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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1955 - I C 44.53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,306
BVerwG, 17.11.1955 - I C 44.53 (https://dejure.org/1955,306)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1955 - I C 44.53 (https://dejure.org/1955,306)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1955 - I C 44.53 (https://dejure.org/1955,306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer erforderlichen Sachkunde für die Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung eines Unternehmens des Großhandels oder des Einzelhandels - Sachkundenachweis als eine im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachprüfbare Tatfrage und Rechtsfrage - Anforderungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 324
  • BB 1955, 1105
  • DÖV 1956, 55
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 24.54
    Auszug aus BVerwG, 17.11.1955 - I C 44.53
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. besonders Urteil vom 14. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 269 [BVerwG 14.12.1954 - I C 24/54] -) dargelegt hat, beurteilt sich die Frage, ob ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet wird, danach, was nach der Beschränkung von dem Grundrecht übrigbleibt.
  • BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
    Auszug aus BVerwG, 17.11.1955 - I C 44.53
    Vielmehr stellt Art. 12 GG ein Spezialgesetz dar, welches das Recht der Berufsfreiheit ohne Bindung an Art. 2 GG regelt (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 [BVerwG 15.12.1953 - I C 90/53] - so auch BGH vom 28. April 1952 - DVBl. 1953 S. 471 -).
  • BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52
    Auszug aus BVerwG, 17.11.1955 - I C 44.53
    Vielmehr stellt Art. 12 GG ein Spezialgesetz dar, welches das Recht der Berufsfreiheit ohne Bindung an Art. 2 GG regelt (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1953 - BVerwGE 1, 48 [BVerwG 15.12.1953 - I C 90/53] - so auch BGH vom 28. April 1952 - DVBl. 1953 S. 471 -).
  • BVerwG, 20.06.1958 - VII C 111.57

    Rechtsmittel

    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die sog. subjektiven Zulassungsvoraussetzungen, die der Bewerber in seiner Person nach freiem Entschluß, erfüllen kann, in der Regel das Wesen des durch Art. 12 GG gesicherten Grundrechts nicht angreifen (vgl. insbesondere BVerwGE 2, 324 [326]), kann zu keiner anderen Beurteilung führen; denn hierbei hat das Bundesverwaltungsgericht nur solche Zulassungsbeschränkungen im Auge, die mit der späteren Berufsausübung im Zusammenhang stehen, wie insbesondere Zuverlässigkeit und Sachkunde bei bestimmten Berufen, und erklärt es als "durchaus sinnvoll, wenn in einem vor der Berufsaufnahme stattfindenden Zulassungsverfahren geprüft wird, ob der Berufsbewerber den für die Ausübung des gewählten Berufs festgelegten Bedingungen entspricht, da ihm anderenfalls die Berufsausübung von vornherein, also schon bei der Berufsaufnahme, versagt werden müsse".
  • BVerwG, 22.08.1963 - VI C 183.61

    Gewährung von Kriegsunfallversorgung - Unterbleiben weiterer Beweiserhebung als …

    Die Klägerin hatte, obgleich sie damals schon Bedenken gegen den Beweiswert der von Dr. S. erstatteten Gutachten geltend gemacht hatte, den Sachverständigen im Berufungsverfahren auch nicht abgelehnt (vgl. BVerwGE 2, 324 [331]).
  • BVerwG, 11.01.1958 - I B 86.56
    Das letztere ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht der Fall bei den sogen, subjektiven Zulassungsvoraussetzungen, d.h. bei denen, die der Bewerber in seiner Person nach seinem freien Entschluß erfüllen kann; vgl. Stellungnahme des Senatsvom 18. August 1955 - BVerwG I ER 10.55/13 - (NJW 1955 S. 1773 = DÖV 1955 S. 731), Urteile des Senats vom 3. November 1955 (BVerwGE 2, 295 [300]) und vom 17. November 1955 (BVerwGE 2, 324 [326]).
  • BVerwG, 14.08.1959 - VII C 230.57

    Rechtsmittel

    Art. 2 Abs. 1 GG kann der Erhebung der Schankerlaubnissteuer deswegen nicht entgegenstehen, weil die Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG ohne Bindung an Art. 2 Abs. 1 GG geregelt ist (BVerwGE 1, 48 [51]; 2, 110 [111]; 2, 295 [298]; 2, 324 [327]).
  • BGH, 25.03.1959 - IV ZR 200/58

    Rechtsmittel

    Die Wandlungen des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges und die Vielzahl der zu beachtenden Gesichtspunkte zwingen daher in zahlreichen Gesetzen zur Verwendung unbestimmter Begriffe (vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 324, 328 [BVerwG 17.11.1955 - I C 44/53]; 3, 187, 192) [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54].
  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 384.57

    Rechtsmittel

    Die Beschränkung der Regelungen der §§ 3 Nr. 4 und 67 G 131 auf diejenigen Bediensteten, die "am 8. Mai 1945" bei einer Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei in einem Dienstverhältnis standen, enthält somit, weil sie im Hinblick auf Artikel 131 des Grundgesetzes weder willkürlich noch sachfremd ist, keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [108]; 2, 151 [153]; 2, 324 [327] und öfter).
  • BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (BVerwGE 2, 324; 18, 135 [BVerwG 12.03.1964 - III C 43/63]mit weiteren Nachweisen), daß Art. 28 Abs. 2 GG einer Einschränkung der Personalhoheit der Gemeinden nicht grundsätzlich entgegensteht, daß eine gewisse Ausrichtung, insbesondere der Gehälter, vielmehr im wohlverstandenen Interesse der Gemeinden geboten ist (BVerwGE 18, 135 [141]).
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. November 1955 (BVerwGE 2, 324) ausgesprochen, daß § 4 des niedersächsischen Gewerbezulassungsgesetzes Bundesrecht geworden ist, weil das Recht des Handels zur konkurrierenden Gesetzgebung gehört und § 4 a.a.O. das Gesetz zum Schütze des Einzelhandels vom 12. Mai 1933 (RGBl. I S. 262) abgeändert hat.
  • BVerwG, 18.11.1957 - I C 126.56

    Rechtsmittel

    Hiernach waren die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen, da er nach den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerwGE 2, 324 ff. [326]; 4, 250 ff. [257]) im Falle der Durchführung des Revisionsverfahrens voraussichtlich auch in diesem Verfahren unterlegen wäre.
  • BVerwG, 31.10.1957 - I C 187.55

    Rechtsmittel

    Hiernach waren die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen, da er nach den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerwGE 2, 324 ff. [326]; 4, 250 ff. [257]) voraussichtlich auch im Revisionsverfahren unterlegen wäre.
  • BVerwG, 29.03.1957 - I B 24.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.12.1956 - I CB 194.56

    Rechtsmittel

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