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| BVerwG, 28.11.1964 - I CB 104.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Angriff der Tatsachenwürdigung mit der Aufklärungsrüge - Auflösung eines zur Ludendorff-Bewegung gehörenden Vereins - Auflösung eines zur Ludendorff-Bewegung gehörenden Verlages ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.07.1963 - 230 VIII 62
- BVerwG, 28.11.1964 - I CB 104.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53
Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1964 - I CB 104.63
Das angefochtene Urteil beruht ferner nicht auf einer Abweichung von dem mit der Beschwerde angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1954 - BVerwG I B 49.53 - (BVerwGE 1, 67 = DÖV 1954 S. 249). - BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1964 - I CB 104.63
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der genannten Vorschrift hat die Sache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite hat, etwa weil eine größere Anzahl ähnlicher Streitverfahren anhängig sind, sondern nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1];… Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1964 - I CB 104.63
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der genannten Vorschrift hat die Sache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite hat, etwa weil eine größere Anzahl ähnlicher Streitverfahren anhängig sind, sondern nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1]; Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
- BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
Auszug aus BVerwG, 28.11.1964 - I CB 104.63
Dies ist auch nicht etwa daraus herzuleiten, laß der Tatbestand des Berufungsurteils nicht alle diese Angaben im einzelnen wiedergibt und daß sich die Entscheidungsgründe nicht ausführlicher mit ihnen auseinandersetzen; denn der Urteilstatbestand enthält nur eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes (§ 117 Abs. 2 Nr. 4 und § 173 VwGO in Verbindung mit § 313 Abs. 1 Nr. 3 ZPO); und die Entscheidungsgründe brauchen nicht auf alle Einzelheiten des Parteivorbringens einzugehen, sondern nur diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzuführen, die nach der Rechtsauffassung des Gerichts für die Entscheidung erheblich sind (vgl. Urteil vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 4]; Beschluß vom 1. April 1963 - BVerwG I C 177.59 - Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [DÖV 1964 S. 563]). - BVerwG, 28.03.1961 - II C 51.59
Auszug aus BVerwG, 28.11.1964 - I CB 104.63
Dies ist auch nicht etwa daraus herzuleiten, laß der Tatbestand des Berufungsurteils nicht alle diese Angaben im einzelnen wiedergibt und daß sich die Entscheidungsgründe nicht ausführlicher mit ihnen auseinandersetzen; denn der Urteilstatbestand enthält nur eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes (§ 117 Abs. 2 Nr. 4 und § 173 VwGO in Verbindung mit § 313 Abs. 1 Nr. 3 ZPO); und die Entscheidungsgründe brauchen nicht auf alle Einzelheiten des Parteivorbringens einzugehen, sondern nur diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzuführen, die nach der Rechtsauffassung des Gerichts für die Entscheidung erheblich sind (vgl. Urteil vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 4]; Beschluß vom 1. April 1963 - BVerwG I C 177.59 - Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [DÖV 1964 S. 563]). - BVerwG, 01.04.1963 - I C 177.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.11.1964 - I CB 104.63
Dies ist auch nicht etwa daraus herzuleiten, laß der Tatbestand des Berufungsurteils nicht alle diese Angaben im einzelnen wiedergibt und daß sich die Entscheidungsgründe nicht ausführlicher mit ihnen auseinandersetzen; denn der Urteilstatbestand enthält nur eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes (§ 117 Abs. 2 Nr. 4 und § 173 VwGO in Verbindung mit § 313 Abs. 1 Nr. 3 ZPO); und die Entscheidungsgründe brauchen nicht auf alle Einzelheiten des Parteivorbringens einzugehen, sondern nur diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzuführen, die nach der Rechtsauffassung des Gerichts für die Entscheidung erheblich sind (vgl. Urteil vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 4]; Beschluß vom 1. April 1963 - BVerwG I C 177.59 - Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [DÖV 1964 S. 563]).
- BVerwG, 22.12.1969 - VII B 115.68
Rechtsmittel
Eine Sache hat nämlich nicht schon dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausreicht oder für die Beteiligten wirtschaftlich von großer Bedeutung ist, sondern nur, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - = Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1; vom 5. Mai 1961 - BVerwG I B 50.60 - vom 24. Februar 1961 - BVerwG II B 4.61 - vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - = Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 16; vom 16. Juli 1963 - BVerwG VIII B 70.62 - vom 16. Oktober 1964 - BVerwG VII CB 61.63 - vom 28. November 1964 - BVerwG I CB 104.63.-.
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