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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - I-10 U 86/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4599
OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - I-10 U 86/04 (https://dejure.org/2005,4599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2005 - I-10 U 86/04 (https://dejure.org/2005,4599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - I-10 U 86/04 (https://dejure.org/2005,4599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietminderung wegen Flächenabweichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietminderung wegen zu geringer Nutzungsfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhebliche Flächenabweichung als Mangel der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 450
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 295/03

    Minderung der Miete wegen Abweichung der angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
    (b) Eine Flächenabweichung von mehr als 10 % stellt nach der neuen Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 24.3.2004, NJW 2004, 1947, VIII 295/03 + Urt. v. 24.3.2004, WuM 2004, 268, VIII 133/03), auf die der Senat Bezug nimmt, einen erheblichen Mangel der Mietsache nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. und einen Fehler nach § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. dar, ohne dass der Mieter zusätzlich darlegen muss, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit des Mietobjekts zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist.

    Der Höhe nach ist die Minderung entsprechend der prozentualen Flächenabweichung gerechtfertigt (BGH, VIII ZR 295/03, Kraemer, NZM 1999, 156, 161), so dass sich auf dieser Grundlage bei einer Minderfläche von 16, 93 % und ausgehend von einer monatlichen Grundmiete von 787, 39 EUR (= 1.540 DM) eine Minderung in Höhe von 133, 31 EUR (= 260, 72 DM) monatlich errechnet.

  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 17 U 176/00

    Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
    Die Beklagte wiederholt und vertieft ihr bisheriges Vorbringen und macht unter Bezugnahme auf die Entscheidung OLG Karlsruhe (NJW-RR 2002, 586) geltend, eine Minderung trete unabhängig von einer etwaigen Gebrauchsbeeinträchtigung immer dann ein, wenn - wie hier - hinsichtlich der Fläche eine Toleranzgrenze von 10 % überschritten sei.

    Dass der BGH diese Grundsätze aber nicht lediglich auf die Wohnraummiete beschränken wollte, ergibt sich zum einen aus der Bezugnahme auf die zum Gewerberaummietrecht ergangenen Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NZM 2002, 218) und des KG Berlin (GE 2002, 257) und zum anderen aus dem Verweis auf die Rechtsprechung zum Kauf- und Werkvertragsrecht.

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02

    Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
    Ein zur Minderung berechtigender Sachmangel wird auch bei einem Vertrag über den Kauf oder die Errichtung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung im Falle einer Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche von mehr als 10 % anerkannt (BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96, NJW 1997, 2874 ; vgl. auch Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, EBE/BGH 2004, 111).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
    Damit liegt hinsichtlich der dem Aufmaß zugrunde zu legenden Flächenermittlung eine vertragliche Vereinbarung vor, die vorrangig zu berücksichtigen ist (BGH, VIII ZR 44/03, Urt. v. 24.3.2004) und insoweit einen Rückgriff auf eine hiervon abweichende Flächenermittlung durch den Sachverständigen nach den Grundsätzen der DIN 283 bzw. der II. Berechnungsverordnung ausschließt.
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 133/03

    Abweichung von der angegebenen Wohnflächer einer Mietwohnung als Mangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
    (b) Eine Flächenabweichung von mehr als 10 % stellt nach der neuen Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 24.3.2004, NJW 2004, 1947, VIII 295/03 + Urt. v. 24.3.2004, WuM 2004, 268, VIII 133/03), auf die der Senat Bezug nimmt, einen erheblichen Mangel der Mietsache nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. und einen Fehler nach § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. dar, ohne dass der Mieter zusätzlich darlegen muss, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit des Mietobjekts zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist.
  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
    Ein zur Minderung berechtigender Sachmangel wird auch bei einem Vertrag über den Kauf oder die Errichtung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung im Falle einer Unterschreitung der vereinbarten Wohnfläche von mehr als 10 % anerkannt (BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 - V ZR 246/96, NJW 1997, 2874 ; vgl. auch Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 181/02, EBE/BGH 2004, 111).
  • BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99

    Aufrechnungsbeschränkung in Gewerberaummietvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
    Eine Vertragsbestimmung, die eine vorherige Ankündigung der Aufrechnung verlangt, verliert nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache - hier in Form der einverständlichen Überlassung der Mieträume an einen Nachmieter - ihren Sinn, wenn nur noch wechselseitige Ansprüche aufzurechnen sind (BGH, NZM 2000, 336).
  • OLG Celle, 23.04.1997 - 2 U 118/96

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe gewerblich genutzter Räume; Vorzeitige …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04
    Die in § 8 Mietvertrag auch als Allgemeine Geschäftsbedingung in zulässiger Weise vereinbarten Aufrechnungsbeschränkung in Form einer vorherigen schriftlichen Ankündigung der Aufrechnung (OLG Hamburg, NZM 1998, 265;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 468 m.w.N.) steht der Wirksamkeit der Aufrechnung nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 24 U 56/11

    Rechte des Mieters bei Abweichung von der vertraglich vereinbarten Fläche

    Auch bei der Miete von Gewerberäumen stellt deshalb eine Mietfläche, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, grundsätzlich einen zur Minderung berechtigenden Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB der Mietsache dar (…BGH, Urt. v. 04.05.2005 - XII ZR 254/01, NJW 2005, 2152;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.12.2004 - I-10 U 77/04, OLGR 2005, 394; v. 13.01.2005 - I-10 U 86/04, ZMR 2005, 450;… KG, Urt. v. 05.02.2009 - 12 U 122/07, MDR 2009, 499).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 62/09

    Geltendmachung von mietvertraglichen Ansprüchen durch den früheren Eigentümer …

    Allerdings verliert eine Regelung, nach der die Aufrechnung an eine vorherige Ankündigung gegenüber dem Vermieter geknüpft wird, grundsätzlich mit der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe des Mietobjekts ihren Sinn (BGH, Beschl. v. 12.1.2000, BB 2000, 691 = DB 2000, 1657 = DWW 2000, 271 = NJW-RR 2000, 530 = NZM 2000, 336 = WM 2000, 240 = WPM 2000, 779 = ZMR 2000, 363 - XII ZA 21/99; Senat, Urt. v. 13.1.2005, GuT 2005, 15 = ZMR 2005, 450 - I - 10 U 86/04).
  • AG Neunkirchen, 08.12.2015 - 13 C 864/14

    Mietvertrag - Wegfalls der Zahlungspflicht nach Räumung und Herausgabe der …

    "Eine Vertragsbestimmung, die eine vorherige Ankündigung der Aufrechnung verlangt, verliert nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache - hier in Form der einverständlichen Überlassung der Mieträume an einen Nachmieter - ihren Sinn, wenn nur noch wechselseitige Ansprüche aufzurechnen sind" (OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - I-10 U 86/04, 10 U 86/04 -, juris unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 12. Januar 2000 - XII ZA 21/99 -, juris).
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