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   BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09   

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https://dejure.org/2010,269
BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09 (https://dejure.org/2010,269)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2010 - I ZB 59/09 (https://dejure.org/2010,269)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2010 - I ZB 59/09 (https://dejure.org/2010,269)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG
    Versagung der Markeneintragung wegen mangelnder Unterscheidungskraft: Wesentlicher Verfahrensmangel wegen fehlender Einbeziehung von Vorentscheidungen in die Begründung der zurückweisenden Entscheidung - SUPERgirl

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines wesentlichen Verfahrensmangels bei Versagung der Eintragung eines bereits vorangemeldeten Zeichens wegen fehlender Unterscheidungskraft ohne differenzierte Begründung

  • kanzlei.biz

    "SUPERgirl": Anforderung an die Begründung einer Versagung der Markeneintragung

  • rewis.io

    Versagung der Markeneintragung wegen mangelnder Unterscheidungskraft: Wesentlicher Verfahrensmangel wegen fehlender Einbeziehung von Vorentscheidungen in die Begründung der zurückweisenden Entscheidung - SUPERgirl

  • ra.de
  • rewis.io

    Versagung der Markeneintragung wegen mangelnder Unterscheidungskraft: Wesentlicher Verfahrensmangel wegen fehlender Einbeziehung von Vorentscheidungen in die Begründung der zurückweisenden Entscheidung - SUPERgirl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines wesentlichen Verfahrensmangels bei Versagung der Eintragung eines bereits vorangemeldeten Zeichens wegen fehlender Unterscheidungskraft ohne differenzierte Begründung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SUPERgirl

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Kein Verfahrensfehler bei Fehlen der Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    § 70 Abs. 3 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    SUPERgirl

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    DPMA muss bei Ablehnung einer Markeneintragung nicht im Einzelnen darlegen, weshalb sie ähnliche Voreintragungen für rechtswidrig hält

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    SUPERgirl

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "SUPERgirl" - DPMA: Keine Pflicht zur Mitteilung von Gründen für Abweichung von Voreintragungen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kein Verfahrensmangel i.S.v. § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG bei nur allgemeiner Würdigung des Vorbringens zur Eintragung ähnlicher Zeichen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    SUPERgirl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 230
 
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Wird zitiert von ... (308)

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Da das Bundespatentgericht das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zutreffend bejaht hat, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden darf (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 59/09, GRUR 2011, 230 Rn. 12 = WRP 2011, 347 - SUPERgirl; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 61/09, WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Unter diesen Umständen obliegt es, wie das Berufungsgericht in anderem Zusammenhang zutreffend ausgeführt hat, nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast der Beklagten, anhand von substantiiertem Vortrag zu der - dem außenstehenden Kläger unbekannten - konzerninternen Organisationsstruktur konkret aufzuzeigen, dass sie auf die Ausstrahlung der Fernsehspots keinen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss nehmen kann, wenn sie bei der Rechtsprüfung zum Ergebnis der Gesetzwidrigkeit der Werbung gelangt (zu § 8 Abs. 2 UWG vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. Juni 2016 - 4 U 17/15, juris Rn. 56 und 61; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 8 Rn. 228; MünchKomm.UWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 309; vgl. auch BGH, GRUR 2011, 230 Rn. 31 - Irische Butter).
  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11

    READY TO FUCK

    Da das Bundespatentgericht das Schutzhindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG zutreffend bejaht hat, kommt es auf die weiteren Voreintragungen nicht an, weil zum einen aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden können und zum anderen auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgewichen werden darf (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild-digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 59/09, GRUR 2011, 230 Rn. 12 = WRP 2011, 347 - SUPERgirl; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 61/09, WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche).
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