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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3002
VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91 (https://dejure.org/1992,3002)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.02.1992 - HPV TL 2246/91 (https://dejure.org/1992,3002)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 (https://dejure.org/1992,3002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG, § 85 Abs 2 ArbGG, § 945 ZPO
    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren - vorläufige Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 216
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1991 - 1 B 1690/91

    Einstweilige Verfügung; Einleitung; Fortführung; Dienststellenleiter; …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Demgegenüber hält das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Feststellung des zur Hauptsache sachlich Begehrten (Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - 2 BvR 1167 u.a. - BVerfGE 71, 305 (347) und vom 05. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 - NJW 1988, 249) und das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluß vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91 PVL) sogar eine endgültige Feststellung im einstweiligen Verfügungsverfahren für zulässig, während auch Dannhäuser (Das Spannungsverhältnis zwischen Funktionstüchtigkeit der Verwaltung und rechtzeitigem Rechtsschutz für die Personalvertretung, PersV 1991, 194 (202 ff.)) eine vorläufige Feststellung als die gegebene Rechtsschutzmöglichkeit ansieht.

    Rn. 29 Das OVG Münster meint in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1991 - 1 B 1690/91.PVL -, es sei ausnahmsweise nur eine endgültige Feststellung im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung möglich, denn das Gericht müsse, wenn es sich mit der seinen Feststellungen eigenen verbindlichen Wirkung feststellend zur Rechtslage äußere, diese abschließend beurteilen.

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis - …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren als ein "objektives Verfahren" dient der Klärung der Rechtslage und steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Unterlassungsansprüchen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 15.12.1978 - 6 PB 13.78 - ZBR 1980, 59, und vom 27.07.1990 - 6 PB 12.89 - ZBR 1990, 354 - mit Anmerkung von Albers = ZfPR 1991, 19), aber auch Verpflichtungsansprüchen entgegen.

    Rn. 22 Nach Auffassung des Senats ist effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im Rahmen des - objektiven - personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens, das nicht der Verfolgung von Individualansprüchen, sondern u.a. der Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten und von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen (BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1978 - 6 P 13.78 - a.a.O.) dient, durch die dazu gesetzlich vorgesehenen einstweiligen Verfügungen (§ 85 Abs. 2 ArbGG) in der Weise zu gewähren, daß keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden.

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren als ein "objektives Verfahren" dient der Klärung der Rechtslage und steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Unterlassungsansprüchen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 15.12.1978 - 6 PB 13.78 - ZBR 1980, 59, und vom 27.07.1990 - 6 PB 12.89 - ZBR 1990, 354 - mit Anmerkung von Albers = ZfPR 1991, 19), aber auch Verpflichtungsansprüchen entgegen.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 27.07.1990 a.a.O.) und ihm folgend Albers in einer Anmerkung zu diesem Beschluß (ZBR 1990, 356) sehen demgegenüber die Möglichkeit, daß der Dienststellenleiter im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet wird, das Beteiligungsverfahren einzuleiten.

  • BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87

    Personalvertretungsrecht: Zuweisung von Jugendlichen zur außerbetrieblichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Rn. 35 Demgegenüber erscheint es immerhin möglich, daß die Einführung der ICD-Schlüsselerhebung eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 HPVG) darstellt, falls sie darauf abzielt, die Effektivität der Arbeit einer Gruppe von Beschäftigten zu fördern und so das Arbeitsergebnis zu erhöhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.10.1990 - 6 B 29/87 - ZBR 1991, 53 m.w.N.), und zwar in der Zeit, in der bereits andere Aufgaben wahrzunehmen sind (Hess. VGH, Beschluß vom 13.06.1984 - HPV TL 21/82 - PersV 1989, 14 (nur Leitsatz)).
  • BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 29.87

    Verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Rn. 35 Demgegenüber erscheint es immerhin möglich, daß die Einführung der ICD-Schlüsselerhebung eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 HPVG) darstellt, falls sie darauf abzielt, die Effektivität der Arbeit einer Gruppe von Beschäftigten zu fördern und so das Arbeitsergebnis zu erhöhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.10.1990 - 6 B 29/87 - ZBR 1991, 53 m.w.N.), und zwar in der Zeit, in der bereits andere Aufgaben wahrzunehmen sind (Hess. VGH, Beschluß vom 13.06.1984 - HPV TL 21/82 - PersV 1989, 14 (nur Leitsatz)).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Vorläufiger Rechtsschutz ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nur zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, die nachträglich durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (BVerfG, Beschluß v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 = DVBl. 1989, 36 = NJW 1989, 827).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Daher gehört der Abschnitt "Arrest und einstweilige Verfügung" nicht ins 8. Buch der Zivilprozeßordnung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (182)).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Demgegenüber hält das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Feststellung des zur Hauptsache sachlich Begehrten (Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - 2 BvR 1167 u.a. - BVerfGE 71, 305 (347) und vom 05. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 - NJW 1988, 249) und das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluß vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91 PVL) sogar eine endgültige Feststellung im einstweiligen Verfügungsverfahren für zulässig, während auch Dannhäuser (Das Spannungsverhältnis zwischen Funktionstüchtigkeit der Verwaltung und rechtzeitigem Rechtsschutz für die Personalvertretung, PersV 1991, 194 (202 ff.)) eine vorläufige Feststellung als die gegebene Rechtsschutzmöglichkeit ansieht.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87

    Bundesverfassungsgericht - Bindungswirkung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    Demgegenüber hält das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Feststellung des zur Hauptsache sachlich Begehrten (Beschlüsse vom 12. Dezember 1985 - 2 BvR 1167 u.a. - BVerfGE 71, 305 (347) und vom 05. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 - NJW 1988, 249) und das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluß vom 14.10.1991 - 1 B 1690/91 PVL) sogar eine endgültige Feststellung im einstweiligen Verfügungsverfahren für zulässig, während auch Dannhäuser (Das Spannungsverhältnis zwischen Funktionstüchtigkeit der Verwaltung und rechtzeitigem Rechtsschutz für die Personalvertretung, PersV 1991, 194 (202 ff.)) eine vorläufige Feststellung als die gegebene Rechtsschutzmöglichkeit ansieht.
  • VGH Hessen, 10.08.1988 - BPV TK 1935/88

    Personalvertretungsrecht; Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91
    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf Entscheidungen anderer Gerichte (Bay. VGH, Beschluß vom 01.07.1984, 18 CE 84 A.1685; OVG Bremen, Beschluß vom 14.11.1985, OVG PV-B 12/85 - ZBR 1986, 23) die Auffassung vertreten, eine einstweilige Verfügung, die sich in einer Feststellung erschöpfe, sei mit der systematischen Stellung der §§ 935 ff. ZPO und des § 85 Abs. 2 ArbGG im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht vereinbar (Hess. VGH, Beschlüsse vom 02.12.1987 - HPV TL 3351/87 - HessVGRspr. 1988, 61, und vom 10.08.1988 - BPV TK 1935/88 - HessVGRspr. 1990, 68).
  • VGH Hessen, 02.12.1987 - HPV TL 3351/87

    Personalvertretungsrecht

  • OVG Bremen, 14.11.1985 - PV-B 12/85

    Dienstplanänderung durch den Amtsleiter ohne Zustimmung des Personalrates; …

  • VGH Hessen, 17.03.1994 - TL 2868/93

    Eilantrag einer Personalvertretung wegen Verletzung ihres Mitwirkungsrechts bei …

    Die strengen Anforderungen, die der Senat diesbezüglich in seinem Beschluß vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - gestellt habe, seien hier nicht erfüllt.

    Der Senat hat dazu in seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluß vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, entschieden, daß effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im Rahmen des - objektiven - personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens, das nicht der Verfolgung von Individualansprüchen, sondern unter anderem der Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten und von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen dient, durch die dazu gesetzlich vorgesehenen einstweiligen Verfügungen (§ 85 Abs. 2 ArbGG) in der Weise zu gewähren ist, daß keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden.

  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 560/05

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten und Mitwirkungsrechten des örtlichen …

    Grundsätzlich ist effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in der Gestalt zu gewähren, dass keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. HPV TL 2246/91 ).

    Hinzu kommt vorliegend vielmehr erschwerend, dass auch nicht von dem Grundsatz ausgegangen werden kann, dass bei den Dienststellen, welche eine Untergliederung öffentlicher Einrichtungen sind, durch Sachkunde in Verbindung mit Weisungsbefugnissen und Dienstaufsicht sichergestellt werden kann, dass so verfahren wird, wie es der Rechtslage entspricht (so Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. HPV TL 2246/91 ).

  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 511/05
    Grundsätzlich ist effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in der Gestalt zu gewähren, dass keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. HPV TL 2246/91).

    Hinzu kommt vorliegend vielmehr erschwerend, dass auch nicht von dem Grundsatz ausgegangen werden kann, dass bei den Dienststellen, welche eine Untergliederung öffentlicher Einrichtungen sind, durch Sachkunde in Verbindung mit Weisungsbefugnissen und Dienstaufsicht sichergestellt werden kann, dass so verfahren wird, wie es der Rechtslage entspricht (so Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. HPV TL 2246/91).

  • VG Karlsruhe, 15.10.2020 - PL 15 K 4160/20

    Corona-Pandemie: Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei viruseindämmenden …

    Rn. 21 1. Hinsichtlich des mit dem Antrag zu 1 verfolgten Begehrens kann zwar im Wege der einstweiligen Verfügung festgestellt werden, dass der Dienststellenleiter das Mitbestimmungsrecht des Personalrats verletzt hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19.05.2016 - 5 B 10334/16 -, juris Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 29.03.2012 - OVG 62 PV 1.12 -, juris Rn. 21; Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992 - HPV TL 2246/91 -, juris = ESVGH 42, 216; Sächs. OVG…, Beschluss vom 09.07.2019 - 9 B 331/18.PL -, juris Rn. 14f.; VG Berlin…, Beschluss vom 20.08.2020 - 61 L 10/20 PVL -, juris Rn. 21;… Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsrecht, 13. Aufl., § 83 Rn. 25 und 25h).
  • VG Wiesbaden, 23.05.2005 - 23 LG 485/05V

    Anspruch auf Mitbestimmung bzw. Mitwirkung in personellen Angelegenheiten bei der …

    Grundsätzlich ist effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in der Gestalt zu gewähren, dass keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. HPV TL 2246/91).

    Hinzu kommt vorliegend vielmehr erschwerend, dass auch nicht von dem Grundsatz ausgegangen werden kann, dass bei den Dienststellen, welche eine Untergliederung öffentlicher Einrichtungen sind, durch Sachkunde in Verbindung mit Weisungsbefugnissen und Dienstaufsicht sichergestellt werden kann, dass so verfahren wird, wie es der Rechtslage entspricht (so Hess. VGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az. HPV TL 2246/91).

  • VGH Hessen, 10.06.2005 - 22 TH 1496/05

    Personalinformationssystem; Beteiligungszuständigkeit; Personalrat

    (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - PersR 1994, 431).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.04.2007 - L 5 KA 560/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Krankenkasse an Gesamtvertrag

    Wird ausreichender Rechtsschutz im Einzelfall (bereits) dadurch erreicht, dass das Gericht mit der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Feststellung trifft, ist auch dies zulässig (Puttler, a. a. O. Rdnr. 113 unter Hinweis auf VGH Kassel, ESVGH 42, 216).
  • VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen …

    Der Senat hat dazu in seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluß vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, entschieden, daß effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im Rahmen des - objektiven - personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens, das nicht der Verfolgung von Individualansprüchen, sondern unter anderem der Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten und von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen dient, durch die dazu gesetzlich vorgesehenen einstweiligen Verfügungen (§ 85 Abs. 2 ArbGG) in der Weise zu gewähren ist, daß keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden.
  • VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Versetzung auf Antrag des Beschäftigten

    Rn. 19 Der im Beschwerdeverfahren geänderte Antrag auf eine vorläufige Feststellung ist nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs zulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - ESVGH 44, 277 = NVwZ-RR 1994, 522 = PersR 1994, 431).
  • VG Wiesbaden, 16.01.2009 - 23 L 39/09

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der hessischen Verordnung über das besondere …

    Grundsätzlich ist effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren in der Gestalt zu wählen, dass keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 27.02.1992, Az.: HPV TL 2246/91).
  • VG Frankfurt/Main, 20.01.2016 - 3 L 5419/15

    Für die gerichtliche Geltendmachung eines Auskunftsbegehrens nach §83 SGB X im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 8 B 397/99

    Anspruch auf Einbürgerung

  • OVG Thüringen, 27.09.1994 - 4 EO 151/93

    Nachträgliche Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens; Maßnahme im Sinne des § …

  • OVG Saarland, 08.03.1993 - 5 W 3/93

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Einschränkung des …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1992 - 12 L 3/92

    Mitbestimmung des Personalrates bei Kündigung von städtischen Mitarbeitern; …

  • OVG Saarland, 26.06.1992 - 5 W 4/92

    Konkurrenz von Beteiligungsrechten bei der Neuordnung der Straßenbauverwaltung; …

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