Rechtsprechung
   KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1658
KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1658)
KG, Entscheidung vom 30.03.2009 - 24 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1658)
KG, Entscheidung vom 30. März 2009 - 24 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis und Aktivlegitimation gewerblicher Spielevermittler im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Wettbewerbsverstößen einer staatlichen Lotteriegesellschaft; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ...

  • kanzlei.biz

    Glücksspielwerbung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis und Aktivlegitimation gewerblicher Spielevermittler bei behaupteten Wettbewerbsverstößen einer staatlichen Lotteriegesellschaft; Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei Einhaltung der Vollziehungsfrist; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für die ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JACKPOT!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV, §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG
    Zu der Frage, wann eine Abmahnung/eV rechtsmissbräuchlich ist, weil sie den Gegner wirtschaftlich schädigt / Glücksspiel

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Reißerische Jackpott-Werbung rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubte Glücksspielwerbung bei Herausstellung des Jackpots

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 22
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (39)

  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08
    Trotz äußerlich unterschiedlicher Angebote und Leistungen sowie der andersartigen rechtlichen Konstruktion der jeweiligen Dienstleistungen bieten beide Parteien wirtschaftlich im Ergebnis jedoch letztlich dasselbe an (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).

    Es geht nämlich bei den zu beachtenden Einschränkungen der Werbung für den Bereich des Glückspiels gemäß § 5 GlüStV unter Berücksichtigung des Regelungszwecks des GlüStV um die Bekämpfung der Spielsucht und damit um Aspekte der Volksgesundheit und des auch aus Sozialstaatsgründen im Interesse der Allgemeinheit liegenden Schutzes Suchtabhängiger vor Ausbeutung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 69).

    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).

    Die Rechtsansicht des Landgerichts, der Werbebegriff in § 5 Abs. 3 GlüStV sei einschränkend dahin auszulegen, das ein Internetauftritt mit überwiegend informativem Charakter davon nicht erfasst sei, findet deshalb weder im Wortlaut, noch in der Systematik des Gesetzes eine Stütze (so auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67, 68).

  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08
    Sie dienen dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glücksspielsucht; zu diesem Zweck setzen sie dem Werbeauftreten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen (vgl. OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 f.).

    Der gemäß § 5 Abs. 1 GlüStV erlaubte informative Gehalt der Werbung tritt deutlich gegenüber deren Aufmachung als Reklame mit Anreiz zur Teilnahme zurück (vgl. dazu OLG München, GRUR-RR 2008, 310 Rnr. 41), zumal die Hinweise nach § 5 Abs. 2 GlüStV und Nr. 2 des Anhangs zum GlüStV ihre Wirkung kaum entfalten können und damit ihr Ziel verfehlen.

  • OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07

    Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen

    Auszug aus KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08
    Die in die Zukunft gerichteten Unterlassungsansprüche der Klägerin bestehen, soweit sie auf angebliche Verletzungshandlungen im Juli 2008 und daraus resultierende Wiederholungsgefahren gestützt werden, nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten der Beklagten zur Zeit seiner Begehung (Juli 2008) die Unterlassungsansprüche begründet hat und diese auch auf der Grundlage der am 30. März 2009 geltenden Rechtslage noch gegeben sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.02.2008 - 1 ZR 207/05, in juris dokumentiert, dort Rnr. 14; OLG München, ZfWG 2008, 248, 250).

    Die Nennung der Höhe des Jackpots als solches ist deshalb nicht zu beanstanden (vgl. dazu auch OLG München, ZfWG 2008, 248, 251).

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 135/10

    Unternehmensübergang - Einstweiliger Rechtsschutz bei Wettbewerbsverstoß:

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats und nach h. M. eine nach Widerspruch durch das Erstgericht aufgehobene einstweilige Verfügung im Berufungsverfahren neu zu erlassen (Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 55 Rn. 15a mwN.; KG, GRUR-RR 2010, 22, 25 - JACKPOT).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die

    Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. BGH GRUR 1993, 576 [577] - Datatel; GRUR 2005, 519 - Vitamin-Zell-Komplex; KG GRUR-RR 2010, 22 [24]; Köhler a. a. O. § 12 Rn. 2.15).
  • KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09

    Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung

    Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens der Klägerin ergebe sich auch daraus, dass sie allein in Berlin - stets vertreten durch dieselben Rechtsanwälte - ohne nachvollziehbaren Grund für einen wirtschaftlich denkenden Unternehmer eine Mehrzahl von Annahmestellen (insgesamt vier weitere Hauptsache- und ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Betreiber von Einzelannahmestellen) wegen vergleichbarer Verstöße in getrennten Verfahren zunächst durch eine kostenträchtige Abmahnung und sodann auch gerichtlich in Anspruch genommen habe, anstatt sich auf ein gerichtliches Vorgehen - wie in den vom Senat zwischenzeitlich entschiedenen einstweiligen Verfügungsverfahren zu den Geschäftsnummern 24 U 145/08 und 24 U 168/08 geschehen - gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin als Landeslotteriegesellschaft zu beschränken.

    Sie stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der bereits in den vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) AöR Gelegenheit hatte, zu diesen Fragen ausführlich Stellung zu nehmen (vgl. Urteile des Senats vom 30.03.2009, 24 U 145/08 und 24 U 168/08, jeweils unter II.B. 1.1. und 1.2.).

    Vor dem Hintergrund eines möglichen Wettbewerbsverhältnisses führt der "unclean-hands" Einwand, wie der Senat bereits in seinen vorausgehenden Entscheidungen zu 24 U 145/08 und 24 U 168/08 ausgeführt hat, nicht zum Erfolg.

    Dieser insoweit in der Rechtsprechung nahezu einheitlich vertretenen Rechtsansicht hat sich auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung 24 U 145/08 vom 30.09.2009 angeschlossen.

    Der Senat selber hat dazu in seiner Entscheidung vom 30.03.2009 - 24 U 145/08 - ausgeführt:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht