Rechtsprechung
| RG, 11.06.1926 - I 159/26 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 11.06.1926 - I 159/26
- RG, 05.01.1927 - I 159/26
Papierfundstellen
- RGSt 60, 273
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz); …
Für ihre Anwendung ist aber kein Raum, wenn der konkrete Besitz als solcher bei Strafe verboten ist (zum Besitzschutz bei lediglich fehlerhaftem, nicht strafbewehrtem Besitz vgl. RG, Urteil vom 11. Juni 1926 - I 159/26, RGSt 60, 273, 277 f.) und eine im Anschluss an eine Besitzentziehung geübte Besitzkehr deshalb - wie hier - erneut zu einer strafrechtswidrigen Besitzlage führen würde. - BGH, 16.06.1953 - 1 StR 798/52
Rechtsmittel
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 273, 278; 70, 7, 9; LZ 1918 Sp 52 Nr. 20; DStrZ 1920 Sp 183; DRZ 1924 Sp 393; DR 1940 S 105 Nr. 4).Daß auch der Gewahrsam eines Diebes an der gestohlenen Sache in einer den Tatbestand des Diebstahls erfüllenden Weise gebrochen werden kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 273, 278; 70, 7, 9; LZ 1918 Sp 52 Nr. 20; DStrZ 1920 Sp 183; DRZ 1924 Sp 393; DR 1940 S 105 Nr. 4), an der der Senat festhält.
- OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18 Eine Handlung, die lediglich dazu dient, die Tatvorteile vor Naturgewalten oder dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen, genügt nicht (RGSt 60, 273; 76, 31).
- OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20 Eine Handlung, die lediglich dazu dient, die Tatvorteile vor Naturgewalten oder dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen, genügt nicht (RGSt 60, 273; 76, 31).
- BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/95
Strafbarkeit des Versuches - Bedingter Vorsatz - Direkter Vorsatz - …
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Rechtsprechung
| RG, 05.01.1927 - I 159/26 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Herausgebervertrag.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 11.06.1926 - I 159/26
- RG, 05.01.1927 - I 159/26
Papierfundstellen
- RGZ 115, 358
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist in der Regel nicht der Verleger, sondern der Herausgeber als "Herr" des Zeitschriftenunternehmens anzusehen (RGZ 115, 358; 68, 49 [53]; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht S 278 f; Runge, Urheber- und Verlagsrecht S 595 f;… Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Auflage, S 51). - LG Düsseldorf, 16.01.1996 - 4 O 180/95
IPRax/WPrax
Ob das Titelrecht an einer Zeitschrift beim Herausgeber oder beim Verleger liegt, richtet sich danach, wer Inhaber oder Herr des betroffenen besonderen Unternehmens ist, das bereits in der Veranstaltung und Herausgabe des jeweiligen periodischen Sammelwerkes liegt, wenn dieses Sammelwerk wirtschaftlich zu einem hierfür besonders eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb mit einer Zusammenfassung aller einschlägigen wirtschaftlichen Mittel, der Beschäftigung eines speziellen Mitarbeiterstabs, der Erlangung eines festen Kunden- und Abonnentenstamms sowie eines entsprechenden Rufs und Ansehens führt (RGZ 115, 358, 361 - Schmollers Jahrbuch;… v. Gamm, UrhG, § 4 Rdnr. 4; Eugen Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3.Auflage, Seiten 168/169;… Seibt in: Handbuch des Wettbewerbsrechts, 1986, § 61 Rdnr. 9). - BGH, 25.09.1953 - I ZR 104/52
Besitz der Erde
Ein solcher Vertrag ist ein gemischter Vertrag, der nach den Umständen des Einzelfalles von sehr unterschiedlicher rechtlicher Natur sein kann (RGZ 115, 358 [361]).
- BGH, 24.02.1969 - VII ZR 188/66
Voraussetzungen für das Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses - Anforderungen an …
Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß der Vertrag zwischen der Klägerin und dem Beklagten als dem Herausgeber und Schriftleiter einer Zeitschrift auch auf eine Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) gerichtet war (vgl. RGZ 115, 358, 361; BGH GRUR 1954, 129; BGH vom 13.1.1959 I ZR 47/58). - BGH, 16.04.1969 - I ZR 109/67
Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten durch einen Berechtigten - …
Soweit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten Züge einer Gesellschaft anhaften sollten, würde es sich daher um eine atypische Gesellschaft ohne ein Gesamthandsvermögen handeln (vgl. BGH GRUR 1955, 199, 201 - Sportwette; RGZ 115, 358, 366 f - Schmollers Jahrbuch). - BGH, 25.09.1956 - I ZR 204/55
Rechtsmittel
Von ihrer Beantwortung hängt ab, wer bei Auflösung der Rechtsbeziehungen zwischen Verleger und Herausgeber das Recht hat, über die Zeitschrift als solche frei zu verfügen, sie insbesondere unter dem alten Titel weiterzuführen (vgl. RGZ 115, 358; BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] [3]. - BGH, 05.07.1955 - I ZR 126/53
Rechtsmittel
Von ihrer Beantwortung hängt ab, wer bei Auflösung der Rechtsbeziehungen zwischen Verleger und Herausgeber das Recht hat, über die Zeitschrift als solche frei zu verfügen, sie insbesondere unter dem alten Titel weiterzuführen (vgl. RGZ 115, 358; Urteil des Senats vom 5. Oktober 1954, BGHZ 15, 1 [BGH 05.10.1954 - I ZR 19/53] [3]).
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