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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1957 - I C 68.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,314
BVerwG, 12.12.1957 - I C 68.55 (https://dejure.org/1957,314)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1957 - I C 68.55 (https://dejure.org/1957,314)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1957 - I C 68.55 (https://dejure.org/1957,314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 52
  • GRUR 1958, 200
  • BB 1958, 245
  • DÖV 1958, 544
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1957 - I C 68.55
    Die Gültigkeit der im Jahre 1935 auf Grund der Ermächtigung des § 9 a UWG erlassenen Anordnung wird hierdurch indessen nicht berührt (vgl. BVerwGE 2, 122 ff. [123], 137 ff. [139]).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Nach der Rechtsprechung des Senats macht es für die Anwendbarkeit der entsprechenden Vorschrift der früheren Verwaltungsgerichtsgesetze keinen Unterschied, ob die Erledigung des Verwaltungsakts vor oder nach Erhebung der Klage eingetreten ist (Urteile des Senats vom 12. Dezember 1957 - BVerwG I C 68.55 - und vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 101.56 - vgl. Urteil des VII. Senats vom 8. November 1957 [NJW 1958 S. 312]).
  • BVerwG, 02.03.1967 - I C 52.64

    Rechtsmittel

    Wenn eine vorkonstitutionelle Ermächtigung nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit einer auf Grund dieser Ermächtigung vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenen Vorschrift nicht berührt (BVerfGE 9, 3 [12]; 12, 341 [346/47]; BVerwGE 6, 52 [53] und 119 [122]).
  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57

    Rechtsmittel

    1 St 403/53">GRUR 1954, 276 und BayObLGSt NF 6, 75; KG a.a.O., OLG Koblenz GRUR 1952, 246 und WRP 1955, 125, OLG Bremen WRP 1955, 127, OLG Oldenburg NdsRpfl 1954, 16, OLG Hamburg WRP 1957, 83, LG Köln GRUR 1954, 37, neuerdings auch BVerwG BB 1958, 245 [BVerwG 12.12.1957 - BVerwG I C 68.55] , Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 94,Kap. Bem.

    Aus Sinn und Zweck der Vorschrift, die in erster Linie dem Schütze der Mitbewerber dient (vgl. Amtliche Begründung zu § 9 a UWG in DJ 1935, 424), kann jedoch gefolgert werden, daß in erster Linie auf den in der betreffenden Branche üblichen und als angemessen empfundenen Geschäftsverkehr abzustellen ist und nicht so sehr darauf, ob sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem Veranstalter üblicherweise gezeigten Geschäftsgebahrens hält (vgl. OLG Oldenburg NdsRpfl. 1954, 16, OLG Koblenz WRP 1955, 125, 126, BVerwG BB 1958, 245 [BVerwG 12.12.1957 - BVerwG I C 68.55] ; für die Abstellung auf die Eigenart des jeweiligen Unternehmens dagegen OLG Bremen WRP 1955, 127, 128 und BayObLGSt NF 6, 76 unter b).

  • BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvL 10/56

    Mindestmilchmenge für den Milchhandel und Grundrecht der freien Berufswahl für …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschluß vom 29. November 1955 - BVerwG I C 68/55 - das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 14 Abs. 5 Nr. 6 MiG das Grundgesetz verletze.
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61

    Kirchlich eingesegnete Ehe einer Leherin - Fehlen der nach Konkordatsrecht und …

    "Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß sich die Bedeutung dieser Norm nicht im Schutz der Ehe als Institution erschöpft (BVerwGE 6, 55 [BVerwG 12.12.1957 - I C 68/55] [71 f.]) und daß Art. 6 Abs. 1 GG eine spezifische Grundrechtsnorm, nicht also lediglich eine solche des objektiven Verfassungsrechts ist.
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 114/78

    Sonderveranstaltung - Letztverbraucher - Direktverkäufe - Verkäufe des …

    Sie ist, wie in der Rechtsprechung anerkannt, nicht nur auf den stationären Einzelhandel, sondern auch auf den Vertrieb im Wege des Wandergewerbes anzuwenden (vgl. BVerwG GRUR 1958, 200; BayObLG GRUR 1954, 276).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 101.56

    Rechtsmittel

    Der Senat hat jedoch bereits in der einen gleichliegenden Fall betreffendenEntscheidung vom 12. Dezember 1957 - BVerwG I C 68.55 - zum Ausdruck gebracht, daß unter den obwaltenden Umständen gegen die Zulässigkeit der Klage auf Feststellung Bedenken nicht zu erheben sind.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 29.74

    Sonderveranstaltungen - Fehlende Genehmigung - Untersagung durch Ordnungsbehörden

    Die Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 04.07.1935 über Sonderveranstaltungen (RAnz Nr. 158) ist gültig (Bestätigung BVerwG, 12.12.1957, I C 68.55, BVerwGE 6, 527 und BVerwG, 28.02.1958, I C 101.56, GewArch 1959/60, 213).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1989 - 2 U 8/89

    Bewertung der Werbeaktion eines Möbelhauses als Ankündigung einer unzulässigen …

    Die hier in Frage stehenden Werbeaussagen beschränken sich jedoch nicht darauf, sondern stellen in ihrer Gesamtheit die beworbene Veranstaltung als eine Besonderheit heraus, die vom Publikum, auch wenn dieses die Art des vom Antragsgegner praktizierten Vertriebs kennt, als Ankündigung einer Sonderveranstaltung verstanden wird (vgl. zum Wandergewerbe: BGH GRUR 1981, 279, 280; BVerfG GRUR 1958, 200;… Senat, aaO; KG WRP 1980, 144; BayOblG GRUR 1954, 276, 277;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., § 7 UWG Rn. 28).
  • BVerwG, 10.01.1961 - I C 105.55

    Rechtsmittel

    Auf jeden Fall wird man dem Kläger, der als Wandergewerbetreibender seinen Beruf durch den Besuch von Jahrmärkten ausübt, bei der Eigenart seines Unternehmens ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Frage, ob ihm das Ausspielen von Waren auf Jahrmärkten u.a. auch in Gottmadingen verboten werden durfte, nicht absprechen können (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 1957 - BVerwG I C 68.55 -).
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