Rechtsprechung
| RG, 20.09.1920 - I 384/20 |
Obstdiebe
§ 32 StGB, Notwehr, 'gegenwärtig', 'erforderlich', keine 'Gebotenheit' bei grobem Mißverhältnis
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zur Notwendigkeit der Präzisierung des Merkmals der "Gegenwärtigkeit" des Angriffs im Rahmen der Dogmatik zu § 32 Abs. 2 StGB (Marc André Wiegand; Benno Zabel)
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Krasses Missverhältnis
Papierfundstellen
- RGSt 55, 82
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
Er war zwar vollendet, aber noch nicht beendet; denn die Beute war noch nicht gesichert (vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 985; siehe weiter BGHSt 27, 336, 339; BGH NJW 1979, 2053; RGSt 55, 82, 84;… Lenckner/Perron in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 32 Rdn. 13, 15;… Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 32 Rdn. 4).Nur im Falle des endgültigen Verlustes handelt es sich etwa bei einem Angriff auf Eigentum und Besitz beweglicher Sachen für den Berechtigten nicht mehr um die Erhaltung der Sachherrschaft, sondern um deren Wiedererlangung, für die Gewaltanwendung jedenfalls nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Notwehr zugelassen ist (so schon RGSt 55, 82, 84).
- BGH, 15.05.1979 - 1 StR 74/79
Schlafzimmereindringling - §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr
Der Angriff dauerte auch nicht deshalb fort, weil St. etwas entwendet hatte und mit der Beute flüchten wollte (RGSt 55, 82; 63, 221). - BGH, 25.01.1977 - 1 StR 685/76
Grenzen der Rechtfertigung eines versuchten Totschlages bei Putativnotwehr
Dadurch wäre Notwehr grundsätzlich nicht ausgeschlossen (RGSt 55, 82, 85, 86;… BGH GA 1968, 182, 183); nur ausnahmsweise macht ein unerträgliches Mißverhältnis zwischen dem angegriffenen und gefährdeten Rechtsgut die Verteidigungshandlung rechtswidrig (BGH NJW 1956, 920 Nr. 21; NJW 1962, 309 Nr. 13). - BGH, 20.05.1953 - VI ZR 62/52
Rechtsmittel
Solange das gestohlene Obst dem Beklagten erreichbar blieb, war es noch nicht endgültig verloren gegangen, sondern einem noch fortdauernden Angriff ausgesetzt, dessen sich der Beklagte nach § 227 BGB erwehren konnte (RGZ 111, 370 [371]; RGSt 55, 82 [84]). - BGH, 10.01.1952 - 4 StR 625/51
Rechtsmittel
Gegenüber einen mit Beute fliehenden Dieb wäre er zum Gebrauch der Schusswaffe berechtigt gewesen (RGSt 55, 82; RGZ 111, 371 f).
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