Rechtsprechung
| BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
EGVP-Störung
- rechtsinformationen.bund.de
Ersatzeinreichung bei Störung der elektronischen Übermittlung - EGVP-Störung
- rechtsprechung-im-internet.de
EGVP-Störung
§ 125a Abs 2 S 2 PatG, § 130d S 1 ZPO, § 130d S 2 ZPO, § 130d S 3 ZPO
Ersatzeinreichung bei Störung der elektronischen Übermittlung - EGVP-Störung - IWW
- JurPC
EGVP-Störung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax als Ausnahme; Glaubhaftmachen der vorübergehenden Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung i.R.d. Patentnichtigkeitsverfahrens
- Betriebs-Berater
EGVP-Störung
- BRAK-Mitteilungen
Zulässige Ersatzeinreichung per Telefax - EGVP-Störung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
PatG § 125a Abs. 2 S. 2; ZPO § 130d S. 2 und 3
Zulässigkeit der Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax als Ausnahme; Glaubhaftmachen der vorübergehenden Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung i.R.d. Patentnichtigkeitsverfahrens - datenbank.nwb.de
EGVP-Störung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ersatzeinreichung und Glaubhaftmachung am gleichen Tag ist rechtzeitig!
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
BeA: Rechtzeitige Ersatzeinreichung wegen Störung - Geht das auch in einem zweitem Schriftsatz?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Ersatzeinreichung sowie Darlegung und Glaubhaftmachung nach § 130d Satz 3 ZPO müssen am selben Tag bei Gericht eingehen
- lto.de (Kurzinformation)
Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO: Der BGH hat Nachsicht, wenn das beA streikt
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Störung beim beA: Wann ist die erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung noch rechtzeitig?
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Störung beim beA: Wann ist die erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung noch rechtzeitig?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Ersatzeinreichung - Glaubhaftmachung der Störung in zweitem Schriftsatz erlaubt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Ersatzeinrichtung eines Schriftsatzes per Telefax
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Die Sphinx wird weiter enträtselt: Neues zu § 130d Satz 2 und 3 ZPO! (IBR 2023, 654)
Verfahrensgang
- BPatG, 24.10.2022 - 7 Ni 19/20
- BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
- BGH, 26.06.2025 - X ZR 51/23
Papierfundstellen
- NJW 2023, 10
- NJW 2023, 3367
- MDR 2023, 1405
- MDR 2024, 91
- GRUR 2023, 1481
- FamRZ 2023, 1809
- BB 2023, 2626
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22
Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der …
Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11;… Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).Eine unverzügliche Nachholung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz verbleibt (BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11;… Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).
- BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
Anwaltliche Verpflichtung zur Einreichung von Schriftsätzen als elektronisches …
Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).Eine unverzügliche Nachholung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz verbleibt (BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).
- BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22
Elektronischer Rechtsverkehr und Gewährleistung beim Kauf: Ersatzeinreichung bei …
Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
Rn. 28 Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist ein Rechtsanwalt, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, und deshalb eine zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22 Rn. 10). - BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …
Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
Rn. 16 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind zur Glaubhaftmachung eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände und eine eidesstattliche oder anwaltliche Versicherung erforderlich (BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 15). - BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18
Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der …
Auszug aus BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23
Danach ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu versagen, wenn schon um 20 Uhr von weiteren Sendeversuchen abgesehen worden ist (BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 17).
- BGH, 30.11.2023 - III ZB 4/23
Wiedereinsetzung: Fristversäumnis bei einem per beA übersandten Schriftsatz …
Dabei bedarf die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt an Eides statt oder unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 Rn. 16;… Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, MDR 2023, 862 Rn. 11;… vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Leitsatz 1 und Rn. 15 …und vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 356/17, NJW-RR 2018, 445 Rn. 14). - BGH, 02.12.2025 - VIII ZB 17/25
Nochmal: "Technische Störung" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!
Eine unverzügliche Nachholung der erforderlichen Glaubhaftmachung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise gemäß §§ 129, 130 Nr. 6 ZPO einzureichenden Schriftsatz verbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 11;… Beschlüsse vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11;… vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 19;… vom 4. September 2024 - IV ZB 31/23, NJW-RR 2024, 1506 Rn. 7 f.;… vom 7. Oktober 2025 - VIII ZB 21/25, juris Rn. 36).Rn. 36 Zwar mag - was offenbleiben kann - nicht jede noch so kurzfristige technische Störung die Möglichkeit einer Ersatzeinreichung eröffnen (BGH, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 22).
Sind aber mehrere Sendeversuche trotz ordnungsgemäßer Bedienung der grundsätzlich funktionsfähig bereitgestellten Infrastruktur erfolglos geblieben, liegt eine vorübergehende technische Unmöglichkeit einer elektronischen Übermittlung im Sinne des § 130d Satz 2 ZPO vor und darf daher - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Ersatzeinreichung vorgenommen werden, ohne dass bis unmittelbar vor Fristablauf (weiterhin) versucht werden muss, eine elektronische Übermittlung zu bewirken (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, aaO Rn. 22 ff.).
Rn. 37 Entscheidend ist angesichts dessen nach der bereits aufgezeigten Rechtsprechung, wann der Rechtsanwalt das technische Defizit bemerkt und ob ihm zu diesem Zeitpunkt noch genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz - oder in einem anderen am Tag der Ersatzeinreichung bei Gericht eingehenden Schriftsatz (BGH, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, aaO Rn. 12 ff.) - verbleibt.
- OLG Düsseldorf, 18.04.2024 - 2 U 59/23
Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der erkennende Senat folgt, hat die Glaubhaftmachung nach § 130d S. 3 ZPO vielmehr möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen (BGH, GRUR 2023, 1481 Rn. 11 - EGVP-Störung).Eine unverzügliche Nachholung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz verbleibt (…BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11;… Beschl. v. 26.01.2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11; GRUR 2023, 1481 Rn. 11 - EGVP-Störung).
Eine noch am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingegangene Darlegung und Glaubhaftmachung ist allerdings als gleichzeitig im Sinne dieser Grundsätze anzusehen; die nach § 130d S. 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist daher rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (BGH GRUR 2023, 1481 Rn. 11 f. - EGVP-Störung).
Rn. 56 Was die nach § 130d S. 3 ZPO erforderliche Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument anbelangt, setzt diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände voraus, deren Richtigkeit der Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern muss (…vgl. BGH, NJW 2022, 3647 Rn. 15;… Beschl. v. 26.01.2023 - V ZB 11/22, BeckRS 2023, 10045 Rn. 11;… NJW 2023, 2883 Rn. 19; GRUR 2023, 1481 Rn. 11 - EGVP-Störung;… NJW 2024, 901 Rn. 8).
Wie bereits ausgeführt, setzt die nach § 130d S. 3 ZPO erforderliche Glaubhaftmachung eine Darlegung und Glaubhaftmachung der Gründe für die Ersatzeinreichung voraus (vgl. insb. BGH, GRUR 2023, 1481 Rn. 12, 13, 14 und 18 - EGVP-Störung).
- BGH, 19.12.2024 - IX ZB 41/23
Glaubhaftmachung formgerechter Schriftsatzübermittlung durch Fax bei BeA-Ausfall
Der Prozessbevollmächtigte, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, ist, nachdem er die zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht mehr gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen (BGH…, Urteil vom 25. Mai 2023, aaO; vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 28;… Beschluss vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 Rn. 21).Diese liegt jedenfalls dann vor, wenn eine elektronische Übersendung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht möglich und nicht abzusehen ist, wann die Störung behoben sein wird (BGH, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 22).
Es bedarf ihrer insbesondere dann nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer - der Betreiberin des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (§ 31a BRAO) -, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs oder aus einer anderen zuverlässigen Quelle ergibt, dass der betreffende Empfangsserver nicht zu erreichen ist, und nicht angegeben ist, bis wann die Störung behoben sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2023, aaO Rn. 23;… Beschluss vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 Rn. 22, 24).
- BGH, 25.01.2024 - I ZB 51/23
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer auf technischen Gründen beruhenden …
Nur hierzu muss vorgetragen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22, NJW 2023, 2484 [juris Rn. 10]; Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, GRUR 2023, 1481 [juris Rn. 28] - EGVP Störung).Durch die Übersendung eines aktuellen Ausdrucks der Internetseite bea.expert, auf der eine entsprechende Meldung der BRAK veröffentlicht war, ist glaubhaft gemacht, dass das EGVP seit dem 19. April 2023 nicht erreichbar war, dieser Zustand am 20. April 2023 angedauert hat und nicht abzusehen war, wann die Störung behoben sein würde (vgl. BGH, GRUR 2023, 1481 [juris Rn. 23] - EGVP Störung).
- BGH, 25.02.2025 - VI ZB 19/24
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …
Eine vorübergehende Unmöglichkeit im Sinne von § 130d Satz 2 ZPO liegt jedenfalls dann vor, wenn eine elektronische Übersendung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht möglich und nicht abzusehen ist, wann die Störung behoben sein wird (vgl. BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 22). - BGH, 04.09.2024 - IV ZB 31/23
Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung über besonderes elektronisches …
Rn. 7 aa) Die Einlegung der Berufung mittels des am 1. August 2023 beim Berufungsgericht eingegangenen Originalschriftsatzes ist unwirksam, weil die Klägerin bei Einreichung der Berufung in Schriftform nicht gemäß § 130d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO zu den Voraussetzungen des § 130d Satz 2 ZPO vorgetragen und diese glaubhaft gemacht hat, obwohl ihr zu diesem Zeitpunkt die Hinderungsgründe für eine Einreichung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg bekannt waren und ihr zugleich eine sofortige Glaubhaftmachung dieser Gründe möglich war (vgl. hierzu BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 11 …und Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 9).Weder hat die Klägerin die Darlegung der Hinderungsgründe am Tag der Ersatzeinreichung nachgeholt (vgl. hierzu BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 12), noch hatte ihre Prozessbevollmächtigte das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt, so dass ihr keine Zeit blieb, die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11).
- BGH, 07.10.2025 - VIII ZB 21/25
"beA-Karte funktioniert nicht" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!
Dies bedarf zunächst einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 Rn. 8 mwN;… vom 14. März 2024 - V ZB 2/23, NJW-RR 2024, 794 Rn. 16;… vom 25. Februar 2025 - VI ZB 19/24, NJW-RR 2025, 629 Rn. 9), deren Richtigkeit der Rechtsanwalt dann an Eides statt oder unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichern (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, NJW 2023, 3367 Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 30. November 2023 - III ZB 4/23, NJW-RR 2024, 331 Rn. 9; jeweils mwN) oder durch andere Beweismittel, wie etwa durch die Vorlage einer Störungsmeldung der Bundesrechtsanwaltskammer, glaubhaft machen muss (§ 294 ZPO;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23, NJW 2024, 903 Rn. 22;… vom 19. Dezember 2024 - IX ZB 41/23, NJW 2025, 508 Rn. 16). - BGH, 11.09.2023 - VIa ZR 1470/22
Inanspruchnahme eines Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …
Er hat gemäß § 130d Satz 3 ZPO bei der Ersatzeinreichung glaubhaft gemacht, dass im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung des Schriftsatzes eine elektronische Einreichung wegen einer vorübergehenden Störung des Systems des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) vorübergehend nicht möglich war (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Mai 2023 - V ZR 134/22, NJW 2023, 2484 Rn. 9 f.; Urteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, juris Rn. 22 f.). - OLG Frankfurt, 03.01.2025 - 9 U 75/24
Ersatzeinreichung per Fax bei technischer Störung des beA
Ein solcher Tatsachenvortrag wäre dem Klägervertreter auch bereits im Laufe des 21.11.2024 (vgl. zur Rechtzeitigkeit der nach § 130d S. 3 ZPO erforderlichen Darlegung und Glaubhaftmachung BGH, Zwischenurteil vom 25. Juli 2023 - X ZR 51/23, juris Rn. 12) möglich gewesen. - OLG Bamberg, 23.01.2026 - 4 U 83/25
Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines …
- OLG Frankfurt, 22.10.2025 - 3 U 102/25
Anwaltliche Pflichten im Zusammenhang Übersendung von Schriftsätzen gem. § 130d …
- OLG Dresden, 05.02.2025 - 5 U 467/24
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 11/23
Unzulässiges Gesuch auf Ablehnung von Justizbeschäftigten
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 18/23
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