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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,884
BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60 (https://dejure.org/1961,884)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1961 - I C 150.60 (https://dejure.org/1961,884)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1961 - I C 150.60 (https://dejure.org/1961,884)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Apothekenurteil vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 [398]) ausgesprochen hat, können aber Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 a.a.O. die Wirkungen des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 zurückdrängen, und zwar um so stärker, je näher ein Beruf durch öffentlich-rechtliche Bindungen an den öffentlichen Dienst herangeführt wird.
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60
    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf das Kassenarzturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1960 (BVerfGE 11, 30) beruft, beachtet er nicht, daß der Anwalts- und Notarberuf im Gebiet des Nurnotariats voneinander völlig getrennt sind.
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60
    Es bedarf hier keines Eingehens auf die Ausführungen des Klägers, mit denen er die Einräumung einer derart weitgehenden Ermessensfreiheit an die Behörde unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1958 (BVerfGE 8, 71) und des Senats vom 29. November 1955 (BVerwGE 2, 349) als mit rechtsstaatlichen Auffassungen unvereinbar bezeichnet.
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvR 580/53

    Beurkundungswesen

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60
    Der Notar übt vornehmlich hoheitliche Befugnisse aus (BVerfGE 11, 192 [203]), seine Beurkundungen genießen öffentlichen Glauben.
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60
    Insoweit bestimmt Art. 33 Abs. 2 GG lediglich, daß jeder Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu den öffentlichen Ämtern haben soll, ohne damit aber unmittelbare Ansprüche auf die Übertragung eines Amtes zu gewähren (BGHZ 23 S. 36 [42, 43]).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60
    Dabei bedarf es keiner Erörterung, ob diese Vorschrift, nachdem der Anwaltszwang, beim Bundesverwaltungsgericht eingeführt worden ist, enger auszulegen ist als die bisherige Regelung (vgl. hierzu den Beschluß des VII. Senats vom 14. April 1961 [BVerwGE 12, 189]).
  • BVerwG, 29.11.1955 - I C 191.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60
    Es bedarf hier keines Eingehens auf die Ausführungen des Klägers, mit denen er die Einräumung einer derart weitgehenden Ermessensfreiheit an die Behörde unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1958 (BVerfGE 8, 71) und des Senats vom 29. November 1955 (BVerwGE 2, 349) als mit rechtsstaatlichen Auffassungen unvereinbar bezeichnet.
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 166.53

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Bayern - Möglichkeiten zur Einschränkung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 150.60
    Der Kläger übersieht insoweit, daß hier - anders als in den von ihm angezogenen Entscheidungen - die Betrauung mit einem öffentlichen Amt in Rede steht und daß auf die Übertragung eines Amtes ohne besondere gesetzliche Grundlage Rechtsansprüche nicht gegeben sind (BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. der Rechtsanwalts ... gegen § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97), sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - I C 148.60 - und die ihm vorausgehenden Entscheidungen 2. des Rechtsanwalts ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte ... - gegen § 3 Abs. 1 und 2, § 4 und § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts vom 16. Februar 1961 (BGBl. I S. 77, 97), sowie gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1961 - I C 150.60 - und die ihm vorausgehenden Entscheidungen.
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