Rechtsprechung
OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG §§ 2 Abs. 1 Ziff. 6, Abs. 2, 23, 39 Abs. 2, 97 Abs. 1; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte des WDR v. 01.12.1976, Ziff 13.1 und 2
- aufrecht.de
Gegen die Nutzung seiner Bilder im Internet hat ein Journalist keine Aktivlegitimation für eine Unterlassungsklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aktivlegitimation für Ansprüche aus der Verletzung von Nutzungsrechten an Filmwerken; Verlust der Inhaberschaft an Nutzungsrechten durch Übertragung der Nutzungsrechte; Ansprüche eines Produzenten von Filmen bei Verletzungen von Urheberrechten an den Filmen; Übertragung ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
UrhG § 2 Abs. 1 Ziff. 6; ; UrhG § ... 2 Abs. 2; ; UrhG § 23; ; UrhG § 39 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; TV für auf Produktionsdauer Beschäftigte des WDR v. 01.12.1976 Ziff. 13.1; ; TV für auf Produktionsdauer Beschäftigte des WDR v. 01.12.1976 Ziff. 13.2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Standbilder im Internet" - Recht des Fernsehsenders, einzelne Bilder aus einem in seinem Auftrag produzierten Fernsehfilms ins Internet zu stellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
TV-Standbilder im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
TV-Standbilder im Internet
Verfahrensgang
- AG Köln - 28 O 517/03
- LG Köln, 03.03.2004 - 28 O 517/03
- OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 179
- MMR 2005, 185
- ZUM 2005, 235
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
Auszug aus OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04
Hat damit der Kläger wie es der ausdrückliche Wortlaut dieser Klausel bestimmt die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Filmwerken mit der Folge auf den WDR übertragen, dass auch er selber die Rechte nicht mehr wahrnehmen kann, so entspricht es gefestigter Auffassung, dass damit auch auf § 97 Abs. 1 UrhG gegründete Ansprüche aus Nutzungsrechtsverletzungen grundsätzlich nicht in seiner Person entstehen, er also hinsichtlich solcher Ansprüche nicht aktivlegitimiert ist (vgl. BGH GRUR 57, 614 f - "Ferien vom Ich"; GRUR 92, 697 - "Alf"; Schricker-Wild § 97 RZ 28; Dreier/Schulze § 97 RZ 19). - BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56
Ferien vom Ich
Auszug aus OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04
Hat damit der Kläger wie es der ausdrückliche Wortlaut dieser Klausel bestimmt die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Filmwerken mit der Folge auf den WDR übertragen, dass auch er selber die Rechte nicht mehr wahrnehmen kann, so entspricht es gefestigter Auffassung, dass damit auch auf § 97 Abs. 1 UrhG gegründete Ansprüche aus Nutzungsrechtsverletzungen grundsätzlich nicht in seiner Person entstehen, er also hinsichtlich solcher Ansprüche nicht aktivlegitimiert ist (vgl. BGH GRUR 57, 614 f - "Ferien vom Ich"; GRUR 92, 697 - "Alf"; Schricker-Wild § 97 RZ 28; Dreier/Schulze § 97 RZ 19).
- OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10
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So tragen die Beklagten zu 1) und 3) im Ausgangspunkt zwar zu Recht vor, dass im Falle der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte die Aktivlegitimation des ursprünglichen Schutzrechtsinhabers erlösche (so auch OLG Köln GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet). - LG Braunschweig, 16.01.2013 - 9 O 1144/12
Urheberrechtliche Ansprüche bzgl. eines Buches mit Äußerungen von Loriot über …
Die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte führt grundsätzlich zur Erlöschung der Aktivlegitimation des ursprünglichen Schutzrechtsinhabers (OLG Köln GRUR-RR 2005, 179 -Standbilder im Internet). - OLG Köln, 08.02.2010 - 6 W 13/10
Legitimation zur Geltendmachung von Auskunftsrechten
Obgleich aus den vom Landgericht angeführten Gründen vieles dafür sprechen mag, dass sie in Bezug auf diese Rechte ihrerseits der V N GmbH mit Bandübernahmevertrag vom 25.04.2004 exklusive Befugnisse im Wege der Unterlizenz eingeräumt hat, verblieb ihr jedenfalls als ausschließlich Berechtigter der vorigen Stufe doch ein (negatives) Verbotsrecht gegenüber rechtswidrigen Verwertungshandlungen Dritter außerhalb der Lizenzkette (vgl. zur Abgrenzung Senat, GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet).
- OLG Hamburg, 06.07.2023 - 5 U 175/10 (bb) So tragen die Beklagten zu 1) und 3) im Ausgangspunkt zwar zu Recht vor, dass im Falle der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte die Aktivlegitimation des ursprünglichen Schutzrechtsinhabers erlösche (so auch OLG Köln GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet).
- OLG Hamburg, 23.12.2021 - 5 U 62/20
Zulässigkeit einer Nutzung eines Fotos zur Bebilderung eines Artikels
Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass das gegenständliche Video, einschließlich seiner Einzelbilder, Schutz gem. § 94 UrhG genießt (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet). - LG Hamburg, 03.03.2020 - 310 O 360/19
Nutzung von Video-Standbildern durch Presseunternehmen in Print- und …
Sämtliche Ausschnitte eines Filmträgers fallen daher unter den Leistungsschutz des § 94 UrhG und damit auch die einzelnen (Stand-)Bilder, denn sie sind ebenfalls Teil des geschützten Bildträgers und das Ergebnis der wirtschaftlich-organisatorischen Leistung des Filmherstellers (…vgl. Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl. 2018, § 94 Rn. 29; OLG Köln, Urt. v. 13.08.2004 - 6 U 67/04, GRUR-RR 2005, 179 - Standbilder im Internet).