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Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2011 - I R 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3440
BFH, 30.11.2011 - I R 14/11 (https://dejure.org/2011,3440)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2011 - I R 14/11 (https://dejure.org/2011,3440)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2011 - I R 14/11 (https://dejure.org/2011,3440)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

  • openjur.de

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8c S 1, EStG § 10d Abs 2 S 1, KStG § 8 Abs 1
    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8c S 1 KStG 2002 vom 14.08.2007, § 10d Abs 2 S 1 EStG 2002, § 8 Abs 1 KStG 2002
    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichem Beteiligungserwerb

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    KStG 2002 § 8c Satz 1
    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem Beteiligungserwerb (§ 8c KStG)

  • beck-shop.de PDF, S. 30 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG 2002 § 8c S. 1; EStG § 2002 § 10d Abs. 2 S. 1
    Verrechnung eines im Wirtschaftsjahr erzielten Gewinns mit dem bisher noch nicht genutzten Verlust i.R.d. Verlustabzugsverbots bei auslösendem schädlichen Beteiligungserwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verrechnung eines im Wirtschaftsjahr erzielten Gewinns mit dem bisher noch nicht genutzten Verlust i.R.d. Verlustabzugsverbots bei auslösendem schädlichen Beteiligungserwerb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichem Beteiligungserwerb

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichem Beteiligungserwerb

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verlustabzug bei unterjährigem Beteiligungserwerb

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nur eingeschränktes Verlustabzugsverbot bei unterjährigem Beteiligungserwerb

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

Besprechungen u.ä.

  • beck-shop.de PDF, S. 30 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Verlustabzugsverbot bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Mantelkauf
    Mantelkauftatbestand ab VZ 2008: Änderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008
    Rechtsfolgen des § 8c KStG
    Verlustabzugsverbot
    Verlustvortrag und -rücktrag
    Verlustabzug bei Körperschaften gemäß § 8c KStG
    Rechtsfolgen des § 8c KStG
    Unterjähriger Beteiligungserwerb

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8c Abs 1 S 1, KStG § 34 Abs 6 S 3
    Abzugsverbot; Beteiligungserwerb; Verlustvortrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 82
  • BB 2012, 1649
  • BB 2012, 605
  • DB 2012, 494
  • BStBl II 2012, 360
  • NZG 2012, 359
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
    Es beantragt mit der Revision, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, das Verfahren ruhen zu lassen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Verfahren 2 BvL 6/11 (Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 4. April 2011 2 K 33/10, EFG 2011, 1460).

    Rn. 6 Die Klägerin beantragt, die Revision zurückzuweisen, hilfsweise, das Verfahren ruhen zu lassen (BVerfG 2 BvL 6/11).

    Rn. 19 2. Da auf dieser Grundlage die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Satz 1 KStG 2002 n.F. die Höhe der festzusetzenden Körperschaftsteuer des Streitjahres nicht berührt, liegt ein Grund für eine Aussetzung des Verfahrens (§ 74 FGO) bis zum Abschluss des Normenkontrollverfahrens beim BVerfG (2 BvL 6/11) nicht vor.

  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
    Es beantragt mit der Revision, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, das Verfahren ruhen zu lassen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Verfahren 2 BvL 6/11 (Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 4. April 2011 2 K 33/10, EFG 2011, 1460).
  • BFH, 22.01.2009 - IV R 90/05

    Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
    Der bisher nicht ausgeglichene Verlust (Verlustvortrag) wird in der Höhe eines bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erzielten Gewinns gerade nicht für das "neue", sondern noch für das "alte" wirtschaftliche Engagement genutzt (s.a. Senatsurteil vom 5. Juni 2007 I R 9/06, BFHE 218, 207, BStBl II 2008, 988 - zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach der Vorgängerregelung des § 8 Abs. 4 KStG 2002; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Januar 2009 IV R 90/05, BFHE 224, 364 - zum gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrag).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 9/06

    Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 KStG 1996 a.F. - Mit einer …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
    Der bisher nicht ausgeglichene Verlust (Verlustvortrag) wird in der Höhe eines bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erzielten Gewinns gerade nicht für das "neue", sondern noch für das "alte" wirtschaftliche Engagement genutzt (s.a. Senatsurteil vom 5. Juni 2007 I R 9/06, BFHE 218, 207, BStBl II 2008, 988 - zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Ausschluss des Verlustabzugs nach der Vorgängerregelung des § 8 Abs. 4 KStG 2002; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Januar 2009 IV R 90/05, BFHE 224, 364 - zum gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrag).
  • FG Münster, 30.11.2010 - 9 K 1842/10

    Verlustabzugsverbot gilt nur beschränkt!

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
    Die gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer gerichtete Klage hatte Erfolg (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 30. November 2010 9 K 1842/10 K, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 909).
  • FG Hessen, 07.10.2010 - 4 V 1489/10

    Keine Beschränkung der Verlustverrechnung mit bis zur schädlichen unterjährigen …

    Auszug aus BFH, 30.11.2011 - I R 14/11
    Das Hessische FG (Beschluss vom 7. Oktober 2010 4 V 1489/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2011, 289) und ein anderer Teil der Literatur sind allerdings gegenteiliger Auffassung und sprechen sich für eine Verrechnungsmöglichkeit aus (…z.B. Gosch/Roser, KStG, 2. Aufl., § 8c Rz 97; Suchanek in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8c KStG Rz 32; Lang in Ernst & Young, KStG, § 8c Rz 72.2; Blümich/Brandis, § 8c KStG Rz 56;… Streck/Olbing, KStG, 7. Aufl., § 8c Rz 65;… Brendt in Erle/Sauter, KStG, 3. Aufl., § 8c Rz 58; Dieterlen in Lademann, Körperschaftsteuergesetz, § 8c Rz 31;… Zerwas/Fröhlich in Lüdicke/Kempf/Brink, Verluste im Steuerrecht, 2010, S. 212 ff.; Neyer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 1600, 1602 und DStR 2011, 654, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    In dem Revisionsverfahren I R 14/11 habe sie allerdings nicht beantwortet werden müssen, weil § 8c Satz 1 KStG schon aus einfach-rechtlichen Gründen unanwendbar geblieben sei.

    Rn. 129 cc) Bei der Regelung des § 8c KStG ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass sich die wirtschaftliche Identität einer Gesellschaft durch das wirtschaftliche Engagement eines anderen Anteilseigners (oder Anteilseignerkreises) ändert und die in früherer Zeit erwirtschafteten Verluste unberücksichtigt bleiben sollen, soweit sie auf dieses neue wirtschaftliche Engagement entfallen (…BTDrucks 16/4841, S. 76; vgl. auch BFH, Urteil vom 30. November 2011 - I R 14/11 -, juris, Rn. 15 = BFHE 236, 82 ).

  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …

    Rn. 7 Nachdem das Klageverfahren zunächst mit Rücksicht auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Verfahren I R 14/11 im Hinblick auf die Frage geruht hatte, ob auch die bis zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung erwirtschafteten Gewinne der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG a. F. unterfallen, hat der Beklagte die Folgerungen aus dem am 30. November 2011 in dieser Sache ergangenen Urteil (BStBl II 2012, 360) gezogen und den Erlass von Änderungsbescheiden veranlasst.
  • FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15

    Möglichkeit des körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrags nach einem …

    Rn. 22 In seinem Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11 mache der Bundesfinanzhof (BFH) deutlich, dass ein Verlust bis zum schädlichen Anteilserwerb gerade nicht für das neue Engement, sondern noch für das alte Engagement genutzt werden dürfe.

    Rn. 32 Die Grundsätze des BFH aus dem Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11 zur unterjährigen Verrechnung von Gewinnen mit Verlustvorträgen aus dem Vorjahr seien hier nicht einschlägig.

    Ebenso setzt sich die Einspruchsentscheidung mit dem BFH-Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11, BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360, auseinander.

    Dies ist angesichts des Gesetzeszwecks, auszuschließen, dass Verluste, die in der Zeit des wirtschaftlichen Engagements des alten Gesellschafters entstanden sind, durch den neuen Gesellschafter genutzt werden (zum Telos BFH-Urteil vom 30.11.2011 I R 14/11, BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360;… Frotscher, a.a.O., Rz. 4;… Gohr in Schnitger/Fehrenbacher, § 8c Rz. 7;… Neumann, a.a.O., Rz. 12), folgerichtig.

    Rn. 69 Der Senat geht davon aus, dass seine Auslegung auch durch die Rechtsprechung des BFH getragen ist, nach der ein bis zum schädlichen Beteiligungswechsel erwirtschafteter Gewinn mit dem vortragsfähigen Verlust zum vorangegangenen Feststellungszeitpunkt verrechnet werden darf (BFH-Urteil in BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360).

  • FG Düsseldorf, 09.12.2024 - 6 K 1772/20

    Körperschaftsteuer: Verlustabzugsverbots bei unterjährigem Wechsel der …

    Sie beruft sich namentlich auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 30.11.2011 - I R 14/11, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2012, 360 sowie die systematisch-teleologische Auslegung dieser Entscheidung und grundlegende Aussagen zum Verhältnis von § 8c KStG zu §§ 14 ff. KStG durch R. Seer, Unterjähriger Beteiligungswechsel bei der Organschaft und Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs. 1 KStG, § 10a S. 10 GewStG, Finanzrundschau -FR- 2015, 729, die sie sich zu eigen macht.

    Zur Begründung verweist die Klägerin insbesondere auf das Urteil des BFH vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360).

    Die in früherer Zeit erwirtschafteten Verluste sollen für das "neue wirtschaftliche Engagement" unberücksichtigt bleiben (BFH, Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl. II 2012, 360 - Rz. 15).

    Der bisher nicht ausgeglichene Verlust (Verlustvortrag) wird in der Höhe eines bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erzielten Gewinns gerade nicht für das "neue´, sondern noch für das "alte´ wirtschaftliche Engagement genutzt" (BFH, Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl. II 2012, 360 - Rz. 16 m.w.N.).

    Damit wird auch aus der Sicht der Finanzverwaltung basierend auf der Entscheidung des BFH in der Rechtssache I R 14/11 ein striktes gesetzliches Verlustabzugsverbot relativiert.

    Der BFH betont zutreffend die "eindeutige zeitliche Zäsur" im Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs (BFH, Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl. II 2012, 360 - Rz. 13;… ebenso Suchanek, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 8c KStG Rz. 32a [Nov. 2021]).

    In Weiterentwicklung des BFH-Urteils vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360 - Rz. 12 ff.;… dazu bereits Brink, in Festschrift Endres, 2016, S. 56, 58) ist der teleologisch tragende Gedanke der zeitlichen Abschichtung der Verlustzuständigkeit vor und nach einem des schädlichen Beteiligungserwerb auch auf Organschaftsfälle zu übertragen.

    Angesichts der auszumachenden Unabgestimmtheiten und verschiedenen Deutungsmöglichkeiten (…vertiefend Brink, in Festschrift Endres, 2016, S. 45, 46 ff.) ist aus Sicht des Senats eine folgerichtige Fortentwicklung des der Entscheidung des BFH vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) zugrundeliegenden teleologischen Konzeptes der Zäsur geboten, durch die auf eine zeitpunktgenauen Abgrenzung des tatsächlich bis zum schädlichen Beteiligungserwerb Erwirtschafteten (…Brink, in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, 2. Aufl. 2018, § 14 Rz. 928h) abgestellt wird.

    Denn es geht insoweit nicht um die (veranlagungstechnischen) Voraussetzungen des Verlustabzugs im Jahr des schädlichen Beteiligungserwerbs, sondern um die Bemessung des "nicht genutzte(n) Verlust(s)´ i.S. des § 8c Satz 1 KStG 2002 n.F. als Gegenstand der Verlustabzugsbeschränkung (BFH, Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl. II 2012, 360 - Rz. 17 m.w.N.).

    Rn. 44 Soweit die Entscheidung des BFH vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung bis zu unterjährigen Tatbestandsverwirklichung entstandener Verluste kritisiert wird (M. Frotscher in Frotscher/Drüen KStG, § 8c Rz 78d [Jan. 2019]), ist dem Folgendes entgegenzuhalten: Da die Verlustabzugsbeschränkungen nach § 8c KStG die Ausnahme vom Grundsatz sind, dass nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. dem Einkommensteuergesetz Verluste inner- und interperiodisch zu berücksichtigen sind, ist nicht nach einer besonderen Rechtsgrundlage zu fragen, nach der die Verluste nicht untergehen, sondern umgekehrt, wie aussage- und tragfähig die gesetzliche Anordnung ist, dass Verluste untergehen.

    Denn die von den Beteiligten im Laufe der mündlichen Verhandlung herbeigeführte und protokollierte tatsächliche Verständigung wurde unabhängig von diesen Verfahrensfragen zur Ermöglichung einer Entscheidung in dem langjährig anhängigen Rechtsstreit getroffen (zur absichernden Funktion einer tatsächlichen Verständigung bei der Organschaftsbesteuerung bereits BFH, Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl. II 2012, 360 - Rz. 18).

  • FG Münster, 08.08.2024 - 10 K 864/21

    Erteilung der Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs als …

    Die Zäsur, die zum Verlustuntergang führe, sei auch beim unterjährigen Anteilserwerb der Zeitpunkt des Anteilserwerbs selbst, weshalb eine Verrechnung von unterjährigen Gewinnen uneingeschränkt mit vorhandenen Verlustvorträgen zulässig sei (unter Verweis auf BFH vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl. II 2012, 360).

    Ob diese enge und eher formalistische Auslegung im Lichte des BFH-Urteils vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) zulässig sei, müsse an anderer Stelle entschieden werden.

    Da Organträger und Organgesellschaft zivilrechtlich und steuerrechtlich verschiedene Rechtsträger seien, die ihr jeweiliges Einkommen selbständig zu ermitteln hätten, sei nach Auffassung des FA das von der Klägerin aufgeführte BFH-Urteil vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) nicht auf die Organschaft übertragbar.

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann aber bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb ein bis zu diesem Zeitpunkt in diesem Wirtschaftsjahr erzielter Gewinn mit einem bestehenden und bisher noch nicht genutzten Verlustvortrag verrechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl. II 2012, 360 zu § 8c Satz 1 KStG 2002; gegen BMF-Schreiben vom 4.7.2008, BStBl. I 2008, 736, Tz. 31 Satz 2).

    Auf dieser Grundlage bemisst der BFH in seiner Entscheidung vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) dem Regelungszweck des § 8c KStG entscheidende Bedeutung zu.

    Rn. 89 Werden Organträger und Organgesellschaft bei Bestehen einer Organschaft steuerlich als Einheit betrachtet und sollen durch § 8c KStG in zeitlicher Hinsicht das alte und neue Engagement im Zusammenhang mit einem Anteilseignerwechsel dadurch getrennt werden, dass das wirtschaftliche Ergebnis der Kapitalgesellschaft nach dem schädlichen Beteiligungserwerb von dem vor diesem Zeitpunkt erwirtschafteten (negativen) Ergebnis unbeeinträchtigt bleibt (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl. II 2012, 360), lässt sich die Abgrenzung des wirtschaftlichen Engagements in zeitlicher Hinsicht im Sinne des § 8c KStG bei Bestehen einer Organschaft - jedenfalls unter Betrachtung des Sinn und Zwecks von § 8c KStG und Außerachtlassung der (veranlagungstechnischen) Voraussetzungen des Verlustabzugs bei einer Organschaft - sinnvollerweise nur in Zusammenschau von Organträger und Organgesellschaft erreichen.

    Unter Berufung auf die vorstehend genannte Entscheidung des BFH vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) wird daher im Schrifttum zum Teil vertreten, die Grundsätze des BFH zur Verrechnung von unterjährigen Gewinnen mit bestehenden Verlustvorträgen bei isoliert zu betrachtenden Kapitalgesellschaften müssten auch für den Fall einer Organschaft gelten, und zwar unabhängig davon, dass die Einkommenszurechnung an den Organträger grundsätzlich erst am Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 28.2.2013 - IV R 50/09, BStBl. II 2013, 494) erfolgt.

    Rn. 94 Zwar verhält es sich so, dass dann, wenn man der Sichtweise folgen würde, dass unter Anwendung der BFH-Entscheidung vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) in Organschaftsfällen eine faktische unterjährige Zwischenkonsolidierung durchzuführen ist, streng genommen die Umstellung des Wirtschaftsjahres nicht mehr erforderlich wäre und damit weder ein beachtlicher wirtschaftlicher noch ein irgendwie gearteter beachtlicher steuerlicher Grund vorläge, die Umstellung des Wirtschaftsjahrs somit grundlos wäre (vgl. BFH-Urteil vom 24.4.1980 - IV R 149/76, BStBl. II 1981, 50).

    Dies erscheint dem Senat angesichts dessen, dass der Senat die Entscheidung des BFH vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl. II 2012, 360) zur Verrechnung unterjähriger, bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erzielter, Gewinne mit bis dahin noch nicht genutzten Verlustvorträgen - jedenfalls im Ergebnis und unabhängig von der technischen Durchführung - auch für Organschaftsfälle für übertragbar hält, nicht angemessen.

  • BFH, 22.11.2016 - I R 30/15

    Verlustabzugsverbot bei schädlichem Beteiligungserwerb (Erwerbergruppe)

    Rn. 21 bb) Zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs ist auf den Regelungszweck zurückzugreifen (s. allgemein bereits Senatsurteil vom 30. November 2011 I R 14/11, BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360): Der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG liegt nach der Begründung des Gesetzentwurfs (…BTDrucks 16/4841, S. 76) der Gedanke zugrunde, dass sich ungeachtet des Trennungsprinzips (Ebene der Kapitalgesellschaft einerseits, des Anteilseigners andererseits) "die wirtschaftliche Identität einer Gesellschaft durch das wirtschaftliche Engagement eines anderen Anteilseigners" ändert.

    Um die gesetzliche Fiktion in § 8c Abs. 1 Satz 3 KStG, es liege "ein Erwerber" vor, so dass trotz des Handelns mehrerer Personen von einem schädlichen Beteiligungserwerb gesprochen werden kann, zu rechtfertigen, muss dieser Tatbestand den Regelungszweck von § 8c Abs. 1 Satz 1, 2 KStG --verbunden mit dem dortigen strengen Stichtagsbezug (s. insbesondere Senatsurteil in BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360)-- in sich aufnehmen.

  • FG Köln, 08.12.2022 - 13 K 198/20

    Verlustrücktrag nach einer Anteilsübertragung und nachfolgenden Verschmelzung

    Die vom BFH in seinem Urteil vom 20.11.2011 (I R 14/11) zum unterjährigen Gewinn vertretene These sei auch auf den unterjährigen Verlust zu übertragen, weil auch in diesem Fall keine Verlustübertragung in den Zeitraum nach dem Wechsel der wirtschaftlichen Identität erfolge.

    Vielmehr schließt er sich der aufgrund des BFH-Urteils vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl II 2012, 360) vom FG Münster in seiner Entscheidung vom 21.07.2016 (9 K 2794/15 K, F, EFG 2016, 1546) vertretenen Auffassung an, wonach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG die Möglichkeit eines Verlustrücktrags in Bezug auf unterjährig bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erzielte Verluste nicht einschränkt.

    Dennoch hat der BFH in seinem Urteil vom 30.11.2011 (I R 14/11, BStBl II 2012, 360) zur Auslegung des § 8c (Abs. 1) Satz 1 KStG in einer spiegelbildlichen Situation (bis zum unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb erzielter Gewinn, verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. des Vorjahres) entschieden, dass Gegenstand des Verlustabzugsverbots nach § 8c KStG entweder die Summe aus dem verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.

    Denn der bisher nicht ausgeglichene Verlust (Verlustvortrag) werde in der Höhe eines bis zum schädlichen Beteiligungserwerb erzielten Gewinns gerade nicht für das "neue", sondern noch für das "alte" wirtschaftliche Engagement genutzt (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BStBl II 2012, 360 Rn. 16).

    Was nach der BFH-Entscheidung vom 30.11.2011 (I R 14/11) für einen unterjährigen Gewinn gelte, müsse konsequenterweise auch auf einen unterjährigen Verlust übertragen werden, da im Falle seines Rücktrags ebenfalls keine Verlustübertragung in den Zeitraum nach dem schädlichen Beteiligungserwerb erfolge (…vgl. Brandis in: Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 8c KStG Rn. 56;… Suchanek in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 8c KStG Rn. 32;… Roser in: Gosch, KStG, 4. Aufl. 2020, § 8c Rn. 96;… Leibner/Dötsch in: Dötsch/Pung/Möhlenbrock, § 8c KStG Rn. 159 f.;… Frotscher in: Frotscher/Drüen, KStG, § 8c Rn. 80a;… Thonemann-Micker/Kanders in: BeckOK KStG, 14. Edition (Stand 25.10.2022), § 8c Rn. 158;… Hackemann in: Mössner/Oellerich/Valta, KStG, 5. Aufl. 2021, § 8c Rn. 438; jeweils m.w.N.).

    Rn. 68 Der erkennende Senat hält diese Ansicht für überzeugend und sieht sie im Einklang mit der im Urteil vom 30.11.2011 (I R 14/11) zum Ausdruck gekommenen Auffassung des BFH, der trotz Zulassung der Revision gegen das o.g. Urteil des FG Münster im Rahmen des anschließenden Revisionsverfahrens aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Gelegenheit hatte, sich zu der materiellen Streitfrage des Verlustrücktrags trotz schädlichen Beteiligungserwerbs zu äußern (…vgl. BFH-Urteil vom 28.11.2018 - I R 61/16, BFH/NV 2019, 898 und Zwischenurteil vom 28.11.2018 - I R 41/18, BFH/NV 2019, 1109 mit anschließender Rücknahme der Revision nach Ergehen der Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 6/11).

  • BFH, 16.07.2025 - I R 1/23

    § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres

    Was nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 30.11.2011 - I R 14/11 (BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360) für einen unterjährigen Gewinn für den Ausgleich mit einem in den Vorjahren erwirtschafteten Verlust(-Vortrag) gelte (…dem ausdrücklich folgend Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.04.2024 - IV R 27/21, BFH/NV 2024, 1017, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt), müsse konsequenterweise auch auf einen unterjährigen Verlust übertragen werden, da im Falle seines Rücktrags ebenfalls keine Verlustübertragung in den Zeitraum nach dem schädlichen Beteiligungserwerb erfolge (vgl. Suchanek/Trinkaus, FinanzRundschau 2014, 889, 890; Oellerich, EFG 2016, 1551; Ronneberger, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht --NWB-- 2016, 3300, 3304; Suchanek/Rüsch, Die Unternehmensbesteuerung 2018, 10, 13; Neyer, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2018, 2245, 2247 f.; Kraft/Hohage, DStR 2023, 2648, 2650 ff.; Brandis/Heuermann/Brandis, § 8c KStG Rz 56;… Gohr in Schnitger/Fehrenbacher, KStG, 2. Aufl., § 8c Rz 229;… Hey in Tipke/Lang, Steuerrecht, 25. Aufl., Rz 11.56; Stock/Hölscher in KStG - eKommentar, § 8c Rz 15; HHR/Suchanek, § 8c KStG Rz 32;… Roser in Gosch, KStG, 4. Aufl., § 8c Rz 96; Leibner/Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 8c KStG Rz 159 f.; Frotscher in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 8c KStG Rz 80a;… Hackemann/Sabel in Mössner/Oellerich/Valta, Körperschaftsteuergesetz, 6. Aufl., § 8c Rz 438).

    Rn. 31 Diese Erwägungen werden auch durch das Senatsurteil vom 30.11.2011 - I R 14/11 (BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360;… folgend: BFH-Urteil vom 24.04.2024 - IV R 27/21, BFH/NV 2024, 1017, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) gestützt, das allerdings den Fall eines bis zum unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb erzielten Gewinns bei einem bereits festgestellten verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.

  • BFH, 24.04.2024 - IV R 27/21

    Zur Anwendung des § 8c KStG a.F. auf Verluste gemäß § 15a EStG

    Die in früherer Zeit erwirtschafteten Verluste sollen für das "neue wirtschaftliche Engagement" unberücksichtigt bleiben (BFH-Urteil vom 30.11.2011 - I R 14/11, BFHE 236, 82, BStBl II 2012, 360, Rz 15).
  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    Rn. 81 cc) Für einen Teil der streitigen Körperschaftsteuer bzw. des streitigen Gewerbesteuermessbetrags ist schließlich auch deswegen die begehrte AdV zu gewähren, weil zumindest ernstlich zweifelhaft ist, ob § 8c Abs. 1 KStG bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb den Abzug der bisher bestehenden Verlustvorträge bzw. vortragsfähigen Gewerbeverluste von dem bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Gewinn bzw. dem hierauf entfallenden Gesamtbetrag der Einkünfte ausschließt (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 30.11.2010 9 K 1842/10, EFG 2011, 909, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen I R 14/11; Hessisches FG, Beschluss vom 7.10.2010 4 V 1489/10, DStRE 2011, 289).
  • BFH, 09.05.2012 - I B 18/12

    AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln - Kürzung des Verlustabzugs - …

  • FG Hamburg, 10.05.2012 - 6 V 156/11

    Keine Aussetzung der Vollziehung bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des § …

  • FG Münster, 23.08.2023 - 9 K 2166/21

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlusts zur Köperschaftsteuer i.R.e. …

  • FG Düsseldorf, 07.03.2024 - 9 K 382/23

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • FG Hamburg, 17.03.2026 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuer: Ergänzung des Vorlagebeschlusses vom 29.08.2017 - 2 K 245/17

  • FG Hamburg, 09.05.2012 - 6 V 87/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der …

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