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Rechtsprechung
   BFH, 18.05.1999 - I B 140/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5725
BFH, 18.05.1999 - I B 140/98 (https://dejure.org/1999,5725)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1999 - I B 140/98 (https://dejure.org/1999,5725)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - I B 140/98 (https://dejure.org/1999,5725)
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  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; KStG § 8 Abs. 3; ; AO 1977 § 42; ; GmbHG § 43 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Tantiemen - Jahresgesamtbezüge - Gesellschafter-Geschäftsführer - Marktübliche Altersversorgung - Sachbezüge - Festgehälter - Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den …

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    a) Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) rügt, das Finanzgericht (FG) habe das Verhältnis zwischen den Tantiemen und den Jahresgesamtbezügen ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer zu Unrecht als unangemessen angesehen, weil es entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1994 I R 50/94 (BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) nicht von den angemessenen Jahresgesamtbezügen unter Berücksichtigung einer "marktüblichen" Altersversorgung und üblicher Sachbezüge, sondern nur von den "monetären" Bezügen (Festgehälter und Tantiemen) ausgegangen sei, stellt die Klägerin zwar einander widersprechende Rechtssätze gegenüber.

    b) Die Vorentscheidung weicht nicht deshalb von dem Senatsurteil in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549 ab, weil sie (unter anderem) auf die im Gutachten unter Berücksichtigung der Ertragslage der Klägerin ermittelten "Marktwerte für Tantiemen" abstellt, ohne die Tantiemen ausdrücklich anhand der "erwarteten Durchschnittsgewinne des Unternehmens" auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.

    d) Die von der Klägerin im Rahmen ihrer Divergenzrüge möglicherweise aufgeworfene Grundsatzfrage, ob die "angemessenen Jahresgesamtbezüge" (BFH in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549) unter Berücksichtigung einer üblichen Altersversorgung zu ermitteln sind, könnte in einem Revisionsverfahren nicht geklärt werden.

  • BFH, 14.09.1994 - I R 6/94

    Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs …

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    c) Entgegen der Ansicht der Klägerin liegt den Senatsurteilen vom 14. September 1994 I R 6/94 (BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89) und vom 13. November 1996 I R 126/95 (BFHE 182, 358) kein Rechtssatz zugrunde, wonach die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i.S. des § 8 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) stets einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch voraussetzt, auf den seitens der Kapitalgesellschaft verzichtet worden ist.

    Insbesondere ist eine Schadensersatzpflicht gemäß § 43 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung bereits deshalb ausgeschlossen, weil für die Änderung der Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern die Gesellschafterversammlung zuständig war (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1995 I R 64/94, BFHE 178, 321, BStBl II 1996, 246) und die Tantiemevereinbarungen im Einvernehmen aller Gesellschafter getroffen wurden (vgl. Senatsurteil in BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    d) Die Vorentscheidung weicht nicht vom Beschluß des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) ab.
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    Insbesondere fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der eine angemessene Kapitalverzinsung nur das Mindestmaß dessen ist, was der Kapitalgesellschaft verbleiben muß (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1989 I R 89/95, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 30.08.1995 - I R 155/94

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot …

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    Eine vGA setzt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Vermögensminderung (z.B. hier: Gehaltszahlungen) voraus und kann auch dann vorliegen, wenn kein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch besteht (Senatsurteile vom 30. August 1995 I R 155/94, BFHE 178, 371 unter II. 3. c; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190 unter II. A. 3.).
  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98

    Schadenersatz und vGA

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    Im Hinblick auf die Entscheidung des VIII. Senats des BFH vom 14. Juli 1998 VIII B 38/98 (BFHE 186, 379) könnte zwar möglicherweise der Frage grundsätzliche Bedeutung zukommen, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche einer Kapitalgesellschaft gegen ihren Gesellschafter die Annahme einer Vermögensminderung und damit den Ansatz einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 KStG ausschließen.
  • BFH, 18.12.1996 - I R 26/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    Eine vGA setzt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Vermögensminderung (z.B. hier: Gehaltszahlungen) voraus und kann auch dann vorliegen, wenn kein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch besteht (Senatsurteile vom 30. August 1995 I R 155/94, BFHE 178, 371 unter II. 3. c; vom 18. Dezember 1996 I R 26/95, BFHE 182, 190 unter II. A. 3.).
  • BVerfG, 08.12.1992 - 1 BvR 326/89

    Begründungsumfang bei Nichtannahme der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren …

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    Es fehlt eine Auseinandersetzung mit der vom BVerfG (Beschluß vom 8. Dezember 1992 1 BvR 326/89, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 574) gebilligten Rechtsprechung des Senats, wonach der Begriff der vGA als sog. unbestimmter Rechtsbegriff verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Senatsurteile vom 10. Juni 1987 I R 149/83, BFHE 150, 524, BStBl II 1988, 25;… vom 13. April 1988 I R 284/82, BFH/NV 1989, 395).
  • BFH, 31.05.1995 - I R 64/94

    Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer mehrgliedrigen …

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    Insbesondere ist eine Schadensersatzpflicht gemäß § 43 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung bereits deshalb ausgeschlossen, weil für die Änderung der Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern die Gesellschafterversammlung zuständig war (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 1995 I R 64/94, BFHE 178, 321, BStBl II 1996, 246) und die Tantiemevereinbarungen im Einvernehmen aller Gesellschafter getroffen wurden (vgl. Senatsurteil in BFHE 175, 412, BStBl II 1997, 89).
  • BFH, 27.03.1996 - I R 89/95

    Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an …

    Auszug aus BFH, 18.05.1999 - I B 140/98
    Insbesondere fehlt es an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der eine angemessene Kapitalverzinsung nur das Mindestmaß dessen ist, was der Kapitalgesellschaft verbleiben muß (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 1989 I R 89/95, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 19/97

    Selbstkontrahierungsverbot und Gesellschafterverträge

  • BFH, 13.11.1996 - I R 126/95

    Begleichung von Zahlungsansprüchen - Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung

  • BFH, 10.06.1987 - I R 149/83

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Verfassung - Treuhand-Vereinbarung

  • BFH, 13.04.1988 - I R 284/82

    Ablehungsantrag gegen einen Richter im Prozeß bei deutlicher Tendenz den Prozeß …

  • BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94

    Sinn der Beteiligtenbezeichnung in der Klageschrift bei objektiver Würdigung des …

  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

    Kommt es bei seiner Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zum Ergebnis, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter Gehälter in der streitigen Höhe nicht gezahlt hätte, liegt darin eine tatsächliche Feststellung, an die das Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO regelmäßig gebunden ist (BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 1999 I B 140/98, BFH/NV 1999, 1516;… vom 21. Mai 1997 I B 6/97, BFH/NV 1997, 904).
  • FG München, 27.10.2022 - 10 K 3292/18

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge …

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung muss als solche in subjektiver Hinsicht nicht bewusst erfolgen (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1969 I R 107/69, BStBl II 1970, 229; BFH-Beschluss vom 18. Mai 1999 I B 140/98, BFH/NV 1999, 1516).
  • BFH, 24.01.2001 - I S 10/00

    Beteiligung an einer Gesellschaft - Rückständige Gehaltszahlungen - Rücklagen - …

    Würdigt das FG die Umstände des Einzelfalles dahin gehend, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die streitigen Aufwendungen nicht getätigt hätte, liegt darin eine tatsächliche Feststellung, an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO regelmäßig gebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 1999 I B 140/98, BFH/NV 1999, 1516;… vom 21. Mai 1997 I B 6/97, BFH/NV 1997, 904).
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