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Rechtsprechung
   KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5767
KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06 (https://dejure.org/2007,5767)
KG, Entscheidung vom 25.09.2007 - 9 U 215/06 (https://dejure.org/2007,5767)
KG, Entscheidung vom 25. September 2007 - 9 U 215/06 (https://dejure.org/2007,5767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    SGB IV § 24 Abs. 1

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 266a Abs. 1; SGB IV § 24 Abs. 1
    Geschäftsführerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 24 Abs. 1
    Keine Pflicht des Geschäftsführers einer Beitragsschuldnerin zur Zahlung von Säumniszuschlägen nach Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmer-Anteilen für die Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Säumniszuschläge als Schadensersatz von ehemaligen Geschäftsführern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht eines ehemaligen Geschäftsführers zur Zahlung von Schadenersatz wegen Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherung; Zahlung von Säumniszuschläge durch den ehemaligen Geschäftsführer; Säumniszuschläge als mittelbare Schadensfolge einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 506
  • NZI 2008, 43
  • GmbHR 2007, 1329
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06
    Richtig ist zwar, dass es an einem schadensursächlichen Versäumnis der Beklagten fehlt, wenn die bei Fälligkeit geleisteten Beitragszahlungen im späteren Insolvenzverfahren erfolgreich mit der Folge der Verpflichtung zur Rückgewähr der Leistung nach den Vorschriften der InsO angefochten worden wären (vgl. BGH NJW 2005, 2546; 2002, 1123; 2001, 967).

    Insoweit obliegt den Beklagten jedenfalls eine sekundäre Darlegungslast (vgl. zu den Voraussetzungen BGH NJW 2002, 1123).

  • BGH, 11.06.1985 - VI ZR 61/84

    Verrechnung von Beitragsvorschüssen; Haftung des GmbH-Geschäftsführers für …

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06
    Dies hat der BGH für die alte Fassung dieser Vorschrift bereits ausgesprochen (ZIP 1985, 996).

    Nicht anderes gilt für die Neufassung des § 24 Absatz 1 SGB IV. Soweit der BGH in ZIP 1985, 996 darauf abgestellt hat, dass der Säumniszuschlag nach der alten Fassung in das pflichtgemäße Ermessen des Sozialversicherungsträgers gestellt war, ist dies nicht von ausschlaggebender Bedeutung.

  • Drs-Bund, 10.09.1990 - BT-Drs 11/7810
    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06
    Dies ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien zur Änderung des § 24 Absatz 1 SGB IV. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB (Bundestagsdrucksache 12/5187 S. 27) diente die Neufassung der Verschärfung der Vorschrift über die Erhebung des Säumniszuschlages in der Sozialversicherung, weil - worauf der Bundesrechnungshof (Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof vom 10. September 1990 - Bundestagsdrucksache 11/7810) seinerzeit hingewiesen hat - Untersuchungen der Rentenversicherungsträger bei mehreren Krankenkassen in den Jahren 1985 bis 1989 ergeben hatten, dass ein großer Teil der Beiträge von den Arbeitgebern verspätet gezahlt wurde.

    Hiermit sollte verhindert werden, dass der größte Teil der säumigen Beitragszahler die einwöchige Schonfrist nach der alten Fassung der Vorschrift ausnutzten, um die Fälligkeit der Beiträge bis zu sieben Tage sanktionsfrei hinauszuschieben (vgl. Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof vom 10. September 1990 - Bundestagsdrucksache 11/7810 - Ziff. 17.3 - S. 46).

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen …

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06
    Richtig ist zwar, dass es an einem schadensursächlichen Versäumnis der Beklagten fehlt, wenn die bei Fälligkeit geleisteten Beitragszahlungen im späteren Insolvenzverfahren erfolgreich mit der Folge der Verpflichtung zur Rückgewähr der Leistung nach den Vorschriften der InsO angefochten worden wären (vgl. BGH NJW 2005, 2546; 2002, 1123; 2001, 967).
  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei …

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06
    Richtig ist zwar, dass es an einem schadensursächlichen Versäumnis der Beklagten fehlt, wenn die bei Fälligkeit geleisteten Beitragszahlungen im späteren Insolvenzverfahren erfolgreich mit der Folge der Verpflichtung zur Rückgewähr der Leistung nach den Vorschriften der InsO angefochten worden wären (vgl. BGH NJW 2005, 2546; 2002, 1123; 2001, 967).
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen - …

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06
    Freilich sah der Bundesrechnungshof (…a.a.O. Ziff. 17.6 - S. 46) wie auch das BSG (ZIP 1984, 1513; NZS 1999, 562) in der neuen wie in der alten Regelung des § 24 Absatz 1 SGB IV auch ein Instrument, durch säumiges Zahlungsverhalten entstehende Nachteile auszugleichen.
  • BGH, 18.05.1976 - VI ZR 241/73

    Schutzgesetz - Sozialversicherungsträger

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06
    (BGH VersR 1976, 982).
  • BSG, 14.06.1984 - 10 RAr 9/83

    Entrichtung von Säumniszuschlägen - Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit - …

    Auszug aus KG, 25.09.2007 - 9 U 215/06
    Freilich sah der Bundesrechnungshof (…a.a.O. Ziff. 17.6 - S. 46) wie auch das BSG (ZIP 1984, 1513; NZS 1999, 562) in der neuen wie in der alten Regelung des § 24 Absatz 1 SGB IV auch ein Instrument, durch säumiges Zahlungsverhalten entstehende Nachteile auszugleichen.
  • OLG Hamm, 11.02.2015 - 2 Ws 228/14

    Beschwerderecht des Beschuldigten gegen die Nichtzulassung der …

    Bei Säumniszuschlägen handelt es sich nicht um eine gesetzlich zugelassene pauschalierte Berechnung des Verzugsschadens, sondern um eine neben den Beitrag tretende Ungehorsamsfolge, deren Verhängung die pünktliche Zahlung der Beiträge in der Zukunft gewährleisten soll (BGH NJW 2008, 3557; KG GmbHR 2007, 1329 jeweils zur vergleichbaren Regelung des § 24 Abs. 1 SGB IV).
  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 238/07
    KG Berlin - Az. 9 U 215/06 vom 25.09.2007;.
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