Rechtsprechung
| BFH, 25.01.2005 - I B 94/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
KStG § 8 Abs. 4; ; EStG § 10d; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
NZB: grundsätzliche Bedeutung - datenbank.nwb.de
Verlust der wirtschaftlichen Identität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 27.11.2003 - II 411/01
- BFH, 25.01.2005 - I B 94/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I B 94/04
a) Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Rechtsfrage voraus, deren Beantwortung in dem angestrebten Revisionsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/ oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt; zudem muss die Frage klärungsbedürftig und im konkret beabsichtigten Revisionsverfahren auch klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232).
- BFH, 05.06.2007 - I R 106/05
Strenge Beurteilung der wirtschaftlichen Identität beim sog. Mantelkauf
Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Falle eines Branchenwechsels jedenfalls bei einem gewissen, wenn auch nur geringen zeitlichen Abstand zwischen der bisherigen und der neuen Tätigkeit von einer Einstellung und Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs auszugehen (Senatsurteile in BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 829; vom 14. März 2006 I R 8/05, BFHE 212, 517; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2005 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376). - FG Düsseldorf, 03.02.2009 - 6 K 257/05
Geschäftsbetrieb einer verschmolzenen Kapitalgesellschaft - Verlustabzug bei …
Dies ist der Fall, wenn die werbende Tätigkeit entweder insgesamt aufgegeben wird oder die verbleibende Tätigkeit im Verhältnis zur bisherigen nur noch unwesentlich ist (vgl. zu § 8 Abs. 4 KStG 1991: BFH-Beschluss vom 25.01.2005 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376 und zu § 12 Abs. 3 UmwStG 1995 a.F.: BFH-Urteile in BStBl II 2003, 822 und in BFH/NV 2007, 1062). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2006 - 1 K 676/03
Verlustvortrag; Verlust der wirtschaftlichen Identität; Anwendung von § 8 Abs. 4 …
Eine Kapitalgesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn sie im wirtschaftlichen Ergebnis aufgehört hat, werbend tätig zu werden (BFH v. 25.01.05 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376 ). - FG Niedersachsen, 08.12.2005 - 6 K 252/02
Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten bei einer Körperschaft bei …
Die bloße Abwicklung noch ausstehender Forderungen und Verbindlichkeiten steht in der Regel der Annahme einer Einstellung des Geschäftsbetriebs nicht entgegen (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2001 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376, unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 11. Juni 1990 IV B 7-S 2745-7/90, BStBl I 1990, 252 unter 1.1).
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