Rechtsprechung
| BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverfassungsgericht
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GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Untersagung einer gewerblichen Vermittlung von Sportwetten als verfassungswidriger Eingriff in die Berufsfreiheit; Aufrechterhaltung der Vorschriften über das staatliche Wettmonopol durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als Rechtfertigung einer ...
- vdai.de
Unvereinbarkeit einer Untersagungsverfügung bzgl. der Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten, die von einem anderen als dem landeseigenen Wettveranstalter gewerblich veranstaltet werden, mit Art. 12 Abs. 1 GG auf der Grundlage des Urteils des BVerfG vom ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 284; GG Art. 12 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
DDR-Sportwetten-Entscheidung des BVerwG verfassungswidrig
- blogspot.com (Nichtamtliche Pressemitteilung)
Bundesverfassungsgericht hebt Untersagungsentscheidung von Bundesverwaltungsgericht zum bundesweiten Anbieten auf Grundlage einer sogenannten DDR-Lizenz auf
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
DDR-Sportwetten-Entscheidung verfassungswidrig
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.08.2003 - AN 5 K 03.00443
- VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162
- BVerwG, 27.07.2005 - 6 C 17.04
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
- BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 12, 428
- NVwZ 2008, 301
- NJ 2008, 216
- WM 2008, 274
- GewArch 2008, 205
Wird zitiert von ... (154) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Die Geltung dieses Repressivverbots habe auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, mit dem es die Verfassungsbeschwerde der dortigen Beschwerdeführerin, soweit sie sich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 - richtete, zurückgewiesen habe, nicht in Frage gestellt.Das Bundesverwaltungsgericht ziehe insoweit nicht die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, denn es lege bei der Beurteilung der Untersagungsverfügung als rechtmäßig zugrunde, dass die Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten in der Zeit bis zum Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in verfassungswidrig unbedenklicher Weise und ohne Erfüllung der erst für die Zeit bis zu einer Neuregelung des Bereichs der Sportwetten geforderten Maßnahmen verboten gewesen seien und auf ordnungsrechtlicher Grundlage hätten unterbunden werden dürfen.
Rn. 17 2. Zur Verfassungsbeschwerde haben sich das Bundesministerium der Justiz, die Bayerische Staatsregierung sowie die Stadt Nürnberg unter der Fragestellung geäußert, welche Auswirkung die verfassungsrechtlichen Aussagen des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - auf die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der im Ausgangsverfahren angefochtenen Untersagungsverfügung hat.
Zur Begründung wird im wesentlichen übereinstimmend insbesondere darauf verwiesen, dass das Urteil im Verfahren 1 BvR 1054/01 die Norm des § 284 StGB nicht für verfassungswidrig und die bisherige Rechtslage für weiterhin anwendbar erklärt habe.
Rn. 23 1. Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage, ob und inwieweit das in Bayern bestehende staatliche Sportwettmonopol und der mit ihm einhergehende Ausschluss der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten in Bayern mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist, ist durch das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276) entschieden.
Bis zur Neuregelung darf das Staatslotteriegesetz nach Maßgabe der Gründe des Urteils vom 28. März 2006 weiter angewendet werden (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Dieses nach der fachgerichtlichen Auslegung in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol stellt wegen des mit ihm einhergehenden Ausschlusses gewerblicher Wettveranstaltung durch private Wettunternehmen sowie des Ausschlusses der Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, den rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, den der Senat zu prüfen hatte (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Denn der - strafbewehrte - Ausschluss gewerblicher Wettangebote durch private Wettunternehmen ist den an entsprechender beruflicher Tätigkeit interessierten Bürgern nur dann zumutbar, wenn das Wettmonopol nicht nur nach den zu seiner Rechtfertigung angeführten Zielen, sondern auch in seiner konkreten Ausgestaltung der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten dient (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Dies war in Bayern in der Zeit bis zum 28. März 2006 nicht der Fall (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Rn. 27 Die Unverhältnismäßigkeit des staatlichen Sportwettmonopols in Bayern erfasst auch den Ausschluss der Vermittlung anderer als der vom Freistaat Bayern veranstalteter Wetten, deren Anbieten in Bayern nach der im Urteil vom 28. März 2006 zugrundegelegten fachgerichtlichen Auslegung ebenfalls als verboten angesehen wird (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Denn auch der Ausschluss der Vermittlung anderer als der vom Freistaat Bayern veranstalteter - vor allem also gewerblich veranstalteter - Wetten lässt sich am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG nur rechtfertigen, wenn das Monopol rechtlich und faktisch insbesondere am - legitimen - Ziel der Suchtbekämpfung und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Rn. 30 Ausgehend von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 115, 276) hätte das Bundesverwaltungsgericht die gegenüber der Beschwerdeführerin ergangene Untersagungsverfügung nach der als maßgeblich zugrundegelegten Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar beurteilen müssen.
Gegenstand der dortigen verfassungsgerichtlichen Prüfung war die fachgerichtliche Anwendung der dem staatlichen Wettmonopol in Bayern zugrundeliegenden Rechtslage, die ihrerseits auf einer Auslegung von § 284 StGB und dessen Zusammenwirken mit dem bayerischen Staatslotteriegesetz durch die im Verfahren 1 BvR 1054/01 angegriffenen Entscheidungen beruht.
Diese Auslegung des § 284 StGB als die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten umfassendes Repressivverbot war als solche im Verfahren 1 BvR 1054/01 ebenfalls nicht für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar zu erklären.
Dies ändert jedoch nichts daran, dass das für die Verfassungswidrigkeit des staatlichen Wettmonopols in Bayern erhebliche verwaltungsrechtliche Regelungsdefizit nicht in § 284 StGB, sondern allein im Staatslotteriegesetz zu verorten (vgl. BVerfGE 115, 276 ) und dieses als Grundlage eines im Sinne von § 284 StGB legalen Wettangebots seitens des Freistaats Bayern aufrechtzuerhalten war.
Rn. 38 Das Bundesverwaltungsgericht kann sich für seinen hiervon abweichenden Standpunkt auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass das Bundesverfassungsgericht es in seinem Urteil vom 28. März 2006 ausdrücklich gestattet, dass in der Übergangszeit "bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die bisherige Rechtslage" anwendbar bleibt und das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, "weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden" dürfen (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
Diese Möglichkeit steht textlich und inhaltlich im unmittelbaren Zusammenhang mit der erwähnten Maßgabe, "dass der Freistaat Bayern unverzüglich ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits herzustellen hat" (vgl. BVerfGE 115, 276 ).
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - .Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Rn. 8 b) Die dagegen eingelegte Revision wies das Bundesverwaltungsgericht durch das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil vom 21. Juni 2006 (BVerwGE 126, 149) als unbegründet zurück.
Rn. 33 Sie setzt auf Grundlage der sicherheitsrechtlichen Generalklausel des Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG eine Rechtslage durch, die nach der auch im vorliegenden Ausgangsverfahren zugrundegelegten fachgerichtlichen Auslegung (vgl. BVerwGE 126, 149; 114, 92) in dem grundsätzlichen - repressiven - Verbot nach § 284 StGB und der nur beschränkten Zulassung von Sportwetten durch das bayerische Staatslotteriegesetz besteht und auf der das staatliche Sportwettmonopol in Bayern beruht.
- BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Die Geltung dieses Repressivverbots habe auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, mit dem es die Verfassungsbeschwerde der dortigen Beschwerdeführerin, soweit sie sich gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 - richtete, zurückgewiesen habe, nicht in Frage gestellt.Der Inhalt der angewandten Normen stellt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. GewArch 2001, S. 65) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 114, 92) so dar, dass Veranstaltung und Vermittlung von Wetten gemäß § 284 StGB grundsätzlich verboten, aber ausnahmsweise einer Erlaubnis zugänglich sind.
Rn. 33 Sie setzt auf Grundlage der sicherheitsrechtlichen Generalklausel des Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG eine Rechtslage durch, die nach der auch im vorliegenden Ausgangsverfahren zugrundegelegten fachgerichtlichen Auslegung (vgl. BVerwGE 126, 149; 114, 92) in dem grundsätzlichen - repressiven - Verbot nach § 284 StGB und der nur beschränkten Zulassung von Sportwetten durch das bayerische Staatslotteriegesetz besteht und auf der das staatliche Sportwettmonopol in Bayern beruht.
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung, die nicht mit anderen Gefahren für ordnungsrechtliche Schutzgüter, sondern allein mit einem - objektiven - Verstoß gegen die rechtlichen Bestimmungen begründet ist, aus deren fachgerichtlicher Auslegung und Anwendung das gesetzliche Verbot der Vermittlung anderer als der vom Freistaat Bayern veranstalteter Wetten folgt - insbesondere also § 284 StGB -, kann sich wegen dieser verfassungswidrigen Rechtslage jedenfalls in der Zeit bis zum 28. März 2006 nicht als rechtmäßig erweisen (vgl. hinsichtlich der sofortigen Vollziehung solcher Untersagungsverfügungen bereits BVerfGK 5, 196 ). - VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833
Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Der Inhalt der angewandten Normen stellt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. GewArch 2001, S. 65) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 114, 92) so dar, dass Veranstaltung und Vermittlung von Wetten gemäß § 284 StGB grundsätzlich verboten, aber ausnahmsweise einer Erlaubnis zugänglich sind. - VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit …
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Etwas anderes könnte gelten, wenn es nach dem jeweils maßgeblichen einfachen Recht für die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung auf einen späteren Zeitpunkt, insbesondere den der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2007 - 6 S 1972/06 -, Juris), ankommt, wofür immerhin die Dauerwirkung dieser Maßnahme für den betroffenen Unternehmer spricht, oder in denen eine nach der Erfüllung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ergangene ergänzende Verfügung eine frühere Untersagungsverfügung bestätigt und insoweit an dieser festgehalten werden kann. - VGH Bayern, 29.09.2004 - 24 BV 03.3162
Verbot von Oddsetwetten privater Unternehmer für Bayern bestätigt
Auszug aus BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06
Rn. 5 a) Die Berufung wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 29. September 2004 - 24 BV 03.3162 - (vgl. GewArch 2005, S. 78) als unbegründet zurück.
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Daraus folgt im Gegenschluss, dass die (frühere) Rechtslage ohne eine solche tatsächliche Änderung der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols, also auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung im Jahre 2003, (weiterhin) als verfassungswidrig anzusehen ist und als Grundlage für ein Verbot ausscheidet (im Ergebnis ebenso BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06, WM 2008, 274 Tz. 30 ff. zur Unvereinbarkeit einer vor dem 28. März 2006 ergangenen ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung mit Art. 12 Abs. 1 GG). - BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
Dass das Urteil des 6. Senats vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde (Kammerbeschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 - BVerfGK 12, 428 = NVwZ 2008, 301), ändert daran nichts.All dies hat der 6. Senat in dem erwähnten Urteil ebenfalls bereits entschieden und im Einzelnen begründet (…Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 56), ohne dass das Bundesverfassungsgericht in seinem aufhebenden Kammerbeschluss insofern Einwände erhoben hätte (Kammerbeschluss vom 22. November 2007 a.a.O.).
- BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …
Rn. 12 Die im Sportwetten-Urteil (BVerfGE 115, 276) getroffenen verfassungsrechtlichen Aussagen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 - (NVwZ 2008, S. 301) dahingehend präzisiert, dass auch eine den Ausschluss anderer Wettanbieter durchsetzende ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung im verfassungsrechtlichen Sinne unverhältnismäßig - und somit rechtswidrig - ist, soweit und solange das als Ausnahme zum grundsätzlichen - repressiven - Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten zugelassene staatliche Wettangebot in seiner Ausgestaltung nicht dem suchtpräventiven Ziel entspricht, welches die mit dem - gesetzlichen - Verbot einhergehende Beschränkung der Berufsfreiheit allein rechtfertigen kann.Angesichts der Verfassungswidrigkeit der ordnungsrechtlichen Durchsetzung des unter der alten Rechtslage maßgeblich aus § 284 StGB abgeleiteten Verbots der Vermittlung anderer als der vom jeweiligen Land veranstalteter beziehungsweise erlaubter Sportwetten darf insoweit nicht außer Betracht bleiben, dass die entsprechende fachgerichtliche Auslegung des § 284 StGB als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, S. 301) und der Beschwerdeführer mithin an sich von einem Vermittlungsverbot ausgehen musste.
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und gibt - nach der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. November 2007 (NVwZ 2008, 301) angeregten Überprüfung - seine bisherige Rechtsprechung auf. - BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
Daraus folgt im Gegenschluss, dass die (frühere) Rechtslage ohne eine solche tatsächliche Änderung der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols, also auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der im Streitfall in Rede stehenden Verletzungshandlungen, (weiterhin) als verfassungswidrig anzusehen ist und als Grundlage für ein Verbot ausscheidet (im Ergebnis ebenso BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06, WM 2008, 274 Tz. 30 ff. zur Unvereinbarkeit einer vor dem 28. März 2006 ergangenen ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung mit Art. 12 Abs. 1 GG). - BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …
Daraus folgt im Gegenschluss, dass die (frühere) Rechtslage ohne eine solche tatsächliche Änderung der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols, also auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der im Streitfall in Rede stehenden Verletzungshandlungen, (weiterhin) als verfassungswidrig anzusehen ist und als Grundlage für ein Verbot ausscheidet (im Ergebnis ebenso BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06, WM 2008, 274 Tz. 30 ff. zur Unvereinbarkeit einer vor dem 28. März 2006 ergangenen ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung mit Art. 12 Abs. 1 GG). - VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
Auch aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (- 6 C 19/06 -, BVerwGE 126, 149 [151 f.] = NVwZ 2006, 1175 [1177]) und des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2007 (- 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301) ergibt sich nichts anderes, da sich beide Bundesgerichte an die Interpretation des Landesrechts durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 29. September 2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78) gebunden sahen (…vgl. OVG NRW, a.a.O., Rn. 57; Steegmann, ZfWG 2008, 26 [27 f.]).Das Bundesverfassungsgericht weist in seiner Entscheidung vielmehr sogar ausdrücklich darauf hin, dass es möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es nach dem jeweils maßgeblichen einfachen Recht für die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung auf einen späteren Zeitpunkt, insbesondere den der letzten mündlichen Verhandlung ankomme, "wofür immerhin die Dauerwirkung dieser Maßnahme für den betroffenen Unternehmer" spreche (BVerfG, a.a.O., NVwZ 2008, 301 [303]).
Eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung, die nicht mit anderen Gefahren für ordnungsrechtliche Schutzgüter, sondern allein mit einem Verstoß gegen das in § 284 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot des Anbietens von unerlaubten Glücksspielen begründet ist, kann sich bei Unvereinbarkeit dieser Rechtslage mit höherrangigem Recht nicht als rechtmäßig erweisen (VG Freiburg…, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 26; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301 [303]; Weidemann, NVwZ 2008, 278 [280]; a.A. Mosbacher, NJW 2006, 3529 [3532 f.]).
Nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ausgangsbescheids stellte sich die Verfügung als rechtswidrig dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301 [302]; zur Übertragung auf das Land Berlin siehe bereits oben unter B.II.1.c. [2]).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08
Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …
a) Rechtsgrundlage der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (OVG NRW, Beschl. v. 18.4.2007 - 4 B 1246/06; VGH Bad.Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07;… VG Berlin, Urt. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 - jeweils juris;… Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: August 2007, § 35 Rn. 21 m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - NVwZ 2008, 301) anzusehenden Verfügung ist seit dem 1. Januar 2008 § 9 Abs. 1 Nr. 3 GlüStV i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG.Der Antragsgegner hat die aus 2005 stammende Untersagungsverfügung ausdrücklich (vgl. Schriftsatz v. 18.3.2008) auch unter Geltung des neuen Rechts aufrechterhalten (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - NVwZ 2008, 301).
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
Auch aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (- 6 C 19/06 -, BVerwGE 126, 149 [151 f.] = NVwZ 2006, 1175 [1177]) und des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2007 (- 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301) ergibt sich nichts anderes, da sich beide Bundesgerichte an die Interpretation des Landesrechts durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 29. September 2004 - 24 BV 03.3162 -, GewArch 2005, 78) gebunden sahen (…vgl. OVG NRW, a.a.O., Rn. 57; Steegmann, ZfWG 2008, 26 [27 f.]).Das Bundesverfassungsgericht weist in seiner Entscheidung vielmehr sogar ausdrücklich darauf hin, dass es möglicherweise zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es nach dem jeweils maßgeblichen einfachen Recht für die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung auf einen späteren Zeitpunkt, insbesondere den der letzten mündlichen Verhandlung ankomme, "wofür immerhin die Dauerwirkung dieser Maßnahme für den betroffenen Unternehmer" spreche (BVerfG, a.a.O., NVwZ 2008, 301 [303]).
Eine ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung, die nicht mit anderen Gefahren für ordnungsrechtliche Schutzgüter, sondern allein mit einem Verstoß gegen das in § 284 Abs. 1 StGB strafbewehrte Verbot des Anbietens von unerlaubten Glücksspielen begründet ist, kann sich bei Unvereinbarkeit dieser Rechtslage mit höherrangigem Recht nicht als rechtmäßig erweisen (VG Freiburg…, Urteil vom 16. April 2008 - 1 K 2683/07 -, zitiert nach juris, Rn. 26; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301 [303]; Weidemann, NVwZ 2008, 278 [280]; a.A. Mosbacher, NJW 2006, 3529 [3532 f.]).
Nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ausgangsbescheids stellte sich die Verfügung als rechtswidrig dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301 [302]; zur Übertragung auf das Land Berlin siehe bereits oben unter B.II.1.c. [2]).
- OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08
Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel …
1a) Rechtsgrundlage der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (…Beschl. d. Sen. v. 8.7.2008 - 11 MC 71/08 - OVG NRW, Beschl. v. 18.4.2007 - 4 B 1246/06 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - VG Berlin, Urt. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 -, jeweils juris;… Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: August 2007, § 35 Rn. 21 m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301) anzusehenden Verfügung ist seit dem 1. Januar 2008 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV (Nds. GVBl. 2007, 768) i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG (v. 17.12.2007, Nds. GVBl. 2007, 756).Der Antragsgegner hat die Untersagungsverfügung ausdrücklich mit Schriftsatz vom 12. März 2008 auch unter Geltung der seit dem 1. Januar 2008 gültigen Rechtslage aufrecht erhalten (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - = NVwZ 2008, 301).
Zwar wurde dieses Urteil durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - (juris) aufgehoben.
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- OLG Bamberg, 29.07.2008 - 2 Ss 35/08
Unerlaubtes Glücksspiel: Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08
Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig
- BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07
Werbung für Glücksspiele im Internet
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04
Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
- OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06
Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich
- BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06
Verfassungsmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzuges der Untersagung der …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08
Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig
- OLG Köln, 30.01.2009 - 6 W 40/08
Vollstreckung einer einstweiligen Verbotsverfügung
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 10 AS 10.2499
Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen …
- BVerfG, 10.11.2008 - 1 BvR 2783/06
Vermittlung von Sportwetten
- BVerfG, 21.11.2008 - 1 BvR 2399/06
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die sofortige Vollziehung der …
- VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07
Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit; …
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten …
- OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07
Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig
- OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07
Verbot des Glücksspiels im Internet
- OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08
Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter, …
- OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08
Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …
- VG Aachen, 20.12.2007 - 8 K 110/07
Vereinbarkeit des Ausschlusses privater Sportwettenanbieter mit Art. 12 Abs. 1 GG …
- LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …
- OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08
Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06
Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset; …
- BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Untersagung der …
- OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei …
- VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2505
Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben
- BVerfG, 15.04.2009 - 2 BvR 1496/05
Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der unerlaubten …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 174/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10
Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden
- VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08
Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 4 B 2056/07
Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für die Untersagung der Vermittlung von …
- VG Köln, 14.01.2011 - 1 K 5910/05
Untersagung der Durchführung und Vermittlung von Sportwetten in allen Formen; …
- VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09
Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus …
- VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1498/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- EGMR, 15.05.2008 - 58364/00
Rechtssache L. gegen DEUTSCHLAND
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2211/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 4 B 298/08
Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst geschlossen
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.1080
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung an in Bayern nicht …
- VerfGH Bayern, 25.09.2008 - 16-VII-06
Einstellung eines Popularklageverfahrens zum Glücksspielwesen
- VG München, 11.08.2008 - M 16 S 08.3171
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet
- BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 2578/07
Verfassungsmäßigkeit der sofortigen Vollziehung der Untersagung der Vermittlung …
- VG Braunschweig, 10.04.2008 - 5 B 4/08
Vollziehung der Neuregelung des staatlichen Sportwettenmonopols; Maßgeblicher …
- VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.5177
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung mit Hilfe eines …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 213.08
Verbot des Anbietens von Sportwetten über das Internet
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.3175
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG Koblenz, 26.03.2008 - 5 K 1512/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2009 - 6 B 10998/09
Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten
- VG Hamburg, 15.04.2008 - 4 E 971/08
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung nach neuem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 1965/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Sportwettbüros in …
- VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10
Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1418
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1225
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1267
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.1379
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1248
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1247
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1570/06
Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen …
- BGH, 19.05.2011 - I ZR 15/09
Bei übereinstimmender Erledigterklärung ist über die bisher entstandenen Kosten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 4 B 48/11
Ordnungsbehörden in NRW dürfen weiterhin gegen private Sportwettenvermittler …
- VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1572/06
Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen …
- VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 06.1177
Sportwetten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 4 B 1774/07
Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen nach …
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1246
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 5 S 08.317
Sportwetten
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07
Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit
- VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 1602/10
Auslandszustellung Glücksspiel Kohärenz
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1607/08
Verbot des Glücksspiels im Internet vorläufig bestätigt
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- OLG Köln, 30.01.2009 - 6 U 181/08
Rechtsfolgen der Verfassungswidrigerklärung einer Norm durch das …
- VG München, 29.08.2008 - M 16 S 08.3379
Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 581/10
Gesetzgebungskompetenz der Länder hinsichtlich des Internetverbots für …
- OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - 18 U 97/15
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
Glücksspielrechtliche Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten …
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3293/07
Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvR 2450/06
- VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2052/06
Sportwetten-Monopol des Landes ist europarechtswidrig
- LG Bremen, 27.12.2007 - 1 O 2375/06
Kein Schadensersatz für bwin wegen Verbot der Trikot-Werbung
- VG Stuttgart, 07.10.2008 - 4 K 3230/06
Vermittlung von Sportwetten; Legalisierungswirkung einer DDR-Gewerbeerlaubnis im …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09
Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten …
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3352/07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten für einen auf Gibraltar ansässigen …
- VG Berlin, 04.12.2008 - 35 A 346.06
Untersagung der Sportwettenvermittlung: unverhältnismäßige Beschränkung der …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08
Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation
- VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09
Ordnungsverfügung in Form der Untersagung einer im Internet abrufbaren …
- OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 11 LA 36/09
Gebotenheit der nochmaligen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 215.08
Beschwerde; öffentliches Glücksspiel (Sportwetten); Untersagungsverfügung; …
- VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1139/08
Glücksspiel Geolokalisation
- LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz
- VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 355/10
Regelungsbefugnis Wiederholender Erlass eines Verwaltungsaktes Auslandszustellung …
- VG Köln, 18.11.2010 - 1 K 3497/06
Verbot von Sportwetten vor dem 1.1.2008 rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2010 - 4 B 185/10
Verfassungsmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des …
- VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08
Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen
- VG Berlin, 29.04.2009 - 35 A 12.07
Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 4 B 453/08
Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen …
- VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09
Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09
Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung
- VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08
Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe
- VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07
Untersagung von Sportwettenangeboten und anderen Glücksspielen über das Internet …
- VG Düsseldorf, 04.07.2014 - 27 L 1578/13
Glücksspiel Internet Veranstaltung Werbung Casino Schleswig Holstein
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 4 A 701/12
Rechtmäßigkeit einer Untersagung von Sportwetten im Rahmen eines …
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG Köln, 03.01.2011 - 1 K 3505/07
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung i.R.d. Betreibens des Gewerbes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 4 B 1840/08
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Untersagung illegaler …
- VG Darmstadt, 02.11.2009 - 3 L 83/08
Sportwetten im Internet
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2009 - 4 B 556/08
- VG München, 31.07.2008 - M 22 K 07.5903
Vorangegangener mehrjähriger Betrieb von Sportwettvermittlungsbüros
- VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07
Verstoß des baden-württembergischen Sportwettenmonopols gegen Europarecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 …
- VG Düsseldorf, 22.09.2011 - 27 K 4285/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG Köln, 15.12.2010 - 1 K 3288/07
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung bei Untersagung von Sportwetten; Maßgebliche …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2201
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
- VG Neustadt, 05.03.2008 - 5 L 1327/07
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 128/10
Anordnung zur Untersagung zum Durchführen von öffentlichen Glücksspielen im …
- VG Aachen, 12.08.2008 - 6 L 449/07
Private Vermittlung von Sportwetten bleibt verboten
- VG Minden, 02.04.2008 - 3 K 897/05
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09
Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten
- OVG Sachsen, 18.12.2009 - 3 E 94/09
Zur Ausrichtung eines Verfahrens bei gemeinschaftsrechtlichen …
- VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.263
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG Chemnitz, 09.01.2008 - 3 K 995/07
Neuer Glücksspiel-Staatsvertrag rechtmäßig
- VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
- VG Minden, 07.02.2008 - 3 K 3470/04
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2002
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1424
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.102
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.99
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 27.11.2008 - M 22 K 07.101
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 24.10.2008 - M 22 K 07.2386
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 2153/06
Ausgestaltung des Sportwettenmonopols weiterhin rechtswidrig
- VG München, 28.04.2008 - M 22 S 08.1151
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Untersagung des …
- VG Mainz, 25.03.2008 - 6 L 927/07
- VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 1919/08
- VG München, 13.11.2008 - M 22 K 07.790
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 13.06.2008 - M 22 S 08.1067
Untersagung des Bereitstellens der Einrichtung (Internetanschluss) zur Annahme, …
- VG Hamburg, 18.12.2007 - 4 E 2513/07
Private Sportwetten weiterhin verboten / Internet-Sportwetten-Terminals
- VG München, 02.07.2008 - M 22 K 06.4901
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung ohne in Bayern erteilte …
- VG München, 06.05.2008 - M 22 S 08.1854
Untersagung der Sportwettvermittlung und -veranstaltung; Weitergeltung einer vor …
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