Rechtsprechung
| BFH, 26.05.2009 - I B 20/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Übergehen eines Beweisantrags; Verletzung rechtlichen Gehörs; Rügeverlust; Darlegung einer Divergenz
- Judicialis
FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 78; ; FGO § 119 Nr. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen des Zulassungsgrundes der Divergenz im finanzgerichtlichen Beschwerdeverfahren - Rechtliche Ausgestaltung der Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Prozess - Anforderungen an die Substantiierung der Verletzung des Anspruchs auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Vorliegen des Zulassungsgrundes der Divergenz im finanzgerichtlichen Beschwerdeverfahren; Rechtliche Ausgestaltung der Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Prozess; Anforderungen an die Substantiierung der Verletzung des Anspruchs auf ...
- datenbank.nwb.de
Übergehen eines Beweisantrags; Verletzung des Rechts auf Gehör; Darlegung der Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 1 K 2097/05
- BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BFH, 14.12.2006 - VI B 7/06
NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Daher erfordert die schlüssige Rüge, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, jedenfalls bei einem --wie im Streitfall-- fachkundig vertretenen Kläger die Darlegung, dass entweder die Nichterhebung des angebotenen Beweises bereits beim FG gerügt worden ist, oder der Umstände, weshalb diese Rüge nicht möglich war (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; vom 14. Dezember 2006 VI B 7/06, BFH/NV 2007, 496;… vom 21. März 2003 VIII B 293/02, BFH/NV 2003, 1192;… vom 16. Februar 1998 VIII B 46/97, BFH/NV 1998, 875).Die Klägerin hätte daher vortragen müssen, dass sie die unterlassene Vernehmung des Zeugen in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt, eine Protokollierung der Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt habe (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 496;… vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102).
- BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96
Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Sie macht geltend, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) beruhe auf dem Rechtssatz, dass kein Raum mehr für die Anwendung des § 160 der Abgabenordnung bleibe, wenn schon dem Grunde nach keine abziehbaren Betriebsausgaben vorlägen (BFH-Urteile vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51; vom 14. Juni 2005 VIII R 37/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 117). - BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08
Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer …
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Daher erfordert die schlüssige Rüge, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, jedenfalls bei einem --wie im Streitfall-- fachkundig vertretenen Kläger die Darlegung, dass entweder die Nichterhebung des angebotenen Beweises bereits beim FG gerügt worden ist, oder der Umstände, weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35;… vom 14. Dezember 2006 VI B 7/06, BFH/NV 2007, 496;… vom 21. März 2003 VIII B 293/02, BFH/NV 2003, 1192;… vom 16. Februar 1998 VIII B 46/97, BFH/NV 1998, 875).
- BFH, 14.06.2005 - VIII R 37/03
Schmiergelder - Benennungsverlangen nach § 160 AO; missbräuchliche …
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Sie macht geltend, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) beruhe auf dem Rechtssatz, dass kein Raum mehr für die Anwendung des § 160 der Abgabenordnung bleibe, wenn schon dem Grunde nach keine abziehbaren Betriebsausgaben vorlägen (BFH-Urteile vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51; vom 14. Juni 2005 VIII R 37/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 117). - BFH, 13.06.2005 - I B 239/04
NZB: Rechtsfortbildung
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Rügt der Beschwerdeführer eine derartige Abweichung, muss er nach ständiger Rechtsprechung tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander so gegenüberstellen, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Juni 2005 I B 239/04, BFH/NV 2005, 1840). - BFH, 17.12.2004 - VIII B 152/04
Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Die Klägerin hätte daher vortragen müssen, dass sie die unterlassene Vernehmung des Zeugen in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt, eine Protokollierung der Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung beantragt habe (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 496; vom 17. Dezember 2004 VIII B 152/04, BFH/NV 2005, 1102). - BFH, 21.03.2003 - VIII B 293/02
Divergenz; Beweisaufnahme; Verlust des Rügerechts
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Daher erfordert die schlüssige Rüge, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, jedenfalls bei einem --wie im Streitfall-- fachkundig vertretenen Kläger die Darlegung, dass entweder die Nichterhebung des angebotenen Beweises bereits beim FG gerügt worden ist, oder der Umstände, weshalb diese Rüge nicht möglich war (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35;… vom 14. Dezember 2006 VI B 7/06, BFH/NV 2007, 496; vom 21. März 2003 VIII B 293/02, BFH/NV 2003, 1192;… vom 16. Februar 1998 VIII B 46/97, BFH/NV 1998, 875). - BFH, 23.07.2003 - V B 260/02
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Dieses Vorbringen genügt schon deshalb nicht, eine insoweit in Betracht kommende Gehörsverletzung zu begründen, weil es sich bei dem Recht auf Gehör ebenfalls um ein verzichtbares Verfahrensrecht handelt, das, falls der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten ist, nur geltend gemacht werden kann, wenn seine Verletzung bis zum Ende der mündlichen Verhandlung gerügt wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2003 V B 260/02, BFH/NV 2003, 1595). - BFH, 16.02.1998 - VIII B 46/97
Anforderungen an die "Bezeichnung" eines Verfahrensmangels bei einer …
Auszug aus BFH, 26.05.2009 - I B 20/09
Daher erfordert die schlüssige Rüge, das FG habe einen Beweisantrag übergangen, jedenfalls bei einem --wie im Streitfall-- fachkundig vertretenen Kläger die Darlegung, dass entweder die Nichterhebung des angebotenen Beweises bereits beim FG gerügt worden ist, oder der Umstände, weshalb diese Rüge nicht möglich war (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35;… vom 14. Dezember 2006 VI B 7/06, BFH/NV 2007, 496;… vom 21. März 2003 VIII B 293/02, BFH/NV 2003, 1192; vom 16. Februar 1998 VIII B 46/97, BFH/NV 1998, 875).
- BFH, 31.08.2016 - I B 146/15
Sachaufklärungsrüge - Formelle Korrespondenz bei verdeckter Einlage
Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehört zu den "verzichtbaren" Verfahrensmängeln, die nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn die Beteiligten sie nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung rügen (z.B. Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, nicht veröffentlicht). - BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen …
Der Verfahrensmangel muss in der (nächsten) mündlichen Verhandlung gerügt werden, in der der Rügeberechtigte erschienen ist; verhandelt er zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, verliert er das Rügerecht (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103, m.w.N.). - BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung
Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehört zu den "verzichtbaren" Verfahrensmängeln, die nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn die Beteiligten sie nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung rügen (…z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 101, m.w.N.). - BFH, 19.07.2010 - I B 130/09
Beweiserhebung von Amts wegen - Verlust des Rügerechts
Der Verfahrensmangel muss in der (nächsten) mündlichen Verhandlung gerügt werden, in der der Rügeberechtigte erschienen ist; verhandelt er zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, verliert er das Rügerecht (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 35;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103, m.w.N.). - BFH, 03.11.2010 - I B 102/10
Übergehen eines schriftlich gestellten Beweisantrags; Rügeverlust
Der Verfahrensmangel muss in der (nächsten) mündlichen Verhandlung gerügt werden, in der der Rügeberechtigte erschienen ist; verhandelt er zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, verliert er das Rügerecht (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2009 I B 20/09, juris;… BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103, m.w.N.).
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