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| BVerwG, 31.01.1967 - I C 98.64 |
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Kurzfassungen/Presse
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GG Art. 8; Versammlungsgesetz § 14, § 15 Abs. 2
Papierfundstellen
- BVerwGE 26, 135
- NJW 1967, 1191
- DVBl 1967, 421
- DÖV 1967, 350
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerwG, 31.01.1967 - I C 98.64
Darüber hinaus muß er dem Sinn des Grundrechts und seiner Bedeutung im sozialen Leben Rechnung tragen, die schutzwürdigen Gemeinschaftsinteressen mit der durch das Grundrecht geschützten Freiheit des Individuums abwägen und darf die Freiheit nur soweit einschränken, wie es zum Schutz der öffentlichen Interessen unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [205]; 7, 377 [404 ff.]; 17, 306 [314]; 19, 342 [348 f.]). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerwG, 31.01.1967 - I C 98.64
Darüber hinaus muß er dem Sinn des Grundrechts und seiner Bedeutung im sozialen Leben Rechnung tragen, die schutzwürdigen Gemeinschaftsinteressen mit der durch das Grundrecht geschützten Freiheit des Individuums abwägen und darf die Freiheit nur soweit einschränken, wie es zum Schutz der öffentlichen Interessen unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [205]; 7, 377 [404 ff.]; 17, 306 [314]; 19, 342 [348 f.]). - BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63
Mitfahrzentrale
Auszug aus BVerwG, 31.01.1967 - I C 98.64
Darüber hinaus muß er dem Sinn des Grundrechts und seiner Bedeutung im sozialen Leben Rechnung tragen, die schutzwürdigen Gemeinschaftsinteressen mit der durch das Grundrecht geschützten Freiheit des Individuums abwägen und darf die Freiheit nur soweit einschränken, wie es zum Schutz der öffentlichen Interessen unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 7, 198 [205]; 7, 377 [404 ff.]; 17, 306 [314]; 19, 342 [348 f.]).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Rn. 71 Wenn Behörden und Gerichte die vom Gesetzgeber normierten grundrechtsbeschränkenden Gesetze auslegen und anwenden, gilt ebenfalls das gleiche wie bei der Auslegung von Vorschriften über die Beschränkung der Meinungsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 7, 198 [208]; 60, 234 [240]; zum Versammlungsrecht BVerwGE 26, 135 [137]).Nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts schränkt sie das Grundrecht im Regelfall nur unerheblich ein (BVerwGE 26, 135 [137 f.]).
Nach ganz herrschender Ansicht entfällt die Pflicht zur rechtzeitigen Anmeldung bei Spontandemonstrationen, die sich aus aktuellem Anlaß augenblicklich bilden (vgl. etwa BVerwGE 26, 135 [138];… BayObLG, NJW 1970, S. 479;… Dietel/Gintzel, a.a.O., RdNr. 23 zu § 1 und RdNr. 18 ff. zu § 14 VersG;… Herzog, a.a.O., RdNr. 48, 82 und 95 zu Art. 8 GG;… v. Münch, a.a.O., RdNr. 10 zu Art. 8 GG;… Hoffmann-Riem, a.a.O., RdNr. 47 zu Art. 8 GG;… Frowein, a.a.O. [1085 f.];… Ossenbühl, a.a.O. [65 ff.];… P. Schneider, a.a.O. [264 f.]).
- BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69
Laepple
Diese betreffen jedoch, soweit sie ernsthafter Erörterung wert sind (vgl. BVerwGE 26, 135 = NJW 1967, 1191), nur die gesetzliche Fristbestimmung, nicht die Anmeldepflicht überhaupt, der ohne die in § 14 bestimmte Frist immer genügt werden kann, wenn eine Versammlung unter freiem Himmel auf Grund einer vorherigen Planung stattfinden soll. - BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77
Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der …
In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß die Auflösungsverfügung nach § 15 Abs. 2 VersG kein übermäßig belastendes Mittel sein darf, sondern ein angemessenes Mittel zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sein muß (BVerwGE 26, 135 [140]).
- VG Karlsruhe, 09.12.2021 - 14 K 3375/20
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf …
Rn. 131 (a) Sachwidrige Erwägungen im Sinne eines Ermessensmissbrauchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1967 - I C 98.64 -, juris Rn. 33 = BVerwGE 26, 135, stRspr.) sind nicht ersichtlich. - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25
Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; …
Zwar sind sachfremde, nicht durch den Zweck des Gesetzes gedeckte Erwägungen unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1967 - I C 98.64 - juris Rn. 33; OVG Bremen…, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BA 20/97 - juris Rn. 42;… Hühnermann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 29. Aufl., § 45 StVO Rn. 3b). - VGH Bayern, 02.12.1991 - 21 B 90.1066
Verwaltungsrechtsweg bei präventivpolizeilichen Maßnahmen bei Zulässigkeit der …
Die Kläger haben zwar insoweit geltend gemacht, daß es sich bei diesem Aufzug um eine nicht anmeldepflichtige Spontandemonstration, einer aus aktuellem Anlaß sich augenblicklich bildenden, unter dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG stehenden Versammlung (BVerwGE 26, 135/138 [BVerwG 31.01.1967 - BVerwG I C 98.64] ; Dietel/Gintzel, Kommentar zum Versammlungsrecht, § 1 Rd. Nr. 23 und § 14 Rd. Nrn. 18 ff.) gehandelt habe. - KG, 31.10.1984 - 5 Ws (B) 331/84
Geldbuße wegen Verstoß gegen eine Anordnung, sich aus einer öffentlichen …
Denn sie entspricht auch noch dem heutigen Sprachgebrauch und wird Sinn und Zweck des Versammlungsgesetzes gerecht (vgl. RGSt 21, 71, 73; BVerwG, NJW 1967, 1191 [BVerwG 31.01.1967 - BVerwG I C 98.64] ; BayObLG, …Abgesehen davon, daß das Unterbleiben der Anmeldung schlechthin ein Verstoß gegen das Gesetz ist (vgl. BGHSt 23, 46, 59; BVerwGE 26, 135, 138; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.6.1984 - 5 Ss (OWi) 163/84 - 133/84 I), gewährleistet nur eine ordnungsgemäße Anmeldung auch die Sicherheit und den Schutz der Veranstaltung.
Zwar wird entgegen den bereits erwähnten Entscheidungen (BVerwGE 26, 135, 138 [BVerwG 31.01.1967 - BVerwG I C 98.64] , 140; OLG Düsseldorf…, Beschluß vom 12. Juni 1984 a.a.O.) in der Literatur die Ansicht vertreten, daß der in der Nichtanmeldung liegende Ungehorsam im Hinblick auf Artikel 8 GG für sich allein nicht genüge, die Auflösung der Versammlung zu rechtfertigen, vielmehr es infolge der Nichtanmeldung zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung gekommen sein müsse (vgl. Meyer a.a.O., V 55 Nr. 3 bb, Dietel-Gintzel a.a.O., Rdn. 19 ff, (Ott a.a.O., Rdn. 14, jeweils zu§ 15).
- BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69
Schwabinger Krawalle
Von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 26, 135 kann das Berufungsurteil schon deshalb nicht abweichen, weil dieses Urteil sich zu der bundesrechtlich geregelten. - VG Bayreuth, 31.07.2023 - B 8 K 21.1306
Auslegung des Klageantrags einer Vornahmeklage als hilfsweise Bescheidungsklage, …
Rn. 105 Daneben ist Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung, ob sich die Behörde von Erwägungen hat leiten lassen, die nicht vom Zweck der gesetzlichen Ermächtigung gedeckt sind und damit als sachwidrig einzustufen sind (vgl. BVerwG, U.v. 14.10.1965 - II C 3/63 - VerwRspr 1966, 936/938; U.v. 01.01.1967 - I C 98.64 - BVerwGE 26, 135, Rn. 33). - OVG Sachsen, 20.02.2001 - 2 B 167/99
Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung; …
Die Versetzung beruhte auf sachfremden Erwägungen, so dass ein Fall des Ermessensmissbrauchs vorliegt (vgl. allgemein BVerwG, Urt. v. 31.1.1967, BVerwGE 26, 135 [140]). - VG Bayreuth, 31.07.2023 - B 8 K 22.476
Gleichbehandlung im Rahmen des Förderkonzeptes bei Überbrückungshilfe, …
- BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 92.93
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
- VG Berlin, 27.03.2008 - 1 A 137.07
- VG Bayreuth, 02.11.2023 - B 8 K 22.351
Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener …
- VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02224
Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; Zweifel an …
- VG Köln, 23.05.2025 - 23 L 1104/25
- VG Weimar, 22.06.2005 - 4 E 789/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Rechtfertigung eines …
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