Rechtsprechung
| BFH, 30.10.2008 - I B 219/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Bestandskraftwirkung einer unselbständigen Besteuerungsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben für andere Veranlagungszeiträume; Zahlungen zur Ablösung von dinglichen Nutzungsrechten Dritter als (nachträgliche) Anschaffungskosten des Eigentümers
- Judicialis
AO § 174 Abs. 4; ; AO § 174 Abs. 5; ; AO § 176; ; BGB § 903; ; EStG § 6b; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 76
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des einkommensmindernden Ansatzes eines auf eine Berücksichtigung von Zahlungen im Zusammenhang mit der (Rück-)Übertragung von Nießbrauchsrechten zurückgehendenVerlustvortrags; Bestandskraftwirkung einer unselbstständigen Besteuerungsgrundlage für andere ...
- datenbank.nwb.de
Prinzip der Abschnittsbesteuerung; Zahlung zur Ablösung von dinglichen Nutzungsrechten Dritter führt zu nachträglichen Anschaffungskosten des Eigentümers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestimmung des einkommensmindernden Ansatzes eines auf eine Berücksichtigung von Zahlungen im Zusammenhang mit der (Rück-)Übertragung von Nießbrauchsrechten zurückgehenden Verlustvortrags; Bestandskraftwirkung einer unselbstständigen Besteuerungsgrundlage für andere ...
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 16.10.2007 - I-302/03
- BFH, 30.10.2008 - I B 219/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.04.2007 - IX R 56/06
Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I B 219/07
In der BFH-Rechtsprechung ist geklärt, dass das Ablösen von dinglichen Nutzungsrechten Dritter zu (nachträglichen) Anschaffungskosten des Eigentümers führt, da er die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beseitigt (…BFH-Urteile vom 22. Februar 2007 IX R 29/05, BFH/NV 2007, 1100; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BFHE 218, 53, BStBl II 2007, 956, je m.w.N.). - BFH, 08.02.1995 - I R 127/93
Meßbescheid - Fehlbetrag - Gewerbesteuerbescheid - Änderungsantrag
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I B 219/07
Soweit die Klägerin zur Bindungswirkung einer unselbständigen Besteuerungsgrundlage für zukünftige Veranlagungszeiträume auf das Senatsurteil vom 8. Februar 1995 I R 127/93 (BFHE 177, 332, BStBl II 1995, 764) verweist, lässt sich der von der Klägerin formulierte Rechtssatz diesem Urteil nicht entnehmen. - BFH, 05.02.2002 - VIII R 31/01
Verpflichtungen des BGB-Innengesellschafters gegenüber Gläubigern des …
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I B 219/07
Die von der Klägerin für maßgeblich gehaltene Rechtsfrage, ob einer unselbständigen Besteuerungsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben eine Bestandskraftwirkung für andere Veranlagungszeiträume zukommen könne, ist von der Rechtsprechung bereits im Sinne eines strikten Prinzips der steuerabschnittsbezogenen Beurteilung beantwortet worden: Die Konkretisierung einer Rechtsansicht in einem Steuerbescheid ist nicht geeignet, als nachhaltiges behördliches Verhalten im Sinne eines Vertrauenstatbestandes eine Bindungswirkung für nachfolgende Besteuerungszeiträume zu erzeugen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 2002 VIII R 31/01, BFHE 198, 101, BStBl II 2002, 464, unter II.A.3.).
- BFH, 17.09.2003 - I B 18/03
NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I B 219/07
Auf Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hob der erkennende Senat das Urteil des FG auf und verwies die Sache an das FG zurück (Beschluss vom 17. September 2003 I B 18/03). - BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97
Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I B 219/07
Dies ist auch Grundlage der von allen Beteiligten anerkannten und für das Streitjahr noch maßgeblichen Rechtsprechung zur Unselbständigkeit der Besteuerungsgrundlage "Gesamtbetrag der Einkünfte" (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 7/97, BFH/NV 2000, 564). - BFH, 22.02.2007 - IX R 29/05
AK; Ablösung Nießbrauch
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I B 219/07
In der BFH-Rechtsprechung ist geklärt, dass das Ablösen von dinglichen Nutzungsrechten Dritter zu (nachträglichen) Anschaffungskosten des Eigentümers führt, da er die insoweit bestehende Beschränkung seiner Eigentümerbefugnis i.S. von § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beseitigt (BFH-Urteile vom 22. Februar 2007 IX R 29/05, BFH/NV 2007, 1100; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BFHE 218, 53, BStBl II 2007, 956, je m.w.N.). - BFH, 25.09.1969 - IV 297/64
Zulässigkeit einer Fehlerberichtigung anläßlich eines aus anderen Gründen …
Auszug aus BFH, 30.10.2008 - I B 219/07
Buchst. a der Beschwerdebegründung angeführten BFH-Entscheidungen (u.a. Urteil vom 25. September 1969 IV 297/64, BFHE 97, 101, BStBl II 1970, 2) nicht auf einen entscheidungserheblichen Teil des angefochtenen Urteils.
- FG München, 03.05.2019 - 8 K 933/18
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Dies gilt jedoch nur dann, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers im Sinne von § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli1 992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BFHE 171, 530, BStBl II 1998, 429; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772;… vom 7. Juni 2018 IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2008 I B 219/07, nicht veröffentlicht, zit. nach juris). - FG Düsseldorf, 13.12.2010 - 3 K 3356/08
Zeitpunkt der rechtlichen Entstehung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen …
Aufgrund der im Steuerrecht geltenden steuerabschnittsbezogenen Betrachtung ist der Steuerbescheid eines Jahres nicht geeignet, als nachhaltiges behördliches Verhalten im Sinne eines Vertrauenstatbestandes eine Bindungswirkung für nachfolgende Besteuerungszeiträume zu erzeugen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.10.2008 - I B 219/07 - juris). - FG Baden-Württemberg, 20.10.2009 - 4 K 1632/09
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland
Der Bekl weist aber zurecht und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 30.10.2008 I B 219/07 Juris, m.w.N.) darauf hin, dass vorliegend - wegen des Grundsatzes der Abschnittsbesteuerung - keine Bindung der Verwaltung an die Entscheidung der Vorjahre besteht.
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