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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,115
BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08 (https://dejure.org/2009,115)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2009 - XI ZR 337/08 (https://dejure.org/2009,115)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08 (https://dejure.org/2009,115)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 676

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    HGB § 172 Abs. 4

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung optimistischer Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage der Anlageempfehlung; Erforderlichkeit hinausgehender Risikoabschläge für eine angemessene Darstellung des Risikos einer Anlage; Abhängigkeit des Inhalts und des Umfangs der Hinweispflicht von ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Optimistische Prognosen und Risiko des Totalausfalls bei Empfehlung eines Immobilienfonds als Kapitalanlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 676
    Beratungsvertrag; Sorgfaltspflichten bei Anlageempfehlung für Immobilienfonds; Falschberatung; Risikoabschätzung; Prognose; Hinweispflicht auf Totalausfall-Risiko; Risikobereitschaft des Anlegers; fehlerhafte Anlageberatung

  • Betriebs-Berater

    Optimistische Erwartung als Basis einer Anlageempfehlung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 172 Abs. 4
    Zugrundelegung optimistischer Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage der Anlageempfehlung; Erforderlichkeit hinausgehender Risikoabschläge für eine angemessene Darstellung des Risikos einer Anlage; Abhängigkeit des Inhalts und des Umfangs der Hinweispflicht von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Optimistische Prognose als Anlageempfehlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungsvertrag und Kapitalanlage

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 676, 280
    Zu optimistischen Prognosen bei Empfehlung einer Kapitalanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geldanlage: Beratungspflichten einer Bank - Muss sie bei Immobilienfonds auf das Risiko eines Totalausfalls hinweisen?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Optimistische Prognose nicht automatisch fehlerhafte Beratung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Anlageberater, Kapitalanlageberatung einer Bank, Grenzen der Risikoaufklärung bei einem zur Anlageberatung herangezogenen Prospekt, Hinweispflicht zum Risiko eines Totalausfalls bei der Empfehlung eines Immobilienfonds

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrieb von Immobilienfonds - optimistische Angaben zur künftigen Wertentwicklung möglich

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Umfang der Hinweispflicht bei der Anlageberatung zum Risiko eines Totalausfalls und zulässige Prognosen

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflichten der Bank bei Kapitalanlageberatung in Immobilienfonds (IMR 2010, 301)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 115
  • ZIP 2009, 2377
  • MDR 2010, 208
  • VersR 2011, 74
  • WM 2009, 2303
  • BB 2009, 2601
  • GWR 2009, 466
  • NZG 2009, 1393
 
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Wird zitiert von ... (357)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass zur streitgegenständlichen Kapitalanlage stillschweigend ein Beratungsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist, da die Beklagte mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kläger herangetreten ist und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (vgl. Senat, BGHZ 123, 126, 128 und Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10, jeweils m.w.N.).

    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 12).

    Auch wenn die hier prognostizierten Mieterträge, wie der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten und seiner mündlichen Anhörung angegeben hat, auf der zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung allgemein bestehenden Erwartung gründen, die Bevölkerungszahl Berlins und damit auch der Bedarf an Büroraum werde stark steigen, so darf diese optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 15, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11 und V ZR 70/07, WM 2008, 1837, Tz. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91, WM 1992, 685, 690).

    Dass zum Zeitpunkt ihrer Erstellung vertretbare Prognosen immer mit dem Risiko einer abweichenden negativen Entwicklung behaftet sind und sich die Entwicklung der Rentabilität einer Kapitalanlage nicht mit Sicherheit voraussagen lässt, gehört zum Allgemeinwissen und bedarf keiner besonderen Aufklärung durch die beratende Bank (BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 14).

    Inhalt und Umfang der Beratungspflicht hängen nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (vgl. Senat, BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 12).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass zur streitgegenständlichen Kapitalanlage stillschweigend ein Beratungsvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist, da die Beklagte mit einer entsprechenden Empfehlung an den Kläger herangetreten ist und tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (vgl. Senat, BGHZ 123, 126, 128 und Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 10, jeweils m.w.N.).

    Die Bank hat daher eine Anlage, die sie empfehlen will, zuvor mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen (Senat, BGHZ 123, 126, 129; 178, 149, Tz. 12; ebenso BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07, WM 2009, 688, Tz. 13, zur Beratung durch einen unabhängigen Anlageberater).

    Inhalt und Umfang der Beratungspflicht hängen nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote der jeweiligen Kapitalanlage, sondern vielmehr von deren konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt (vgl. Senat, BGHZ 123, 126, 128 f.; BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 12).

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Die Prüfung auf Schlüssigkeit und innere Plausibilität kann im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages ausreichend sein, wenn ein Anlageprodukt ohne Beratung vertrieben wird (Senat, BGHZ 178, 149, Tz. 11; BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 11, jeweils m.w.N.).

    Die Bank hat daher eine Anlage, die sie empfehlen will, zuvor mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen (Senat, BGHZ 123, 126, 129; 178, 149, Tz. 12; ebenso BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07, WM 2009, 688, Tz. 13, zur Beratung durch einen unabhängigen Anlageberater).

    Das wäre anzunehmen, wenn ein Risiko erkennbar geworden wäre, über das der Anleger hätte aufgeklärt werden müssen, oder wenn erkennbar geworden wäre, dass eine Empfehlung der Kapitalanlage nicht anleger- und/oder objektgerecht ist (BGHZ 178, 149, Tz. 14).

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07

    Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Sie sind nach den damals gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1982 - II ZR 175/81, WM 1982, 862, 865 und vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11;… Assmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl., § 6 Rn. 89;… Siol in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 45 Rn. 55;… Vortmann/Hauptmann, Prospekthaftung und Anlageberatung, § 3 Rn. 65).

    Auch wenn die hier prognostizierten Mieterträge, wie der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten und seiner mündlichen Anhörung angegeben hat, auf der zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung allgemein bestehenden Erwartung gründen, die Bevölkerungszahl Berlins und damit auch der Bedarf an Büroraum werde stark steigen, so darf diese optimistische Erwartung der Prognose einer zukünftigen Entwicklung zugrunde gelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (vgl. BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 15, Urteile vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11 und V ZR 70/07, WM 2008, 1837, Tz. 12; siehe auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1992 - II ZR 89/91, WM 1992, 685, 690).

    Dass zum Zeitpunkt ihrer Erstellung vertretbare Prognosen immer mit dem Risiko einer abweichenden negativen Entwicklung behaftet sind und sich die Entwicklung der Rentabilität einer Kapitalanlage nicht mit Sicherheit voraussagen lässt, gehört zum Allgemeinwissen und bedarf keiner besonderen Aufklärung durch die beratende Bank (BGH, Senatsurteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851, Tz. 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 14).

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Reichweite prospektbezogener Plausibilitätsprüfung bei "spezialisierter" …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Die Prüfung auf Schlüssigkeit und innere Plausibilität kann im Rahmen eines Anlagevermittlungsvertrages ausreichend sein, wenn ein Anlageprodukt ohne Beratung vertrieben wird (Senat, BGHZ 178, 149, Tz. 11; BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 11, jeweils m.w.N.).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, haftet eine Bank, die die gebotene Prüfung eines von ihr verwendeten Fondsprospekts unterlässt, jedoch gleichwohl den Eindruck erweckt, die Anlage mit positivem Ergebnis geprüft zu haben, nach dem Schutzzweck der verletzten Prüfungs- und Offenbarungspflicht nur dann, wenn der Emissionsprospekt der geschuldeten Prüfung in einem für die Anlageentscheidung wesentlichen Punkt nicht standgehalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 17/08, WM 2009, 739, Tz. 13).

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zu den Umständen, über die der Prospekt ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln hat, gehören allerdings auch die für die Anlageentscheidung wesentlichen Prognosen über die voraussichtliche künftige Entwicklung des Anlageobjekts (BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 175/81, WM 1982, 862, 865).

    Sie sind nach den damals gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1982 - II ZR 175/81, WM 1982, 862, 865 und vom 18. Juli 2008 - V ZR 71/07, WM 2008, 1798, Tz. 11;… Assmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl., § 6 Rn. 89;… Siol in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 45 Rn. 55;… Vortmann/Hauptmann, Prospekthaftung und Anlageberatung, § 3 Rn. 65).

  • BGH, 20.04.2009 - II ZR 88/08

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und Gutglaubensschutz

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zwar mindern solche Verluste die Kapitalkonten der Gesellschafter und können damit grundsätzlich zu einem Wiederaufleben der Haftung führen (BGHZ 109, 334, 340 ff.; BGH, Urteil vom 20. April 2009 - II ZR 88/08, WM 2009, 1198, Tz. 9).
  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten; …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Zwar mindern solche Verluste die Kapitalkonten der Gesellschafter und können damit grundsätzlich zu einem Wiederaufleben der Haftung führen (BGHZ 109, 334, 340 ff.; BGH, Urteil vom 20. April 2009 - II ZR 88/08, WM 2009, 1198, Tz. 9).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Die hinzutretende allgemeine Bewertung des Standorts als "beste Lage" ist auch aus Sicht eines Anlegers ohne weiteres als subjektives Werturteil und werbende Anpreisung des Anlageobjekts zu verstehen (vgl. Senat, BGHZ 169, 109, Tz. 24 ff.).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der …

    Auszug aus BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08
    Die Bank hat daher eine Anlage, die sie empfehlen will, zuvor mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen (Senat, BGHZ 123, 126, 129; 178, 149, Tz. 12; ebenso BGH, Urteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07, WM 2009, 688, Tz. 13, zur Beratung durch einen unabhängigen Anlageberater).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 70/07

    Zum Beratungsfehler eines Verkäufers bei defizitärer Entwicklung eines Mietpools

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91

    Haftung von Kapitalanlegern bei Beteiligung an Publikumskommanditgesellschaft …

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (…Senatsurteile vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05, WM 2006, 851 Rn. 12…, vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152/08, WM 2009, 1647 Rn. 49 und vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 19).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …

    Zwar ist bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds das Risiko eines anteilmäßig hohen Kapitalverlusts meist gering zu veranschlagen; dies gilt insbesondere für das Risiko eines Totalverlusts, da dem Fonds in aller Regel der Sachwert des Immobilienvermögens verbleibt (vgl. dazu BGHZ 167, 239, 249 Rn. 26 sowie BGH, Urteile vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08 - NJW-RR 2010, 115, 116 Rn. 25 und - XI ZR 338/08 - BB 2010, 15, 16 Rn. 28).
  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

    Aufgrund dessen muss die Bewertung und Empfehlung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände und der sich abzeichnenden Risiken ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 2009 - XI ZR 337/08, WM 2009, 2303 Rn. 19).
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