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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10344
VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04 (https://dejure.org/2005,10344)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.2005 - 10 K 3330/04 (https://dejure.org/2005,10344)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 10 K 3330/04 (https://dejure.org/2005,10344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Konzession; Anforderungen an die Definition des Begriffs Gewerbe; Rechtmäßigkeit eines die Prostitution fördernden Gewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Bordellbesitzer hat Anspruch auf Schankerlaubnis

Papierfundstellen

  • GewArch 2005, 431
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn Versagungsgründe des § 4 GastG nicht vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2002 - 6 C 16.02 -, GewArch 2003, 122 = NVwZ 2003, 603).

    Ein der Unsittlichkeit Vorschubleisten i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG würde die Tätigkeit nicht bereits aus dem Gewerbebegriff ausscheiden, wie aus dem Regelungssystem der §§ 1 und 4 GastG ohne weiteres folgt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2002 - 6 C 16.02 -, a.a.O.).

    Rn. 37 Schließlich vertritt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6.11.2002 zum Swinger-Club (- 6 C 16.02 -, a.a.O.) die Ansicht, der Gesetzgeber habe sich von der Erwägung leiten lassen, dass nach überwiegender Auffassung die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig angesehen werde.

  • BVerwG, 14.11.1990 - 1 B 74.90

    Gewerberecht: Begriff der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Rn. 28 Ausgehend hiervon leistete ein Gastwirt nach der bisherigen Rechtsprechung der Unsittlichkeit bereits immer dann Vorschub, wenn in den Gaststättenräumen die Verabredung zum entgeltlichen Geschlechtsverkehr angebahnt wurde (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.1990 - 1 B 74.90 -, GewArch 1991, 115 = NVwZ 1991, 373 und B.v. 7.5.1997 - 1 B 79.96 -, NVwZ-RR 1997, 222; VGH BW, B.v. 29.1.1996 - 14 S 46/96 -, GewArch 1996, 208 = NVwZ-RR 1996, 327).

    Daraus folge ohne weiteres, dass ein Gastwirt, der seine Gaststätte so anlege und führe, dass sie günstige Bedingungen für die Anbahnung von geschlechtlichen Beziehungen zwischen Prostituierten und ihren Freiern biete, der Unsittlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG Vorschub leiste (BVerwG, B.v. 14.11.1990 - 1 B 74.90 -, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Danach kann die Erlaubnis versagt werden, wenn der Gaststättenbetrieb den Belangen der Allgemeinheit dadurch widerspricht, dass nach den Erfahrungen der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen der Gaststättenbetrieb im Hinblick auf eine Unterkunft für Prostituierte im selben Hause erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für Gäste befürchten lässt, denen er von außen als gewöhnliche Gaststätte erscheint, oder befürchten lässt, dass der Besuch der Prostituiertenunterkunft durch Jugendliche gefördert wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1975 - I C 27.74 -, BVerwGE 49, 154 = GewArch 1975, 388; VG Freiburg, U.v. 20.10.1999 - 1 K 2846/97 -, GewArch 2001, 429).
  • VG Freiburg, 20.10.1999 - 1 K 2846/97
    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Danach kann die Erlaubnis versagt werden, wenn der Gaststättenbetrieb den Belangen der Allgemeinheit dadurch widerspricht, dass nach den Erfahrungen der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen der Gaststättenbetrieb im Hinblick auf eine Unterkunft für Prostituierte im selben Hause erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für Gäste befürchten lässt, denen er von außen als gewöhnliche Gaststätte erscheint, oder befürchten lässt, dass der Besuch der Prostituiertenunterkunft durch Jugendliche gefördert wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1975 - I C 27.74 -, BVerwGE 49, 154 = GewArch 1975, 388; VG Freiburg, U.v. 20.10.1999 - 1 K 2846/97 -, GewArch 2001, 429).
  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Felicitas Schirow

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Der Gesetzgeber sah sich insbesondere durch die der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1.12.2000 (- 35 A 570.99 -, a.a.O.) zugrunde liegenden Umfrage zur Akzeptanz von Prostitution in Deutschland darin bestärkt, dass Prostitution nicht mehr grundsätzlich als sittenwidrig angesehen wird.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Begründet wurde dies damit, dass nach der in der Rechtsgemeinschaft vorherrschenden Überzeugung die Prostitution den guten Sitten widerspreche (BVerwG, U.v. 30.1.1990 - 1 C 26.87 -, BVerwGE 84, 314 m.w.N.).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a. - "Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen Gemeinschaften/Republik …

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Rn. 33 Diese Wertung entspricht auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung sowie als selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des Art. 43 EGV angesehen werden kann (vgl. U.v. 20.11.2001 - C-268/99 -, DVBl 2002, 321).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00

    Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Vorlage vom 18.9.2001 (- 1 C 17.00 -, GewArch 2002, 66 = NVwZ 2002, 339) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bereits geäußert, dass es an seiner Ansicht, "die Prostitution sei als sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit nicht Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Art. 2 EG-Vertrag", nicht mehr festhalte.
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - …

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Der Staat darf derartige Angelegenheiten der Intimsphäre jedenfalls aus dem öffentlichen Bereich verweisen und kann mit rechtlichen Mitteln erzwingen, dass sie in dem für andere nicht wahrnehmbaren Privatbereich bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1975 - I C 44.74 -, BVerwGE 49.160; VGH BW, B.v. 16.7.1998 - 14 S 1568/98 -, GewArch 2000, 196).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 1 C 31.02

    Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Freizügigkeit; Dienstleistungsfreiheit; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
    Mit Beschluss vom 24.10.2002 (- 1 C 31.02 -, DÖV 2003, 600 [Ls]) hat das Bundesverwaltungsgericht sein Vorabentscheidungsersuchen aufgehoben, da seine Frage durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20.11.2001 in dem Sinne geklärt worden sei, dass die von einer Angehörigen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat selbständig ausgeübte Prostitution durch die Niederlassungs- bzw. Dienstleistungsfreiheit (Art. 43, 49 EGV) erfasst werde.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.1999 - 3 M 85/98

    Windenergieanlagen, Lärmimmissionen, Schattenwurf, TA-Lärm, Gebot der …

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige …

  • BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 4.97

    Klage gegen Verbot von Lebensversicherungsverträgen nach dem "Optima-Modell" als …

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96

    Gewerberecht: Versagung einer Gaststättenerlaubnis wegen Vorschubleistens der …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1998 - 14 S 1568/98

    Gewerbeuntersagung - Animation zu sexuellen Handlungen im Zusammenhang mit der …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - 14 S 46/96

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Prostitutionsförderung

  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit; …

    Sie argumentiert nicht mehr mit einer Unsittlichkeit der Prostitution als solcher, sondern stellt auf deren konkreten Öffentlichkeitsbezug oder auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften ab (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 22 CS 03.2276 - [...]; - Sperrgebietsverordnung und vom 20. September 2004 - 22 CE 04.2203 - GewArch 2004, 491 - Menschenhandel; OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 6 B 10673/05 - GewArch 2005, 387 f. und VG München, Beschluss vom 17. Juni 2004 - M 16 S 04.2829 - jeweils Sperrgebietsverordnung; VG Gießen, Beschluss vom 12. August 2004 - 8 G 2592/04 - GewArch 2004, 432 - Verstöße gegen das Ausländergesetz, § 259 StGB; VG Weimar, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 8 E 202/02.We - GewArch 2002, 298 - Sperrgebietsverordnung; allgemein VG Stuttgart, Urteil vom 22. Juli 2005 - 10 K 3330/04 - GewArch 2005, 431 und zuvor bereits das in den Materialien zum Prostitutionsgesetz, BTDrucks 14/5958 a.a.O., zustimmend zitierte Urteil des VG Berlin vom 1. Dezember 2000 - VG 35 A 570.99 - GewArch 2001, 128).
  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 1 K 5339/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Führung eines bordellartigen Betriebs ; …

    Die Antragsgegnerin beruft sich insofern nicht auf eine Störung der öffentlichen Ordnung allein durch die Ausübung der Prostitution, die für sich genommen nicht mehr ohne weiteres als sittenwidrig angesehen werden kann, was sich insbesondere im Erlass des Prostitutionsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I 3983, in Kraft getreten am 01.01.2002) manifestiert hat (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 22.07.2005 - 10 K 3330/04 - ), sondern stellt auf einen Verstoß gegen § 1 der Verordnung - der Landesregierung über das Verbot der Prostitution vom 03.03.1976 (GBl. S. 290) - Prostitutionsverordnung - und damit auf einen Verstoß gegen das auch den Schutz der gesamten Rechtsordnung umfassende Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ab.
  • VG Stuttgart, 14.03.2007 - 1 K 2512/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Nutzung von Räumlichkeiten als …

    Die Antragsgegnerin beruft sich insofern nicht auf eine Störung der öffentlichen Ordnung allein durch die Ausübung der Prostitution, die für sich genommen nicht mehr ohne weiteres als sittenwidrig angesehen werden kann, was sich insbesondere im Erlass des Prostitutionsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I 3983, in Kraft getreten am 01.01.2002) manifestiert hat (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 22.07.2005 - 10 K 3330/04 -), sondern stellt auf das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ab.
  • VG Stuttgart, 14.03.2007 - 1 K 2510/07

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Nutzung von Räumlichkeiten als Bordellbetrieb; …

    Die Antragsgegnerin beruft sich insofern nicht auf eine Störung der öffentlichen Ordnung allein durch die Ausübung der Prostitution, die für sich genommen nicht mehr ohne weiteres als sittenwidrig angesehen werden kann, was sich insbesondere im Erlass des Prostitutionsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I 3983, in Kraft getreten am 01.01.2002) manifestiert hat (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 22.07.2005 - 10 K 3330/04 -), sondern stellt auf das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ab.
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