kann, wenn es eine aktive Rolle beim Absatz übernimmt (EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C324/09, Slg. 2011, I6011 = GRUR 2011, 1025 Rn. 116 und 118 - L'Oréal/eBay).

    Die Frage der Verantwortlichkeit der Beklagten richtet sich nicht nach der Richtlinie 2000/31 über den elektronischen Geschäftsverkehr, sondern nach nationalem Recht (vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 107 - L'Oréal/eBay).

    Rn. 36 Nach diesen Maßstäben ist es der Beklagten als Betreiberin einer Internethandelsplattform grundsätzlich nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen (vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 109 ff. und 139 - L'Oréal/eBay; BGH…, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 21 - Stiftparfüm; für einen Internetserviceprovider EuGH…, Urteil vom 24. November 2011 - C70/10, GRUR 2012, 265 Rn. 47 bis 54 - Scarlet/SABAM; für den Betreiber eines sozialen Netzwerks EuGH…, Urteil vom 16. Februar 2012 - C360/10, GRUR 2012, 382 Rn. 33 = WRP 2012, 429 - Netlog/SABAM).

    Wird sie allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss sie nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH…, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Rn. 51 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III;… BGHZ 191, 19 Rn. 21 f. - Stiftparfüm; vgl. auch EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 119 und Rn. 141 bis 143 - L'Oréal/eBay).

    Rn. 37 Verlässt der Anbieter dagegen seine neutrale Vermittlerposition und spielt eine aktive Rolle, die ihm Kenntnis von bestimmten Daten oder Kontrolle über sie verschaffen konnte, wird er hinsichtlich dieser Daten nicht vom Anwendungsbereich des Art. 14 der Richtlinie 2000/31 über den elektronischen Geschäftsverkehr erfasst (vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 113 und 116 - L'Oréal/eBay).

    Rn. 52 Im Streitfall werden der Beklagten keine allgemeinen, jedes Angebot ihrer Kunden betreffenden Überwachungspflichten auferlegt, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 139 - L'Oréal/eBay;… GRUR 2012, 265 Rn. 35 - Scarlet/SABAM;… GRUR 2012, 382 Rn. 33 - Netlog/SABAM).

    Rn. 54 Ohne Erfolg beruft sich die Revision unter Hinweis auf die Entscheidung "L'Oréal/eBay" des Gerichtshofs der Europäischen Union (GRUR 2011, 1025 Rn. 141) darauf, die Prüfungspflichten der Beklagten seien auf Internetnutzer beschränkt, die bereits durch eine Schutzrechtsverletzung aufgefallen seien.

    Der Gerichtshof hat in der Entscheidung betont, dass die dort angeführten Maßnahmen keine abschließende Aufzählung darstellen (EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 143 - L'Oréal/eBay).

    Die Umsetzung dieser Entscheidungspraxis im konkreten Fall und die Beurteilung der Verantwortlichkeit der Beklagten anhand der nationalen Vorschriften ist Aufgabe der deutschen Gerichte (…vgl. EuGH, Urteile vom 23. März 2010 - C236/08 bis 238/08, Slg. 2010, I2417 = GRUR 2010, 445 Rn. 88, 107 und 119 - Google France/Louis Vuitton; EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 107 - L'Oréal/eBay).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Rn. 34 a) Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 45 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet I, mwN).

    Weiter ist darauf abzustellen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher Prüfung (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 39 ff. - Kinderhochstühle im Internet I) festgestellt werden kann oder aber für den als Störer Inanspruchgenommenen offenkundig und unschwer zu erkennen ist (BGHZ 148, 13, 18 - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH…, Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 47 - Internet-Versteigerung II).

    Dazu muss der Beklagten im Hinblick auf die große Zahl von Angeboten auf ihrer Internetplattform eine Filtersoftware zur Verfügung stehen, die Verdachtsfälle aufspüren kann (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 38 - Kinderhochstühle im Internet I).

    Sie sind beachtlich, wenn das Geschäftsmodell der Beklagten zu beurteilen ist, bei dem sie sich auf eine reine Vermittlerrolle beschränkt (vgl. BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 38 bis 40 und 43 - Kinderhochstühle im Internet).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    So hat es der Senat für die Frage der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer Inanspruchgenommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (BGHZ 148, 13, 19 f. - ambiente.de; BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa - wie der Betreiber einer Internethandelsplattform - durch die ihm geschuldete Provision an dem schutzrechtsverletzenden Verkauf von Erzeugnissen beteiligt ist (BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I).

    Weiter ist darauf abzustellen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher Prüfung (…BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 39 ff. - Kinderhochstühle im Internet I) festgestellt werden kann oder aber für den als Störer Inanspruchgenommenen offenkundig und unschwer zu erkennen ist (BGHZ 148, 13, 18 - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH…, Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 47 - Internet-Versteigerung II).

    Wird sie allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss sie nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH…, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Rn. 51 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III;… BGHZ 191, 19 Rn. 21 f. - Stiftparfüm;… vgl. auch EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 119 und Rn. 141 bis 143 - L'Oréal/eBay).

    Ist die Beklagte aber auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden, muss sie nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren (§ 10 Satz 1 Nr. 2 TMG); sie muss vielmehr auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Urheberrechtsverletzungen kommt (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I;… BGHZ 191, 19 Rn. 25 bis 28 - Stiftparfüm;… BGHZ 194, 339 Rn. 31 - Alone in the Dark).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Rn. 36 Nach diesen Maßstäben ist es der Beklagten als Betreiberin einer Internethandelsplattform grundsätzlich nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 109 ff. und 139 - L'Oréal/eBay; BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 21 - Stiftparfüm; für einen Internetserviceprovider EuGH…, Urteil vom 24. November 2011 - C70/10, GRUR 2012, 265 Rn. 47 bis 54 - Scarlet/SABAM; für den Betreiber eines sozialen Netzwerks EuGH…, Urteil vom 16. Februar 2012 - C360/10, GRUR 2012, 382 Rn. 33 = WRP 2012, 429 - Netlog/SABAM).

    Wird sie allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss sie nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen kommt (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH…, Urteil vom 30. April 2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 Rn. 51 = WRP 2008, 1104 - Internet-Versteigerung III; BGHZ 191, 19 Rn. 21 f. - Stiftparfüm;… vgl. auch EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 119 und Rn. 141 bis 143 - L'Oréal/eBay).

    Insoweit kann er sich auch nicht auf das Haftungsprivileg der Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 und des § 7 Abs. 2 TMG berufen (BGHZ 191, 19 Rn. 23 - Stiftparfüm).

    Ist die Beklagte aber auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden, muss sie nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren (§ 10 Satz 1 Nr. 2 TMG); sie muss vielmehr auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Urheberrechtsverletzungen kommt (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 191, 19 Rn. 25 bis 28 - Stiftparfüm;… BGHZ 194, 339 Rn. 31 - Alone in the Dark).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 251/99, BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; Urteil vom 15. Mai 2003 - I ZR 292/00, GRUR 2003, 969, 970 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen;… BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens).

    So hat es der Senat für die Frage der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer Inanspruchgenommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (BGHZ 148, 13, 19 f. - ambiente.de; BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa - wie der Betreiber einer Internethandelsplattform - durch die ihm geschuldete Provision an dem schutzrechtsverletzenden Verkauf von Erzeugnissen beteiligt ist (BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I).

    Weiter ist darauf abzustellen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGH, Urteil vom 1. April 2004 - I ZR 317/01, BGHZ 158, 343, 353 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher Prüfung (…BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 39 ff. - Kinderhochstühle im Internet I) festgestellt werden kann oder aber für den als Störer Inanspruchgenommenen offenkundig und unschwer zu erkennen ist (BGHZ 148, 13, 18 - ambiente.de; BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I; BGH…, Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 47 - Internet-Versteigerung II).

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Diensteanbieter, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern, müssen außerdem die nach vernünftigem Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfalt aufwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern (Erwägungsgrund 48 der Richtlinie 2000/31; vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 155/09, GRUR 2011, 617 Rn. 40 = WRP 2011, 881 - Sedo; Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 18/11, BGHZ 194, 339 Rn. 19 - Alone in the Dark).

    Ist die Beklagte aber auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden, muss sie nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren (§ 10 Satz 1 Nr. 2 TMG); sie muss vielmehr auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Urheberrechtsverletzungen kommt (vgl. BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I;… BGHZ 191, 19 Rn. 25 bis 28 - Stiftparfüm; BGHZ 194, 339 Rn. 31 - Alone in the Dark).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Rn. 36 Nach diesen Maßstäben ist es der Beklagten als Betreiberin einer Internethandelsplattform grundsätzlich nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 109 ff. und 139 - L'Oréal/eBay; BGH…, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 21 - Stiftparfüm; für einen Internetserviceprovider EuGH…, Urteil vom 24. November 2011 - C70/10, GRUR 2012, 265 Rn. 47 bis 54 - Scarlet/SABAM; für den Betreiber eines sozialen Netzwerks EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - C360/10, GRUR 2012, 382 Rn. 33 = WRP 2012, 429 - Netlog/SABAM).

    Rn. 52 Im Streitfall werden der Beklagten keine allgemeinen, jedes Angebot ihrer Kunden betreffenden Überwachungspflichten auferlegt, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich ausgeschlossen sind (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 139 - L'Oréal/eBay;… GRUR 2012, 265 Rn. 35 - Scarlet/SABAM; GRUR 2012, 382 Rn. 33 - Netlog/SABAM).

  • EuGH, 24.11.2011 - C-70/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Rn. 36 Nach diesen Maßstäben ist es der Beklagten als Betreiberin einer Internethandelsplattform grundsätzlich nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 109 ff. und 139 - L'Oréal/eBay; BGH…, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 57/09, BGHZ 191, 19 Rn. 21 - Stiftparfüm; für einen Internetserviceprovider EuGH, Urteil vom 24. November 2011 - C70/10, GRUR 2012, 265 Rn. 47 bis 54 - Scarlet/SABAM; für den Betreiber eines sozialen Netzwerks EuGH…, Urteil vom 16. Februar 2012 - C360/10, GRUR 2012, 382 Rn. 33 = WRP 2012, 429 - Netlog/SABAM).

    Rn. 52 Im Streitfall werden der Beklagten keine allgemeinen, jedes Angebot ihrer Kunden betreffenden Überwachungspflichten auferlegt, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich ausgeschlossen sind (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 139 - L'Oréal/eBay; GRUR 2012, 265 Rn. 35 - Scarlet/SABAM;… GRUR 2012, 382 Rn. 33 - Netlog/SABAM).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Rn. 29 a) Als Täter einer Urheberrechtsverletzung haftet derjenige, der die Merkmale eines Verletzungstatbestands selbst, in mittelbarer Täterschaft oder in Mittäterschaft erfüllt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 13 - Sommer unseres Lebens).

    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 251/99, BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; Urteil vom 15. Mai 2003 - I ZR 292/00, GRUR 2003, 969, 970 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen; BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11
    Die Umsetzung dieser Entscheidungspraxis im konkreten Fall und die Beurteilung der Verantwortlichkeit der Beklagten anhand der nationalen Vorschriften ist Aufgabe der deutschen Gerichte (vgl. EuGH, Urteile vom 23. März 2010 - C236/08 bis 238/08, Slg. 2010, I2417 = GRUR 2010, 445 Rn. 88, 107 und 119 - Google France/Louis Vuitton;… EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 107 - L'Oréal/eBay).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 49/89

    Bezugnahme auf eine in einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung

  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 115/99

    Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls als Werk der angewandten Kunst

  • OLG Köln, 19.01.2005 - 5 U 81/04

    Stationäre zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose zur Einbringung von …

  • OLG Hamburg, 21.08.2002 - 5 U 217/01

    Pauschale Bezugnahme

  • BGH, 02.10.1970 - I ZB 9/69
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01

    kurt-biedenkopf.de

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

  • OLG Hamburg, 04.11.2011 - 5 U 45/07

    Rechtsverletzende Angebote - Prüfungspflichten des Betreibers eines …

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …

    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (…BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens;… BGH, GRUR 2013, 511 Rn. 41 - Morpheus; BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 216/11, GRUR 2013, 1229 Rn. 34 = WRP 2013, 1612 - Kinderhochstühle im Internet II, mwN).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch …

    Es reicht aus, wenn sich die zu befolgenden Sorgfalts- und Prüfpflichten aus der Klagebegründung und den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 216/11, GRUR 2013, 1229 Rn. 25 = WRP 2013, 1613 - Kinderhochstühle im Internet II;… Urteil vom 15. August 2013 - I ZR 80/12, GRUR 2013, 1030 Rn. 21 = WRP 2013, 1348 - File-Hosting-Dienst).

    Rn. 27 Der Beklagten dürfen bei dieser Sachlage keine Kontrollmaßnahmen auferlegt werden, die ihr Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 1025 Rn. 139 - L'Oréal/eBay; EuGH…, Urteil vom 16. Februar 2012 - C-360/10, GRUR 2012, 382 Rn. 39 = WRP 2012, 429 - SABAM/Netlog; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 251 f. - Internet-Versteigerung I; BGH, GRUR 2013, 1229 Rn. 47 - Kinderhochstühle im Internet II).

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    Rn. 274 In der Folgezeit hat der BGH im Rahmen der Entscheidung "Kinderhochstühle im Internet II" für die nationale Rechtsprechung weiter differenzierend ausgeführt (BGH GRUR 2013, 1229 Rdn. 29 ff - Kinderhochstühle im Internet II; Hervorhebung durch den Senat):.

    Erst dadurch, dass eBay durch die Verwendung von Angeboten eines bestimmten Nutzer für sein eigenes Geschäftsmodell dadurch Werbung treibt, dass er dieses als "Vorspann" verwendet, um Interessenten auch auf ähnliche Angebote anderer Nutzer zu leiten, verlässt der Anbieter seine grundsätzlich geschützte Rolle als Host-Provider (BGH GRUR 2013, 1229 - Kinderhochstühle im Internet II).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Kinderhochstühle im Internet II" - allerdings im Zusammenhang mit einer Verantwortlichkeit als Störer - ausgeführt (BGH GRUR 2013, 1229, 1233 Rdn.52 - Kinderhochstühle im Internet II):.

    Weiter ist darauf abzustellen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten auf Grund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGH GRUR 2004, 693 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher Prüfung (…BGH GRUR 2011, 152 Rdn. 39 ff. - Kinderhochstühle im Internet I) festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig und unschwer zu erkennen ist (…BGH GRUR 2015, 485, 460 Rdn. 50 - Kinderhochstühle im Internet III; BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I;… BGH GRUR 2007, 708 Rdn. 47- Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2013, 1229 Rdn. 34 - Kinderhochstühle im Internet II).

    Diensteanbieter, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern, müssen die nach vernünftigem Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfalt aufwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern (Erwägungsgrund 48 der RL 2000/31;… BGH GRUR 2015, 485, 460 Rdn. 51 - Kinderhochstühle im Internet III;… BGH GRUR 2011, 617 Rdn. 40 - Sedo;… BGH GRUR 2013, 370 Rdn. 19 - Alone in the Dark; BGH GRUR 2013, 1229 Rdn. 35 - Kinderhochstühle im Internet II).

    In diesem Fall wird er hinsichtlich dieser Daten nicht vom Anwendungsbereich des Art. 14 RL 2000/31 über den elektronischen Geschäftsverkehr erfasst (…EuGH GRUR 2011, 1025 Rn. 113 + 116 - L'Oreal/eBay) und kann sich auch nicht auf das Haftungsprivileg des Art. 14 I RL 2000/31/EG und des § 7 II TMG berufen (…BGH GRUR 2011, 1038 Rdn. 23 - Stiftparfüm; BGH GRUR 2013, 1229 Rdn. 37 - Kinderhochstühle im Internet II).

    Ist der Plattformbetreiber in diesem Zusammenhang auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden, muss er die über die elektronischen Verweise in seinen Anzeigen erreichbaren Angebote auf problemlos und zweifelsfrei erkennbare Schutzrechtsverletzungen überprüfen (…BGH GRUR 2015, 485, 460 Rdn. 53 - Kinderhochstühle im Internet III; BGH GRUR 2013, 1229 Rdn. 47 ff. - Kinderhochstühle im Internet II).

    Dadurch wird er nicht genötigt, sämtliche Angaben seiner Kunden vor der Veröffentlichung zu überwachen (BGH GRUR 2013, 1229 Rdn. 48 - Kinderhochstühle im Internet II).

    Buche der Diensteanbieter (selbst) Suchbegriffe (mit der geschützten Marke) für die Anzeigen, sei es ihm auch zumutbar, die Ergebnislisten, zu denen der Nutzer über die elektronischen Verweise in den Anzeigen gelangt, einer Überprüfung zu unterziehen, wenn er vom Inhaber des Schutzrechts auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist (…BGH GRUR 2015, 485, 492 Rdn. 56 - Kinderhochstühle im Internet III; BGH GRUR 2013, 1229 Rdn. 52 - Kinderhochstühle im Internet II).

    Weiter ist darauf abzustellen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten auf Grund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher (BGH GRUR 2004, 693 - Schöner Wetten) oder tatsächlicher Prüfung (…BGH GRUR 2011, 152 Rdn. 39 ff. - Kinderhochstühle im Internet I) festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig und unschwer zu erkennen ist (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 - Internet-Versteigerung II; BGH GRUR 2013, 1229 Rdn. 34 - Kinderhochstühle im Internet II).

    Unerheblich ist, dass die Bekl. die Ergebnislisten automatisch erzeugt (…vgl. BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 46 = NJW-RR 2010, 1273 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL; BGH, GRUR 2013, 1229 Rn. 52 - Kinderhochstühle im Internet II).".

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