Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 77/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2 und 3; UWG n.F. §§ 3, 4 Ziff. 9 b
- Judicialis
UWG § 1 a.F.; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Ziff. 9 b; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 3
- aufrecht.de
Lucky Strikes vs. Absolut Vodka
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Absolut Luckies"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz des Rufes einer die Marke einbeziehenden Werbekonzeption wegen Verwässerung oder Ausbeutung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenmäßige Benutzung des Begriffes Absolut; Anforderungen an den erforderlichen Bekanntheitsgrad einer Marke; Bestimmung des Verkehrskreises bei Konsumenten von Wodka; Konkurrenzverhältnis zwischen Markenrecht und Wettbewerbsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.12.2003 - 31 O 764/03
- LG Köln, 11.03.2004 - 31 O 764/03
- OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 77/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95
MAC Dog
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 77/04
a) Soweit sich die Antragstellerin - erstmalig im Berufungsrechtszug - auf eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziff.2 MarkenG stützt, fehlt es bereits an der dafür erforderlichen (vgl. BGH GRUR 01, 158,160 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 - "Festspielhaus") markenmäßigen Benutzung des Begriffes "Absolut" durch die Antragsgegnerin. - BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98
Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas
Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 77/04
a) Soweit sich die Antragstellerin - erstmalig im Berufungsrechtszug - auf eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziff.2 MarkenG stützt, fehlt es bereits an der dafür erforderlichen (vgl. BGH GRUR 01, 158,160 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 - "Festspielhaus") markenmäßigen Benutzung des Begriffes "Absolut" durch die Antragsgegnerin. - BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts
Auszug aus OLG Köln, 23.07.2004 - 6 U 77/04
a) Soweit sich die Antragstellerin - erstmalig im Berufungsrechtszug - auf eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziff.2 MarkenG stützt, fehlt es bereits an der dafür erforderlichen (vgl. BGH GRUR 01, 158,160 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung"; GRUR 02, 809,811 - "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; GRUR 02, 814 - "Festspielhaus") markenmäßigen Benutzung des Begriffes "Absolut" durch die Antragsgegnerin.
- OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12
Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht
Entgegen der Ansicht der Beklagten kann auf diesem einheitlichen Markt nicht zwischen einem "Niedrigpreis"-Segment einerseits und einem "Premium"-Segment anderseits differenziert werden (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 12 [13] - Absolut Luckies, zum Markt für Wodka). - BPatG, 01.03.2005 - 33 W (pat) 120/02 Sie verfügt über das wenn auch geringe Maß an Unterscheidungskraft, das erforderlich, aber auch ausreichend ist, um die Funktion einer Marke zu erfüllen und vom Verkehr nicht lediglich als beschreibende Sachangabe für die Waren oder Dienstleistungen der Anmeldung aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2002, 64, 65 - INDIVI-DUELLE; MarkenR 2001, 304 - GENESCAN; MarkenR 2005, 147 - BerlinCard;… EuGH GRUR Int 2004, 680 - BIOMILD).
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