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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.2004 - I R 42/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8247
BFH, 15.12.2004 - I R 42/04 (https://dejure.org/2004,8247)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2004 - I R 42/04 (https://dejure.org/2004,8247)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - I R 42/04 (https://dejure.org/2004,8247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 43; ; EStG § 43 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b Satz 4 Doppelbuchst. aa; ; EStG § 44; ; EStG § 44 Abs. 1; ; FGO § 40 Abs. 1; ; FGO § 40 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 43 § 44 Abs. 1, 5; FGO § 40
    Kapitalertragsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch des Gläubigers von dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträgen auf Erlass eines Haftungsbescheids gegen den Schuldner der Kapitalerträge wegen Nichtabführung der Kapitalertragsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlass eines Haftungsbescheids gegen ein Kreditinstitut wegen Unterlassen des Kapitalertragsteuerabzugs; Definition des Begriffs "geltend machen" einer Rechtsverletzung im Sinne der Finanzgerichtsordnung; Haftung des Schuldners von Kapitalerträgen für die Einbehaltung ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 44 Nr 5 S 3
    Haftung; Konkurs; Kreditinstitut; Nachholung; Verpflichtungsklage; Zinsabschlag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    Eine Verletzung von Rechten eines am Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung gegen eine Norm verstößt, die --zumindest u.a.-- dem Schutz des betreffenden Dritten dient (Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63, 66, m.w.N.).

    Soweit die Anwendung jener Vorschriften im Einzelfall die Rechtsposition des Kapitalertragsgläubigers verbessert, handelt es sich dabei um einen bloßen Reflex der gesetzlichen Regelung, der nicht vom Ziel des Gesetzes umfasst ist und nicht zu einem subjektiven Recht des Kapitalertragsgläubigers führen kann (Senatsurteil in BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63).

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch eines zukünftigen Konkurrentenklägers

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    Das gilt auch für Verpflichtungsklagen und bedeutet insoweit, dass ein Dritter nur dann eine für § 40 Abs. 2 FGO ausreichende Rechtsverletzung geltend machen kann, wenn die von ihm in Anspruch genommene Norm nach dem Willen des Gesetzgebers seinen Individualinteressen zu dienen bestimmt ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 1577, m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob ein Dritter zu einem Klageverfahren notwendig beizuladen ist (§ 60 Abs. 3 FGO), in dem der Kläger eine Verpflichtung des FA zum Erlass eines den Dritten belastenden Verwaltungsakts begehrt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808).

  • BFH, 24.03.1999 - I R 114/97

    Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    Letzteres ist namentlich dann anzunehmen, wenn --wie im Streitfall-- dem Kläger die Klagebefugnis fehlt (Senatsurteil vom 24. März 1999 I R 114/97, BFHE 188, 315, BStBl II 2000, 399, 400;… Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 60 Rz. 32, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03

    Notwendige Beiladung

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob ein Dritter zu einem Klageverfahren notwendig beizuladen ist (§ 60 Abs. 3 FGO), in dem der Kläger eine Verpflichtung des FA zum Erlass eines den Dritten belastenden Verwaltungsakts begehrt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808).
  • BFH, 19.10.2001 - V B 54/01

    GbR - Umsatzsteuer - Beschwerde - Prozessfähigkeit - Einspruchbefugnis - …

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    Denn auch eine im Grundsatz notwendige Beiladung darf im Einzelfall unterbleiben, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (…BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1997 VIII B 28/97, BFH/NV 1998, 1105; vom 19. Oktober 2001 V B 54/01, BFH/NV 2002, 370, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1982 - VII R 45/80

    Ablehnung eines Antrags - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Ablehnung …

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    Die Anwendung einer Norm, die nur im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden ist, kann ein Dritter jedoch nicht mit einer Verpflichtungsklage durchsetzen; das gilt auch dann, wenn die von ihm angestrebte Handhabung für ihn zu wirtschaftlichen Vorteilen führt (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1982 VII R 45/80, BFHE 136, 449, 451, BStBl II 1983, 51, 52).
  • BFH, 15.12.1997 - VIII B 28/97

    Zulassung der Revision aufgrund Abweichens des Finanzgerichts von bisherigen …

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    Denn auch eine im Grundsatz notwendige Beiladung darf im Einzelfall unterbleiben, wenn die Klage offensichtlich unzulässig ist (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1997 VIII B 28/97, BFH/NV 1998, 1105;… vom 19. Oktober 2001 V B 54/01, BFH/NV 2002, 370, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1961 - I 40/60 S

    Haftung einer Kapitalgesellschaft für eine nicht einbehaltene …

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    Sie enthalten vielmehr Regelungen für eine Quellenbesteuerung, die zur Beschleunigung der Steuererhebung beitragen sollen (Senatsurteil vom 28. November 1961 I 40/60 S, BFHE 74, 281, BStBl III 1962, 107), vor allem aber Kontroll- und Sicherungsfunktion im Hinblick auf die Erhebung der Einkommen- und Körperschaftsteuer des Kapitalertragsgläubigers haben (…Gersch in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 43 Rdnr. A 3).
  • FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02

    Verpflichtungsklage; Zulässigkeit; Haftung; Zinsabschlag; Kapitalertragsteuer; …

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
    Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg; das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1234 abgedruckt.
  • BFH, 21.09.2017 - VIII R 59/14

    Grundsatz der Akzessorietät für die Nachforderung von Kapitalertragsteuer

    Der Ausschluss der Kapitalertragsteuernachforderung wegen Festsetzungsverjährung der Einkommensteuer würde hier dem Sinn und Zweck des Steuerabzugsverfahrens widersprechen, der --auch im Hinblick auf mögliche Pflichtverletzungen der Gläubiger der Kapitalerträge-- in der Gewährleistung einer materiell gesetzmäßigen Besteuerung liegt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 42/04, BFH/NV 2005, 1073;… zum Sinn und Zweck des Steuerabzugsverfahrens gemäß § 50a EStG vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 698).
  • BFH, 11.04.2012 - I R 63/11

    Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer …

    Rn. 15 d) Im Übrigen wäre --ohne dass dem nach den vorstehenden Erwägungen noch entscheidungserhebliche Bedeutung zukäme-- die Klage auch deshalb als unzulässig abzuweisen gewesen, weil die Klägerin nicht geltend gemacht hat, durch die Ablehnung ihres Antrags auf Erörterung des Sach- und Rechtsstands nach § 364a AO in ihren Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO; vgl. hierzu allgemein Senatsurteil vom 15. Dezember 2004 I R 42/04, BFH/NV 2005, 1073; Braun in HHSp, § 40 FGO Rz 176, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2006 - VII B 243/05

    Schließung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins: Klagebefugnis des …

    Ist allerdings eine Klage offensichtlich unzulässig, etwa weil dem Kläger die Klagebefugnis fehlt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 42/04, BFH/NV 2005, 1073), kann eine Beiladung im Allgemeinen unterbleiben (BFH-Urteil vom 9. Mai 1979 I R 100/77, BFHE 128, 142, BStBl II 1979, 632).
  • FG München, 15.03.2021 - 7 K 1827/18

    Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug

    Durch sie soll verhindert werden, dass steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dem steuerlichen Zugriff entzogen werden, indem der Gläubiger der Kapitalerträge die Einkünfte z.B. nicht oder unvollständig erklärt (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 - I R 42/04 -, BFH/NV 2005, 1073).
  • FG Münster, 29.09.2023 - 4 K 1411/19

    Personengesellschaften - Einheitliche und gesonderte Feststellung von …

    Soweit eine Anwendung dieser Vorschriften im Einzelfall die Rechtsposition des Kapitalertragsgläubigers verbessert, handelt es sich dabei um einen bloßen Reflex der gesetzlichen Regelung, der nicht vom Ziel des Gesetzes umfasst ist und nicht zu einem subjektiven Recht des Kapitalertragsgläubigers führen kann (BFH-Urteil vom 15.12.2004 I R 42/04, BFH/NV 2005, 1073 Rn. 10 f.).

    Eine im Einzelfall gegebenenfalls eintretende Verbesserung der Rechtsposition des Kapitalertragsgläubigers ist als bloßer Reflex der gesetzlichen Regelungen anzusehen, nicht als Zielsetzung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens (BFH-Urteil vom 15.12.2004 I R 42/04, BFH/NV 2005, 1073 Rn. 10 f.).

  • FG Köln, 09.03.2010 - 13 K 492/09

    Ratenweise Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens: Klagen auf Erstattung des …

    Die bloße Behauptung einer solchen Rechtsverletzung reicht nicht aus (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 42/04, BFH/NV 2005, 1073).
  • FG Hamburg, 02.06.2006 - 6 K 291/03

    Feststellung von Einkünften nach Konkurseröffnung

    Dieses Begehren ist gem. Urteil des BFH vom 15.12.2004 - I R 42/04 - erfolglos geblieben (wegen der Einzelheiten wird ergänzend auf das Urteil zum Aktenzeichen I R 42/04 hingewiesen).
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