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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1959 - I B 15.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1684
BVerwG, 19.06.1959 - I B 15.59 (https://dejure.org/1959,1684)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1959 - I B 15.59 (https://dejure.org/1959,1684)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1959 - I B 15.59 (https://dejure.org/1959,1684)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1959 - I B 15.59
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, soweit er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299 [312]).
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 19.06.1959 - I B 15.59
    Soweit das nicht der Fall ist, besteht kein Anlaß, die Revision zuzulassen, selbst wenn die Anwendung landesrechtlicher Vorschriften Anlaß zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen geben könnte (vgl. BVerwGE 1, 19).
  • BVerwG, 30.10.1970 - VII B 3.69

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegungsgrundsätze des …

    Die Urteile der Vorinstanzen beruhen nicht auf der Anwendung von Bundesrecht, so daß wegen fehlender Revisibilität gem. § 137 Abs. 1 VwGO kein Anlaß besteht, die Revision zuzulassen (BVerwGE 1, 19 f. vom 22. Oktober 1953 - BVerwG I B 82.53 - Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 15.59 - [BVerwGE 1, 19] und vom 19. Mai 1970 - BVerwG VII B 139.69 -).

    Das preußische Wegereinigungsgesetz ist nicht dem Straßenverkehrsrecht im Sinne des Art. 74 Nr. 22 GG zuzurechnen; es handelt sich um wegerechtliche Vorschriften des Landesrechts (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 15.59 -).

    Ebenso ist das zitierte Kommunalabgabengesetz dem Landesrecht zuzuordnen, es hat nicht innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gegolten und konnte deshalb nicht gemäß Art. 125 GG Bundesrecht werden (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 15.59 - BVerwGE 1, 76 [78] vom 29. Januar 1954; BVerwGE 6, 50 vom 6. Dezember 1957).

    Heranziehung nur des unmittelbar an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzenden Grundeigentümers und nicht auch der sogenannte Hinterlieger mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG in Einklang stehe (OVG Lüneburg - I OVG A 100/57 -); das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen dieses Urteil nach Prüfung u.a. auch der verfassungsrechtlichen Frage des Art. 3 GG nicht zugelassen (Beschluß vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 15.59 -).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VII B 8.69

    Heranziehung des Hinterliegers einer öffentlichen Straße zu …

    Die Urteile der Vorinstanzen beruhen nicht auf der Anwendung von Bundesrecht, so daß wegen fehlender Revisibilität gemäß § 137 Abs. 1 VwGO kein Anlaß besteht, die Revision zuzulassen (BVerwGE 1, 19 f. vom 22. Oktober 1953 - BVerwG I B 82.53 - Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 15.59 -, [BVerwGE 1, 19] und vom 19. Mai 1970 - BVerwG VII B 139.69 -).

    Das preußische Wegereinigungsgesetz ist nicht dem Straßenverkehrsrecht im Sinne des Art. 74 Nr. 22 GG zuzurechnen; es handelt sich um wegerechtliche Vorschriften des Landesrechts (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 15.59 -).

    Ebenso ist das zitierte Kommunalabgabengesetz dem Landesrecht zuzuordnen; es hat nicht innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gegolten und konnte deshalb nicht gemäß Art. 125 GG Bundesrecht werden (Beschluß des. Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 15.59; BVerwGE 1, 76 [78] vom 29. Januar 1954; BVerwGE 6, 50 vom 6. Dezember 1957).

    Revision gegen dieses Urteil nach Prüfung u.a. auch der verfassungsrechtlichen Frage des Art. 3 GG nicht zugelassen (Beschluß vom 19. Juni 1959 - BVerwG I B 15.59 -).

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