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   BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58   

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https://dejure.org/1960,174
BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58 (https://dejure.org/1960,174)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1960 - I ZR 64/58 (https://dejure.org/1960,174)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 (https://dejure.org/1960,174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung zu Zwecken der Rundfunkübertragung - Dienstvertragliche Duldungspflicht von Orchestermusikern im öffentlichen Dienst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - Sittenwidrige ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Figaros Hochzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung zu Zwecken der Rundfunkübertragung; Dienstvertragliche Duldungspflicht von Orchestermusikern im öffentlichen Dienst bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung; Sittenwidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 20
  • NJW 1960, 2043
  • MDR 1960, 822
  • GRUR 1960, 614
  • DB 1960, 1035
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Das Berufungsgericht verkennt zwar nicht, daß diese Vorschrift nicht unmittelbar als Anspruchsgrundlage herangezogen werden kann, weil sie nur die Rechtslage hinsichtlich der bereits hergestellten Schallvorrichtung betrifft, nicht dagegen die Frage regelt, unter welchen Voraussetzungen die Erstfixierung einer Aufführung oder eines Vortragen zulässig ist (BGHZ 17, 266).

    Ob diese Ansprüche auch auf eine entsprechende Anwendung von § 2 Abs. 2 LitUrhG gestützt werden können oder ob diese Gesetzesbestimmung auch insoweit als Klaggrundlage ausscheiden muß, weil sie nur Schallvorrichtungen betrifft, auf die der persönliche Vortrag eines Künstlers mit seinem Willen festgelegt ist, kann bei dieser Sachlage dahinstehen (vgl. hierzu BGHZ 17, 266).

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 71/58

    Tonträger und Orchester

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Hierin liegt auch die innere Rechtfertigung für die in § 2 Abs. 2 LitUrhG getroffene Regelung, wonach jede Festlegung der klanglichen Wiedergabe eines Werkes der Tonkunst auf einen Tonträger in der Person des vortragenden Künstlers urheberrechtlich ausgestaltete Ansprüche an der Schallvorrichtung entstehen läßt, und zwar unabhängig davon, ob sein Vortrag als "künstlerische" Leistung oder gar als eine "eigentümliche Schöpfung" zu werten ist (vgl. Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 71/58 Orchester Graunke).
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Denn auch solche Rechte eröffnen nicht die Möglichkeit zur schrankenlosen Durchsetzung eigener Interessen, ihre Ausübung findet vielmehr ihre Grenze in den Belangen anderer, und zur Abgrenzung bedarf es sogar im besonderen Maße einer Güterabwägung (BGHZ 13, 334, 338 [BGH 25.05.1954 - I ZR 211/53] - Leserbriefe, BGHZ 24, 72, 79 f) [BGH 02.04.1957 - VI ZR 9/56] .
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Der Bundesgerichtshof hat auch ohne gesetzliche Sonderregelung die ungenehmigte Tonbandaufnahme eines Gespräches als einen widerrechtlichen Eingriff in das durch Art. 1, Art. 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht angesehen, das dem Menschen die Freiheit der Selbstbestimmung über seine individuelle Sphäre sichert, soweit dies für die Freiheit der Entfaltung seiner Persönlichkeit unerläßlich ist (BGHZ 27, 284 [BGH 20.05.1958 - VI ZR 104/57] ).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Denn auch solche Rechte eröffnen nicht die Möglichkeit zur schrankenlosen Durchsetzung eigener Interessen, ihre Ausübung findet vielmehr ihre Grenze in den Belangen anderer, und zur Abgrenzung bedarf es sogar im besonderen Maße einer Güterabwägung (BGHZ 13, 334, 338 [BGH 25.05.1954 - I ZR 211/53] - Leserbriefe, BGHZ 24, 72, 79 f) [BGH 02.04.1957 - VI ZR 9/56] .
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 87/58

    Rundfunkmusikdarbietungen in Gaststätten und Künstlerlizenz

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    § 2 Abs. 2 LitUrhG gewährt dem ausübenden Künstler an seiner Wiedergabeleistung die Rechte eines Werkbearbeiters nur unter der Voraussetzung, daß diese bereits auf einem Tonträger festgehalten ist, weil nur durch eine solche Festlegung seine anderenfalls vergängliche Leistung von der unmittelbaren Bindung an seine Person und den flüchtigen Leistungsvorgang befreit und damit ähnlich einem Geisteswerk wiederholter Nutzung zugänglich wird (vgl. auch Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 87/58- Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen).
  • BGH, 13.01.1959 - I ZR 47/58

    Kündigungsfrist bei Dauerschuldverhältnis bzw. Rahmenvertrag, ergänzende

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Wenn sich hiernach auch im Streitfall die Pflicht der Orchestermitglieder zur Duldung von Tonbandaufnahmen zu Sendezwecken nicht aus ausdrücklichen Vertragsbestimmungen entnehmen läßt, ergibt sich dies doch im Wege ergänzender Vertragsauslegung, die auch durch das Revisionsgericht erfolgen kann, sofern der Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht ausreichend geklärt ist (BGH GRUR 1959, 384, 387 - Postkalender).
  • BAG, 21.12.1954 - 2 AZR 5/53

    Lied der Wildbahn II

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Will er eine solche Verwertung, die sich mehr und mehr in den allgemeinen Betriebsablauf eines größeren Bühnenunternehmens einfügt und im allgemeinen den Interessen sowohl des Unternehmens als auch der ausübenden Künstler dient, nicht durch stillschweigende Unterwerfung hinnehmen, hat er dies - jedenfalls, solange es an einer anderweiten gesetzlichen Regelung fehlt - in der Regel durch entsprechende Vertragsvorbehalte klarzustellen (vgl. auch BAG 1, 241).
  • BGH, 26.11.1954 - I ZR 266/52

    § 15 GmbHG

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Wie noch darzulegen sein wird, sind die in Frage stehenden Verbietungsrechte jedoch persönlichkeitsrechtlicher und vermögensrechtlicher Natur und können daher ebenso wie urheberrechtliche Abwehransprüche Dritten zur Wahrnehmung anvertraut werden (vgl. BGHZ 15, 249 - Cosima Wagner).
  • BGH, 13.07.1955 - I ZA 1/55

    Lied der Wildbahn III

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
    Ähnlich war die Rechtslage in der von der Revision angeführten unveröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Februar 1957 (I ZR 167/55), in der eine stillschweigende Übertragung der Rechte des Verfassers eines Filmdrehbuches zur "Auswertung des Filmes im üblichen Rahmen" angenommen wurde (vgl. auch den Beschluß des Senats in dem diesem Urteil vorangegangenen Armenrechtsverfahren, GRUR 1955, 596 - Lied der Wildbahn, ferner GRUR 1957, 611 - Bei ami).
  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 222/54

    Bel ami

  • BGH, 08.02.1957 - I ZR 167/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55
  • RG, 14.11.1936 - I 124/36
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Soweit darin eine Ausnutzung der Leistungen der an der Durchführung des Fußballspiels Beteiligten liegt, erfolgt sie nicht durch eine (identische oder annähernde) Nachahmung dieser Leistungen oder eines Teils von ihnen, sondern allenfalls durch eine von der Nachahmung zu unterscheidende unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses des Dritten (zu dieser Unterscheidung vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58, BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; Beschluss vom 27. Februar 1962 - I ZR 118/60, BGHZ 37, 1, 20 - AKI; BGH, Urteil vom 24. Mai 1963 - I ZR 62/62, BGHZ 39, 352, 356 - Vortragsabend).

    cc) Das Verhalten der Beklagten kann demnach auch nicht deshalb als unzulässig angesehen werden, weil sie sich damit Leistungen Dritter, die erfahrungsgemäß nur gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung gestellt werden, ohne Erlaubnis aneigneten und kostenlos zur Förderung des eigenen gewerblichen Gewinnstrebens ausnutzten (vgl. dazu BGHZ 33, 20, 28 - Figaros Hochzeit).

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 71/58

    Rechtsfolgen der Übertragung des Urheberrechts - Cosima Wagner

    Diese Voraussetzung aber hat das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß bei der Klägerin, die satzungsgemäß die Wirtschaftliche und berufliche Förderung der in ihr zusammengeschlossenen Musiker bezweckt, als gegeben angesehen (vgl. hierzu auch die Urteile des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 und I ZR 87/58).

    Denn wie der Senat in seinem Urteil vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 (Rundfunksendung "Figaros Hochzeit") näher dargelegt hat, ist jede lautliche Wiedergabe eines Tonkunstwerkes, gleichgültig, ob das Werk durch die menschliche Stimme oder das Spielen eines Instrumentes zum Erklingen kommt, mit der Person des sie vermittelnden Künstlers unlösbar verbunden, da sie von seinen höchstpersönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten abhängig ist.

    Dieses Recht schließt die ausschließliche Befugnis ein, die Benutzung des Tonträgers für Sendezwecke zu bewilligen oder zu untersagen (RGZ 153, 1 ff; vgl. auch Entscheidung des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 - Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").

    Bei Prüfung der Frage, ob und inwieweit sich die Zedenten der Klägerin ihrer aus § 2 Abs. 2 LitUrhG folgenden Rechte zugunsten des Beklagten begeben haben, wird folgendes zu beachten sein: Bereits die vom Beklagten dem Rundfunk erteilte Erlaubnis, die Direktsendungen mitzuschneiden und sie unter Verwendung der auf diese Weise hergestellten Tonträger gegen Zahlung von 10 % des für die Erstsendung vereinbarten Honorars zu wiederholen, bedurfte grundsätzlich der Zustimmung aller Orchestermitglieder, weil jedem Orchestermitglied grundsätzlich das Selbstbestimmungsrecht über eine derartige Verwertung seiner Leistung zusteht (vgl. Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 - Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").

    Sollte sich eine ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung der Orchestermitglieder zu dem Mitschnitt der Livesendungen nicht feststellen lassen, so bliebe weiterhin zu prüfen, ob der Beklagte etwa als der künstlerische und kaufmännische Leiter des Orchesters nach dem sozialen Gefüge des Orchesters, den Umständen seiner Gründung und der Art seines jeweiligen Einsatzes auch ohne eine entsprechende Erlaubniserteilung seitens der einzelnen Mitglieder als befugt anzusehen war, die fraglichen Rechte für die Orchestermitglieder nach seinem Ermessen wahrzunehmen (vgl. hierzu die vorerwähnte Entscheidung des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58).

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Ein solches Schmarotzen an fremder Leistung sei nach der Rechtsprechung (BGHZ 37, 1, 19 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; 33, 20 - Figaros Hochzeit) dann wettbewerbswidrig, wenn ein fremdes fertiges Leistungsergebnis unmittelbar in unveränderter Gestalt für eigene Erwerbszwecke übernommen werde, ohne daß eine eigene Leistung hinzutrete.

    Aus ähnlichen Erwägungen ist die Verwendung der Tonbandaufnahme einer Opernaufführung zur Rundfunksendung als sittenwidrig im Sinne der §§ 826 BGB, 1 UWa angesehen worden (BGHZ 33, 20, 28 f [BGH 31.05.1960 - I ZR 64/58] - Figaros Hochzeit), wenn sie ohne Erlaubnis der bei der Aufführung mitwirkenden ausübenden Künstler stattfindet.

    Das Berufungsgericht ist der Ansicht, der in der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz (BGHZ 37, 1 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60]; 33, 20 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58]), daß ein "Schmarotzen an fremder Leistung" gegeben sei, wenn die unveränderte Übernahme eines fremden fertigen leistungsergebnisses, wie bei Tonband- oder Filmaufnahmen, auf rein mechanischem Wege erfolge, müsse auch zum Tragen kommen, wenn - wie hier - die Klägerin ein gemeinfreies Werk so nachgebildet habe, daß es gewerblich genutzt werden könne, und wenn der Beklagte dieses Leistungsergebnis gegen den Willen der Klägerin ausnütze und diese dafür nicht entschädige.

  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung

    Auch die Gefahr der nur unmittelbaren Beeinträchtigung der Erwerbsaussichten des ausübenden Künstlers durch die nichtgenehmigte Ausnutzung seiner Leistung zu gewerblichen Zwecken reicht aus (vgl. BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit).

    Auf die Senatsentscheidung vom 31. Mai 1960 n I ZR 64/58 - (BGHZ 33, 20 ff. - Figaros Hochzeit) können sich die Revisionen in diesem Zusammenhang nicht mit Erfolg berufen.

    Denn die Entscheidung ist vor Erlaß des UrhG 1965 ergangen, als eine dem § 96 Abs. 3 UrhG entsprechende Bestimmung noch nicht existierte; § 2 Abs. 2 LUG gewährte dem ausübenden Künstler an seiner Wiedergabeleistung die Rechte eines Werkbearbeiters nur unter der Voraussetzung, daß diese bereits auf einem Tonträger festgehalten war (BGHZ 33, 20, 25).

  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 145/02

    Götterdämmerung

    Wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben, ließ die Festlegung der Orchesteraufführung durch die DECCA auf die von ihr gefertigten Masterbänder gemäß § 2 Abs. 2 LitUrhG urheberrechtlich ausgestaltete Ansprüche der an der Aufführung beteiligten Künstler an der Aufnahme entstehen (vgl. BGHZ 33, 20, 23 f. - Figaros Hochzeit).

    In der Vereinbarung einer Vergütung für die Erbringung einer bestimmten Leistung kann zugleich die Übertragung der entsprechenden Verwertungsrechte liegen (vgl. BGHZ 33, 20, 34 ff. - Figaros Hochzeit; OLG Hamburg GRUR 1976, 708, 711 - Staatstheater; Schricker/Rojahn aaO § 79 Rdn. 27).

  • OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

    Unter den Begriff der Waren und Dienstleistungen fallen auch nichtkörperliche Darbietungen wie Aufführungen und Sendungen (BGH, GRUR 1960, 614 - [Figaros Hochzeit]; vgl. auch OLG München, GRUR 2003, 329, 330).
  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 87/58

    Revision: Zulassung nach Inkrafttreten des ArbGG 1953;

    Das für eine solche Prozeßgeschäftsführung erforderliche eigene rechtliche Interesse der Klägerin an der Verfolgung des Unterlassungsanspruches hat das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei daraus entnommen, daß der Klägerin nach ihrer Satzung die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder obliegt (vgl. auch die Urteile des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 und I ZR 71/58).

    Bei Orchesterdarbietungen ist originärer Träger dieses Bearbeiterurheberrechtes an der Schallvorrichtung neben dem Dirigenten und etwaigen Solisten jedes einzelne Orchestermitglied, das an der festgelegten Darbietung mitgewirkt hat (vgl. Urteile des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 71/58 und I ZR 64/58).

    Hieran ist festzuhalten (BGHZ 8, 88, 91 [BGH 21.11.1952 - I ZR 56/52] ; vgl. auch Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 - Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").

    Wie der Senat in seiner bereits angeführten Entscheidung I ZR 64/58, die die ungenehmigte Erstfestlegung von Orchesterdarbietungen auf Tonträger betrifft, näher dargelegt hat, steht dem ausübenden Künstler nach allgemein bürgerlichrechtlichen wie auch persönlichkeits- und wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen das freie Entscheidungsrecht über Art und Umfang der Auswertung seiner Leistung zu.

    Aus ähnlichen Erwägungen, aus denen das Reichsgericht bereits am 7. April 1910, also bevor § 2 Abs. 2 LitUrhG in das Urhebergesetz eingefügt wurde, in dem Nachpressen von Schallplatten einen Verstoß gegen § 826 BGB erblickt hat (RGZ 73, 294), muß auch im Streitfall den Zedenten der Klägerin aus dem Gesichtspunkt des "Schmarotzens" an fremder Leistung ein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagten auch insoweit zugebilligt werden, als die öffentliche Hörbarmachung von Direktsendungen des Rundfunks infrage steht (vgl. auch Urteil des Senats vom 31. Mai 1960 - I ZR 64/58 - Rundfunksendung "Figaros Hochzeit").

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei

    Zwischen ihm und der Beklagten besteht auch ein Wettbewerbsverhältnis; ausreichend ist insofern bereits die Gefahr der nur mittelbaren Beeinträchtigung der Erwerbsaussichten des ausübenden Künstlers durch die ungenehmigte Ausnutzung seiner Leistung zu gewerblichen Zwecken (BGHZ 33, 20, 29 - Figaros Hochzeit; BGH, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O. S. 456 - Bob Dylan).
  • BFH, 22.03.1979 - V R 128/70

    Ort der Leistung bei Duldung fremder Rechtsausübung durch Künstler

    Diese Vereinbarungen hatten die urheberrechtliche Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses der Standardverträge zum Hintergrund und gingen deshalb davon aus, daß dem ausübenden Künstler das Recht zustand, über die Erstfixierung seines Vortrags bzw. seiner Aufführung zu entscheiden (vgl. insbesondere Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 1960 I ZR 64/58, BGHZ 33, 20), und daß § 2 Abs. 2 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst (LUG) dem ausübenden Künstler an einer bereits auf Tonträger festgehaltenen Leistung die (fiktiven) Rechte eines Werkbearbeiters einräumte (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1955 I ZR 8/54, BGHZ 17, 266).

    Ohne körperliche Festlegung erschöpft sich die Darbietung in sich selbst und erzielt kein den Schaffensvorgang des Künstlers überdauerndes "Leistungsergebnis" (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 1960 I ZR 64/58, BGHZ 33, 20).

    Auf dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai 1960 I ZR 64/58 (BGHZ 33, 20) und auf § 2 Abs. 2 LUG beruhend sieht § 75 UrhG zwei gesonderte Zustimmungsrechte vor: Der Künstler muß sowohl in die Aufnahme als auch in ihre Vervielfältigung einwilligen.

  • KG, 03.03.1981 - 5 W 4930/80

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Umfang der

    Bei Orchesterleistungen standen im Zeitpunkt der Aufnahme in Deutschland Leistungsschutzrechte grundsätzlich jedem einzelnen der bei der Aufführung unmittelbar mitwirkenden ausübenden Künstler zu (BGHZ 33/20 = NJW 1960 S. 2043 = LM 4 § 2 LUG m. Anm. v. K.-N. "Figaros Hochzeit"; BGHZ 33/48 = NJW 1960 S. 2055 (2056) = LM 5 § 2 LUG m. Anm. v. K.-N. "Orchester G."); denn jede lautliche Äußerung eines Menschen, auch die Darbietung eines Werkes der Tonkunst unter Verwendung von Musikinstrumenten, ist Ausdruck seiner Persönlichkeit.

    Wurden aber der Klägerin die Leistungsschutzrechte der einzelnen Musiker weder durch Tarifvertrag noch sonst abgetreten, so kann sich - wie eine erst nach der Aufführung des Werkes (im Jahre 1955) entstandene obergerichtliche Rechtsprechung für die folgende Zeit wegweisend festgestellt hat - ihre Aktivlegitimation nur aus dem dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegenden Treueverhältnis ergeben (vgl. von den bereits angeführten Entscheidungen insbesondere BGH "Figaros Hochzeit", NJW 1960, 2043, 2046).

    Der Entscheidung des BGH "Figaros Hochzeit" (BGH NJW 1960, 2043, 2047) lag die Besonderheit zugrunde, daß die Orchestermitglieder bei der öffentlichen Hand eine beamtenähnliche Stellung mit Altersversorgung erlangt hatten.

  • BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72

    Rechte an Hummel-Figuren

  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 129/61

    Kein Schriftwerkschutz für Rechenschieber

  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66

    Reprint

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 212/97

    Nutzungsrechte an Fotografien

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

  • BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61

    Öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken

  • OLG Frankfurt, 24.09.1970 - 6 U 41/70

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Fahndungsfotos; Ordentlicher Rechtsweg

  • LG Berlin, 29.03.2011 - 16 O 270/10

    Klage des Bulgarischen Schachverbandes wegen der Übertragung eines

  • BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62

    Möglichkeit der rechtlichen Qualifizierung einer Verbindung von Musik und Text

  • SG Hamburg, 08.03.2006 - S 10 R 1478/05

    Beitragsrechtliche Behandlung von Zahlungen an Schauspieler, Chorsänger,

  • OLG Köln, 09.01.1973 - 15 U 27/72

    Rechtsweg für Klagen gegen Rundfunkanstalten wegen

  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 88/76

    Wiederaufgelebte Witwenversorgung - Unrichtigkeit eines Bescheides - Außer

  • OLG Frankfurt, 07.11.1983 - 6 W 102/83

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines in Prozeßstandschaft handelnden

  • LG Hamburg, 11.07.1975 - 74 O 14/75

    Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages über die verwandten Schutzrechte der

  • BGH, 14.05.1969 - I ZR 37/67

    Anwendbarkeit des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf Verletzungstatbestände vor

  • BGH, 08.06.1962 - V ZR 226/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63

    Rechtsmittel

  • BühnenObSchG Frankfurt/Main, 06.12.1962 - OSch 4/62
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