Rechtsprechung
| BFH, 25.02.2004 - I B 130/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 96 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung der grds. Bedeutung; Auslegung eines FG-Urt.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Reichweite einer gerichtlichen Entscheidung; Berücksichtigung aller im Tatbestand aufgeführten Feststellungen; Bindungswirkung von Feststellungen im Rahmen einer Außenprüfung
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 13.05.2003 - I 120/00
- FG Nürnberg, 23.07.2003 - I 120/00
- BFH, 25.02.2004 - I B 130/03
- BFH, 25.02.2004 - I B 26/04
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.04.2002 - I R 20/01
Überführung von Wirtschaftsgütern in Hoheitsbereich
Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 130/03
Dies widerspricht indessen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der die Beurteilung eines bestimmten Vorgangs im Rahmen einer Außenprüfung keine Bindungswirkung für die Zukunft erzeugt (Senatsurteil vom 24. April 2002 I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412; Kruse/Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 4 AO Tz. 149, m.w.N.). - BFH, 08.06.1977 - I R 95/75
Zur Frage des Vorteilsausgleichs bei verdeckten Gewinnausschüttungen
Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 130/03
a) Die Klägerin sieht eine solche zunächst darin, dass in einem Revisionsverfahren geklärt werden müsse, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Verhältnis zwischen Schwestergesellschaften der Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs (vgl. hierzu Senatsurteile vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BFHE 122, 491, BStBl II 1977, 704; vom 1. August 1984 I R 99/80, BFHE 142, 123, BStBl II 1985, 18) die Annahme einer vGA verhindern kann. - BFH, 01.08.1984 - I R 99/80
Verdeckte Gewinnausschüttung einer Organgesellschaft an Minderheitsgesellschafter …
Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 130/03
a) Die Klägerin sieht eine solche zunächst darin, dass in einem Revisionsverfahren geklärt werden müsse, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Verhältnis zwischen Schwestergesellschaften der Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs (vgl. hierzu Senatsurteile vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BFHE 122, 491, BStBl II 1977, 704; vom 1. August 1984 I R 99/80, BFHE 142, 123, BStBl II 1985, 18) die Annahme einer vGA verhindern kann. - BFH, 13.10.1999 - I B 21/99
VGA bei vertragsgemäß unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit
Auszug aus BFH, 25.02.2004 - I B 130/03
Angesichts dessen greift im Streitfall die Vermutung durch, dass das FG alle im Urteilstatbestand wiedergegebenen Feststellungen bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1999 I B 21/99, BFH/NV 2000, 750, m.w.N.).
- BFH, 19.12.2006 - VI R 63/02
Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile
Wie weit die Bindungswirkung im Einzelfall reicht, muss im Zweifel durch Auslegung ermittelt werden (siehe auch BFH-Beschluss vom 25. Februar 2004 I B 130/03, BFH/NV 2004, 969). - BFH, 13.06.2005 - I B 138/04
NZB: keine Berücksichtigung des Beteiligtenvorbringens, Verletzung der …
Zur Frage der Darlehensgewährung an die B-GmbH, der die Klägerin grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) beimisst, hat der Senat schon in seinem --dieselben Beteiligten betreffenden-- Beschluss vom 25. Februar 2004 I B 130/03 (BFH/NV 2004, 969) Stellung genommen. - BFH, 30.07.2007 - XI B 11/07
Honorar eines Rechtsanwalts nur ausnahmsweise tarifbegünstigte Vergütung für eine …
Angesichts dessen greift die Vermutung, dass das FG alle im Urteilstatbestand wiedergegebenen Feststellungen bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2004 I B 130/03, BFH/NV 2004, 969).
- BFH, 24.08.2006 - II B 112/05
NZB: Gehörsrüge, Gesamtergebnis des Verfahrens
a) Soweit die Klägerin rügt, das Finanzgericht (FG) habe Tatsachen außer Acht gelassen und dadurch das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO) verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2004 I B 130/03, BFH/NV 2004, 969), fehlt es an der erforderlichen schlüssigen Darlegung eines solchen Verfahrensmangels. - BFH, 11.04.2005 - I B 127/04
Gewinnerzielungsabsicht; Klärungsfähigkeit
Das reicht im Hinblick auf § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO aus; dass der gesamte Beteiligtenvortrag in den Entscheidungsgründen ausdrücklich abgehandelt wird, verlangt die Vorschrift nicht (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 I B 130/03, BFH/NV 2004, 969, m.w.N.). - BFH, 15.09.2004 - I B 204/03
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit einer Rechtssache; …
Zudem beziehen sie sich auf den Einzelfall; damit vermögen sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2004 I B 130/03, BFH/NV 2004, 969;… in BFH/NV 2004, 951). - BFH, 13.09.2007 - IV B 63/07
§ 15a EStG : Ausgleichsfähigkeit vorgezogener Einlagen
Da aber im Tatbestand des vorinstanzlichen Urteils die rechnerischen Auswirkungen der Streitfrage (Anerkennung vorgezogener Einlagen) auf die Höhe der Feststellung nach § 15a Abs. 4 EStG sowie die --in dem gegen diesen Bescheid durchgeführten Einspruchsverfahren-- vertretenen Auffassungen der Beteiligten dargestellt werden und --darüber hinaus-- in den Entscheidungsgründen ausgeführt wird, dass das FA "zu Unrecht" die Verluste als "verrechenbar ... festgestellt" habe, hätte es schlüssiger Erläuterungen dazu bedurft, weshalb gleichwohl eine Auslegung des Urteilstenors dahin, dass das FG die verrechenbaren Verluste zum 31. Dezember 2003 in der von der Klägerin begehrten Höhe festgestellt habe (26 536 EUR = Feststellung zum 31. Dezember 2002), ausgeschlossen ist (…zur Auslegung und Klarstellung der Urteilsformel im Beschwerdeverfahren vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2005 II B 11/04, BFH/NV 2005, 1340, und vom 25. Februar 2004 I B 130/03, BFH/NV 2004, 969).
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