Rechtsprechung
| EuGH, 13.10.2005 - C-200/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Artikel 26 Absatz 1 - Anwendungsbereich - Pauschalpreis, der den Transfer in das Bestimmungsland und/oder den Aufenthalt in diesem Land sowie Sprachunterricht umfasst - Hauptleistung ...
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 26; ; Richtlinie 90/314/EWG Art. 1; ; Richtlinie 90/314/EWG Art. 2
- Europäischer Gerichtshof
ISt
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Artikel 26 Absatz 1 - Anwendungsbereich - Pauschalpreis, der den Transfer in das Bestimmungsland und/oder den Aufenthalt in diesem Land sowie Sprachunterricht umfasst - Hauptleistung ...
- EU-Kommission
ISt
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Artikel 26 Absatz 1 - Anwendungsbereich - Pauschalpreis, der den Transfer in das Bestimmungsland und/oder den Aufenthalt in diesem Land sowie Sprachunterricht umfasst - Hauptleistung ...
- EU-Kommission
ISt
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug im Fall eines seinen Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises so genannte "High-School-Programme" und "College-Programme" anbietetenden Wirtschaftsteilnehmers; Eigenschaft als Wirtschaftsteilnehmer inbesondere durch die ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Art. 26 Abs. 1 RL 77/388/EWG
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter: Pauschalpreis, der den Transfer in das Bestimmungsland und/oder den Aufenthalt in diesem Land sowie Sprachunterricht umfasst - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
6. EG-Richtlinie Art. 26; UStG § 25
Besteuerung von Reiseleistungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Artikel 26 Absatz 1 - Anwendungsbereich - Pauschalpreis, der den Transfer in das Bestimmungsland und/oder den Aufenthalt in diesem Land sowie Sprachunterricht umfasst - Hauptleistung ...
- datenbank.nwb.de
Sonderregelung (Margenbesteuerung) für Reisebüros und Reiseveranstalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
ISt
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter - Artikel 26 Absatz 1 - Anwendungsbereich - Pauschalpreis, der den Transfer in das Bestimmungsland und/oder den Aufenthalt in diesem Land sowie Sprachunterricht umfasst - Hauptleistung ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 18. März 2004 in dem Rechtsstreit Finanzamt Heidelberg gegen iSt internationale Sprach- und Studienreisen GmbH.
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 26, Richtlinie 77/388/ EWG Art 26, UStG § 25, UStG § 4 Nr 23
College-Programm; High-School-Programm; Reiseleistung; Umsatzsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung von Artikel 26 der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 2006, 553
- DB 2006, 198
- HFR 2006, 97
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 12.11.1992 - C-163/91
Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting
Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-200/04
20 Erstens ist es nach der Rechtsprechung Sache des nationalen Gerichts, bei dem ein Rechtsstreit über die Anwendung von Artikel 26 der Sechsten Richtlinie anhängig ist, unter Berücksichtigung des gesamten Sachverhalts und insbesondere der Natur der vertraglichen Verpflichtungen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers gegenüber seinen Kunden zu prüfen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-163/91, Van Ginkel, Slg. 1992, I-5723, Randnr. 21).Um das anwendbare Recht den besonderen Merkmalen dieser Tätigkeit anzupassen, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber in Artikel 26 Absätze 2, 3 und 4 der Sechsten Richtlinie eine Mehrwertsteuer-Sonderregelung eingeführt (vgl. Urteil Van Ginkel, Randnrn.
- EuGH, 11.02.1999 - C-237/97
AFS Intercultural Programs Finland ry - Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen …
Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-200/04
31 Erstens wendet die deutsche Regierung gegen die Anwendung von Artikel 26 der Sechsten Richtlinie ein, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Reisen in Form eines etwa halb- oder einjährigen Schüleraustauschs, die bezweckten, dass der Schüler im Gastland eine Schule besuche, um dessen Bevölkerung und Kultur kennen zu lernen, und in deren Rahmen der Schüler unentgeltlich bei einer Gastfamilie wie ein Familienmitglied untergebracht sei, keine Reisen im Sinne der Richtlinie 90/314 darstellten (Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-237/97, AFS Intercultural Programs Finland, Slg. 1999, I-825, Randnr. 34).33 Insoweit ist festzustellen, dass die Beurteilung des Gerichtshofes im Urteil AFS Intercultural Programs Finland keine Frage nach der Anwendung der Sechsten Richtlinie betraf und dass die Ausführungen in diesem Urteil keinen Einfluss auf die Anwendung von Artikel 26 der Richtlinie haben.
- EuGH, 03.03.2005 - C-472/03
Arthur Andersen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe …
Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-200/04
46 Nach ständiger Rechtsprechung sind aber die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen (vgl. u. a. Urteil vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-472/03, Arthur Andersen, Slg. 2005, I-1719, Randnr. 24 und die dort genannte Rechtsprechung). - EuGH, 22.10.1998 - C-308/96
Madgett und Baldwin - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten …
Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-200/04
13 bis 15, sowie Urteile vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 18, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-149/01, First Choice Holidays, Slg. 2003, I-6289, Randnrn. - EuGH, 19.06.2003 - C-149/01
First Choice Holidays - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 26 Absatz 2 - …
Auszug aus EuGH, 13.10.2005 - C-200/04
13 bis 15, sowie Urteile vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 18, und vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-149/01, First Choice Holidays, Slg. 2003, I-6289, Randnrn.
- EuGH, 08.02.2018 - C-380/16
Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …
Rn. 48 Was erstens das Argument betrifft, dass die Anwendung der Sonderregelung auf den Verkauf von Reisen zwischen steuerpflichtigen Unternehmen erhebliche praktische Schwierigkeiten verursache, ist daran zu erinnern, dass der Unionsgesetzgeber diese Sonderregelung gerade eingerichtet hat, um größeren praktischen Schwierigkeiten für Reisebüros im Sinne des Art. 306 der Mehrwertsteuerrichtlinie zu begegnen (…vgl. insbesondere Urteile vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin, C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rn. 33, und vom 13. Oktober 2005, ISt, C-200/04, EU:C:2005:608, Rn. 21), und dass sich, wie den Rn. 58 bis 62 des Urteils vom 26. September 2013, Kommission/Spanien (C-189/11, EU:C:2013:587), zu entnehmen ist, diese Schwierigkeiten bei Verkäufen sowohl im B2C-Bereich als auch im B2B-Bereich stellen. - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-552/17
Alpenchalets Resorts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
Rn. 40 Darüber hinaus hat sich der Gerichtshof auch nach dem Urteil Ludwig im Kontext der Sonderregelung für Reisebüros mit dem Begriff der Nebenleistungen befasst, und zwar im Urteil iSt{FN-VERWEIS:29}.Vgl. auch Urteil vom 13. März 2014, Jetair und BTWE Travel4you (…C-599/12, EU:C:2014:144, Rn. 54 und 55), und Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache iSt(C-200/04, EU:C:2005:394, Nr. 35).
{FN:24} Vgl. Urteile vom 11. Februar 1999, AFS Intercultural Programs Finland (C-237/97, EU:C:1999:69), und vom 13. Oktober 2005, iSt (C-200/04, EU:C:2005:608, Rn. 30 bis 33).
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache iSt (C-200/04, EU:C:2005:394, Nr. 33).
{FN:29} Urteil vom 13. Oktober 2005 (C-200/04, EU:C:2005:608).
{FN:31} Urteil vom 13. Oktober 2005, iSt (C-200/04, EU:C:2005:608, Rn. 26 bis 29).
{FN:35} Es sei denn, die zugekaufte Leistung war eine reine Nebenleistung zur selbst erbrachten Leistung, wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin (C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496), und vom 13. Oktober 2005, iSt (C-200/04, EU:C:2005:608), ausgeführt hat.
- EuGH, 10.09.2026 - C-565/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste …
Um das anwendbare Recht den besonderen Merkmalen dieser Tätigkeit anzupassen, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber in Art. 26 Abs. 2 bis 4 der Sechsten Richtlinie eine Mehrwertsteuer-Sonderregelung eingeführt (…Urteile vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin, C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rn. 18, sowie vom 13. Oktober 2005, ISt, C-200/04, EU:C:2005:608, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine Auslegung, nach der Art. 26 der Sechsten Richtlinie nur auf die Wirtschaftsteilnehmer Anwendung fände, die Reisebüros oder Reiseveranstalter im üblichen Wortsinn sind, hätte nämlich zur Folge, dass gleichartige oder zumindest vergleichbare Leistungen je nach der formalen Eigenschaft des Wirtschaftsteilnehmers verschiedenen Bestimmungen unterlägen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 1998, Madgett und Baldwin, C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rn. 20 und 21, sowie vom 13. Oktober 2005, ISt, C-200/04, EU:C:2005:608, Rn. 22 und 24).
Rn. 20 Was erstens den Zusammenhang zwischen den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Beförderungsleistungen und der Lieferung von Gegenständen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass bei den nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie zu besteuernden Umsätzen eines Wirtschaftsteilnehmers das einzige relevante Kriterium für die Anwendung dieses Artikels der Haupt- oder Hilfscharakter der Reiseleistung - im vorliegenden Fall der Beförderungsleistung - ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2005, ISt, C-200/04, EU:C:2005:608, Rn. 34).
Eine andere Schlussfolgerung in dieser Hinsicht wäre mit der Gefahr verbunden, dass die Tragweite dieses Artikels offenkundig eingeschränkt würde, und wäre mit der durch ihn eingeführten Sonderregelung unvereinbar (Urteil vom 13. Oktober 2005, ISt, C-200/04, EU:C:2005:608, Rn. 36).
- EuGH, 19.12.2018 - C-552/17
Alpenchalets Resorts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Rn. 28 Aus Rn. 29 des Urteils vom 13. Oktober 2005, ISt (C-200/04, EU:C:2005:608), geht hervor, dass die Sonderregelung für Reisebüros auf einen Wirtschaftsteilnehmer Anwendung findet, der seinen Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises außer den mit eigenen Mitteln erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit Sprachausbildung und -unterricht auch von anderen Steuerpflichtigen bezogene Leistungen wie den Transfer in das Bestimmungsland und/oder den Aufenthalt in diesem Land anbietet. - FG Hessen, 07.10.2024 - 6 K 756/23
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung …
Die übrigen Leistungskomponenten (hier: Unterbringung, Verpflegung, Begleitprogramm, Betreuung und weitere Leistungen) dienten nur der sinnvollen Abrundung und fielen deshalb als Nebenleistungen nicht in den Anwendungsbereich der Margensteuer (Verweis auf EuGH vom 22.10.1998 - C-308/96 u. C-94/97 und EuGH vom 18.03.2004 - C-200/04).b) Nach unionsrechtlichen Grundsätzen liegt eine Reiseleistung i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 UStG dem Grunde nach vor, wenn der Unternehmer im eigenen Namen "mit Reisen verbundene Dienstleistungen" (typischerweise, aber nicht notwendigerweise in Gestalt eines aus mehreren Leistungskomponenten bestehendes Bündels von Leistungen) erbringt, von denen mindestens ein wesentlicher Bestandteil von einem anderen Leistungserbringer zugekauft worden ist (EuGH vom 22.10.1998 - C-308/96 u. C-94/97, HFR 1999, 129; EuGH vom 13.10.2005 - C-200/04, HFR 2006, 97).
Auf den (privaten, touristischen, fortbildenden oder geschäftlichen) Zweck der Reise und die Dauer des Aufenthalts kommt es nicht an (EuGH vom 13.10.2005 - C-200/04, HFR 2006, 97).
Sprachreisen und Sprachstudienaufenthalte sind unabhängig von ihrer Dauer und dem auf den Erwerb von Sprachkenntnissen gerichteten Reise- bzw. Aufenthaltszweck als Reiseleistungen anzusehen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen (hier: Einbeziehung einer typischen Reiseleistung wie z.B. Beförderung, Unterbringung und / oder Betreuung) erfüllt sind (EuGH vom 13.10.2005 - C-200/04, HFR 2006, 97; BFH vom 01.06.2006 - V R 104/01, BStBl. II 2007, 142).
Hierbei spielt es keine Rolle, dass aus Sicht der Teilnehmer weniger touristische Zwecke, sondern der Erwerb der am Reiseziel gesprochenen Sprache durch Inanspruchnahme von Unterrichtsleistungen im Vordergrund stand (EuGH vom 13.10.2005 - C-200/04, HFR 2006, 97; BFH vom 01.06.2006 - V R 104/01, BStBl. II 2007, 142).
Die Sichtweise der Klägerin, nach der sämtliche über den Unterricht hinaus erbrachten weiteren Leistungen einschließlich Unterbringung und Verpflegung als unselbständige Nebenleistungen zur Durchführung des Sprachkurses anzusehen seien, ist auch deshalb abzulehnen, weil sie der dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht, wonach eine Reisleistung i.S.d. § 25 Abs. 1 UStG bereits vorliegt, wenn ein typisches und wesentliches Element einer Reise angeboten wird (im Streitfall die Unterbringung und gegebenenfalls auch Verpflegung der Teilnehmer, vgl. zur Abgrenzung anlässlich von Seminaren nur BFH vom 07.10.2010 - V R 12/10, BStBl. II 2011, 303 sowie zu Sprachreisen grundsätzlich EuGH vom 13.10.2005 - C-200/04, HFR 2006, 97; BFH vom 01.06.2006 - V R 104/01, BStBl. II 2007, 142).
- EuGH, 26.09.2013 - C-189/11
Die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht auf den Verkauf von …
23 bis 25, vom 13. Oktober 2005, ISt, C-200/04, Slg. 2005, I-8691, Randnr. 21, und vom 9. Dezember 2010, Minerva-Kulturreisen, C-31/10, Slg. 2010, I-12889, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2025 - C-565/24
P-GmbH & Co. KG (Voyages-café) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - …
- BFH, 20.06.2024 - V R 30/23
Zur Anwendung der Margenbesteuerung auf "Kaffeefahrten"
Rn. 25 Die Sonderregelung des Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG erfasst auch den Fall, dass der leistende Steuerpflichtige kein Reisebüro oder Reiseveranstalter im üblichen Wortsinne ist, aber gleichartige Umsätze im Rahmen einer anderen Tätigkeit erbringt (vgl. EuGH-Urteile IST vom 13.10.2005 - C-200/04, EU:C:2005:608, Rz 22 sowie Madgett und Baldwin vom 22.10.1998 - C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rz 20), da eine abweichende Auslegung zur Folge hätte, dass gleiche Leistungen je nach der formalen Eigenschaft des Wirtschaftsteilnehmers verschiedenen Bestimmungen unterlägen (EuGH-Urteil IST vom 13.10.2005 - C-200/04, EU:C:2005:608, Rz 22) und zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsteilnehmern führten (vgl. EuGH-Urteil Madgett und Baldwin vom 22.10.1998 - C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rz 22).Der Anwendungsbereich der Sonderregelung wird nicht anhand des Zwecks der Reise begrenzt, wie der EuGH zu Sprachreisen entschieden hat (EuGH-Urteil IST vom 13.10.2005 - C-200/04, EU:C:2005:608, Rz 36 und 37).
- BFH, 10.12.2009 - XI R 39/08
EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderregelung …
Dafür lässt sich auch das EuGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 Rs. C-200/04 - IST - (Slg. 2005, I-8691, BFH/NV Beilage 2006, 34) anführen, in dem es zum Anwendungsbereich von Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG in Randnr. 34 heißt:. - BFH, 01.06.2006 - V R 104/01
Durchführung von Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen
Der EuGH bejahte die Frage mit Urteil vom 13. Oktober 2005 C-200/04, iSt (…Internationales Steuerrecht 2005, 781, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 696, BFH/NV, Beilage 2006, 34):. - FG Köln, 04.01.2019 - 3 K 1250/13
Umsatzsteuer: Landgebundende Zubringerleistungen bei grenzüberschreitender …
- BFH, 02.03.2006 - V R 25/03
Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Konsularservices - Beschaffung …
- EuGH, 14.07.2011 - C-464/10
Henfling u.a. - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 4 - …
- BFH, 13.07.2006 - V R 24/02
Obligatorisch vom Reiseveranstalter angebotene Reiserücktrittskostenversicherung …
- EuGH, 01.03.2012 - C-220/11
Star Coaches - Art. 104 § 3 Art. 1 der Verfahrensordnung - …
- FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14
Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-37/08
RCI Europe - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung von Art. 9 …
- FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 5 V 97/22
Besteuerung von Reiseleistungen eines außerhalb des Gemeinschaftsgebiets …
- FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 5 V 96/22
Drittlandunternehmer; Reisebüro; Reiseleistungen; Reisepakete; Reiseveranstalter; …
- FG Niedersachsen, 13.11.2025 - 5 K 42/25
Drittstaat; Reiseveranstalter; Gemeinschaftsgebiet; Ort der Leistung; Zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19
Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Niedersachsen, 21.11.2022 - 5 V 96/22
Drittlandunternehmer; Reisebüro; Reiseleistungen; Reisepakete; Reiseveranstalter; …
- FG Bremen, 09.07.2008 - 2 K 220/07
Anwendbarkeit des § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf unentgeltliche …
- FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15
Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-319/12
MDDP - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - 6 K 2092/13
Nebenleistungen im Rahmen der Anwendung des § 25 UStG
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-189/11
Kommission / Spanien - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- FG München, 18.05.2006 - 14 K 265/05
Ort der Leistung bei Vercharterung einer Yacht; Reiseleistung
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-193/11
Kommission / Polen - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-637/20
DSAB Destination Stockholm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-293/11
Kommission / Griechenland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-236/11
Kommission / Italien - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-269/11
Kommission / Tschechische Republik - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-296/11
Kommission / Frankreich - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-309/11
Kommission / Finnland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-450/11
Kommission / Portugal - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- EuGH, 26.09.2013 - C-193/11
Die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht auf den Verkauf von …
- EuGH, 26.09.2013 - C-236/11
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 306 bis 310 der …
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