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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 20 W 385/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5584
OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 20 W 385/08 (https://dejure.org/2008,5584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2008 - 20 W 385/08 (https://dejure.org/2008,5584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2008 - 20 W 385/08 (https://dejure.org/2008,5584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Mehrheitsverhältnisse bei einer Abstimmung der Gesellschafterversammlung durch das Registergericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Prüfung der Mehrheitsverhältnisse bei einer Abstimmung der Gesellschafterversammlung durch das Registergericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1930
  • FGPrax 2009, 81
  • DB 2009, 611
  • GmbHR 2009, 378
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 22 U 18/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 20 W 385/08
    Nachdem die Gesellschaft auf eine unverzügliche Eintragung des angemeldeten stellvertretenden Geschäftsführers gedrängt hatte, setzte die Rechtspflegerin des Registergerichts mit Beschluss vom 28. März 2008 die Entscheidung über die Anmeldung der Bestellung des Geschäftsführers D gemäß § 127 FGG bis zur Entscheidung hinsichtlich des streitigen Rechtsverhältnisses durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen des zwischenzeitlich anhängigen Berufungsverfahrens vor dem 22. Zivilsenates ( Az. 22 U 18/08) aus.
  • OLG Jena, 21.07.2021 - 2 W 244/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags zum …

    Dabei hat eine Eintragung zu unterbleiben, wenn der vorgelegte Beschluss unwirksam oder nichtig ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06. November 2008 - 20 W 385/08 -, Rn. 15, juris; vgl. a. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 8 W 387/11 -, Rn. 12, juris; OLG München…, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, Rn. 7, juris; KG…, Beschluss vom 20. März 2012 - 25 W 99/11 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Hamm, 07.09.2010 - 15 W 253/10

    Eintragung der Bestellung eines Geschäftsführers

    Da die Eintragung eines neuen Geschäftsführers aufgrund eines der Anmeldung in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung (§ 39 Abs. 2 GmbHG) vorzunehmen ist, hat das Registergericht deshalb jedenfalls zu prüfen, ob die angemeldete Bestellung des Geschäftsführers durch die vorgelegte Niederschrift über den Gesellschafterbeschluss nachgewiesen ist (vgl. OLG Frankfurt FG Prax 2009, 81 = GmbHR 2009, 378 = Rpfleger 2009, 321).
  • KG, 20.02.2025 - 22 W 4/25

    Rechtmäßigkeit einer Zwischenverfügung des Registergerichts wegen eines …

    Rn. 21 b) Bei der Eintragung einer Geschäftsführerbestellung hat das Registergericht auch zu prüfen, ob ein die Eintragung rechtfertigender Gesellschafterbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist (OLG Hamm…, Beschluss vom 7. September 2010 - I-15 W 253/10 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. November 2008 - 20 W 385/08 -, Rn. 15, juris) und damit jedenfalls auch die Frage, ob ein zur Nichtigkeit führender Ladungsmangel vorliegt (Senat…, Beschluss vom 29. November 2021 - 22 W 55/21 -, Rn. 12 , juris;… Beschluss vom 18. März 2019 - 22 W 5/19 -, Rn. 7 , juris;… Beschluss vom 3. Juni 2016 - 22 W 20/16 -, LS sowie Rn. 8 , juris;… Görner in: Rowedder/Pentz, GmbHG, 7. Aufl., § 39 Rn. 15;… Wicke, GmbHG, 5. Aufl., § 39 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15

    Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    Hat dagegen ein Mangel nur die Anfechtbarkeit des Beschlusses zur Folge, so entspricht es der Auffassung des Senats in dem in Bezug genommenen Beschluss, dass dies im Eintragungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 06.11.2008, Az. 20 W 385/08, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 21.07.2022 - 18 U 139/21

    Gesellschafterversammlung; Beschluss; Beschlussfeststellungskompetenz

    Nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung, soll dies nur durch die Satzung oder einem einstimmig gefassten Beschluss aller Gesellschafter möglich sein, weil anderenfalls ein Missbrauch durch einen Mehrheitsgesellschafter zu befürchten sei (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2008 - 20 W 385/08 -, FGPrax 2009, 81, 82;… Noack in: Noack/Servatius/Haas, GmbHG 23. Aufl. 2022, § 48 Rn. 17a) bzw. es sich hierbei um eine echte Delegation der Organkompetenz der Gesellschafterversammlung handele (…Altmeppen, GmbHG 10. Aufl. 2021, § 48 Rn. 23; Noack, GmbHR 2017, 792, 796).
  • KG, 07.07.2015 - 22 W 15/15

    Handelsregisteranmeldung seiner Berufung durch neubestellten …

    Im Regelfall gehört zu diesen Urkunden ein vom Versammlungsleiter festgestellter - möglicherweise auch fehlerhafter - Gesellschafterbeschluss (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.11.2008, 20 W 385/08, GmbHR 2009, 378, juris Rn. 15).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 40/13

    GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …

    Rn. 9 (b) Abgesehen davon fehlt es selbst nach dem in der Berufung gehaltenen Sachvortrag der Beklagten an der Bestellung eines solchen Versammlungsleiters, und zwar unabhängig davon, ob - was nicht einheitlich beurteilt wird (Überblick etwa bei Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1328) - für die Kompetenz zu verbindlicher Feststellung verlangt wird, dass der Versammlungsleiter im allseitigen Einverständnis die Feststellung trifft bzw. dass er durch einstimmigen Beschluss zur Beschlussfeststellung ermächtigt wird (…so etwa Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., Anh § 47 Rn. 120, § 48 Rn. 17; Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1329; vgl. auch OLG Frankfurt, NZG 1999, 406 - Tz. 11 [juris] sowie OLG Köln, NZG 2003, 40, 41 und OLG Frankfurt/M., GmbHR 2009, 378 - Tz. 16 [juris]), oder aber ob das Einverständnis aller Gesellschafter damit entbehrlich und lediglich darauf abzustellen ist, ob eine Feststellung durch den zumindest mehrheitlich bestellten Versammlungsleiter stattgefunden hat (…so wohl K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 48 Rn. 53;… Großkommentar zum GmbHG/Raiser, 1. Aufl., Anh. § 47 Rn. 102; vgl. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 7 [juris]; OLGR Celle, 1998, 340 - Tz. 8 f. [juris]).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 46/13

    GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …

    Rn. 7 (2) Abgesehen davon fehlt es selbst nach dem in der Berufung gehaltenen Sachvortrag der Beklagten an der Bestellung eines solchen Versammlungsleiters, und zwar unabhängig davon, ob - was nicht einheitlich beurteilt wird (Überblick etwa bei Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1328) - für die Kompetenz zu verbindlicher Feststellung verlangt wird, dass der Versammlungsleiter im allseitigen Einverständnis die Feststellung trifft bzw. dass er durch einstimmigen Beschluss zur Beschlussfeststellung ermächtigt wird (…so etwa Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., Anh § 47 Rn. 120, § 48 Rn. 17; Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1329; vgl. auch OLG Frankfurt, NZG 1999, 406 - Tz. 11 [juris] sowie OLG Köln, NZG 2003, 40, 41 und OLG Frankfurt/M., GmbHR 2009, 378 - Tz. 16 [juris]), oder aber ob das Einverständnis aller Gesellschafter damit entbehrlich und lediglich darauf abzustellen ist, ob eine Feststellung durch den zumindest mehrheitlich bestellten Versammlungsleiter stattgefunden hat (…so wohl K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 48 Rn. 53;… Großkommentar zum GmbHG/Raiser, 1. Aufl., Anh. § 47 Rn. 102; vgl. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 7 [juris]; OLGR Celle, 1998, 340 - Tz. 8 f. [juris]).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 41/13

    GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …

    Rn. 9 (b) Abgesehen davon fehlt es selbst nach dem in der Berufung gehaltenen Sachvortrag der Beklagten an der Bestellung eines solchen Versammlungsleiters, und zwar unabhängig davon, ob - was nicht einheitlich beurteilt wird (Überblick etwa bei Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1328) - für die Kompetenz zu verbindlicher Feststellung verlangt wird, dass der Versammlungsleiter im allseitigen Einverständnis die Feststellung trifft bzw. dass er durch einstimmigen Beschluss zur Beschlussfeststellung ermächtigt wird (…so etwa Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., Anh § 47 Rn. 120, § 48 Rn. 17; Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1329; vgl. auch OLG Frankfurt, NZG 1999, 406 - Tz. 11 [juris] sowie OLG Köln, NZG 2003, 40, 41 und OLG Frankfurt/M., GmbHR 2009, 378 - Tz. 16 [juris]), oder aber ob das Einverständnis aller Gesellschafter damit entbehrlich und lediglich darauf abzustellen ist, ob eine Feststellung durch den zumindest mehrheitlich bestellten Versammlungsleiter stattgefunden hat (…so wohl K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 48 Rn. 53;… Großkommentar zum GmbHG/Raiser, 1. Aufl., Anh. § 47 Rn. 102; vgl. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 7 [juris]; OLGR Celle, 1998, 340 - Tz. 8 f. [juris]).
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