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Rechtsprechung
   BFH, 06.05.2004 - I B 143/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10188
BFH, 06.05.2004 - I B 143/03 (https://dejure.org/2004,10188)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2004 - I B 143/03 (https://dejure.org/2004,10188)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - I B 143/03 (https://dejure.org/2004,10188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung; Hinweispflichten und Erörterungspflichten des Gerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung …

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Eine Überraschungsentscheidung in diesem Sinne liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).

    Auch auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es jedenfalls dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 947;… vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802).

  • BFH, 28.02.1989 - VIII R 303/84

    Keine Sanierungsabsicht bei Schulderlaß wegen eines besonderen Interesses an der …

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Zudem ist das Gericht nicht verpflichtet, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Urteil vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711;… BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97

    Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs - …

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Eine Überraschungsentscheidung in diesem Sinne liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511;… vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947).
  • BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Auch auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es jedenfalls dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802).
  • BFH, 14.06.1999 - I B 127/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht i.S. des § 76 Abs. 2 FGO verlangen indessen nicht, dass das Gericht die maßgeblichen Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend und in allen Einzelheiten erörtert (BFH-Beschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609); das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet.
  • BFH, 03.08.2001 - IV B 28/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Annahme …

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Mögliche Fehler dabei können daher unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 3. August 2001 IV B 28/01, BFH/NV 2002, 20).
  • BFH, 30.10.2001 - X B 28/01

    Einkommensteuer - Beschwerde - Beschwerdegrund - Abzugsbetrag - …

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Zudem ist das Gericht nicht verpflichtet, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Urteil vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 28/01, BFH/NV 2002, 342).
  • BFH, 13.03.1998 - VIII B 57/97

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Zur Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage bedarf es der Darlegung, dass es im Revisionsverfahren tatsächlich zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage kommen kann (BFH-Beschluss vom 13. März 1998 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 993).
  • BFH, 18.02.1998 - VII B 253/97

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der …

    Auszug aus BFH, 06.05.2004 - I B 143/03
    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt in Betracht, wenn der Beschwerdeführer substantiierte und konkrete Angaben darüber macht, dass im Revisionsverfahren über eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage zu entscheiden ist und dass diese Entscheidung im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Anwendung und Fortbildung des Rechts wesentlich ist (BFH-Beschluss vom 18. Februar 1998 VII B 253/97, BFH/NV 1998, 990).
  • BFH, 09.09.2005 - I B 40/05

    Verfahrensmängel; Rügeverzicht

    Mögliche Fehler des FG bei der Würdigung der rechtserheblichen Umstände des Streitfalles begründen --selbst wenn sie vorliegen-- auch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Beteiligten (BFH-Beschluss vom 6. Mai 2004 I B 143/03, juris, m.w.N.).

    Letztere umfasst nicht die Verpflichtung des Gerichts, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (…BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609; vom 6. Mai 2004 I B 143/03, juris, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 24.05.2006 - V B 120/05

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung

    Der Vortrag, er hätte "durch die Stellung von Beweisanträgen für eine entsprechende Sachverhaltsaufklärung in seinem Sinne sorgen können", wenn das FG ihn rechtzeitig darauf hingewiesen hätte, dass "es einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch für eine erbrachte Leistung annehmen würde", genügt diesen Anforderungen u.a. auch deshalb nicht, weil die richterliche Hinweispflicht i.S. des § 76 Abs. 2 FGO --deren Verletzung der Kläger in diesem Zusammenhang rügt-- nicht die Verpflichtung des Gerichts umfasst, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (…BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609; vom 6. Mai 2004 I B 143/03, juris, jeweils m.w.N.).
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