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Rechtsprechung
   BFH, 06.12.2012 - I B 8/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46356
BFH, 06.12.2012 - I B 8/12 (https://dejure.org/2012,46356)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2012 - I B 8/12 (https://dejure.org/2012,46356)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - I B 8/12 (https://dejure.org/2012,46356)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von Akten - Beweisantrag

  • openjur.de

    Bindung an tatsächliche Verständigung; Rüge der unterbliebenen Beiziehung von Akten; Beweisantrag

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 115, FGO § 116, ZPO § 295, FGO § 81, FGO §§ 81 ff, OECDMustAbk
    Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von Akten - Beweisantrag

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von Akten - Beweisantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 115 FGO, § 116 FGO, § 295 ZPO, § 81 FGO
    Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von Akten - Beweisantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Bindung der Finanzverwaltung an das Ergebnis einer Betriebsprüfung; tatsächliche Verständigung; Rüge der unterbliebenen Beiziehung von Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.02.2008 - I R 63/06

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als …

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - I B 8/12
    Die Ansicht des FA hat der beschließende Senat mit Urteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06 (BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414) betreffend den Gewerbesteuermessbescheid 1991 bestätigt.

    Nach Abschluss des Revisionsverfahrens I R 63/06 (betreffend Gewerbesteuermessbescheid 1991) wurde der gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1991 erhobene Einspruch zurückgewiesen.

    Rn. 5 a) Das FG hat --entsprechend der Ansicht des Senats im Urteil in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414-- die zukunftsgerichtete Wirkung tatsächlicher Verständigungen bei sog. Dauersachverhalten im Grundsatz offen gelassen und --in concreto-- jedenfalls an die Voraussetzungen gebunden, dass die Verständigung von allen Beteiligten in einem solchen (bindenden) Sinne verstanden worden ist oder verstanden werden musste.

    Da der Senat an diese tatsächliche Würdigung im Rahmen eines Revisionsverfahrens gebunden wäre (vgl. hierzu auch Gosch in Gosch/Kroppen/Grotherr, DBA, Art. 13 OECD-MA Rz 71) und die ihr zugrunde liegende rechtliche Würdigung mit den Zurechnungsgrundsätzen des Senatsurteils in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 (s. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. Mai 2012 3 K 42/11, EFG 2012, 1767) übereinstimmt, wäre es erforderlich gewesen, dass die Beschwerdeschrift sich hiermit substantiiert auseinandersetzt und darlegt, von welcher Seite und mit welchen Argumenten die Rechtsansicht des Senats in Zweifel gezogen wird.

  • BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - I B 8/12
    Zwar genügt die Rüge den Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO), weil das FG selbst erläutert hat, weshalb es den Beweis nicht erhoben hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70).
  • BFH, 03.09.2002 - I B 107/01

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - I B 8/12
    Letzteres ist nicht nur im Rahmen der Entscheidung über die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO;… vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 VIII B 51/05, BFH/NV 2006, 1117; Senatsbeschluss vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68), sondern --angesichts der nämlichen Begründungsanforderungen (…vgl. hierzu allgemein Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38) --auch dann zu beachten, wenn die Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) begehrt wird.
  • BFH, 01.04.2008 - X B 104/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Rügen von Verstößen des FG gegen …

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - I B 8/12
    Da es sich bei der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes um einen verzichtbaren Mangel handelt, setzt die schlüssige Rüge Erläuterungen dazu voraus, dass die unterlassene Aktenbeiziehung nach § 295 der Zivilprozessordnung gerügt worden ist oder aus welchen Gründen eine solche Rüge dem sachkundig Vertretenen nicht möglich war (zur Aktenbeiziehung vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 104/07, juris;… allgemein s. Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 69, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 42/11

    Sonderbetriebsvermögen eines ausländischen Kommanditisten bei einer inländischen …

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - I B 8/12
    Da der Senat an diese tatsächliche Würdigung im Rahmen eines Revisionsverfahrens gebunden wäre (vgl. hierzu auch Gosch in Gosch/Kroppen/Grotherr, DBA, Art. 13 OECD-MA Rz 71) und die ihr zugrunde liegende rechtliche Würdigung mit den Zurechnungsgrundsätzen des Senatsurteils in BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414 (s. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 16. Mai 2012 3 K 42/11, EFG 2012, 1767) übereinstimmt, wäre es erforderlich gewesen, dass die Beschwerdeschrift sich hiermit substantiiert auseinandersetzt und darlegt, von welcher Seite und mit welchen Argumenten die Rechtsansicht des Senats in Zweifel gezogen wird.
  • BFH, 08.02.2006 - VIII B 51/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - I B 8/12
    Letzteres ist nicht nur im Rahmen der Entscheidung über die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 VIII B 51/05, BFH/NV 2006, 1117;… Senatsbeschluss vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68), sondern --angesichts der nämlichen Begründungsanforderungen (…vgl. hierzu allgemein Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 38) --auch dann zu beachten, wenn die Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) begehrt wird.
  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 7 K 3484/08

    Steuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer ausländischen …

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - I B 8/12
    Das Finanzgericht (FG) hat die Revision nicht zugelassen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 7 K 3484/08, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1355).
  • BFH, 05.10.2017 - VIII R 13/14

    Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen …

    Kann auf die Beachtung verfahrensrechtlicher Vorschriften --hier auf eine unterlassene Aktenbeiziehung des FG trotz Antrags gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung-- verzichtet werden (s. z.B. BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703, Rz 10), so gehört zur ordnungsgemäßen Rüge eines Verfahrensmangels mit der Revision auch der Vortrag, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift vor dem FG ordnungsgemäß gerügt worden ist, sofern sich dies nicht aus dem Urteil oder den in Bezug genommenen Unterlagen, insbesondere aus der Sitzungsniederschrift, ergibt, oder es ist darzulegen, weshalb eine solche Rüge nicht möglich gewesen ist (BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2003 III R 4/03, juris, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2016 - V B 44/15

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter …

    Rn. 15 aa) Einer Beweisaufnahme bedarf es u.a. dann nicht, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703, …sowie vom 18. Februar 2013 XI B 117/11, BFH/NV 2013, 918).
  • BFH, 08.10.2019 - XI B 49/19

    Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Leistungen, die den …

    Rechtsfragen, die nicht das in einem anderen Staat geltende Recht, Gewohnheitsrecht oder Statuten (vgl. § 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 293 der Zivilprozessordnung --ZPO--) betreffen, sind einer Beweiserhebung nicht zugänglich (vgl. BFH-Beschluss vom 06.12.2012 - I B 8/12, BFH/NV 2013, 703, Rz 8).
  • BFH, 09.02.2015 - I B 32/14

    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

    Denn nach dem vom FG eingenommenen Rechtsstandpunkt, auf den maßgeblich abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703), war die behauptete Sanierung der Schwestergesellschaft nicht von der Klägerin, sondern von den Gesellschaftern zu leisten.
  • FG Nürnberg, 22.01.2025 - 3 K 760/22

    Anwartschaftsrechte, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Eigenständiges …

    Beweisanträge zu Rechtsfragen sind daher unzulässig (BFH-Beschluss vom 06.12.2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703).
  • BFH, 07.01.2015 - I B 42/13

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Grundstücksbewertung

    Sie genügt den Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) schon deshalb, weil das FG selbst erläutert hat, weshalb es den Beweis nicht erhoben hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703).
  • FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16

    Erstrecken der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht auf sämtliche Einkünfte …

    c) Der Antrag der Kl., Beweis durch Sachverständigen-Gutachten zu erheben zur generellen Steuerbefreiung von Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit auf der Grundlage der hier einschlägigen TZ-Abkommen, ist unzulässig, da er eine Rechtsfrage betrifft (BFH-Beschluss vom 6. Dez. 2012 - I B 8/12, BFH/NV 2013, 703 Rz. 8;… Krumm in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 81 FGO Rz. 10).
  • BFH, 25.02.2015 - I B 66/14

    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der …

    Denn nach dem vom FG eingenommenen Rechtsstandpunkt, auf den maßgeblich abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2012 I B 8/12, BFH/NV 2013, 703), kam dem FA A ein weiter Ermessensspielraum bei der Frage zu, ob und wenn ja, welches andere Finanzamt mit der Auftragsprüfung zu betrauen war.
  • BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22

    Kostentragung durch den Beigeladenen

    Da es sich bei der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch einen nichterhobenen Zeugenbeweis um einen verzichtbaren Mangel handelt, setzt eine schlüssige Rüge dieses Verfahrensfehlers Erläuterungen dazu voraus, dass die unterlassene Beweiserhebung nach § 295 der Zivilprozessordnung rechtzeitig gerügt worden ist oder dass und aus welchen Gründen eine solche Rüge dem sachkundig Vertretenen nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 06.12.2012 - I B 8/12, BFH/NV 2013, 70, Rz 10).
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