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   OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 11 U 10/04   

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https://dejure.org/2004,6404
OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 11 U 10/04 (https://dejure.org/2004,6404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2004 - 11 U 10/04 (https://dejure.org/2004,6404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2004 - 11 U 10/04 (https://dejure.org/2004,6404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 340 BGB, § 343 Abs 2 BGB, § 22 KunstUrhG
    Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Gerichtliche Herabsetzung der Vertragsstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung durch Veröffentlichung eines Fotos in einer Zeitschrift; Herabsetzung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung nur gegenüber einem von mehreren Gläubigern; Sinn und Zweck einer Vertragsstrafe

  • Judicialis

    BGB § 340; ; BGB § 343; ; KuG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 340; BGB § 343; KunstUrhG § 22
    Vertragsstrafe wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 1061 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 375
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 09.12.2022 - 4 U 20/21

    Wirksamkeit und Angemessenheit einer Vertragsstrafenregelung in einem Mietvertrag

    Zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Funktion der Strafe als Druck- und Sicherungsmittel und dass diese den Gläubiger im Falle der Zuwiderhandlung von der Notwendigkeit des Schadensnachweises entheben soll (BGH, Urteil vom 07.10.1982, I ZR 120/80, juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 30.09.1993, I ZR 54/91, juris Rn. 13 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2004, 11 U 10/04, juris, Rn. 15).
  • LG Karlsruhe, 16.06.2010 - 11 S 182/09

    Herabsetzung der Vertragsstrafe bei Hartz IV-Empfänger?

    Bei der Bemessung einer Vertragsstrafe ist insbesondere die Druckfunktion zu berücksichtigen (OLG Frankfurt GRUR-RR 2004, 375).
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