Rechtsprechung
| BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2, 2a; VwGO § 47 Abs. 5
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung; Einkommenserwerb; persönliche Lebensführung; Leistungsfähigkeit; Kulturförderabgabe; Steuer; Rechtsstaatsprinzip; Normenwahrheit; entgeltliche Übernachtung; Berufsausübung; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2, 2a
Aufwand; Aufwandsteuer; Berufsausübung; Besteuerungsgleichheit; Einkommenserwerb; Einkommenserzielung; Einkommensverwendung; Erhebungstechnik; Gemeindeumsatzsteuer; Gesetzgebungskompetenz; Gleichartigkeit; Gleichartigkeitsverbot; Kulturförderabgabe; Leistungsfähigkeit; ... - rechtsinformationen.bund.de
Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig (hier: Kulturförderabgabe für entgeltliche Übernachtungen in Trier
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 47 Abs 5 S 2 VwGO, Art 105 Abs 2 GG, Art 105 Abs 2a GG, Art 72 Abs 1 GG
Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig (hier: Kulturförderabgabe für entgeltliche Übernachtungen in Trier) - Wolters Kluwer
Zuordnung des Aufwands für eine entgeltliche Übernachtung zur Einkommenserzielung und Unterfallen unter die Aufwandsteuer
- reise-recht-wiki.de
Unzulässige Kulturabgabe bei Geschäftsreisen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105 Abs. 2a
Zuordnung des Aufwands für eine entgeltliche Übernachtung zur Einkommenserzielung und Unterfallen unter die Aufwandsteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Kulturförderabgabe - Bettensteuer teilweise verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Bettemsteuer für gewerbliche Übernachtung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kommunale Übernachtungssteuer teilweise unzulässig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Bettensteuer nur für private Übernachtungen rechtmäßig
- taz.de (Pressebericht, 01.08.2012)
Bettensteuer: Kulturtaxe versagt
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Bettensteuer bei Geschäftsreisenden verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Bettensteuer bei beruflicher Übernachtung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Bettensteuer nur für private Übernachtungen rechtmäßig
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2011 - 6 C 11408/10
- BVerwG, 13.07.2011 - 9 CN 1.11
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Papierfundstellen
- BVerwGE 143, 301
- NVwZ 2012, 1407
- HFR 2013, 67
Wird zitiert von ... (149) Zitiert selbst (35)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Denn sie wird von der beklagten Stadt ohne unmittelbare Gegenleistung von allen, auf die der Tatbestand, an den die Satzung die Leistungspflicht knüpft, erhoben und dient der Erzielung von Einkünften zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343 und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).Belastet werden soll lediglich der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, und nur die in diesem Konsum zum Ausdruck kommende besondere Leistungsfähigkeit (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvL 1/82 - BVerfGE 65, 325 ; Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).
Wird ein Aufwand in diesem Sinne betrieben, kommt es nicht darauf an, von wem und mit welchen Mitteln der Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 346 f.; BVerwG…, Urteil vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 Rn. 15).
Eine Aufwandsteuer ist deshalb von einer Einkommensentstehungssteuer wie etwa der Einkommensteuer zu unterscheiden (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347, mit Bezug auf Schmölders, Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Band, 2. Aufl. 1956, S. 635 ;… vgl. auch Lang, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl. 2010, § 8 Rn. 29).
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 …und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).
Dabei hat es der Gesetzgeber nicht in der Hand, durch verschiedene Formulierungen der Steuertatbestände oder durch eine Schaffung geringfügiger Unterschiede bei den einzelnen Merkmalen der Steuer, wie insbesondere beim Kreis der Steuerpflichtigen, beim Steuermaßstab und bei der Erhebungstechnik die Gleichartigkeit zu vermeiden (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343 und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG 7 C 97.72 - BVerwGE 45, 264 ).
Einer solchen Annahme steht schon die Bezugnahme des Bundesverfassungsgerichts auf die die Unterschiede des engeren Gleichartigkeitsbegriffs in Art. 105 Abs. 2a GG und des traditionellen steuerrechtlichen Gleichartigkeitsbegriffs erläuternde Passage in seinem Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - (BVerfGE 65, 325 ) entgegen (…a.A. Schenke, in: Sodan, Grundgesetz, 2. Aufl. 2011, Art. 105 Rn. 19;… Siekmann, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 105 Rn. 44 f.;… Hennecke, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 12. Aufl. 2011, Art. 105 Rn. 36).
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Zwar sind grundsätzlich bei Massengeschäften wie der Erhebung von Steuern im Interesse der Verwaltungspraktikabilität typisierende und generalisierende Regelungen zulässig, die die Besonderheit des Einzelfalles vernachlässigen, soweit für möglichst viele Tatbestände eine angemessene Regelung geschaffen wird (BVerfG, Urteil vom 29. November 1961 - 1 BvR 758/57 - BVerfGE 13, 230 ; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ).Der allgemeine Gleichheitssatz verbürgt im Steuerrecht den Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher Lasten (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 - BVerfGE 120, 1 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ).
Dabei besteht für den Satzungsgeber ein weit reichender Entscheidungsspielraum bei der Bestimmung des Steuersatzes (…BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2008 a.a.O. S. 29 und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 19).
Rn. 34 Vor diesem Hintergrund dürfte ein - allerdings gegebenenfalls gestaffelter - Pauschalbetrag dem Gebot der Besteuerungsgleichheit entsprechen und den bei einer Aufwandsteuer zu fordernden hinreichenden Bezug zum Aufwand für die Übernachtung wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 20 f.).
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Denn sie wird von der beklagten Stadt ohne unmittelbare Gegenleistung von allen, auf die der Tatbestand, an den die Satzung die Leistungspflicht knüpft, erhoben und dient der Erzielung von Einkünften zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343 und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).Rn. 22 Das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2a GG verbietet eine Doppelbelastung derselben Steuerquelle (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ).
Rn. 24 Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ).
Insbesondere dürfen den Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen (BVerfG, Urteile vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 und vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265 ).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Der allgemeine Gleichheitssatz verbürgt im Steuerrecht den Grundsatz der gleichen Zuteilung steuerlicher Lasten (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 - BVerfGE 120, 1 und vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1 ).Dabei besteht für den Satzungsgeber ein weit reichender Entscheidungsspielraum bei der Bestimmung des Steuersatzes (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2008 a.a.O. S. 29 …und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 19).
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Vergnügungssteuer
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Rn. 24 Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ).Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Frage, wie die Gleichartigkeit im Hinblick auf neue Steuern zu definieren ist, bisher offen gelassen (Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 , vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 - BVerfGE 40, 52 …sowie vom 26. Februar 1985 a.a.O.).
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
Getränkesteuer
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Rn. 24 Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ).Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Frage, wie die Gleichartigkeit im Hinblick auf neue Steuern zu definieren ist, bisher offen gelassen (Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 , vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 - BVerfGE 40, 52 sowie vom 26. Februar 1985 a.a.O.).
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Soweit in der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer auch die aus Erwerbsgründen angemietete Zweitwohnung der Sphäre des privaten Konsums zugerechnet wird, findet dies seine Rechtfertigung darin, dass der Steuerpflichtige einen Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf dadurch betreibt, dass er, statt eine Hauptwohnung am Ort der Berufstätigkeit zu nehmen, die bisherige Hauptwohnung beibehält und zusätzlich am Arbeitsort eine Zweitwohnung anmietet (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 …und vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1022 Rn. 33).Für den Verheirateten stellt die Innehabung einer Zweitwohnung vielmehr einen zwangsläufigen Aufwand für Vereinbarkeit von Ehe und Beruf unter den Bedingungen hoher Mobilität dar (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 a.a.O. S. 336 f.).
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Belastet werden soll lediglich der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, und nur die in diesem Konsum zum Ausdruck kommende besondere Leistungsfähigkeit (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvL 1/82 - BVerfGE 65, 325 ; Kammerbeschluss vom 10. August 1989 - 2 BvR 1532/88 - NVwZ 1989, 1152; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).Abgesehen davon, dass die bloße objektive Möglichkeit eines privaten Konsums im Zusammenhang mit einem ausschließlich berufsbedingten Aufwand nicht genügt, um die Zuordnung des berufsbedingten Aufwandes zur Einkommenserzielung auszuschließen (vgl. zur Zweitwohnungssteuer Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 166 ), verkennt das Oberverwaltungsgericht den Begriff des aufwandsteuerbaren besonderen Konsums für die persönliche Lebensführung.
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Denn sie wird von der beklagten Stadt ohne unmittelbare Gegenleistung von allen, auf die der Tatbestand, an den die Satzung die Leistungspflicht knüpft, erhoben und dient der Erzielung von Einkünften zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343 und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).Dabei hat es der Gesetzgeber nicht in der Hand, durch verschiedene Formulierungen der Steuertatbestände oder durch eine Schaffung geringfügiger Unterschiede bei den einzelnen Merkmalen der Steuer, wie insbesondere beim Kreis der Steuerpflichtigen, beim Steuermaßstab und bei der Erhebungstechnik die Gleichartigkeit zu vermeiden (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343 und vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1974 - BVerwG 7 C 97.72 - BVerwGE 45, 264 ).
- BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …
Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 347; BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 , vom 27. September 2000 - BVerwG 11 C 4.00 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 18 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14 f.;… Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 10 B 4.06 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 11 Rn. 5).In der Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer ist geklärt, dass die Übernachtung des Wohnungseigentümers in der Zweitwohnung dem Bereich der Einkommenserzielung zuzurechnen ist, wenn der Zweck des Aufenthalts der Erhaltung bzw. Verwaltung der Wohnung dient (Urteil vom 19. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 15).
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08
Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …
- BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87
Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung …
- BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93
Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum …
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73
Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
- BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07
Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, …
- BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, …
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
- BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88
Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57
Ladenschlußgesetz I
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06
Hundesteuerpflicht von Landwirten
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen …
- BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 26.99
Zulassung der "Umwelt- und Entwicklungshilfe - Lotterie" in Niedersachsen …
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 97.72
Zulässigkeit der Getränkesteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Auch in späteren Jahren ist im (einfachen) Gesetzgebungsverfahren der Begriff des "Steuererfindungsrechts" typusbezogen verwendet worden, so etwa im Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf des Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetzes 1981 (…vgl. BTDrucks 9/167, S. 6; ähnliche Begriffsverwendung in der Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwGE 143, 301 ). - FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13
Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung …
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. Juli 2012 (BVerwG 9 CN 1.11; BVerwG 9 CN 2.11) entschieden, dass Gemeinden Steuern auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.Das BVerwG habe in seinem Urteil vom 11. Juli 2012 9 CN 1/11 (BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 16) ausgeführt, dass für eine zwangsläufige Verbindung der Übernachtung mit der Berufs- oder Gewerbeausübung oder einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlich, aber auch ausreichend sei, dass ohne die entgeltliche Übernachtung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet werden könnte.
Der Zurechnung der beruflich zwingend erforderlichen Übernachtung zur Einkommenserzielung stehe - so weiter das BVerwG in seinem Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67 (juris Rz 18) - nicht entgegen, dass mit der Übernachtung selbst regelmäßig nicht unmittelbar Einkommen erzielt werde.
Um die nach dem BVerwG-Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67 gebotene Befreiung von beruflich veranlassten Übernachtungen zu erlangen, müsse der Übernachtungsgast nach der in § 1 Abs. 4 BremTourAbgG eingefügten Regelung die berufliche Veranlassung seiner Übernachtung gegenüber dem Beherbergungsbetreiber glaubhaft machen.
Auch das FG Hamburg (Beschluss vom 3. April 2013 2 V 26/13, EFG 2013, 961) und das BVerwG (Urteile in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67; vom 11. Juli 2012 9 CN 2/11, KommJur 2012, 387) gingen davon aus, dass der Beherbergungsbetreiber Steuerschuldner sein könne.
Dieser muss weder besonders kostspielig noch in irgendeiner Form luxuriös sein (BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 14).
Die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung der Einkommensverwendung zur Einkommenserzielung erfordert von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles (BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 14 m.w.N.).
Dieses wird regelmäßig durch die Nutzung eigenen oder längerfristig gemieteten Wohnraums abgedeckt, während - regelmäßig auf kürzere Zeiträume begrenzte - Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben hinzutreten, ohne dass die Nutzungsmöglichkeit des ansonsten zur Verfügung stehenden Wohnraums aufgegeben wird (z.B. BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 15).
Das BVerwG hat in seinem Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67 (juris Rz 15) unter Hinweis darauf, dass eine Aufwandsteuer keine besonders aufwändige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraussetzt, ausdrücklich klargestellt, dass die Steuerbarkeit nicht deshalb entfällt, weil das Übernachten in Hotels heutzutage eine Massenerscheinung ist.
Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das BVerwG-Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67 (juris Rz 16 ff.) Bezug genommen.
Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ohne die entgeltliche Übernachtung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet werden könnte (BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 16).
Die Einfügung dieser Regelung in das BremTourAbgG diente der Anpassung des BremTourAbgG an die vom BVerwG in seinem Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67 festgestellte Rechtslage (Mitteilung des Senats vom 9. Oktober 2012, Bremische Bürgerschaft, Drucksache 18/595 vom 9. Oktober 2012, Seite 1).
Seine Funktion besteht darin, eine Steuer, die auf örtlicher Ebene einer Bundessteuer gleichkommt, auszuschließen (BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 25).
Deshalb sind die Merkmale der jeweiligen Aufwandsteuer, wie z.B. Steuergegenstand, Kreis der Steuerpflichtigen, Steuermaßstab, Erhebungstechnik und wirtschaftliche Auswirkungen, mit der in Betracht kommenden Bundessteuer zu vergleichen (BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 22, 25).
Der Gesetzgeber hat es jedoch nicht in der Hand, durch verschiedene Formulierungen der Steuertatbestände oder durch eine Schaffung geringfügiger Unterschiede bei den einzelnen Merkmalen der Steuer die Gleichartigkeit zu vermeiden (BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 22 m.w.N.).
Maßgeblich ist demnach, ob bei einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der einzelnen Steuermerkmale wesentliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Steuerarten bestehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 42 f. m.w.N.; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 43 f. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 25 f.).
Eine Differenzierung nach der zeitlichen Dauer der Übernachtung und nach dem Kreis der Steuerpflichtigen ist der Umsatzsteuer fremd (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 46; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 47; BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 27).
Damit fehlt es an der der Umsatzsteuer eigenen strengen Proportionalität zum Steuergegenstand (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 47; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 48; vgl. auch BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 34).
Neben den vom Beklagten auf den Seiten 12 f. seiner Einspruchsentscheidung dargestellten Unterschieden in der Erhebungstechnik besteht ein gravierender Unterschied darin, dass es sich bei der Umsatzsteuer um eine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" handelt, die grundsätzlich auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben wird, während die Tourismusabgabe als "Einphasen-Aufwandsteuer" ausschließlich und einmalig auf der Letztanbieterstufe einsetzt und strukturell nicht auf einen Vorsteuerabzug angelegt ist (vgl. BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 27; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 113; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 48; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 49; VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 105; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 111; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 110).
Von einem Eingriff in die Steuerkompetenz des Bundes durch eine unzulässige Gemeindeumsatzsteuer kann keine Rede sein (vgl. BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 28, 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil in DVBl 2014, 249, juris Rz 57 ff.).
Darüber hinaus dürfen konzeptionelle Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers auch durch auf Spezialzuständigkeiten gründende Einzelentscheidungen eines Landesgesetzgebers nicht verfälscht werden (BVerfG, Urteile vom 7. Mai 1998 2 BvR 1876/91, 2 BvR 1083/92, 2 BvR 2188/92, 2 BvR 2200/92, 2 BvR 2624/94, BVerfGE 98, 83, HFR 1998, 584, juris Rz 121 m.w.N.; vom 27. Oktober 1998 1 BvR 2306/96, 1 BvR 2314/96, 1 BvR 1108/97, 1 BvR 1109/97, 1 BvR 1110/97, BVerfGE 98, 265, NJW 1999, 841 , juris Rz 162 m.w.N.; BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 29).
Die Tourismusabgabe konterkariert jedoch schon angesichts ihres geringen Umfangs nicht diesen Zweck (ebenso BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 29, für die Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Trier).
Es handelt sich hierbei um die gleiche Formulierung, die das BVerwG in seinem Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67 (juris Rz 16) verwendet hat, um die Herausnahme beruflich bedingter Übernachtungen aus dem Steuergegenstand einer - der Tourismusabgabe nach dem BremTourAbgG entsprechenden - Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Trier zu umschreiben.
So hat das BVerwG in seinem Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67 (juris Rz 18 f.) bereits klargestellt, dass ein Aufwand, der nur deswegen betrieben wird, weil er beruflich veranlasst worden ist, nicht dem privaten Konsum, sondern der Einkommenserzielung zuzurechnen ist, auch wenn mit ihm nicht unmittelbar Einkommen erzielt wird.
Demgegenüber sind nur die bei dieser Gelegenheit etwa unternommenen sonstigen privaten Aktivitäten als Konsumaufwand für die persönliche Lebensführung der Einkommensverwendung zuzurechnen (BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 18 f. m.w.N.).
Da der Beherbergungsbetreiber zudem unschwer ermitteln kann, ob und in welcher Höhe die Abgabe bei seinen Übernachtungsgästen anfällt, ist es ihm grundsätzlich auch möglich, die Tourismusabgabe zumindest kalkulatorisch auf diese abzuwälzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 59 f.; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 60 f.; BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 27).
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Mit Urteil vom 11. Juli 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass beruflich veranlasste Übernachtungen von der Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen der Stadt Trier aus verfassungsrechtlichen Gründen auszunehmen seien (vgl. BVerwGE 143, 301 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 143, 301) dürfe sich eine Übernachtungsteuer von Verfassungs wegen nicht auf beruflich veranlasste Übernachtungen beziehen.
Rn. 81 Gegenstand der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG ist die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ; 145, 171 ; siehe auch BVerwGE 143, 301 ; BFHE 229, 572 ).
Rn. 83 Maßgeblich ist auch insoweit allein der isolierte Vorgang des Konsums als Ausdruck und Indikator wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ; a.A. BVerwGE 143, 301 für ausschließlich beruflich bedingten Aufwand;… unten Rn. 141).
Ein Lenkungszweck folgt insbesondere auch nicht aus der Bezeichnung der Steuer als Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg oder als Tourismusabgabe in Bremen (vgl. dazu BVerwGE 143, 301 ).
Mit der Privilegierung beruflich und betrieblich bedingter Übernachtungen wollten die Normgeber zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 143, 301) genügen (…oben Rn. 5, 12).
Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 143, 301 ) kann sich eine solche Pflicht nicht aus der Zuständigkeitsnorm des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, sondern allenfalls aus den Grundrechten ergeben (…oben Rn. 83; vgl. BVerfGE 114, 316 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 -, Rn. 54;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 u.a. -, Rn. 41 ff.).
- BFH, 15.07.2015 - II R 32/14
Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG
Wird ein Aufwand in diesem Sinne betrieben, kommt es nicht darauf an, von wem und mit welchen Mitteln der Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Juli 2012 9 CN 1.11, BVerwGE 143, 301, Rz 13, und 9 CN 2.11, Kommunaljurist --KommJur-- 2012, 387, Rz 13, je m.w.N.).Er geht über die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Wohnraum hinaus (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 15, und in KommJur 2012, 387, Rz 15).
In diesen Fällen könnte das Einkommen auch ohne diesen speziellen Aufwand erzielt werden (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 15, und in KommJur 2012, 387, Rz 15).
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 14, und in KommJur 2012, 387, Rz 14, je m.w.N.).
Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ohne die entgeltliche Übernachtung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet werden könnte (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 16, und in KommJur 2012, 387, Rz 16).
Rn. 22 Wird der Aufwand für die Übernachtung nur deswegen betrieben, weil er beruflich veranlasst worden ist, ist er nicht dem privaten Konsum, sondern der Einkommenserzielung zuzurechnen, auch wenn mit ihm nicht unmittelbar Einkommen erzielt wird (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 18, und in KommJur 2012, 387, Rz 18).
Die bloße objektive Möglichkeit eines privaten Konsums im Zusammenhang mit einem ausschließlich berufsbedingten Aufwand genügt nicht, um die Zuordnung des berufsbedingten Aufwandes zur Einkommenserzielung auszuschließen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 19, und in KommJur 2012, 387, Rz 19).
Rn. 23 Die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung der Einkommensverwendung zur Einkommenserzielung erfordert von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 14, und in KommJur 2012, 387, Rz 14, je m.w.N.).
Ob der Aufwand für die Übernachtung der Einkommenserzielung dient, ist demgemäß anhand der konkreten Fallumstände zu beurteilen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 18, und in KommJur 2012, 387, Rz 18).
Insbesondere soll nicht eine Gemeindeumsatzsteuer oder Ähnliches geschaffen werden dürfen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 22 bis 25, und in KommJur 2012, 387, Rz 22 bis 25, je m.w.N.).
Das schließt es aus, dass eine Gleichartigkeit schon dann anzunehmen ist, wenn nur einzelne Merkmale des herkömmlichen Gleichartigkeitsbegriffs erfüllt sind, diese aber in der Gewichtung hinter die anderen nicht erfüllten Merkmale zurücktreten (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 25, und in KommJur 2012, 387, Rz 25, je m.w.N.).
Rn. 26 Ob eine auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhobene Steuer bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig ist, wobei nur die Umsatzsteuer in Betracht kommt, ist aufgrund einer Gesamtbewertung zu entscheiden (ebenso BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 26, zu der von der Stadt Trier erhobenen, als Steuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen, und in KommJur 2012, 387, Rz 26, zu der von der Stadt Bingen am Rhein erhobenen, ebenfalls als Steuer ausgestalteten Kulturförderabgabe für Übernachtungen).
Rn. 59 Zu den Voraussetzungen, unter denen die Übernachtung beruflich veranlasst ist, kann auf die Rechtsprechung des BVerwG in den Urteilen in BVerwGE 143, 301, Rz 16, 18 und in KommJur 2012, 387, Rz 16, 18 zurückgegriffen werden.
Insbesondere dürfen den Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 29, und in KommJur 2012, 387, Rz 29, je m.w.N.).
Die Steuer nach dem BremTourAbgG konterkariert aber schon angesichts ihres geringen Umfangs nicht den Zweck, den der Bundesgesetzgeber mit der Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes erreichen wollte, nämlich die Förderung der Wirtschaft (vgl. BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 29, und in KommJur 2012, 387, Rz 29).
Insoweit folgt der erkennende Senat vielmehr der oben angeführten Rechtsprechung des BVerwG (Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 29, und in KommJur 2012, 387, Rz 29).
- BFH, 15.07.2015 - II R 31/14
Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel
Wird ein Aufwand in diesem Sinne betrieben, kommt es nicht darauf an, von wem und mit welchen Mitteln der Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (BVerwG-Urteile vom 11. Juli 2012 9 CN 1.11, BVerwGE 143, 301, Rz 13, und 9 CN 2.11, Kommunaljurist --KommJur-- 2012, 387, Rz 13, je m.w.N.).Er geht über die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Wohnraum hinaus (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 15, und in KommJur 2012, 387, Rz 15).
In diesen Fällen könnte das Einkommen auch ohne diesen speziellen Aufwand erzielt werden (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 15, und in KommJur 2012, 387, Rz 15).
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 14, und in KommJur 2012, 387, Rz 14, je m.w.N.).
Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ohne die entgeltliche Übernachtung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet werden könnte (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 16, und in KommJur 2012, 387, Rz 16).
Rn. 29 Wird der Aufwand für die Übernachtung nur deswegen betrieben, weil er beruflich veranlasst worden ist, ist er nicht dem privaten Konsum, sondern der Einkommenserzielung zuzurechnen, auch wenn mit ihm nicht unmittelbar Einkommen erzielt wird (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 18, und in KommJur 2012, 387, Rz 18).
Die bloße objektive Möglichkeit eines privaten Konsums im Zusammenhang mit einem ausschließlich berufsbedingten Aufwand genügt nicht, um die Zuordnung des berufsbedingten Aufwandes zur Einkommenserzielung auszuschließen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 19, und in KommJur 2012, 387, Rz 19).
Rn. 30 Die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung der Einkommensverwendung zur Einkommenserzielung erfordert von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 14, und in KommJur 2012, 387, Rz 14, je m.w.N.).
Ob der Aufwand für die Übernachtung der Einkommenserzielung dient, ist demgemäß anhand der konkreten Fallumstände zu beurteilen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 18, und in KommJur 2012, 387, Rz 18).
Insbesondere soll nicht eine Gemeindeumsatzsteuer oder Ähnliches geschaffen werden dürfen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 22 bis 25, und in KommJur 2012, 387, Rz 22 bis 25, je m.w.N.).
Das schließt es aus, dass eine Gleichartigkeit schon dann anzunehmen ist, wenn nur einzelne Merkmale des herkömmlichen Gleichartigkeitsbegriffs erfüllt sind, diese aber in der Gewichtung hinter die anderen nicht erfüllten Merkmale zurücktreten (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 25, und in KommJur 2012, 387, Rz 25, je m.w.N.).
Rn. 33 Ob eine auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhobene Steuer bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig ist, wobei nur die Umsatzsteuer in Betracht kommt, ist aufgrund einer Gesamtbewertung zu entscheiden (ebenso BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 26, zu der von der Stadt Trier erhobenen, als Steuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen, und in KommJur 2012, 387, Rz 26, zu der von der Stadt Bingen am Rhein erhobenen, ebenfalls als Steuer ausgestalteten Kulturförderabgabe für Übernachtungen).
Rn. 49 Aus den BVerwG-Urteilen in BVerwGE 143, 301, Rz 20 und in KommJur 2012, 387, Rz 20 folgt entgegen der Ansicht der Klägerin nichts anderes.
Rn. 50 Zu den Voraussetzungen, unter denen die zwingende Erforderlichkeit einer Übernachtung für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Übernachtungsgastes gegeben ist, hat das BVerwG bereits in den Urteilen in BVerwGE 143, 301, Rz 16, 18 und in KommJur 2012, 387, Rz 16, 18 Stellung genommen.
Insbesondere dürfen den Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 29, und in KommJur 2012, 387, Rz 29, je m.w.N.).
Die Steuer nach dem HmbKTTG konterkariert aber schon angesichts ihres geringen Umfangs nicht den Zweck, den der Bundesgesetzgeber mit der Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes erreichen wollte, nämlich die Förderung der Wirtschaft (vgl. BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 29, und in KommJur 2012, 387, Rz 29).
Ihr lässt sich nicht die Bindung der Steuer an bestimmte Verwendungszwecke entnehmen (ebenso BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 12, zu der von der Stadt Trier erhobenen, als Steuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen, und in KommJur 2012, 387, Rz 12, zu der von der Stadt Bingen am Rhein erhobenen, ebenfalls als Steuer ausgestalteten Kulturförderabgabe für Übernachtungen).
- BFH, 15.07.2015 - II R 33/14
Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG
Wird ein Aufwand in diesem Sinne betrieben, kommt es nicht darauf an, von wem und mit welchen Mitteln der Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 11. Juli 2012 9 CN 1.11, BVerwGE 143, 301, Rz 13, und 9 CN 2.11, Kommunaljurist --KommJur-- 2012, 387, Rz 13, je m.w.N.).Er geht über die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Wohnraum hinaus (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 15, und in KommJur 2012, 387, Rz 15).
In diesen Fällen könnte das Einkommen auch ohne diesen speziellen Aufwand erzielt werden (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 15, und in KommJur 2012, 387, Rz 15).
Eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 14, und in KommJur 2012, 387, Rz 14, je m.w.N.).
Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ohne die entgeltliche Übernachtung die Berufsausübung, gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und deshalb Einkommen nicht erwirtschaftet werden könnte (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 16, und in KommJur 2012, 387, Rz 16).
Rn. 21 Wird der Aufwand für die Übernachtung nur deswegen betrieben, weil er beruflich veranlasst worden ist, ist er nicht dem privaten Konsum, sondern der Einkommenserzielung zuzurechnen, auch wenn mit ihm nicht unmittelbar Einkommen erzielt wird (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 18, und in KommJur 2012, 387, Rz 18).
Die bloße objektive Möglichkeit eines privaten Konsums im Zusammenhang mit einem ausschließlich berufsbedingten Aufwand genügt nicht, um die Zuordnung des berufsbedingten Aufwandes zur Einkommenserzielung auszuschließen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 19, und in KommJur 2012, 387, Rz 19).
Rn. 22 Die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung der Einkommensverwendung zur Einkommenserzielung erfordert von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 14, und in KommJur 2012, 387, Rz 14, je m.w.N.).
Ob der Aufwand für die Übernachtung der Einkommenserzielung dient, ist demgemäß anhand der konkreten Fallumstände zu beurteilen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 18, und in KommJur 2012, 387, Rz 18).
Insbesondere soll nicht eine Gemeindeumsatzsteuer oder Ähnliches geschaffen werden dürfen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 22 bis 25, und in KommJur 2012, 387, Rz 22 bis 25, je m.w.N.).
Das schließt es aus, dass eine Gleichartigkeit schon dann anzunehmen ist, wenn nur einzelne Merkmale des herkömmlichen Gleichartigkeitsbegriffs erfüllt sind, diese aber in der Gewichtung hinter die anderen nicht erfüllten Merkmale zurücktreten (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 25, und in KommJur 2012, 387, Rz 25, je m.w.N.).
Rn. 25 Ob eine auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhobene Steuer bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig ist, wobei nur die Umsatzsteuer in Betracht kommt, ist aufgrund einer Gesamtbewertung zu entscheiden (ebenso BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 26, zu der von der Stadt Trier erhobenen, als Steuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen, und in KommJur 2012, 387, Rz 26, zu der von der Stadt Bingen am Rhein erhobenen, ebenfalls als Steuer ausgestalteten Kulturförderabgabe für Übernachtungen).
Rn. 53 Zu den Voraussetzungen, unter denen die zwingende Erforderlichkeit einer Übernachtung für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Übernachtungsgastes gegeben ist, kann auf die Rechtsprechung des BVerwG in den Urteilen in BVerwGE 143, 301, Rz 16, 18 und in KommJur 2012, 387, Rz 16, 18 zurückgegriffen werden.
Insbesondere dürfen den Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen (BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 29, und in KommJur 2012, 387, Rz 29, je m.w.N.).
Die Steuer nach dem HmbKTTG konterkariert aber schon angesichts ihres geringen Umfangs nicht den Zweck, den der Bundesgesetzgeber mit der Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes erreichen wollte, nämlich die Förderung der Wirtschaft (vgl. BVerwG-Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 29, und in KommJur 2012, 387, Rz 29).
Insoweit folgt der erkennende Senat vielmehr der oben angeführten Rechtsprechung des BVerwG (Urteile in BVerwGE 143, 301, Rz 29, und in KommJur 2012, 387, Rz 29).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche …
Rn. 119 Das Verfahrensrecht im Rahmen einer Besteuerung muss so ausgestaltet sein, dass es die gleichmäßige Umsetzung der steuerlichen Belastung - ohne unverhältnismäßige Mitwirkungsbeiträge der Steuerpflichtigen oder übermäßigen Ermittlungsaufwand der Behörde - in der regulären Besteuerungspraxis gewährleistet (vgl. BVerfG…, Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94, juris Rn. 70 ff.; BVerwG, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 31).Rn. 125 Voraussetzung für die Teilbarkeit einer Satzung - hier der Verpackungssteuersatzung - ist, dass die ohne den unwirksamen Teil bestehende Restregelung sinnvoll bleibt (§ 139 BGB analog) und darüber hinaus mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 30;… Urteil vom 07.07.1994 - 4 C 21.93 - juris Rn. 26;… Beschluss vom 30.10.2019 - 4 B 37.18 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 18.07.1989 - 4 N 3.97 - juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 121 ;… Urteil vom 16.09.2009 - 2 S 1466/07 - juris Rn. 60).
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16
Kommunale Wettbürosteuer
Eine solche Wettbürosteuer ist nicht mit der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 RennwLottG gleichartig im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG, wenn sie sich in erheblichen Steuermerkmalen von dieser unterscheidet und nach einer wertenden Gesamtbetrachtung ein Eingriff in die Steuerkompetenz des Bundes nicht gegeben ist (wie BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301).Belastet werden soll der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, und nur die in diesem Konsum zum Ausdruck kommende besondere Leistungsfähigkeit (stRspr, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316 ; stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 13;… kritisch zu örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern Englisch, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 18 Spezielle Verkehr- und Verbrauchsteuern Rn. 119 ff.).
Insbesondere soll nicht eine Gemeindeumsatzsteuer oder Ähnliches geschaffen werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 25 m.w.N.).
Denn ohne eine solche konkrete auf die jeweilige Steuer bezogene Bewertung würde die Umsatzsteuer als eine bundesrechtlich geregelte große Verbrauchsteuer jegliche auch noch so unbedeutende Besteuerung von Gütern und Dienstleistungen in Gemeinden von vornherein ausschließen (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 a.a.O. Rn. 25).
Insbesondere dürfen den Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen (BVerfG, Urteile vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 und vom 27. Oktober 1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265 ; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 29, Beschluss vom 18. August 2015 - 9 BN 2.15 - Buchholz 401.69 Sonst.
- BVerwG, 24.05.2023 - 9 CN 1.22
Tübingen darf Verpackungssteuer erheben
Aus bundesrechtlicher Sicht bestimmt sich die Teilbarkeit einer Satzung entsprechend § 139 BGB danach, ob die ohne den unwirksamen Teil bestehende Restregelung sinnvoll bleibt und ob mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 30). - VGH Baden-Württemberg, 11.06.2015 - 2 S 2555/13
Zulässigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.07.2012 (- 9 CN 1/11 - BVerwGE 143, 301 = NVwZ 2012, 1407) ausführlich dargestellt; diese Ausführungen macht sich der Senat zu Eigen.Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass dem Wesen der Aufwandsteuer entsprechend nur solche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben von der Steuer erfasst werden, aus denen sich eine besondere Leistungsfähigkeit ableiten lässt und die nicht dem Grundbedürfnis nach Wohnen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2012, aaO).
Rn. 115 2.1 Hierzu ist das Bundesverwaltungsgericht - ebenfalls eine Übernachtung-steuer betreffend (BVerwG, Urteil vom 11.07.2012, aaO) - von folgenden Grundsätzen ausgegangen:.
Die Bemessung der Steuer auf der Grundlage des Entgelteinsatzes ist dann der sich aufdrängende an der Wirklichkeit orientierte Maßstab, der mit dem Grundsatz der Besteuerungsgleichheit am ehesten vereinbar ist (siehe BVerwG, Urteil vom 11.07.2012, aaO, zur Übernachtungsteuer und BVerfG, Beschluss v. 04.02.2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1, BStBl II 2009, 1035 zur Spielgerätesteuer).
Rn. 122 Wird - wie in §§ 3 und 4 ÜSS - auch bei der Übernachtungsteuer ein proportionaler Ansatz gewählt (5% des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrags ohne MwSt.), ist gleichwohl zu beachten, dass bei der Gesamtschau ein hinreichend großer Abstand zur Umsatzsteuer verbleiben muss (BVerwG, Urteil vom 11.07.2012, aaO).
Soweit dieses Kriterium von Rechtsprechung und Literatur im Zusammenhang mit der Übernachtungsteuer explizit erwähnt wird, werden die wirtschaftlichen Auswirkungen soweit ersichtlich als gleich angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2012, aaO, mit Hinweis auf Zugriff auf die Leistungsfähigkeit des Übernachtungsgastes und tendenzielle Erhöhung der Übernachtungspreise; FG Bremen, Urteil vom 16.04.2014 - 2 K 85/13 - DStRE 2014, 1008, 1010 unter Gleichsetzung mit Gleichheit der belasteten Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; Petry, BB 2010, 2860, 2864).
Die Übernachtungsteuer konterkariert schon angesichts ihres geringen Umfangs nicht den Zweck des Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (vom 22.12.2009, BGBl I S. 3950), das mit der Reduzierung der Umsatzsteuer für Beherbergungsbetriebe (§ 12 Nr. 11 UStG) die Wirtschaft fördern will (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2012, aaO; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 07.02.2013, aaO).
Denn der Aufwand für beruflich veranlasste Übernachtungen ist als Aufwand zur Einkommenserzielung durch eine örtliche Aufwandsteuer nicht besteuerbar, und deshalb - als Reaktion auf die oben dargestellte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2012 (aaO) - nicht Steuergegenstand im Sinne von § 2 Abs. 1 ÜSS.
- BVerwG, 18.08.2015 - 9 BN 2.15
Steuer; Benutzen von Pferden; Halten; Pferdehalter; Pferdesteuer; örtliche …
- BFH, 30.09.2015 - II R 13/14
Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene …
- OVG Niedersachsen, 01.12.2014 - 9 KN 85/13
Übernachtungssteuer: Erhebung in Teilen des Gemeindegebiets, Staffelung nach …
- OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 59/14
Beherbergungsteuer: Orientierung an Klassifizierung, Vollzugsdefizit und …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
- OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles …
- FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 169/13
Aufwandsteuer: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe - …
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 2 S 518/23
Öffentliche Bekanntmachung einer Ortssatzung im Internet
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2019 - 6 C 10268/18
Beherbergungssteuer auf private Übernachtungen; Erhebung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1599/15
Wettbürosteuer rechtens
- FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 252/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 09.04.2014 2 K 169/13 …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen
- BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee …
- VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2350/15
Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2013 - 14 A 1860/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) gem. …
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- OVG Niedersachsen, 22.08.2019 - 8 LC 116/18
Öffentliche Aufgabe; Entscheidungsspielraum; Gesetzgebungskompetenz; Kammer; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1019/15
Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das …
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 9.16
Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig
- BVerwG, 11.12.2015 - 9 BN 7.15
Übernachtungsteuer; Gleichartigkeit; Abwälzbarkeit; örtliche Radizierung
- BVerwG, 20.09.2022 - 9 C 2.22
Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben
- OVG Thüringen, 23.05.2017 - 4 N 114/13
Gültigkeit der Satzung der Stadt Erfurt zur Erhebung einer Kulturförderabgabe …
- VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 1845/15
Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …
- VGH Hessen, 08.12.2014 - 5 C 2008/13
Erhebung einer Pferdesteuer ist rechtlich möglich
- FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11
Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG …
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 8.16
Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig
- VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2369/15
Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …
- OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
Reiseanbieter müssen Tourismusabgabe mitberechnen
- VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 6324/16
Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19
Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13
Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 9 A 7.14
Normenkontrollantrag gegen Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam abgewiesen
- VG Gelsenkirchen, 27.11.2012 - 19 K 2007/11
Die Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Dortmund ist nichtig
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1231/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 218/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1233/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1232/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro
- VG Gelsenkirchen, 27.11.2012 - 19 K 2159/11
Bettensteuer Beherbergungsabgabe
- OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
Erledigung; Nebenwohnung; Zweitwohnung; Studentenwerk; Auskunftsrecht; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1025/14
Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1027/14
Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und …
- VGH Bayern, 22.03.2012 - 4 BV 11.1909
Keine "Bettensteuer" in der Landeshauptstadt München
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1026/14
Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 2275/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 2067/14
Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse …
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19
Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1648/15
Wettbürosteuer rechtens
- VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 2 K 2423/18
Zulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer auf den Brutto-Wetteinsatz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2021 - 14 A 1650/16
Streit um die Beherbergungsabgabe auf das vom Beherbergungsgast gezahlte Entgelt …
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 5800/14
Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab; …
- OVG Thüringen, 17.01.2019 - 4 N 75/15
Normenkontrolle einer Kurbeitragssatzung; Kurbeitragspflichtigkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1728/15
Wettbürosteuer rechtens
- OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 309/13
Abwälzbarkeit; Beherbergungsbetrieb; berufliche Steuer; Besteuerung; …
- VG Koblenz, 26.01.2021 - 5 K 374/20
Stadt Koblenz darf Wettbürosteuer erheben
- VG Gelsenkirchen, 30.07.2015 - 2 K 1556/15
Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Fläckenmaßstab; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15
Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
- VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 C 1162/13
Übernachtungssteuer
- BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VG Gelsenkirchen, 19.07.2019 - 2 K 61/19
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 5359/14
Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab; …
- VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 37/15
Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab; …
- VG Gelsenkirchen, 24.03.2020 - 2 K 5005/19
- VG Lüneburg, 05.12.2019 - 2 A 79/17
Beherbergungssteuer; Campingplatz; Gleich; Satzung
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19
Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen …
- VG Gelsenkirchen, 13.11.2015 - 2 K 3021/15
Verpflichtung des Inhabers zweier Geschäftslokale zur Zahlung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 1671/16
Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 3/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Einbeziehung der Berufsgruppe der …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - 6 LB 15/24
Zweitwohnungssteuer: Eintragung im Melderegister haben nur eine Indiz-, aber …
- OVG Sachsen, 09.10.2014 - 5 C 1/14
Sonstige Fremdenverkehrsgemeinde, Kurtaxe, Kurtaxsatzung, Landeshauptstadt …
- BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 8.14
Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der …
- BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 14.16
Keine Jagdsteuerpflicht einer GmbH
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21
Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10341/21
Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1535/19
Wettbürosteuer; Bemessung nach den Brutto-Wetteinsätzen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 14 A 3784/19
- BVerwG, 13.10.2016 - 9 BN 1.16
Übernachtungsteuer; Überprüfbarkeit des Übernachtungsanlasses
- VG Mainz, 20.09.2023 - 3 K 16/23
Hundesteuer für Trainings- und Therapiehunde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 14 A 2474/19
Klagen gegen Wettbürosteuer erfolglos
- VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 2 K 2424/18
- OVG Sachsen, 21.08.2020 - 6 B 189/20
Bewohnerparkbereich; maximale Ausdehnung; erheblicher Parkraummangel
- OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 KN 2/13
OVG Schleswig weist Normenkontrollantrag gegen Flensburger Bettensteuer ab
- BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 7.14
Kommunale "Bettensteuer"; fehlende Identität von Steuerschuldner und …
- BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 9.14
Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der …
- VGH Bayern, 31.10.2023 - 5 N 22.2094
Zweckentfremdungsverbotsatzung der Stadt Nürnberg
- BVerwG, 17.11.2015 - 9 BN 3.15
Hessische Übernachtungssteuer; Erhebungsgrundsätze und Abwälzbarkeit; …
- FG Hamburg, 03.04.2013 - 2 V 26/13
Kommunale Aufwandsteuern: Hamburgische Kulturtaxe und Tourismustaxe, Antrag auf …
- VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 2 K 543/15
Beherbergungsabgabe Gleichartigkeitsverbot strukturelles Vollzugsdefizit …
- VGH Hessen, 15.04.2026 - 5 A 1027/25
Zur Rechtmäßigkeit einer kommunalen Wasserverbrauchsteuer
- VerfGH Bayern, 14.11.2025 - 3-VII-23
Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Bescheid, Genehmigung, Verbot, …
- OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Aufwandsteuer; Erdrosselung; Hundesteuer; öffentliches Interesse; …
- VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den …
- VG Schwerin, 04.05.2022 - 4 A 3080/15
Bemessung und Steuerschuldner der Übernachtungssteuer; Satzungsbekanntmachung im …
- OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18
Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17
(Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer …
- BVerwG, 20.09.2022 - 9 C 4.22
Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben
- BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 10.14
Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der …
- BVerwG, 20.09.2022 - 9 C 3.22
Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben
- BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 9/19 R
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Erweiterte Honorarverteilung - Einführung …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.07.2024 - 6 LB 1/24
Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
- VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2114/15
Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …
- LSG Hessen, 30.01.2019 - L 4 KA 86/14
Verfassungsmäßigkeit der Neufassung der "Grundsätze der Erweiterten …
- VGH Bayern, 03.07.2017 - 6 ZB 16.2272
Erfolglose Klage auf Aufhebung eines Straßenausbaubeitragsbescheids - Nicht …
- BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 16/18 R
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung - EHV - in der vertragsärztlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
Zweitwohnungssteuer für Mobilheim
- BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 7/19 R
Anspruch auf erweiterte Honorarverteilung - EHV - in der vertragsärztlichen …
- LSG Hessen, 27.02.2019 - L 4 KA 5/15
Verfassungsmäßigkeit der Neufassung der "Grundsätze der Erweiterten …
- VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 1514/13
Vergnügungssteuer für Wettbüros, in denen Wettereignisse übertragen werden
- LSG Hessen, 11.04.2018 - L 4 KA 11/15
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 S 1352/11
Kammerbeitrag für im öffentlichen Gesundheitsdienst und im Medizinischen Dienst …
- FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 6 K 6070/12
Erhöhung der Vergnügungsteuer in Berlin ab dem 1.1.2011 von 11 % auf 20 % ist …
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1448/20
Unterschiedliche Vergnügungssteuererhebung in derselben Satzung
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2025 - 8 S 1932/23
Normenkontrollantrag gegen eine Vorkaufsrechtssatzung
- FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 167/19
Hamburger Zweitwohnungsteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2026 - 13 D 239/21
Einzelhandel; Zugangsbeschränkung; 3G-Modell; Impfnachweis; Immunisierung; …
- OVG Niedersachsen, 13.01.2025 - 9 LA 109/23
Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Herdenschutz; Herdenschutzhund; …
- VG Stuttgart, 16.11.2016 - 8 K 3523/15
Durch Austausch der Software eines Glücksspielgeräts entstandene Minuskasse
- FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 6 K 6071/12
Erhöhung der Vergnügungsteuer in Berlin ab dem 1.1.2011 von 11 % auf 20 % ist …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
Gültigkeit einer Beherbergungssatzung - Steuerschuldner; kalkulatorische …
- VG Karlsruhe, 30.06.2020 - 1 K 10440/18
Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in Spielhallen; …
- VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.2053
Zweitwohnungsteuer; keine überwiegende Nutzung der Zweitwohnung; …
- VG Hamburg, 19.11.2020 - 2 E 4469/20
Erfolgloser Antrag der Betreiberin eines Hotels auf einstweilige Duldung ihres …
- VG Aachen, 27.04.2017 - 4 K 1912/14
Übernachtungssteuer; Bettensteuer; Steuerschuldner; Steuerentrichtungsschuldner; …
- VG München, 19.07.2012 - M 10 K 12.1447
Zweitwohnung; Ehegattenprivileg; keine zeitlich überwiegende berufliche Nutzung
- VG Köln, 24.01.2025 - 16 K 3012/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 875/13
Zahlung der Zweitwohnungssteuer für einen verheirateten Ehegatten mit einer …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 1 K 17/14
Regelungsbefugnis der Gemeinde beim Erlass einer Sondernutzungssatzung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 C 10470/13
Erhebung einer Tourismusförderabgabe durch Verbandsgemeinde
- VG München, 20.07.2023 - M 10 K 19.5708
Zugrundlegung eines progressiven (Stufen-) Steuersatzes bei Erhebung der …
- VG Münster, 11.08.2022 - 7 K 2479/20
Zweitwohnungssteuer, Arbeitszimmer, Befreiung kommunaler Mandatsträger
- FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 3754/11
Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen …
- VG München, 26.07.2012 - M 10 K 11.5081
Zweitwohnung; Steuer; Bewohnbarkeit; berufliche Nutzung
- VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 8779/16
Kulturförderabgabe
- VG Köln, 28.06.2017 - 24 K 5636/16
Kuturförderabgabe Entrichtungspflicht
- VG Stade, 12.09.2024 - 10 A 1400/21
- VG Wiesbaden, 02.03.2017 - 1 L 392/16
§ 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 80 Abs 1 Satz 1 VwGO, § 80 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 7 Abs 2 …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 1 K 193/15
Kommunale Satzung eines Landkreises zur Umsetzung des …
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