Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Erlaubnispflichtigkeit eines Gewerbes
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 24.03.1964 - III/3-268/62
- VGH Hessen, 29.09.1965 - OS II 72/64
- BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65
Die sehr eingehende Begründung des Berufungsurteils läßt erkennen, daß das Gericht über eine ausreichende Sachkenntnis verfügte und keines Sachverständigenbeweises bedurfte (vgl. dazu BGHSt 12, 18). - BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65
Maßgebend für die rechtliche Beurteilung des Spieles ist aber das Publikum, für das das Spiel eröffnet ist, nicht der geübtere oder besonders geübte Teilnehmer (BGHSt 2 S. 274 [276] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 29.03.1966 - I C 27.65
Auszug aus BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65
Nach dieser Bestimmung kann der Gewerbetreibende, der bis zur Änderung des bisherigen Rechts zum Betrieb des Gewerbes berechtigt war, von demselben nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen des neuen Rechts nicht genügt (dazu BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1960 [NJW 1960, 2261] und vom 29. März 1966 [DVBl. 1966, 443]). - BVerwG, 24.04.1958 - I C 201.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65
Dabei war die Erwägung maßgebend, daß in diesen Kur- und Badeorten für den dort verkehrenden, in der Regel vermögenden Personenkreis auf Grund internationaler Übung ein gewisses Bedürfnis für die Unterhaltung einer öffentlichen Spielbank anerkannt werden kann (Urteil vom 24. April 1958 - BVerwG I C 201.56 -). - BVerwG, 12.07.1960 - I C 42.58
Auszug aus BVerwG, 16.09.1966 - I C 68.65
Nach dieser Bestimmung kann der Gewerbetreibende, der bis zur Änderung des bisherigen Rechts zum Betrieb des Gewerbes berechtigt war, von demselben nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil er den Erfordernissen des neuen Rechts nicht genügt (dazu BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1960 [NJW 1960, 2261] und vom 29. März 1966 [DVBl. 1966, 443]).
- BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74
Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit
Wenn die gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles für einen unübersehbaren Kreis von Personen bestimmt ist - im vorliegenden Fall für praktisch jedermann über 21 Jahren -, so kann nicht auf einen bestimmten Personenkreis - etwa die (vielleicht regelmäßig spielenden und daher besonders geübten) Hauptspieler - abgestellt werden (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 - [Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 5]).Soweit der Senat hierzu in den Urteilen vom 17. Mai 1955 (BVerwGE 2, 110) und vom 28. November 1963 (BVerwGE 17, 182) einen anderen Standpunkt vertreten hat, hat er ihn in den Urteilenvom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 - [a.a.O.] undvom 5. März 1968 - BVerwG I C 51.67 - […
Demgemäß lautet der Leitsatz des genannten Urteils: "Erlauben die Spielregeln verschiedene Spielweisen (...), von denen möglicherweise nur einige Glücksspiel sind, so ist das ganze Spiel ein Glücksspiel" (so auch Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 9. Juni 1960 - BVerwG I C 137.57 [NJW 1960, 1684 = Buchholz 451.20 § 33 d GewO Nr. 1] und BVerwG I C 160.59 - undvom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 [a.a.O.] -).
- BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67
Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - Überprüfung der Entscheidung …
Abgesehen davon, daß § 1 Abs. 2 GewO auf die Veranstaltung eines nicht erlaubten Glücksspiels im Sinne des § 284 StGB nicht anwendbar ist (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 und BVerwG I C 70.65 -), könnte sie die Befugnis zur erlaubnisfreien Veranstaltung des BARA-Spiels über den 30. September 1960 hinaus auch dann nicht aus § 1 Abs. 2 GewO oder einer anderen Rechtsvorschrift herleiten, wenn sie dieses Spiel bis dahin berechtigt veranstaltet hätte. - BVerwG, 13.04.1970 - VII B 142.69
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
In der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, an der zumindest begründete Zweifel bestehen, oder es eine bestehende Sachkunde überschätzt (Beschlüsse vom 31. Oktober 1967 - BVerwG IV B 65.67 - vom 24. Februar 1961 - BVerwG V B 22.61 - vom 21. Januar 1970 - BVerwG IV B 91.69 -), nicht dagegen, wenn es sich um Fragen handelt, die auf einem Lebensgebiet liegen, das dem Einblick des Richters offen steht (Urteile vom 16. September 1966 - BVerwG I C 68.65 - und - BVerwG I C 70.65 -).
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