Rechtsprechung
| BFH, 31.05.2017 - I B 102/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Keine Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verwendung einer veralteten Gesetzesfassung - Auslegung eines auf einen Schriftsatz bezugnehmenden Klageantrags
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 125 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, KStG § 8c Abs 1 S 6, KStG VZ 2011, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Keine Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verwendung einer veralteten Gesetzesfassung - Auslegung eines auf einen Schriftsatz bezugnehmenden Klageantrags - rechtsinformationen.bund.de
Keine Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verwendung einer veralteten Gesetzesfassung - Auslegung eines auf einen Schriftsatz bezugnehmenden Klageantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 125 Abs 1 AO, § 76 Abs 2 FGO, § 8c Abs 1 S 6 KStG 2002, KStG VZ 2011, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Keine Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verwendung einer veralteten Gesetzesfassung - Auslegung eines auf einen Schriftsatz bezugnehmenden Klageantrags - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Nichtigkeit eines Steuerbescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 125 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Nichtigkeit eines Steuerbescheides mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Keine Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verwendung einer veralteten Gesetzesfassung - Auslegung eines auf einen Schriftsatz bezugnehmenden Klageantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtigkeit eines Steuerbescheids - wegen Verwendung einer veralteten Gesetzesfassung?
- steuern-recht-wirtschaft.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fehler durch veraltete Gesetze
Besprechungen u.ä.
- steuern-recht-wirtschaft.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fehler durch veraltete Gesetze
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.08.2016 - 10 K 126/15
- BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Rn. 11 Die von der Klägerin geltend gemachte Verfassungswidrigkeit des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG in der bis zum Veranlagungszeitraum 2008 geltenden Fassung (s. jetzt auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. März 2017 2 BvL 6/11, Deutsches Steuerrecht 2017, 1094) spielt für die Beurteilung der Nichtigkeit des angegriffenen Bescheids keine Rolle. - BFH, 15.05.2002 - X R 33/99
Schätzungsbescheid; Nichtigkeit
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Rn. 12 2. Das FG-Urteil weicht nicht in entscheidungserheblicher Weise von dem BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99 (BFH/NV 2002, 1415) ab. - BFH, 13.10.2015 - I B 68/14
Auslegung der Rückfallklausel in Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika - Besteuerungsrecht …
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Rn. 9 1. Eine BFH-Entscheidung zur Fortbildung des Rechts ist im Streitfall nicht erforderlich, weil die Sache offensichtlich so zu entscheiden ist, wie es das FG getan hat und es folglich an der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2015 I B 68/14, BFH/NV 2016, 558, m.w.N.). - BFH, 30.05.2014 - I B 118/13
Auslegung des Klageantrags
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Anders ist die Sachlage nur dann, wenn das FG den Klageantrag unzutreffend auslegt und dadurch bewusst nur über einen Teil des tatsächlichen Klagebegehrens entscheidet (vgl. zu einem solchen Fall Senatsbeschluss vom 30. Mai 2014 I B 118/13, BFH/NV 2014, 1556).
- BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG
Daher ist im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (nur) über jene Streitgegenstände zu entscheiden, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren und auf die sich das ergangene Urteil bezieht (vgl. BFH-Beschluss vom 31.05.2017 - I B 102/16, BFH/NV 2017, 1189). - BFH, 12.03.2024 - IX R 9/23
Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG
Der in der mündlichen Verhandlung durch die Prozessbevollmächtigte der Klägerin gestellte Antrag ist eindeutig und keiner entsprechenden Auslegung durch den Senat zugänglich (vgl. BFH-Beschluss vom 31.05.2017 - I B 102/16, Rz 15). - BFH, 12.03.2024 - IX R 8/23
Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG
Der in der mündlichen Verhandlung durch die Prozessbevollmächtigte des Klägers gestellte Antrag ist eindeutig und keiner entsprechenden Auslegung durch den Senat zugänglich (vgl. BFH-Beschluss vom 31.05.2017 - I B 102/16, Rz 15). - FG Hessen, 14.06.2022 - 3 K 924/19
Bindungswirkung von Ausführungen in dem Bescheid über die gesonderte Feststellung …
Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts nicht schon allein deswegen anzunehmen, weil der Verwaltungsakt nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder einschlägige Rechtsvorschriften unrichtig angewandt worden sind, vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2010, II R 54/07, BStBl II 2010, 463; vom 21.06.2010, VII R 27/08, BStBl II 2011, 331; vom 30.06.2011, V R 44/10, BStBl II 2011, 1003; vom 31.05.2017, I B 102/16, BFH/NV 2017, 1189.
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