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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1956 - I A 6.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,673
BVerwG, 18.10.1956 - I A 6.54 (https://dejure.org/1956,673)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1956 - I A 6.54 (https://dejure.org/1956,673)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1956 - I A 6.54 (https://dejure.org/1956,673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1957, 185
  • DVBl 1957, 321
  • DÖV 1957, 262
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 169.53
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1956 - I A 6.54
    Der erkennende Senat hat bereits mit dem Urteil vom 29. Juni 1954 (BVerwGE 1, 169) ausgesprochen, daß eine Erklärung, die eine Behörde gegenüber einer anderen Behörde abgibt, in der Regel kein Verwaltungsakt ist, weil sie nicht selbst gegen über dem Bürger einen Einzelfall regelt.
  • BFH, 26.03.1969 - VII R 16/67

    Finanzminister des Landes - Anweisung - Nachgeordnete Behörden - Hilfeleistung in …

    Zutreffend hat das FG die Anfechtungsklage aus § 40 FGO für unzulässig erklärt, weil der angefochtene Erlaß des Finanzministers kein Verwaltungsakt ist (vgl. dazu auch das Urteil des BVerwG I A 6.54 vom 18. Oktober 1956, DVBl 1957, 321).

    Das BVerwG hat in dem erwähnten Urteil I A 6.54 und in dem Urteil in BVerwGE 14, 84 ausgesprochen, daß eine Erklärung, die ein Verwaltungsorgan gegenüber einer anderen Behörde abgibt, in der Regel kein Verwaltungsakt ist, weil sie nicht selbst gegenüber dem Bürger einen Einzelfall regelt.

    Anfechtbare Verwaltungsakte waren somit nicht die Weisungen des Finanzministers in dem Erlaß vom 3. Januar 1966 als solche, sondern erst die auf Grund der Weisungen ergehenden Verwaltungsakte, die die Weisungen erst vorbereiteten (vgl. dazu auch H. J. Wolff, a. a. O., S. 307, drittletzter Absatz, und die bezeichnete Entscheidung des BVerwG im DVBl 1957, 321/2).

  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    So sind dienstliche Weisungen einer Aufsichtsbehörde an eine der Anweisung und Aufsicht unterliegende Behörde bei monokratischer Verwaltungsorganisation als verwaltungsinterne Akte nicht im Verwaltungsrechtsweg anfechtbar (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Oktober 1956 - BVerwG I A 6.54 - DVBl. 1957, 321 -).
  • BVerwG, 07.05.1957 - I ER 300.57

    Rechtsmittel

    Dagegen ist es mit dem System des Grundgesetzes nicht vereinbar, eine Klage bereits gegen die Verwaltungsrichtlinien unmittelbar zu erheben, wie der Senat in seinemUrteil vom 18. Oktober 1956 - BVerwG I A 6.54 - (MDR 1957 S. 185) dargelegt hat.
  • LSG Hessen, 22.06.1984 - L 10 Ar 813/84
    Treten jedoch besondere Umstände hinzu, die der beabsichtigten Innenwirkung einer solchen Weisung zugleich eine - beabsichtigte oder unbeabsichtigte - unmittelbare Außenwirkung zukommen lassen, so kann eine an untergeordnete Behörden gerichtete interne Dienstanweisung die Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes erfüllen, wenn sie allein schon durch ihre Existenz unmittelbar in die Rechte des Einzelnen eingreift und sich für diesen nachteilig auswirkt (…vgl. OVG Lüneburg in NJW 1961, S. 936, VGH Baden-Württemberg in DRZ 1950, 500; Bachof in DÖV 1957, 262).
  • BVerwG, 08.06.1971 - I C 36.69

    Verbot der Kennzeichnung schaumweinähnlicher Getränke unter Verwendung des …

    Diese Vorschriften gelten gemäß Art. 123, 125 Nr. 1 GG als Bundesrecht fort, da sie Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung betreffen (Art. 74 Nr. 20 GG) und innerhalb der Besatzungszonen einheitlich gültig waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1956 in DVBl. 1957, 321); gie gehören deshalb dem gemäß § 137 Abs. 1 VwGO revisiblen Recht an.
  • BVerwG, 19.12.1959 - V CB 116.59

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß gutachtliche Stellungnahmen und Erklärungen einer Verwaltungsbehörde in der Regel keine Verwaltungsakte sind (vgl. Urteile vom 29. Juni 1954 [BVerwGE 1, 169] undvom 18. Oktober 1956 - BVerwG I A 6.54 [MDR 1957 S. 185 = DVBl. 1957 S. 321]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 91.60

    Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts - Abgrenzung des Verwaltungsaktes zum …

    Für den ersterwähnten Fall hat das Bundesverwaltungsgericht das Klagerecht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung verneint und dazu ausgeführt, daß der Dritte - entgegen dem Wortlaut des Art. 19 Abs. 4 GG - nicht bereits klagebefugt sein könne, bevor er in seinen Rechten verletzt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1956 - BVerwG I A 6.54 -, DVBl. 1957 S. 321 = DÖV 1957 S. 262 = MDR 1957 S. 185).
  • BVerwG, 23.01.1959 - VII A 25.58

    Rechtsmittel

    Der Beklagten ist zuzugeben, daß das Bundesverwaltungsgericht die Klage ohne Verweisung abweisen könnte, wenn sie ohne Zweifel unzulässig wäre (vgl. BVerwG I A 6.54 vom 18. Oktober 1956 [DVBl. 1957 S. 321 = DÖV 1957 S. 262 = MDR 1957 S. 185]).
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