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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.1988 - I R 104/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5773
BFH, 20.07.1988 - I R 104/83 (https://dejure.org/1988,5773)
BFH, Entscheidung vom 20.07.1988 - I R 104/83 (https://dejure.org/1988,5773)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 1988 - I R 104/83 (https://dejure.org/1988,5773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Offerte der Einsicht in die Handakten des Betreibsprüfers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Reichen dagegen verfügbare Mittel nicht zur Tilgung aller Schulden aus, sind die Steuerschulden grundsätzlich in demselben Verhältnis zu tilgen wie die übrigen Schulden (vgl. BFH-Entscheidung vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, 448, BStBl II 1984, 776).

    In solchen Fällen kann jedoch die den Steuergläubigern gegenüber bestehende Verpflichtung verletzt werden, wenn andere Gläubiger vor Fälligkeit der einzelnen Steuerschulden vorweg befriedigt werden und damit eine verhältnismäßige Tilgung der Gesamtschulden unterbleibt (vgl. Urteile in BFHE 141, 443, 448/449, BStBl II 1984, 776 und vom 17. Juli 1985 I R 205/80, BFHE 144, 329, 332, BStBl II 1985, 702).

    Das FG wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache die entsprechend der Rechtsprechung (insbesondere Urteile in BFHE 137, 1, BStBl II 1983, 249; in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, und in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657) maßgebenden Tatsachen festzustellen haben.

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Wurden in einem bestimmten Zeitraum (Haftungszeitraum; vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, 513, BStBl II 1986, 657) nach den für diesen Zeitraum bestehenden oder zu erwartenden Steuerschulden Nicht-Steuer-Gläubiger in größerem Umfang befriedigt als dies bei einer gleichmäßigen Befriedigung gerechtfertigt gewesen wäre, kann u. U. eine Pflichtverletzung vorliegen und eine Haftung hinsichtlich der in dem gesamten Haftungszeitraum bestehenden bzw. zu erwartenden Steuerschulden in dem Umfang eintreten, in dem sie bei gleichmäßiger Befriedigung getilgt worden wären (so Urteil in BFHE 144, 329, 333, BStBl II 1985, 702).

    Deshalb kann nach den bisherigen Feststellungen der Umfang der Pflichtverletzung des Klägers nicht hinreichend genau bestimmt werden: Allein die Verweisungen auf die erwirtschafteten Gewinne lassen nicht erkennen, daß der Kläger während des (gesamten) Haftungszeitraumes über hinreichende Mittel zu deren Begleichung verfügen konnte oder er es unterlassen hat, vorhandene Mittel zu einer anteiligen, gleichmäßigen Befriedigung des FA und der Nicht-Steuer-Gläubiger zu verwenden (vgl. Urteil in BFHE 146, 511, 513, BStBl II 1986, 657).

    Das FG wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache die entsprechend der Rechtsprechung (insbesondere Urteile in BFHE 137, 1, BStBl II 1983, 249; in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, und in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657) maßgebenden Tatsachen festzustellen haben.

  • BFH, 08.07.1982 - V R 7/76

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH bei …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Daher hätte jeweils der Umfang der in dem maßgebenden Zeitraum verfügbaren Mittel festgestellt werden müssen (vgl. BFH-Entscheidung vom 8. Juli 1982 V R 7/76, BFHE 137, 1, BStBl II 1983, 249).

    Das FG wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache die entsprechend der Rechtsprechung (insbesondere Urteile in BFHE 137, 1, BStBl II 1983, 249; in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, und in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657) maßgebenden Tatsachen festzustellen haben.

  • BFH, 17.07.1985 - I R 205/80

    Verkürzung von Steueransprüchen - Tilgung im selben Verhältnis - Würdigung des …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    In solchen Fällen kann jedoch die den Steuergläubigern gegenüber bestehende Verpflichtung verletzt werden, wenn andere Gläubiger vor Fälligkeit der einzelnen Steuerschulden vorweg befriedigt werden und damit eine verhältnismäßige Tilgung der Gesamtschulden unterbleibt (vgl. Urteile in BFHE 141, 443, 448/449, BStBl II 1984, 776 und vom 17. Juli 1985 I R 205/80, BFHE 144, 329, 332, BStBl II 1985, 702).

    Wurden in einem bestimmten Zeitraum (Haftungszeitraum; vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, 513, BStBl II 1986, 657) nach den für diesen Zeitraum bestehenden oder zu erwartenden Steuerschulden Nicht-Steuer-Gläubiger in größerem Umfang befriedigt als dies bei einer gleichmäßigen Befriedigung gerechtfertigt gewesen wäre, kann u. U. eine Pflichtverletzung vorliegen und eine Haftung hinsichtlich der in dem gesamten Haftungszeitraum bestehenden bzw. zu erwartenden Steuerschulden in dem Umfang eintreten, in dem sie bei gleichmäßiger Befriedigung getilgt worden wären (so Urteil in BFHE 144, 329, 333, BStBl II 1985, 702).

  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Dieses hat dabei sein Ermessen fehlerfrei gebraucht und das ihm eingeräumte Ermessen nicht überschritten (vgl. dazu im allgemeinen BFH-Entscheidung vom 29. September 1987 VII R 54/84, BFHE 151, 111, BStBl II 1988, 176).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Auf Art. 103 Abs. 1 GG kann sich aber nur berufen, wer die rechtlich und tatsächlich gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Mai 1956 1 BvR 53/54, BVerfGE 5, 9; vom 28. Januar 1970 2 BvR 319/62, BVerfGE 28, 10; vom 28. August 1980 1 BvR 218/80, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1981, 470).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Auf Art. 103 Abs. 1 GG kann sich aber nur berufen, wer die rechtlich und tatsächlich gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Mai 1956 1 BvR 53/54, BVerfGE 5, 9; vom 28. Januar 1970 2 BvR 319/62, BVerfGE 28, 10; vom 28. August 1980 1 BvR 218/80, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1981, 470).
  • BFH, 16.01.1980 - I R 7/77

    Kapitalgesellschaft - Beherrschender Gesellschafter - Verfügungsberechtigter - …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Verfügungsberechtigter ist jeder, der tatsächlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und auch tatsächlich als Verfügungsberechtigter aufgetreten ist (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1980 I R 7/77, BFHE 130, 230, BStBl II 1980, 526; ebenso neuerdings BFH-Entscheidung vom 8. September 1987 VII B 23/87, BFH / NV 1988, 275).
  • BVerfG, 28.08.1980 - 1 BvR 218/80

    Verlust des rechtlichen Gehörs - Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten - …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Auf Art. 103 Abs. 1 GG kann sich aber nur berufen, wer die rechtlich und tatsächlich gegebenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 25. Mai 1956 1 BvR 53/54, BVerfGE 5, 9; vom 28. Januar 1970 2 BvR 319/62, BVerfGE 28, 10; vom 28. August 1980 1 BvR 218/80, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1981, 470).
  • BFH, 08.09.1987 - VII B 23/87

    Gewähr von Prozesskostenhilfe zur Wiederaufnahme eines Haftungsprozesses durch …

    Auszug aus BFH, 20.07.1988 - I R 104/83
    Verfügungsberechtigter ist jeder, der tatsächlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und auch tatsächlich als Verfügungsberechtigter aufgetreten ist (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Januar 1980 I R 7/77, BFHE 130, 230, BStBl II 1980, 526; ebenso neuerdings BFH-Entscheidung vom 8. September 1987 VII B 23/87, BFH / NV 1988, 275).
  • FG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 9 K 9259/13

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers bei Verletzung seiner …

    Die Nichtzahlung der Steuerschulden könne nur dann eine kausale Pflichtverletzung begründen, wenn jedenfalls die Möglichkeit zur Zahlung der nachträglich festgesetzten Steuerforderungen bestanden habe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 104/83, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1989, 478 m. w. N.).

    Die Nichtzahlung der Steuerschulden könne nur dann eine kausale Pflichtverletzung begründen, wenn jedenfalls die Möglichkeit zur Zahlung der nachträglich festgesetzten Steuerforderungen bestanden habe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 104/83, BFH/NV 1989, 478 m. w. N.).

    Die Nichtzahlung der Steuerschulden könne nur dann eine kausale Pflichtverletzung begründen, wenn jedenfalls die Möglichkeit zur Zahlung der nachträglich festgesetzten Steuerforderungen bestanden habe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 I R 104/83, BFH/NV 1989, 478 m. w. N.).

  • FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00

    Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Diesem "Mittelerhaltungsgebot" wie es bislang vom BFH konkretisiert worden ist und welches bereits ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung des GmbH-Geschäftsführers von der Steuerbelastetheit der Gesellschaft zu beachten ist (…der ggf. auch schon vor dem Zeitpunkt der Steuerfestsetzung liegen kann, z. B. nach Erhalt eines Betriebsprüfungsberichts, vgl. dazu allgemein Rüsken, a. a. O., § 69 AO Rz. 20 m. w. N.), ist nach der BFH-Rechtsprechung vom Finanzamt und vom FG dadurch Rechnung zu tragen, daß der Beginn des sog. Haftungszeitraums in einem sog. Nichtentrichtungsfall in concreto vom Zeitpunkt der erstmaligen Verletzung der Steuerentrichtungspflicht (Regelfall) auf den Zeitpunkt der Vornahme der ersten unberechtigten "Entreicherungsmaßnahme" vorverlegt wird (vgl. dazu insbesondere BFH-Urteile vom 20. Juli 1988 I R 104/83, BFH/NV 1989, 478 sowie in BFH/NV 1987, 2, unter 2. d., jeweils m. w. N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2008 - 1 K 205/04

    Faktischer Mitgeschäftsführer als möglicher Täter gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO und …

    Verfügungsberechtigter ist jeder, der tatsächlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und tatsächlich als Verfügungsberechtigter aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 - I R 104/83, BFH/NV 1989, 478).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 32/95

    Begriff der unrichtigen Verwendung der Begleitpapiere

    Zur Erfüllung der in Rede stehenden Haftungsnorm der Abgabenordnung ist jedoch erforderlich, daß der Vertreter bürgerlich-rechtliche Verfügungsmacht über fremde Mittel besitzt (vgl. dazu BFH, Urt. v. 20.07.1988 - I R 104/83, BFH/NV 1989, 478;… Urt. v. 21.02.1989 - VII R 165/85, BStBl. II 1989, 491, 492;… Boeker in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: Lieferung Nr. 152, § 35 AO Rdn. 5, 8 ff.;… Hoffmann in: Koch/Scholtz, AO, 5. Aufl., § 35 Rdn. 3;… Klein/Orlopp, AO, 5. Aufl., § 35 Anm. 2;… Kühn/Hofmann, AO, 17. Aufl., § 35 Anm. 2).
  • BFH, 07.01.2003 - VII B 141/02

    Haftung für Steuerschulden

    So hat der BFH bereits in seinem Urteil vom 20. Juli 1988 I R 104/83 (BFH/NV 1989, 478) als verfügungsberechtigt i.S. des § 35 AO 1977 angesehen, wer von einer Gesellschaft mit der Erledigung steuerlicher Angelegenheiten beauftragt ist und diese Angelegenheiten auch tatsächlich erledigt hat, wenn er "von dieser Möglichkeit ... umfassend Gebrauch gemacht (und) ... wie ein Geschäftsführer oder ein mit umfassenden Befugnissen ausgestatteter Bevollmächtigter tätig geworden (ist) und ... (die Gesellschaft) vertreten (hat)".
  • FG Nürnberg, 27.06.2002 - II 379/99

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Reichen die finanziellen Mittel der GmbH nicht zur vollen Befriedigung aller Gläubiger, so begeht der gesetzliche Vertreter eine Pflichtverletzung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 2 AO , wenn er es versäumt, die Steuerschulden einer GmbH in etwa in dem gleichen Verhältnis zu tilgen wie die Forderungen anderer Gläubiger (vgl. BFH-Urteil vom 26.4.1984 V R 28/79, BStBl II 1984, 776 ;… vom 2.10.1986 VII R 390/82, BFH/NV 1987, 223; vom 14.7.1987 VII 188/82, BStBl II 1988, 72;… vom 16.9.1987 X R 3/81, BFH/NV 1988, 283 und vom 20.7.1988 I R 104/83, BFH/NV 1989, 478).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2004 - 1 K 228/02

    Inhaftungnahme als Verfügungsberechtigter gem. § 35 AO 1977; Begründung des …

    Verfügungsberechtigter ist jeder, der tatsächlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und tatsächlich als Verfügungsberechtigter aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1988 - I R 104/83, BFH/NV 1989, 478).
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