Rechtsprechung
| BSG, 21.05.1969 - GS 2/67 |
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Besetzung des Großen Senates des Bundessozialgerichtes bei einer Divergenz-Anrufung - Höhe des Übergangsgeldes nach § 18 Abs.2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) - Überwiegende Unterhaltsleistung eines Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Gemeinsamer Unterhalt beider Ehegatten
Papierfundstellen
- BSGE 29, 225
- MDR 1969, 1044
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (14)
- BSG, 13.02.1964 - 3 RK 75/59
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Diese Instanzen haben unter Berufung auf eine Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 13. Februar 1964 (BSG 20, 148) den Standpunkt vertreten, der Kläger habe seine Ehefrau überwiegend unterhalten, weil er mehr als diese zum gemeinsamen Unterhalt des Ehepaares beigetragen habe.( BVG), für die Waisenrente und den Kinderzuschuß bei Enkeln und Geschwistern des Versicherten nach § 1267, 1262 Abs. 2 Nr. 8 RVO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Bundeskindergeldgesetzes, für das Krankengeld nach § 182 Abs. 1 Nr. 2, Satz 1, Abs. 4 und 4 a RVO und für das Hausgeld nach § 186 Abs. 1 Satz 2 RVO (vgl. Reichsversicherungsamt -RVA -, grunds. Entsch. Nr. 1981, AN 1915, 386 - betr. Hausgeld - RVA, grunds. Entsch. Nr. 2881, AN 1925,. 276 und Nr. 3390, AN 1929, 161 - betr. Kinderzuschuß - BSG 14, 203, 205 - betr. Witwerrente - und BSG 20, 148, 150 - betr. Krankengeld und Hausgeld -).
Dieser Rechtsprechung hat sich der 3. Senat des BSG in dem angeführten, in BSG 20, 148 veröffentlichten Urteil um so bereitwilliger angeschlossen als er in der Neugestaltung des Unterhaltsrechts durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18. Juni 1957 ( § 1360 Satz 1 BGB nF) eine Bestätigung dafür gesehen hat, daß die mitverdienende Ehefrau ihren Arbeitsverdienst nicht vorweg für sich allein verbrauche, sondern damit in vollem Umfang zum gemeinsamen Familienunterhalt beitrage.
In der vom 3. Senat in BSG 20, 148, 152 erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 38 ff) sieht der Große Senat keine Stütze für die von ihm abgelehnte Meinung.
- BSG, 25.05.1961 - 2 RU 231/58
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Bei dieser Begründung stützte sich die Beklagte auf ein Urteil des 2. Senats des BSG vom 25. Mai 1961 (BSG 14, 203), das einen - die Gewährung überwiegenden Unterhalts durch die versicherte Ehefrau voraussetzenden - Anspruch auf Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 589 der Reichsversicherungsordnung (RVO) idF vor dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 30. April 1963 (UVNG) betrifft.Der 2. Senat ist beteiligt, weil der vorlegende Senat in einer Rechtsfrage, die für die Entscheidung jenes Senats vom 25. Mai 1961 (BSG 14, 203) erheblich war, von dieser Entscheidung abweichen will.
( BVG), für die Waisenrente und den Kinderzuschuß bei Enkeln und Geschwistern des Versicherten nach § 1267, 1262 Abs. 2 Nr. 8 RVO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Bundeskindergeldgesetzes, für das Krankengeld nach § 182 Abs. 1 Nr. 2, Satz 1, Abs. 4 und 4 a RVO und für das Hausgeld nach § 186 Abs. 1 Satz 2 RVO (vgl. Reichsversicherungsamt -RVA -, grunds. Entsch. Nr. 1981, AN 1915, 386 - betr. Hausgeld - RVA, grunds. Entsch. Nr. 2881, AN 1925,. 276 und Nr. 3390, AN 1929, 161 - betr. Kinderzuschuß - BSG 14, 203, 205 - betr. Witwerrente - und BSG 20, 148, 150 - betr. Krankengeld und Hausgeld -).
Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise, welche sich im Ergebnis mit der Rechtsprechung des 2. Senats in BSG 14, 203 deckt, entspricht auch dem Sinn und Zweck der Bemessung des Übergangsgeldes.
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Die Ausführungen sollen vielmehr nur besagen, daß für die Frage, ob die Anspruchsvoraussetzung der überwiegenden Unterhaltsleistung mit Art. 3 GG vereinbar ist, die unterschiedlichen Formulierungen in den erwähnten Vorschriften ohne Bedeutung seien; die vorgelegte Frage sei deshalb für das Versorgungsrecht im gleichen Sinne zu beantworten wie für das Sozialversicherungsrecht (BVerfGE 17, 1 ff; vgl. auch BVerfGE 21, 329, 342).Der Große Senat hatte nicht zu entscheiden, ob im Rahmen des § 18 Abs. 2 AVG die Haushaltsarbeit als Unterhaltsleistung anzusehen und wie sie gegebenenfalls zu bewerten ist (vgl. zu § 43 AVG BVerfG, Urt. v. 24. Juli 1963 - BVerfGE 17, 1 ff und BSG in SozR Nr. 4 zu § 1266 RVO).
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Die Ausführungen sollen vielmehr nur besagen, daß für die Frage, ob die Anspruchsvoraussetzung der überwiegenden Unterhaltsleistung mit Art. 3 GG vereinbar ist, die unterschiedlichen Formulierungen in den erwähnten Vorschriften ohne Bedeutung seien; die vorgelegte Frage sei deshalb für das Versorgungsrecht im gleichen Sinne zu beantworten wie für das Sozialversicherungsrecht (BVerfGE 17, 1 ff; vgl. auch BVerfGE 21, 329, 342). - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Witwerrente
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
In der vom 3. Senat in BSG 20, 148, 152 erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 38 ff) sieht der Große Senat keine Stütze für die von ihm abgelehnte Meinung. - BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Motiv einer Beschränkung der Statthaftigkeit der Revision zu sehen" und lassen sich deshalb nicht ohne weiteres auf das Anrufungsverfahren nach § 11 Abs. 3 VwGO und § 42 SGG übertragen (vgl. BVerwG 16, 53, 56; BVerwG in NJW 1960, 979 und 1961, 44). - BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60
Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in …
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Motiv einer Beschränkung der Statthaftigkeit der Revision zu sehen" und lassen sich deshalb nicht ohne weiteres auf das Anrufungsverfahren nach § 11 Abs. 3 VwGO und § 42 SGG übertragen (vgl. BVerwG 16, 53, 56; BVerwG in NJW 1960, 979 und 1961, 44). - BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
Vorlegung an den Großen Senat
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Diese Auffassung hat das Reichsgericht bereits in Vorlageverfahren nach § 28 Abs. 2 des Gesetzes über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vertreten (RGZ 148, 175, 177) und vertritt auch der Bundesgerichtshof seit der Entscheidung BGHZ 9, 179, 181 ständig in Anrufungsverfahren nach § 136 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) (…so auch Hanack, Der Ausgleich divergierender Entscheidungen in der oberen Gerichtsbarkeit, 1962, S. 156). - BSG, 30.06.1965 - GS 2/64
Auslegung Begriffe "regelmäßiger Jahresverdienst" und "regelmäßiges …
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Es entspricht der ständigen Übung in Verfahren des Großen Senats des BSG nach § 42 SGG (vgl. z.B. GS 5/61 vom 27. Juni 1963 - BSG 20, 1 - und GS 2/64 vom 30. Juni 1965 - BSG 23, 129 -), daß ein beteiligter Senat auch dann einen weiteren Richter entsendet, wenn er bereits nach § 41 Abs. 1 SGG mit einem oder mehreren seiner Mitglieder im Großen Senat vertreten ist. - BSG, 27.06.1963 - GS 5/61
Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt …
Auszug aus BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Es entspricht der ständigen Übung in Verfahren des Großen Senats des BSG nach § 42 SGG (vgl. z.B. GS 5/61 vom 27. Juni 1963 - BSG 20, 1 - und GS 2/64 vom 30. Juni 1965 - BSG 23, 129 -), daß ein beteiligter Senat auch dann einen weiteren Richter entsendet, wenn er bereits nach § 41 Abs. 1 SGG mit einem oder mehreren seiner Mitglieder im Großen Senat vertreten ist. - BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Besetzung des Gerichts - Entsendung eines Richters - Anrufungsgrund - Sachfremde …
- BSG, 23.08.1966 - 4 RJ 173/65
Zur Frage, wann ein Angehöriger eines Mehrpersonenhaushaltes als vom Versicherten …
- BSG, 30.11.1966 - 4 RJ 137/66
Zur Frage, wann ein Versicherter seine Familienangehörigen überwiegend unterhält
- RG, 21.06.1935 - II B 5/35
1. Liegt dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG. vor, wenn über die …
- BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen - …
Denn Identität zwischen zwei Rechtsfragen in diesem Sinne erfordert nicht, daß sie in derselben Rechtsnorm geregelt sind (BSGE 29, 225, 229; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, Anm 4 zu § 42; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, Anm zu § 42, jeweils mwN).Auch nach der Begrenzung der Fragestellung aus dem konkreten Sachverhalt, die für die Beurteilung heranzuziehen ist, ob "dieselbe" Rechtsfrage iS von § 42 SGG vorliegt (BSGE 29, 225, 228), sind unterschiedliche rechtliche Schlußfolgerungen möglich.
Das ist nach der Rechtsprechung des GS allein jedoch nicht ausreichend für die Bejahung einer Divergenz nach § 42 SGG (vgl BSGE 29, 225, 229).
An der Entscheidung des GS nimmt somit neben der Stammbesetzung ein vom Vorsitzenden des 11. Senats - der dem GS bereits nach § 41 Abs. 1 SGG angehört - benanntes weiteres Mitglied des 11. Senats teil (§ 43 iVm § 41 Abs. 5 Satz 2 zweite Alternative SGG; GS in BSGE 29, 225, 230).
- BSG, 24.06.1985 - GS 1/84
Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …
Es darf mithin in beiden Fällen nur eine einheitliche Entscheidung der Rechtsfrage in Betracht kommen und es muß die Entschlossenheit des vorlegenden Senats ersichtlich sein, insoweit tragend anders zu entscheiden als der andere Senat; maßgebend ist der Inhalt des Vorlagebeschlusses (vgl GS in BSGE 29, 225, 228; 49, 175, 178 m.w.N.; 51, 23, 24; s auch May, Verfahrensfragen bei der Divergenzanrufung des Großen Senats, DRiZ 1983, 305). - BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung …
Soll von Entscheidungen mehrerer Senate abgewichen werden, so sind alle diese Senate beteiligt (BSG 29, 225, 227).
- BSG, 11.12.1969 - GS 4/69
Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit …
Soll von Entscheidungen mehrerer Senate abgewichen werden, so sind alle diese Senate beteiligt (BSG 29, 225, 227). - BSG, 16.05.1984 - 9b RU 66/82
Rechtskräftige sozialgerichtliche Teilurteile - Bindungswirkung - …
Familie zu keinem Zeitpunkt das Dreifache des Beitrages des Klägers erreicht gehabt habe; somit könne ein überwiegender Unterhalt im Sinne des Beschlusses des Großen Senats des BSG vom 21. Mai 1969 (BSGE 29, 225) in dem letzten maßgebenden wirtschaftlichen Zeitraum nicht vorliegen (Urteil vom 13. Dezember 1977).Von Zeit an könnte der Familienunterhalt nur noch in dem gegenseitigen Unterhalt bestehen, so daß dann die Grundsätze des GS zum überwiegenden Unterhalt, den ein Ehegatte dem anderen leistet, wirksam werden (BSGE 29, 225).
- BSG, 26.06.1973 - 7 RU 4/71
Ehefrau - Bestreiten des Unterhalts - Verstorbene Ehefrau - Vermögen - Unterhalt …
Sie ist der Auffassung, daß die verstorbene Ehefrau des Klägers den Unterhalt der Familie nicht überwiegend bestritten hat und verweist dazu auf den Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2io Mai 4969 (BSG 29, 225)°.Unterhaltsaufwand entspricht (vgl° BSG 28, 485, 489; 54, 90 95)" Wie der Große Senat des BSG (BSG 29, 225, 232 ff) näher dargelegt hat, hat ein Ehegatte, der ohne weitere Angehörige mit dem anderen Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt geführt und sonst keine eigenen Angehörigen unterhalten hat" den anderen Ehegatten nicht schon dann überwiegend unterhalten, wenn sein Beitrag.
- BSG, 15.01.2015 - B 5 R 318/14 B
Klärungsbedarf für eine Rechtsfrage
Welche Rechtsnormen das BSG "in den genannten Entscheidungen" herangezogen hat und ob sie im Verhältnis zu § 15 Abs. 1 S 4 SGB IX, auf den sich das LSG stützt, vergleichbar formuliert, nach denselben Maßstäben auszulegen und Positivierungen desselben Rechtsgedankens sind (…vgl dazu GmSOGB Beschlüsse vom 27.4.1993 - GmS-OGB 1/92 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 4 …und vom 6.2.1973 - GmS-OGB 1/72 - BSGE 35, 293 = SozR Nr. 15 zu § 170 SGG;… BSG GrS Beschlüsse vom 6.12.1979 - GS 1/79 - BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13 und vom 21.5.1969 - GS 2/67 - BSGE 29, 225 = SozR Nr. 14 zu § 1241 RVO), lässt die Beschwerdebegründung ebenfalls offen. - BSG, 29.04.1980 - 2 RU 89/78 Ehefrau Witwerrente zu gewähren, lehnte die Beklagte durch Bescheid vom 25. September 4975 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Mai 4969 -'GS 2/67 - (BSGE 29, 225) ab, weil der Beitrag seiner Ehefrau zum gemeinsamen Unterhalt nach Abzug der Hälfte des gemeinsamen Unterhalts nicht größer gewesen sei als sein eigener Beitrag.
Zur Begründung hat es ua ausgeführt: Die Beklagte und das SG hätten ihren Berechnungen zu Unrecht den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 24. Mai 4969 (aaO) zugrunde gelegt.
- BSG, 08.11.1989 - 1 RA 113/88
Tschechoslowakischer Wehrdienst als gleichgestellte Beitragszeit
Eine Anfrage beim 5a-Senat war insoweit nicht erforderlich (vgl zur Bedeutung unterschiedlicher Sachverhaltsgestaltungen im Hinblick auf § 42 SGG BSGE 29, 225, 228;… 49, 175, 179 = SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 34;… BSGE 58, 183, 186 f = SozR 1500 § 42 Nr. 10 S 14). - BSG, 09.12.1986 - 8 RK 51/85
Statthaftigkeit der Berufung - Erstattungsanspruch - Streitigkeit zwischen …
Wegen dieser unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltung der Erstattungsansprüche der ss 102 ff SGB x im Vergleich zum Ersatzanspruch des 5 1531 RVO aF entscheidet der erkennende Senat nicht über dieselbe Rechtsfrage, die Gegenstand der Entscheidung des 4. Senats im Urteil vom 25. Mai 1971 war, so daß eine Abweichung iS von 5 "2 SGG, die zur Vorlage an den Großen Senat verpflichten würde, nicht vorliegt (vgl BSGE 29, 225, 228 f; 49, 175, 178 f; 58, 183, 186). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 8 RA 28/99
Rentenversicherung
- BSG, 15.11.1984 - 7 RAr 69/83
Einjährige Ausschlußfrist - Rückwirkende Rücknahme - Rechtswidriger …
- BSG, 05.08.2014 - B 5 RS 17/14 B
- BSG, 04.04.1984 - 4 RJ 1/83
Anspruch des überlebenden Ehemannes - Witwenrente - Sozialversicherte Ehefrau
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 71/08 B
- BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 120/67
Zur Berechnung des überwiegenden Unterhaltes in der 3-Personen-Familie
- BSG, 28.08.1969 - 12 RJ 232/67
- BSG, 29.06.1972 - 2 RU 61/70
- BSG, 07.07.1970 - 12 RJ 108/70
Zur Bemessung von Übergangsgeld, wenn die Ehefrau kurz zuvor in stationärer …
- BSG, 21.11.1969 - 12 RJ 484/65
- BSG, 31.10.1967 - 3 RK 56/66
- BSG, 25.01.1979 - 8a RU 26/78
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