Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3658
OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00 (https://dejure.org/2000,3658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2000 - 20 U 126/00 (https://dejure.org/2000,3658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 20 U 126/00 (https://dejure.org/2000,3658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Vollziehungsfrist ; Antrag auf Zustellung im Parteibetrieb ; Monatsfrist ; Parteizustellung

  • Anwaltsblatt

    § 929 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; ZPO § 187; ; ZPO § 207 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 94
  • AnwBl 2002, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 05.09.1997 - 5 U 1216/97

    Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung; Heilung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Da eine Beschlußverfügung nicht verkündet wird, bedarf es für ihre Wirksamkeit der Parteizustellung, wobei die Zustellung auch erst die Vollstreckungsvoraussetzung schaffen und zugleich die nach § 929 Abs. 2 ZPO gebotene Vollziehung bewirkt (vgl. KG NJW-RR 1999, 71 m.w.N.); eine zweite Zustellung ist also nicht erforderlich.
  • KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91

    Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Der Gläubiger soll nicht in die Lage versetzt werden, sich Verfügungen auf Vorrat zu beschaffen; Verzögerungen gehen daher regelmäßig zu seinen Lasten (vgl. OLG Hamm, GRUR 1991, 944).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1990 - 1 Ws 1096/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Ist der Vollziehungsakt eine Vollstreckungsmaßnahme, so ist die Vollziehung rechtzeitig, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme innerhalb der Monatsfrist bei der zuständigen Stelle nur beantragt wird (BGH NJW 1991, 996; OLG Hamm NJW-RR 1993, 959 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.12.1993 - 4 UF 343/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Dessenungeachtet verdient im Ergebnis die Gegenansicht den Vorzug, wonach es - nicht nur in den bezeichneten Ausnahmefällen - für die Einhaltung der Vollziehungsfrist genügt, wenn der Antrag auf Zustellung im Parteibetrieb innerhalb der Monatsfrist bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle eingereicht worden ist und die Zustellung demnächst erfolgt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1236; OLG Celle, InVo 1997, 23 = OLG-Report 1996, 226 [LS]; siehe auch OLG Hamm, FamRZ 1994, 1540 und Knieper in WRP 1997, 815, 816).
  • OLG Hamm, 07.01.1993 - 14 W 194/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Ist der Vollziehungsakt eine Vollstreckungsmaßnahme, so ist die Vollziehung rechtzeitig, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme innerhalb der Monatsfrist bei der zuständigen Stelle nur beantragt wird (BGH NJW 1991, 996; OLG Hamm NJW-RR 1993, 959 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1999 - 24 U 58/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Dessenungeachtet verdient im Ergebnis die Gegenansicht den Vorzug, wonach es - nicht nur in den bezeichneten Ausnahmefällen - für die Einhaltung der Vollziehungsfrist genügt, wenn der Antrag auf Zustellung im Parteibetrieb innerhalb der Monatsfrist bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle eingereicht worden ist und die Zustellung demnächst erfolgt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1236; OLG Celle, InVo 1997, 23 = OLG-Report 1996, 226 [LS]; siehe auch OLG Hamm, FamRZ 1994, 1540 und Knieper in WRP 1997, 815, 816).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Eine solche Entscheidung des Gläubigers fehlt bei einer amtswegigen Zustellung der Urteilsverfügung oder deren Verkündung (vgl. BGH GRUR 1993, 415, 416; SChlHOLG, OLGR 1997, 28, 29; ebenso OLG Düsseldorf WRP 1991, 214, 216; Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 89 Rdn. 8), weshalb auch im vorliegenden Fall die Zustellung der Urteilsverfügung durch das Landgericht am 7.6.2000 nicht ausreichte.
  • OLG Celle, 29.05.1990 - 4 U 14/90

    Statthaftigkeit der Vollziehung eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Eine Vollziehung ist bei einer Urteilsverfügung nicht deswegen entbehrlich, weil ihre Zustellung von Amts wegen erfolgt (so OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 622, 623, OLG Oldenburg WRP 1992, 412, OLG Celle, NJW-RR 1990, 1088) oder der Wille des Gläubigers, von dem Titel Gebrauch zu machen, schon durch das Erstreiten des Unterlassungsurteils zum Ausdruck kommt (vgl. OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 43).
  • OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96

    Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Eine Vollziehung ist bei einer Urteilsverfügung nicht deswegen entbehrlich, weil ihre Zustellung von Amts wegen erfolgt (so OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 622, 623, OLG Oldenburg WRP 1992, 412, OLG Celle, NJW-RR 1990, 1088) oder der Wille des Gläubigers, von dem Titel Gebrauch zu machen, schon durch das Erstreiten des Unterlassungsurteils zum Ausdruck kommt (vgl. OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 43).
  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 126/00
    Denn § 929 Abs. 2 ZPO soll den Gläubiger zu der Entschließung anhalten, ob er von der einstweiligen Verfügung Gebrauch machen will oder nicht (vgl. OLG Hamburg, NJWE-WettbR 1997, 92, 93).
  • OLG Stuttgart, 23.08.1996 - 2 U 120/96

    Abgabe von Produkten oder Dienstleistungen in der Arztpraxis

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Eine solche muss neben ihrer Zustellung von Amts wegen zusätzlich ebenfalls vom Antragsteller vollzogen werden, um dem Antragsgegner deutlich zu machen, dass er von der erwirkten Eilmaßnahme Gebrauch machen will (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung; BGH, GRUR 2009, 890, 891 Rdnr. 15 - Ordnungsmittelandrohung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdnr. 312; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 38 jew. m. w. Nachw.).

    Eine Parteizustellung bringt den Willen des Antragstellers zum Ausdruck, von einer Eilmaßnahme Gebrauch zu machen; die Amtszustellung des Urteils kann diese Absicht naturgemäß nicht zum Ausdruck bringen und ist deshalb als Vollziehungsmaßnahme von vornherein ungeeignet (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung, OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; Ahrens/Berneke, a.a.O., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke, a.a.O., Rdnr. 312; Teplitzky, a.a.O., Kap. 38 Rdnr. 42 jew. m. w. Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 U 2/15

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Neben ihrer Zustellung von Amts wegen muss sie zusätzlich vom Antragsteller vollzogen werden, um dem Antragsgegner einerseits deutlich zu machen, dass von der erwirkten Eilmaßnahme tatsächlich Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung; BGH, GRUR 2009, 890, 891 Rdnr. 15 - Ordnungsmittelandrohung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194; Ahrens/Berneke, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rdnr. 582; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 38 jew. m.w.N.), ihn aber andererseits davor zu schützen, dass Entscheidungen auf Vorrat erwirkt und erst nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen durchgesetzt werden (BGH, GRUR 2009, a.a.O. - Ordnungsmittelandrohung; BGHZ 112, 356, 359; BVerfG, NJW 1988, 3141).

    Eine Parteizustellung bringt den Willen des Antragstellers zum Ausdruck, die erstrittene Eilmaßnahme durchsetzen zu wollen; die Amtszustellung des Urteils kann diese Absicht naturgemäß nicht artikulieren und ist deshalb als Vollziehungsmaßnahme von vornherein ungeeignet (vgl. BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415, 416 - Straßenverengung, OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2001, 94; Ahrens/Berneke, a.a.O., Kap. 57, Rdnr. 12 und 13; Berneke/Schüttpelz, a.a.O., Rdnr. 582; Teplitzky, a.a.O., Kap. 38 Rdnr. 42 jew. m.w.N.; zum Ganzen Senat, Urteil vom 20. Januar 2011, I-2 U 92/10, S. 3, 4; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2149 ff.).

  • BGH, 12.09.2002 - III ZR 214/01

    Verantwortlichkeit des Inhabers eines Waschplatzes für Gewässerverunreinigungen

    Das Berufungsgericht (OLG Jena OLG-Report 2001, 543) hält die Beklagten verschuldensunabhängig als Inhaber einer wassergefährdenden Anlage gemäß § 22 Abs. 2 WHG für einstandspflichtig.
  • LG Düsseldorf, 08.03.2004 - 4a O 104/01
    Nachdem die Parteien im Berufungsverfahren (20 U 126/00) das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt hatten, legte das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 31. Oktober 2000 der Klägerin 3/4 und den Beklagten 1/4 der erstinstanzlichen Kosten und der Klägerin ferner die Kosten der Berufung auf.

    Gemäß diesem Teil-Kostenfestsetzungsbeschluss, der sich nur über die Kosten des Berufungsverfahrens 20 U 126/00 verhält und der Klägerin am 23. März 2001 zugestellt wurde, hat die Klägerin 4.863,-- DM nebst 4% Zinsen seit dem 23. November 2000 an die Beklagten zu erstatten.

  • LG Düsseldorf, 23.08.2001 - 4a O 104/01

    Gesetzlicher Auskunftsanspruch bezüglich des konkreten Patents bei Versehen der

    Nachdem die Parteien im Berufungsverfahren (20 U 126/00) das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt hatten, legte das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Beschluss vom 31. Oktober 2000 der Klägerin 3/4 und den Beklagten 1/4 der erstinstanzlichen Kosten und der Klägerin ferner die Kosten der Berufung auf.

    Gemäß diesem Teil-Kostenfestsetzungsbeschluss, der sich nur über die Kosten des Berufungsverfahrens 20 U 126/00 verhält und der Klägerin am 23. März 2001 zugestellt wurde, hat die Klägerin 4.863,- DM nebst 4% Zinsen seit dem 23. November 2000 an die Beklagten zu erstatten.

  • OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 221/04

    Unterlassungsverfügungen bedürfen der Vollziehung durch Zustellung des Urteils im

    (cc) Aus der von den Antragstellern herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2001, 94) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 4 U 17/21

    Zurückweisung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Wahrung

    c) Es kann dahinstehen, ob auf die Wahrung der Vollziehungsfrist bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung im Wege der Zustellung im Parteibetrieb die in § 191, § 167 ZPO getroffene Regelung anwendbar ist (so z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.1999 - 24 U 58/99 -, juris, Rdnr. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2000 - 20 U 126/00 -, juris, Rdnr. 5; Büscher/ Schmidt , UWG, 1. Aufl. [2019], § 12 Rdnr. 368; Schlingloff in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. [2014], § 12 UWG, Rdnr. 506; Zöller/ Vollkommer , Zivilprozessordnung, 33. Aufl. [2020], § 929 Rdnr. 10; Drescher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. [2020], § 929 Rdnr. 12).
  • LG Hamburg, 07.02.2013 - 327 O 426/12

    Auslandszustellung einer einstweiligen Verfügung eines deutschen Gerichts

    Außerdem dient die Vollziehungsfrist dem Schuldnerschutz als Ausgleich dafür, dass dem Gläubiger durch das Eilverfahren die scharfe Waffe eines verkürzten Erkenntnisverfahrens in die Hand gegeben worden ist (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2001, 94 - zitiert nach juris, Tz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 10 W 64/03

    Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung der einstweiligen Verfügung;

    All dies bedingt, dass der Gläubiger zur Wahrung der Vollziehungsfrist eine besondere, auf die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung gerichtete eigene Handlungsverpflichtung hat, die den Durchsetzungswillen dem Schuldner gegenüber deutlich zum Ausdruck bringt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2000, OLGR 2001, 543).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht