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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1001
BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76 (https://dejure.org/1981,1001)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1981 - 1 C 88.76 (https://dejure.org/1981,1001)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1981 - 1 C 88.76 (https://dejure.org/1981,1001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer Studienzeit - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland durch Daueraufenthalt von Ausländern - Erfolgloses Studium an deutschen Hochschulen - Beeinträchtigung von Belangen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 14 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 42
  • DÖV 1982, 159
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Für die rechtliche Beurteilung sind dabei Zweck und Dauer des Aufenthalts wesentlich (BVerwGE 56, 254 [261]).

    Danach ist zwar nicht jeder Daueraufenthalt von Ausländern mit den Belangen der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, wie der Senat in verschiedenen Zusammenhängen ausgeführt hat (BVerwGE 56, 254 [270]; 56, 273 [280]; 59, 104 [107 f.]; 60, 126 [132]).

    Die Entscheidung darüber obliegt der Ausländerbehörde, die - erforderlichenfalls unter Beteiligung von Fachbehörden - alle aufenthaltsrechtlich erheblichen Belange zu berücksichtigen hat (BVerwGE 56, 254 [269]).

    Der Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland insoweit zustehende Grundrechtsschutz des Art. 2 Abs. 1 GG ist durch die verfassungsmäßige Ordnung begrenzt, zu der auch § 2 Abs. 1 AuslG gehört (BVerfGE 49, 168 [181 ff.]; BVerwGE 56, 254 [258]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Maßgebend für die revisionsgerichtliche Beurteilung ist die Sachlage im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung (BVerwGE 56, 246 [249]).

    In solchen Fällen muß schon bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Güter- und Interessenabwägung stattfinden (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 57, 252 [257]).

    Auch die rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes (vgl. BVerwGE 56, 246 [248]) sprechen nicht für die weitere Anwesenheit des Klägers in der Bundesrepublik.

  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht mit Erfolg rügen, wer es unterläßt, von den prozessualen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75, S. 136]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Ausländern, denen der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet worden ist, um eine Berufsausbildung zu absolvieren, regelmäßig bis zum Abschluß der Ausbildung der weitere Aufenthalt zu ermöglichen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - [a.a.O. S. 142]).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Der Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland insoweit zustehende Grundrechtsschutz des Art. 2 Abs. 1 GG ist durch die verfassungsmäßige Ordnung begrenzt, zu der auch § 2 Abs. 1 AuslG gehört (BVerfGE 49, 168 [181 ff.]; BVerwGE 56, 254 [258]).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Die mit der künftigen (weiteren) Anwesenheit des um die Aufenthaltserlaubnis nachsuchenden Ausländers verbundene Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland muß von beachtlichem Gewicht sein (Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20 = NJW 1981, 1917]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Danach ist zwar nicht jeder Daueraufenthalt von Ausländern mit den Belangen der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, wie der Senat in verschiedenen Zusammenhängen ausgeführt hat (BVerwGE 56, 254 [270]; 56, 273 [280]; 59, 104 [107 f.]; 60, 126 [132]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Danach ist zwar nicht jeder Daueraufenthalt von Ausländern mit den Belangen der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, wie der Senat in verschiedenen Zusammenhängen ausgeführt hat (BVerwGE 56, 254 [270]; 56, 273 [280]; 59, 104 [107 f.]; 60, 126 [132]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Er umfaßt außer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch einwanderungs- und wirtschaftspolitische Belange (BVerwGE 42, 148 [154]).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    In solchen Fällen muß schon bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Güter- und Interessenabwägung stattfinden (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 57, 252 [257]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76
    Danach ist zwar nicht jeder Daueraufenthalt von Ausländern mit den Belangen der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar, wie der Senat in verschiedenen Zusammenhängen ausgeführt hat (BVerwGE 56, 254 [270]; 56, 273 [280]; 59, 104 [107 f.]; 60, 126 [132]).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2017 - 13 ME 167/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Erreichung des …

    Unabhängig davon, ob und inwieweit eine studentische Lernfreiheit durch Art. 5 Abs. 3 GG überhaupt grundrechtlich geschützt ist (…vgl. hierzu im Einzelnen: Maunz/Dürig, GG, Art. 5 Abs. 3 Rn. 113 (Stand: Mai 1977);… Sachs, GG, 6. Aufl., Art. 5 Rn. 208 jeweils mit weiteren Nachweisen), geht ihr Schutzzweck jedenfalls nicht dahin, Ausländern einen Aufenthalt im Bundesgebiet auf unabsehbare Zeit zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.8.1981 - BVerwG I C 88.76 -, NVwZ 1982, 42, 43).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - …

    Das gilt nicht nur für die Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 24), sondern auch für das ausländerbehördliche Ermessen einschließlich des eine etwaige Beifügung von Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 1 bis 3 AuslG) betreffenden Ermessens (BVerwGE 56, 254 [261]).

    Das ist der Fall, wenn der Ausländer nicht mehr einen - seinem Wesen nach vorübergehenden (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - a.a.O.) - Aufenthalt zu Studienzwechen begehrt, sondern statt dessen einen Daueraufenthalt anstrebt, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben und seine Ehe im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu führen.

  • VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88

    Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Rn. 9 Offenbleiben mag, ob die Antragsgegnerin bereits aus Rechtsgründen gehindert ist, dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu erteilen; insoweit sind die tatsächlichen Verhältnisse im jetzigen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend (BVerwG, 27.09.1978 -- 1 C 79.76 --, BVerwGE 56, 246 = EZAR 100 Nr. 4, 18.08.1981 -- 1 C 88.76 --, EZAR 104 Nr. 4 = NVwZ 1982, 42, 13.11.1981 -- 1 C 69.78 --, EZAR 610 Nr. 16 = NJW 1982, 1413, u. 21.10.1983 -- 1 B 116.83 --, InfAuslR 1984, 5 = DÖV 1984, 299).

    Ebenso kann dahinstehen, ob der Aufenthalt des Antragstellers schon wegen Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland nicht erlaubt werden darf (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG), die darin zu erblicken sein könnte, daß der entwicklungspolitische Zweck der dem Antragsteller vom 19. September 1974 bis zum 10. März 1975 und erneut am 5. September 1977 für die Folgezeit erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis mit der Ablegung der Abschlußprüfung im Fachbereich Elektrotechnik der Gesamthochschule K und der damit verbundenen Verleihung des Akademischen Grades "Diplom-Ingenieur" am 20. Februar 1984 erreicht war; in derartigen Fällen kann nämlich -- je nach den Umständen -- schon die sog. Negativschranke einer weiteren Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen (vgl. BVerwG, 18.08.1981 -- 1 C 88.76 --, EZAR 104 Nr. 4 = NVwZ 1982, 42).

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis - …

    Auf der anderen Seite muß die mit der weiteren Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet verbundene Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland von so beachtlichem Gewicht sein, daß für ein private Belange des Betroffenen berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübenden Ermessen kein Raum verbleibt (BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]; Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 24; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 B 10.94

    Grenze - Beschränkung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - weitere …

    Der Aufenthaltsgewährung für eine Ausbildung liegt die Erwartung zugrunde, daß sich der Aufenthaltszweck in angemessener Zeit verwirklicht, wie der beschließende Senat für das Ausländergesetz vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) bereits ausgesprochen hat (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 24 S. 18; Beschluß vom 25. Juli 1990 - BVerwG 1 B 66.90 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 39).

    Dabei ist auch den besonderen, vor allem sprachlichen Schwierigkeiten ausländischer Studenten sachgerecht Rechnung zu tragen (Urteil vom 18. August 1981, a.a.O.), ebenso etwaigen Besonderheiten der gewählten Fachgebiete und ihrer Kombination sowie des konkreten Studienverlaufs.

  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit …

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der vom Kläger erhobenen Verpflichtungsklage ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgebend, soweit sich die Prüfung darauf erstreckt, ob Rechtsgründe die Erteilung oder Versagung der begehrten Aufenthaltserlaubnis zwingend gebieten (BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76 -, BVerwGE 56, 246 = EZAR 100 Nr. 4; BVerwG 18.08.1981 - 1 C 88.76 -, EZAR 104 Nr. 4 = NVwZ 1982, 117).
  • VGH Bayern, 01.08.2022 - 10 CS 22.1596

    Erfolgloser Eilantrag auf Verlängerung bzw. Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …

    Spezifischen, vor allem sprachlichen Schwierigkeiten ausländischer Studierender ist dabei angemessen Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG, B.v. 2.3.1994 - 1 B 10.94 - juris Rn. 4; U.v. 18.8.1981 - I C 88.76 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer …

    In diesem Zusammenhang ist außer den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes u.a. das Grundrecht des Art. 6 Abs. 1 GG zu beachten, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 56, 254 [258]; 57, 252 [257];Urteile vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 22 [S. 5 f.], vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz, a.a.O. Nr. 24 [S. 20]).
  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 10 CS 22.863

    Erfolgloser Eil- und PKH-Antrag mit dem Ziel der Verlängerung der …

    Spezifischen, vor allem sprachlichen Schwierigkeiten ausländischer Studierender ist dabei angemessen Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG, B.v. 2.3.1994 - 1 B 10.94 - juris Rn. 4; U.v. 18.8.1981 - I C 88.76 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 1 B 6.88

    Ausländer - Ausbildungsdauer - Aufenthaltserlaubnis - Deutsch-Iranisches …

    Er hatte demgemäß keinen Anlaß zu der Annahme, ihm sei der Aufenthalt unabhängig von seiner Ausbildung erlaubt worden und er dürfe folglich auch nach deren Beendigung im Bundesgebiet bleiben (vgl. z.B. Beschluß vom 10. November 1978 - BVerwG 1 B 246.77 -, Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 88.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 12, 24; BVerfG , Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 1127, 1130.84 - NVwZ 1985, 259).
  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 10 B 21.1290

    Prognose des Studienabschlusses in angemessener Zeit bei Verlängerung einer …

  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 66.90

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch …

  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 2.94
  • VGH Hessen, 04.03.1991 - 6 TH 88/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach …

  • VGH Bayern, 29.10.2025 - 10 CS 25.1973

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, Sicherung des …

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 10 CS 19.445

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach deutlich …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1996 - 22 B 2682/96

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung eines …

  • BVerwG, 27.04.1983 - 1 B 63.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 26.10.1983 - 1 B 138.83

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Promotionsstudenten nach dem …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1982 - 1 S 2487/81

    Wegfall des Ausbildungszwecks

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