Rechtsprechung
| BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten Urteils - Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revision - Urteilsgründe - Unvollständiges Urteil
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Prozeßrecht; Frist für die nachträgliche Abfassung gerichtlicher Urteile
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - 7 A 108/86
- BVerwG, 11.03.1992 - Gr. Sen. 1.91
- BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Papierfundstellen
- NJW 1993, 413 (Ls.)
- NVwZ 1992, 1085
- DVBl 1992, 1227
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (30)
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Nach Auffassung des Großen Senats kommt der 7. Senat zu dieser Einschätzung deshalb, weil der dienstlichen Äußerung nicht entnommen werden kann, daß das erwähnte Senatsmitglied vor Abgabe der Erklärung die Notwendigkeit erkannt und sich sodann auch darum bemüht hat, vorhandene Erinnerungslücken - etwa unter Rückgriff auf die im Vorlagebeschluß (…a.a.O., S. 23 f.) angeführten Unterlagen oder im Wege der Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Richterkollegiums (zu beidem s. schon BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]) - zu schließen.Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]; 80, 136) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87].
Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es also, den Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung zu gewährleisten und die Übereinstimmung der schriftlichen mit den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Gründen zu beurkunden (vgl. BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 -
; BVerwGE 85, 273 ). Anders als dies diejenigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts angenommen haben, die für die Anwendung des § 138 Nr. 6 VwGO nicht auf den Zeitablauf allein, sondern zusätzlich auf die im Einzelfall gegebenen konkreten, die Annahme eines Urteils ohne Gründe ausschlaggebend stützenden Umstände abgestellt haben (s. insbesondere BVerwGE 50, 278 und das schon angeführte Urteil des 3. Senats vom 22. Juni 1978 , außerdem aus jüngerer Zeit z.B. BVerwGE 80, 136), ist es deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit und der - im Verfahrensrecht nicht minder bedeutsamen - Rechtsklarheit (vgl. auch BVerfGE 49, 148 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76]) geboten, den Begriff "alsbald" in § 117 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO so zu konkretisieren, daß er einerseits der Rechtsprechung den aus der Natur des unbestimmten Rechtsbegriffs sich ergebenden Spielraum beläßt, andererseits aber am Ende eine klare, für alle Beteiligten ohne weiteres erkennbare Grenzlinie markiert.
- BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89
Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es also, den Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung zu gewährleisten und die Übereinstimmung der schriftlichen mit den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Gründen zu beurkunden (vgl. BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 -; BVerwGE 85, 273 ). Wird die so bezeichnete Grenze überschritten, verfehlt das Gericht insgesamt - unbeschadet einer etwaigen Verletzung der richterlichen Pflicht zur Verfahrensbeschleunigung - das ihm aufgegebene Ziel, mit den schriftlich ausgewiesenen Urteilsgründen die Gründe zu offenbaren, die für die Entscheidungsfindung maßgeblich waren (s. BVerwGE 85, 273 ).
Im Gegenteil: Es ist kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, daß in Verwaltungsstreitsachen die Gefahr der Fehlerinnerung geringer sein könnte als in Verfahren der Zivilgerichtsbarkeit (vgl. auch BVerwGE 85, 273 ).
- BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Nach Auffassung des Großen Senats kommt der 7. Senat zu dieser Einschätzung deshalb, weil der dienstlichen Äußerung nicht entnommen werden kann, daß das erwähnte Senatsmitglied vor Abgabe der Erklärung die Notwendigkeit erkannt und sich sodann auch darum bemüht hat, vorhandene Erinnerungslücken - etwa unter Rückgriff auf die im Vorlagebeschluß (…a.a.O., S. 23 f.) angeführten Unterlagen oder im Wege der Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Richterkollegiums (zu beidem s. schon BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]) - zu schließen.Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]; 80, 136) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87].
Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es also, den Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung zu gewährleisten und die Übereinstimmung der schriftlichen mit den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Gründen zu beurkunden (vgl. BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 -
; BVerwGE 85, 273 ).
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Nach Auffassung des Großen Senats kommt der 7. Senat zu dieser Einschätzung deshalb, weil der dienstlichen Äußerung nicht entnommen werden kann, daß das erwähnte Senatsmitglied vor Abgabe der Erklärung die Notwendigkeit erkannt und sich sodann auch darum bemüht hat, vorhandene Erinnerungslücken - etwa unter Rückgriff auf die im Vorlagebeschluß (…a.a.O., S. 23 f.) angeführten Unterlagen oder im Wege der Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Richterkollegiums (zu beidem s. schon BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]) - zu schließen.Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]; 80, 136) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87].
Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es also, den Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung zu gewährleisten und die Übereinstimmung der schriftlichen mit den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Gründen zu beurkunden (vgl. BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 -
; BVerwGE 85, 273 ). - BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87
Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht stimmen in ihrer Rechtsprechung zu den dem § 138 Nr. 6 VwGO entsprechenden Vorschriften des § 119 Nr. 6 FGO und des in der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit analog anwendbaren § 551 Nr. 7 ZPO im wesentlichen darin überein, daß mit der Revision anfechtbare Urteile, deren Gründe erst nach der Urteilsverkündung schriftlich niedergelegt werden, dann als nicht mit Gründen versehen zu werten sind, wenn zwischen der Verkündung des Urteils und der Absetzung seiner Gründe bzw. der Übergabe des nachträglich vollständig abgefaßten Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von einem Jahr und mehr liegt (BFHE 151, 328; BAGE 38, 55 [BAG 24.02.1982 - 4 AZR 313/80]; BAG, Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 228/86 - <BB 1987, 1394/1395>; BSG…, Urteil vom 22. Mai 1984 - 10 RKg 3/83 - < ;…">551%20ZPO%20Nr.%2012#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1750 § 551 ZPO Nr. 12>). Bei kürzeren Verzögerungszeiten hängt die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH…, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81]; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergibt (Urteil vom 22. Mai 1984 ).
- BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88
Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]; 80, 136) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87].Anders als dies diejenigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts angenommen haben, die für die Anwendung des § 138 Nr. 6 VwGO nicht auf den Zeitablauf allein, sondern zusätzlich auf die im Einzelfall gegebenen konkreten, die Annahme eines Urteils ohne Gründe ausschlaggebend stützenden Umstände abgestellt haben (s. insbesondere BVerwGE 50, 278 und das schon angeführte Urteil des 3. Senats vom 22. Juni 1978 , außerdem aus jüngerer Zeit z.B. BVerwGE 80, 136), ist es deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit und der - im Verfahrensrecht nicht minder bedeutsamen - Rechtsklarheit (vgl. auch BVerfGE 49, 148 [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76]) geboten, den Begriff "alsbald" in § 117 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO so zu konkretisieren, daß er einerseits der Rechtsprechung den aus der Natur des unbestimmten Rechtsbegriffs sich ergebenden Spielraum beläßt, andererseits aber am Ende eine klare, für alle Beteiligten ohne weiteres erkennbare Grenzlinie markiert.
- BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Nach Auffassung des Großen Senats kommt der 7. Senat zu dieser Einschätzung deshalb, weil der dienstlichen Äußerung nicht entnommen werden kann, daß das erwähnte Senatsmitglied vor Abgabe der Erklärung die Notwendigkeit erkannt und sich sodann auch darum bemüht hat, vorhandene Erinnerungslücken - etwa unter Rückgriff auf die im Vorlagebeschluß (…a.a.O., S. 23 f.) angeführten Unterlagen oder im Wege der Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Richterkollegiums (zu beidem s. schon BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]) - zu schließen.Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]; 80, 136) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87].
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe über die Bedeutung einer Bestimmung ist für deren Auslegung nicht entscheidend (BVerfGE 1, 299 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52]; 10, 234 [BVerfG 02.12.1959 - 1 BvR 469/52]). - BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55
Platow-Amnestie
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe über die Bedeutung einer Bestimmung ist für deren Auslegung nicht entscheidend (BVerfGE 1, 299 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52]; 10, 234 [BVerfG 02.12.1959 - 1 BvR 469/52]). - BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81
Revision
Auszug aus BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Bei kürzeren Verzögerungszeiten hängt die Annahme eines nicht begründeten Urteils dagegen nach dieser Rechtsprechung entweder - so die Judikatur des Bundesfinanzhofs und wohl auch des Bundesarbeitsgerichts - vom Vorliegen neben den Zeitablauf tretender besonderer, eine solche Annahme ausschlaggebend stützender Umstände (vgl. BFHE 151, 328 ; BFH…, Urteil vom 22. August 1989 - VIII R 215/85 - <BFH/NV 1990, 210>; BAGE 44, 323 [BAG 07.12.1983 - 4 AZR 394/81]; offengelassen jedoch in BAG, Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 350/81 - <DB 1984, 1836>) oder - so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - von der Feststellung im Einzelfall ab, daß das Urteil infolge der Verzögerung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergibt (Urteil vom 22. Mai 1984 ). - BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 119/85
Ablauf der 5-Monats-Frist
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80
Urteilszustellung
- BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins
- BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 350/81
- BVerwG, 12.03.1990 - 5 CB 26.89
Ordnungsgemäße Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Verfahrensrügen zur …
- BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52
Entscheidungskompetenz des BVerfG hinsichtlich "Berliner Sachen"
- BFH, 22.08.1989 - VIII R 215/85
Verfassungsgemäße Besteuerung von Kapitalerträgen
- BVerwG, 29.12.1988 - 3 CB 42.87
Wahrung der Beurkundungsfunktion bei verspätet abgefassten Entscheidungsgründen - …
- BGH, 07.01.1970 - I ZB 6/68
- BSG, 22.05.1984 - 10 RKg 3/83
Urteilszustellung - Verzögerung der Urteilszustellung - Kindergeld - Gewährung …
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
- BVerwG, 22.02.1991 - 4 CB 6.91
Zeitliche Begrenzung von Baugenehmigungen
- BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe - …
- BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88
"Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21 …
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90
Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil
- BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 34.90
Unvollständiges Urteil - Urteilsgründe - Tatbestand - Entscheidungsgründe - …
- BVerwG, 11.04.1990 - 6 C 36.88
Pflicht des Gerichts zur Auseinandersetzung mit der Beantwortung eines …
- BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82
Urteilsgründe - Berufung
- BVerwG, 28.09.1987 - 6 CB 15.87
Schriftliche Urteilsgründe - Verzögerte Abfassung
- BVerwG, 22.06.1978 - 3 C 88.76
Verspätete Zustellung des Urteils - Fehlen der Entscheidungsgründe - Mündliche …
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
Urteil ohne Gründe
Aus Gründen der Rechtssicherheit hat die Rechtsprechung deshalb, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluß an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BVerwG 23. April 1992 GrSen 1/91 AP ZPO § 551 Nr. 19; vgl. BGH 24. Oktober 1990 - XII ZA 101/89 - AP ZPO § 551 Nr. 18) mehrfach betont hat, unabhängig von den konkreten Umständen eine starre Grenze eingeführt. - BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige …
Allerdings hat der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluß vom 23. April 1992 (DVBl 1992, 1227) dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil i.S. des § 138 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht mit Gründen versehen ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. - BVerwG, 17.07.1992 - 5 B 69.92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde …
Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1992 - Gr.Sen. 1.91 - ist § 117 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO verletzt und ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind.
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 3 S 2677/96
Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung; örtliche Gestaltungsvorschrift zur …
Auch ist die Fünf-Monats-Frist aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 23.4.1992 - Gr. Sen. 1/91, NVwZ 1992, 1085, 1086) eine feste, starre Grenze. - OVG Hamburg, 14.09.1992 - Bf III 42/90
Verbot; Schlachten warmblütiger Tiere; Betäubung; Berufsausübungsfreiheit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.11.1992 - X ER-P-15/92
Abweichen des Großen Senats von der Rechtsprechung der anderen obersten Gerichte …
Der Große Senat des BVerwG hat mit Beschluß vom 23. April 1992 GrS 1.91/7 C 34.90 (DVBl 1992, 1227 [BVerwG 23.04.1992 - GrSen - 1/91]) das Verfahren ausgesetzt und dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil i.S. des § 138 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht mit Gründen versehen ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. - BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/92
Verletzung eines Gesetzes als Grundlage einer Gerichtsentscheidung - Bestehen …
Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr liegt (…vgl BSGE 51, 122, 124 f = SozR 1750 § 551 Nr. 9;… SozR aaO Nr. 12; Urteile des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1991 - 12 RK 46/91 -, 19. März 1992 - 12 RK 2/92 - und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 6. Mai 1992 - 12 RK 19/92 - sowie Urteil des 1. Senats vom 13. Mai 1992 - 1 RK 29/91 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1991, DVBl 1991, 883 f; vgl auch Beschluß des Großen Senats des BVerwG vom 23. April 1992 - GrSen 1.91 -, der hinsichtlich der Unterschreitung der Jahresfrist den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen hat). - BFH, 08.12.1993 - XI R 19/93 Abgesehen davon weist das FA zu Recht darauf hin, daß Zweifel an der bisherigen Rechtsauffassung sich bereits aus dem in NVwZ 1992, 1085 veröffentlichten Vorlagebeschluß des BVerwG ergeben mußten; die Vorlage erfolgte wegen Divergenz u.a. von der Rechtsprechung des BFH.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1992 - Gr. Sen. 1.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.06.1989 - 7 A 108/86
- BVerwG, 11.03.1992 - Gr. Sen. 1.91
- BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - Gr. Sen. 1.91
Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen (ebenso zu der für die Finanzgerichtsbarkeit schon bisher gültig gewesenen Rechtslage BFHE 134, 525 ; 145, 147 ; 161, 290 [BFH 13.07.1990 - III R 29/87]). - BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80
Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - Gr. Sen. 1.91
Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen (ebenso zu der für die Finanzgerichtsbarkeit schon bisher gültig gewesenen Rechtslage BFHE 134, 525 ; 145, 147 ; 161, 290 [BFH 13.07.1990 - III R 29/87]). - BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84
Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - Gr. Sen. 1.91
Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen (ebenso zu der für die Finanzgerichtsbarkeit schon bisher gültig gewesenen Rechtslage BFHE 134, 525 ; 145, 147 ; 161, 290 [BFH 13.07.1990 - III R 29/87]). - BFH, 13.07.1990 - III R 29/87
Erhöhte Investitionszulage nach § 19 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1992 - Gr. Sen. 1.91
Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen (ebenso zu der für die Finanzgerichtsbarkeit schon bisher gültig gewesenen Rechtslage BFHE 134, 525 ; 145, 147 ; 161, 290 [BFH 13.07.1990 - III R 29/87]).
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