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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2240
BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2240)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 3Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2240)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 3Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des Unternehmensgegenstandes mit der Bezeichnung "Betreiben von Handelsgeschäften" bei der Eintragung ins Handelsregister; Anforderungen an Angaben zum Unternehmensgegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 413
  • BB 1995, 1814
  • DB 1983, 2408
  • DB 1995, 1801
  • Rpfleger 1995, 506
  • GmbHR 1995, 722
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von …

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Im Verfahren der erstmaligen Anmeldung der Gesellschaft ist aber nicht der Geschäftsführer antrags- und beschwerdeberechtigt, sondern allein die Gesellschaft (BGHZ 117, 323/325 f.).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem …

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    a. Der Senat darf nur die Zwischenverfügung in dem angefochtenen Umfang überprüfen (KG OLGZ 1965, 92/95); Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nämlich nur das in ihr gerügte Eintragungshindernis, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1984, 136/138; 1986, 208/212; 1991, 97/102).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90

    Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    a. Der Senat darf nur die Zwischenverfügung in dem angefochtenen Umfang überprüfen (KG OLGZ 1965, 92/95); Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nämlich nur das in ihr gerügte Eintragungshindernis, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1984, 136/138; 1986, 208/212; 1991, 97/102).
  • BayObLG, 01.08.1994 - 3Z BR 157/94

    Unzulässigkeit der Angabe hinsichtlich des Unternehmensgegenstands - Leerformel

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Schließlich kann die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes in der Satzung auch einen Anhalt für den Registerrichter bieten, ob im Einzelfall eine nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG genehmigungsbedürftige Tätigkeit ausgeübt werden soll (BayObLGZ 1994, 224/225 f.).
  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    a. Der Senat darf nur die Zwischenverfügung in dem angefochtenen Umfang überprüfen (KG OLGZ 1965, 92/95); Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen eine Zwischenverfügung ist nämlich nur das in ihr gerügte Eintragungshindernis, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1984, 136/138; 1986, 208/212; 1991, 97/102).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2 …

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Die Zwischenverfügung nach § 26 S. 2 HRV hat denselben Zweck wie diejenige nach § 18 GBO , sie soll dem Eintragungsbegehren zum Erfolg verhelfen (BayObLG NJW-RR 1988, 869 ).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 121/93

    Negative Abgrenzung des Unternehmensgegenstandes durch den Zusatz, eine Tätigkeit …

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Eine abschließende, ins einzelne gehende Umschreibung der Geschäftstätigkeit ist zwar weder aus Gründen des Verkehrsschutzes noch zur innergesellschaftlichen Begrenzung des Tätigkeitsfeldes für den Geschäftsführer erforderlich; dennoch müssen die Angaben zum Unternehmensgegenstand grundsätzlich so konkret sein, daß die interessierten Verkehrskreise der Satzung entnehmen können, in welchem Geschäftszweig und in welcher Weise sich die Gesellschaft betätigen will (…BayObLG aaO.; BayObLGZ 1993, 319/320 f. m.w.Nachw.;… ferner BGH aaO.; OLG Köln WM 1981, 805/806;… Rowedder/Rittner GmbHG 2. Aufl. § 3 Rn. 11 und 13).
  • BayObLG, 15.12.1975 - BReg. 2 Z 53/75

    Gegenstand des Unternehmens im Gesellschaftsvertrag und Eintragung in das …

    Auszug aus BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95
    Im Hinblick auf den weiteren selbständigen Unternehmensgegenstand in der Satzung ist für das weitere Verfahren folgender Hinweis veranlaßt: Der Senat hat die Auffassung vertreten, daß der Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH den Gegenstand des Unternehmens unter Angabe des Geschäftszweiges der Kommanditgesellschaft bezeichnen müsse (BayObLGZ 1975, 447).
  • BGH, 17.05.2010 - II ZB 5/10

    Handelsregisteranmeldung der Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland: …

    1 Z 184/81">BayObLGZ 1981, 396, 398 f.; BayObLG, DB 1983, 2408 f.; H. Winter/Veil in Scholz, GmbHG 10. Aufl. § 8 Rdn. 26; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Aufl. § 8 Rdn. 16; Roth in Roth/Altmeppen, GmbHG 6. Aufl. § 8 Rdn. 17; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG 17. Aufl. § 8 Rdn. 16; Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 8 Rdn. 23; Michalski/Heyder, GmbHG § 8 Rdn. 36; Wicke, GmbHG § 8 Rdn. 15;BeckOK GmbHG/C. Jaeger, Stand 15.10.2009 § 8 Rdn. 19; Schaal in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 176. Aufl. § 8 GmbHG Rdn. 5; Sudhoff/Sudhoff, Der Gesellschaftsvertrag der GmbH, 1992 S. 34;MünchHdbGesR III/Riemenschneider/Freitag 3. Aufl. § 8 Rdn. 11; Karsten, GmbH-Recht § 1 Rdn. 75), vertreten wird, dass auch die Straftatbestände, die ein Bestellungshindernis bilden können, im Einzelnen aufgeführt werden müssen (OLG München, Beschl. vom 27. April 2009 - 31 Wx 42/09, NZG 2009, 717; vgl. auch Wachter, GmbHR 2009, 785, 786 f.; Leitzen, GmbHR 2009, 1289, 1291; Kilian, Notar 2010, 13, 19) folgt dem der Senat nicht (ebenso Tebben, RNotZ 2008, 441, 449;… Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht 8. Aufl. Rdn. 956 Fn. 4; vgl. auch Groß, Rpfleger 1982, 151 f.).
  • OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08

    Eltern können voll eingezahlte Kommanditanteile ohne Mitwirkung eines …

    Da Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen die Zwischenverfügung aber nur die gerügten Eintragungshindernisse sind, jedoch nicht die - noch gar nicht getroffene - Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413 f. (juris Rn. 12)), kommt eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht nicht in Betracht.
  • OLG München, 20.04.2009 - 31 Wx 34/09

    GmbH: Versicherung des Geschäftsführers oder Liquidators über das Nichtvorliegen …

    Sind in der Versicherung eines Geschäftsführers oder Liquidators die gesetzlichen Bestellungshindernisse im Einzelnen vollständig aufgeführt und verneint, ist es nicht erforderlich, zusätzlich noch jedes Hindernis einzeln zu verneinen (Abgrenzung zu BayObLG, Beschluss vom 30.8.1983, DB 1983, 2408).

    Eine Versicherung, die Bestellungshindernisse nur pauschal verneint, genügt nicht (BayObLG DB 1983, 2408; OLG Thüringen GmbHR 1995, 453;… Scholz GmbHG 10. Aufl. § 8 Rn. 26;… Großkommentar zum GmbHG/Ulmer § 8 Rn. 37;… Rowedder/Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. § 8 Rn. 23; jeweils zum GmbHG a.F).

    Nicht ausreichend ist deshalb etwa eine bloße Bezugnahme "auf § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG" (vgl. BayObLG DB 1983, 2408) oder die Versicherung, dem Geschäftsführer sei "die Tätigkeit auf dem Gebiet der Gesellschaft" nicht durch Gericht oder Verwaltungsbehörde untersagt (vgl. BayObLGZ 1981, 396; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 414).

    Auch in der hier gewählten Form führt die "Selbstauskunft" jedes einzelne Bestellungshindernis auf und verneint es (vgl. BayObLG DB 1983, 2408/2409; die im Leitsatz gewählte weitergehende Formulierung, es müsse "jedes Bestellungshindernis einzeln verneint werden", verdeutlicht nur die Ablehnung der pauschalen Bezugnahme auf § 6 Abs. 2 GmbHG).

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die in der Zwischenverfügung erhobenen Beanstandungen sind, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413/414).

  • OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei schenkweiser Übertragung eines …

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt nicht in Betracht, da Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen die Zwischenverfügung nur die gerügten Eintragungshindernisse sind, nicht aber eine Entscheidung über den Eintragungsantrag (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1996, 413/414 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02

    Eintragungsfähigkeit der GmbH-Tätigkeitsbezeichnung

    Die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes muss informativ sein und ihn hinreichend individualisieren (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413).

    b) Es spricht vieles dafür, dass die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes mit "der Handel mit Waren aller Art" unter Berücksichtigung dieser Grundsätze nicht eintragungsfähig ist (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1996, 413/414;… Rowedder/ Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. § 3 Rn. 10;… Lutter/Hommelhoff § 3 Rn. 6;… Baumbach/Hueck GmbHG 17. Aufl. § 3 Rn. 10).

  • OLG München, 27.04.2009 - 31 Wx 42/09

    Anmeldung der Liquidatorbestellung zum Handelsregister: Versicherung des …

    Eine Versicherung, die Bestellungshindernisse nur pauschal verneint, genügt nicht (BayObLG DB 1983, 2408; OLG Thüringen GmbHR 1995, 453;… Scholz GmbHG 10. Aufl. § 8 Rn. 26;… Großkommentar zum GmbHG/Ulmer § 8 Rn. 37;… Rowedder/Schmidt-Leithoff GmbHG 4. Aufl. § 67 Rn. 6, § 8 Rn. 23; jeweils zum GmbHG a.F.).

    Nicht ausreichend ist deshalb etwa eine bloße Bezugnahme "auf § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 GmbHG" (vgl. BayObLG DB 1983, 2408) oder die Versicherung, dem Geschäftsführer sei "die Tätigkeit auf dem Gebiet der Gesellschaft" nicht durch Gericht oder Verwaltungsbehörde untersagt (vgl. BayObLGZ 1981, 396; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 414).

  • OLG München, 28.01.2009 - 31 Wx 5/09

    Anmeldepflicht der inländischen Geschäftsanschrift einer Gesellschaft nach der …

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die vom Registergericht beanstandete Nichtanmeldung der Geschäftsanschrift, nicht aber die weitere Beanstandung oder gar die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst ist (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1996, 413/414 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2010 - 11 Wx 118/09

    Anforderungen an die Versicherung des Geschäftsführers hinsichtlich des …

    Ebenso dürfte der Fall zu beurteilen sein, dass zwar die einzelnen Ziffern des § 6 Absatz 2 GmbHG in der Versicherung genannt, die Ausschlussgründe im Text aber nicht inhaltlich bezeichnet wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30. August 1983 - BReg 3 Z 116/83, DB 1983, 2408).
  • OLG München, 22.04.2009 - 31 Wx 40/09

    Anmeldung der Liquidatorbestellung zum Handelsregister: Versicherung des …

    Insbesondere soll durch diese Versicherung die Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister durch das Registergericht überflüssig gemacht werden (vgl. BayObLG DB 1983, 2408).

    Eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht kommt nicht in Betracht, weil Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die in der Zwischenverfügung erhobenen Beanstandungen sind, nicht aber die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413/414).

  • KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96

    Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des …

    Da die vorliegenden Anmeldungen durch den Geschäftsführer der Gesellschaft als deren organschaftlicher Vertreter vorgenommen wurden, ist die Gesellschaft selbst als Anmeldende anzusehen (BGHZ 105, 324/327 f.; BayObLG, GmbHR 1995, 722; Senat, BB 1997, 172).

    Enthält die Zwischenverfügung mehrere Beanstandungen, sind Verfahrensgegenstand jeweils nur die mit der Beschwerde angegriffenen (Senat, OLGZ 1965, 92/96; BayObLG, BB 1970, 940; BayObLGZ 1972, 24; GmbHR 1995, 722;… Jansen a.a.O. 129 Rdn. 37).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.1996 - 3 Wx 400/96

    Anmeldung eines GmbH-Geschäftsführers

  • KG, 20.03.2025 - 22 W 2/25

    Handelsregister: Eintragungshindernis bei Anmeldung einer Satzungsänderung zum …

  • LG Freiburg, 22.06.2004 - 4 T 112/04

    Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Auflösung der Ehe: …

  • OLG München, 02.02.2009 - 31 Wx 9/09

    Handelsregistersache: Pflicht einer vor dem 1. November 2008 eingetragenen …

  • BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 26/00

    Voraussetungen der Eintragung einer GmbH beim Registergericht

  • BayObLG, 13.06.1997 - 3Z BR 61/97

    Sachfirma der GmbH - Individualisierender Zusatz bei Verwendung einer Gattungs- …

  • OLG Hamburg, 21.12.2009 - 11 W 101/09

    Handelsregistereintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einer …

  • OLG München, 26.07.2005 - 31 Wx 50/05

    Keine Ersetzung notariell zu beurkundender Erklärung durch Schiedsspruch bei …

  • BayObLG, 19.01.1996 - 3Z BR 345/95
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