Rechtsprechung
| BFH, 17.06.2020 - I R 56/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 118 Abs 2, FGO § 126 Abs 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, BGB § 133, BGB § 157, KStG VZ 2009, KStG VZ 2010, EStH 2019 Abschn H6a(1)
VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung
- rechtsinformationen.bund.de
VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 118 Abs 2 FGO, § 126 Abs 2 FGO, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 133 BGB, § 157 BGB
VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung - IWW
- Wolters Kluwer
Ertragsteuerliche Behandlung der an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlten Altersrente bei Fortsetzung der Tätigkeit als Geschäftsführer gegen ein reduziertes Entgelt
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 118 Abs. 2; FGO § 126 Abs. 2
Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Rentenzahlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ertragsteuerliche Behandlung der an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlten Altersrente bei Fortsetzung der Tätigkeit als Geschäftsführer gegen ein reduziertes Entgelt
- datenbank.nwb.de
VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleichzeitiger Bezug von Rente und Gehalt oder Vergütung beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14
- BFH, 17.06.2020 - I R 56/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BFH, 23.10.2013 - I R 60/12
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem …
Auszug aus BFH, 17.06.2020 - I R 56/17
Der Senat nimmt diesbezüglich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf seine Urteile vom 05.03.2008 - I R 12/07 (BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409) und vom 23.10.2013 - I R 60/12 (BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413) Bezug, denen nunmehr auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) folgt (s. H 6a (1) der Hinweise zu den Einkommensteuer-Richtlinien 2019; BMF-Schreiben vom 18.09.2017, BStBl I 2017, 1293, Rz 10).Diese Auslegung wird dem vom Senat im Urteil in BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413, Rz 12 angestellten Überlegungen gerecht, dass sowohl das Aufschieben des Eintritts der Versorgungsfälligkeit (bis der Begünstigte endgültig seine Geschäftsführerfunktion beendet hat) als auch eine Anrechnung des Einkommens aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung in Gestalt der Kapitalabfindung dem in diesem Zusammenhang anzustellenden hypothetischen Fremdvergleich entspricht.
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 201/14
Vertragsauslegung über Pensionszusage - Verdeckte Gewinnausschüttung durch …
Auszug aus BFH, 17.06.2020 - I R 56/17
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 04.07.2017 - 1 K 201/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) ging mit Urteil vom 04.07.2017 - 1 K 201/14 davon aus, dass die Kürzung der für die Pensionsansprüche des Gesellschaftergeschäftsführers T gebildeten Rückstellung und die wegen vorzeitiger Auszahlung der Pension in Ansatz gebrachte vGA zu Unrecht erfolgt ist, während die mangels Erdienbarkeit der nachträglichen Anhebung der Versorgungsquote für den Gesellschaftergeschäftsführer T zugrunde gelegte vGA zutreffend angesetzt worden sei; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1457 abgedruckt.
- BFH, 05.03.2008 - I R 12/07
Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des …
Auszug aus BFH, 17.06.2020 - I R 56/17
Der Senat nimmt diesbezüglich, um Wiederholungen zu vermeiden, auf seine Urteile vom 05.03.2008 - I R 12/07 (BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409) und vom 23.10.2013 - I R 60/12 (BFHE 244, 256, BStBl II 2015, 413) Bezug, denen nunmehr auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) folgt (s. H 6a (1) der Hinweise zu den Einkommensteuer-Richtlinien 2019; BMF-Schreiben vom 18.09.2017, BStBl I 2017, 1293, Rz 10).
- BFH, 17.05.2017 - II R 35/15
Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als …
Auszug aus BFH, 17.06.2020 - I R 56/17
Rn. 18 b) Die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen gehört zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen, sie bindet den BFH als Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO allerdings nur, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt.Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (…vgl. BFH-Urteile vom 06.06.2013 - IV R 28/10, BFH/NV 2013, 1810; vom 17.05.2017 - II R 35/15, BFHE 258, 95, BStBl II 2017, 966). - BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02
Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung
Auszug aus BFH, 17.06.2020 - I R 56/17
Den Hinweisen des FA in der Revisionsbegründung, dass es sich im Streitfall bei dem am 01.10.2009 unterzeichneten Arbeitsvertrag nicht um ein neues Anstellungsverhältnis, sondern um ein nahtlos ohne Unterbrechung fortgesetztes Anstellungsverhältnis handele und nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2015 - 3 Sa 287/15, juris, sowie Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2003 - 3 AZR 121/02, juris) dieses arbeitsrechtlich als einheitliches Arbeitsverhältnis anzusehen sei, war demnach nicht nachzugehen. - BFH, 06.06.2013 - IV R 28/10
Keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG (a. F.) beim echten Factoring - Prüfung …
Auszug aus BFH, 17.06.2020 - I R 56/17
Rn. 18 b) Die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen gehört zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen, sie bindet den BFH als Revisionsgericht gemäß § 118 Abs. 2 FGO allerdings nur, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt.Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das FG die gesetzlichen Auslegungsregeln sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (vgl. BFH-Urteile vom 06.06.2013 - IV R 28/10, BFH/NV 2013, 1810; vom 17.05.2017 - II R 35/15, BFHE 258, 95, BStBl II 2017, 966). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
Betriebsrente - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses - Versorgungsanwartschaft
Auszug aus BFH, 17.06.2020 - I R 56/17
Den Hinweisen des FA in der Revisionsbegründung, dass es sich im Streitfall bei dem am 01.10.2009 unterzeichneten Arbeitsvertrag nicht um ein neues Anstellungsverhältnis, sondern um ein nahtlos ohne Unterbrechung fortgesetztes Anstellungsverhältnis handele und nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2015 - 3 Sa 287/15, juris, sowie Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2003 - 3 AZR 121/02, juris) dieses arbeitsrechtlich als einheitliches Arbeitsverhältnis anzusehen sei, war demnach nicht nachzugehen.
- BFH, 26.08.2021 - V R 13/19
Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines …
Rn. 18 aa) Die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen gehört zwar zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen und bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (z.B. BFH-Urteile vom 17.06.2020 - I R 56/17, BFH/NV 2021, 547, Rz 13;… vom 25.07.2019 - IV R 49/16, BFH/NV 2020, 15).Der BFH ist aber als Revisionsgericht nicht gehindert, die Auslegung des FG daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind und ob das FG die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteile in BFH/NV 2021, 547, Rz 18;… vom 08.11.2018 - IV R 38/16, BFH/NV 2019, 551, …und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 38 f.).
- BFH, 30.06.2022 - V R 36/20
Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation
Die Auslegung von Verträgen und Willenserklärungen gehört zwar zum Bereich der tatsächlichen Feststellungen und bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BFH-Urteile vom 17.06.2020 - I R 56/17, BFH/NV 2021, 547, Rz 13, …und vom 25.07.2019 - IV R 49/16, BFH/NV 2020, 15).Der BFH ist aber als Revisionsgericht nicht gehindert, die Auslegung des FG insbesondere daraufhin zu prüfen, ob das FG die für die Vertragsauslegung bedeutsamen Begleitumstände erforscht und rechtlich zutreffend gewürdigt hat (BFH-Urteile in BFHE 274, 300, BStBl II 2022, 197, Rz 18; in BFH/NV 2021, 547, Rz 18;… vom 08.11.2018 - IV R 38/16, BFH/NV 2019, 551, …und vom 09.05.2017 - VIII R 1/14, BFH/NV 2017, 1418, Rz 38 f.).
- FG Düsseldorf, 09.06.2021 - 7 K 3034/15
Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen in Folge der vorzeitigen Auszahlung von …
Dieses könnte vor dem Hintergrund problematisch sein, dass die Versorgungszusagen ein "Ausscheiden aus der Firma" fordern, was angesichts der geschlossenen Beraterverträge jedenfalls nicht unproblematisch erscheint (vgl. auch BFH-Urteil vom 17.06.2020 I R 56/17, BFH/NV 2021, 547 Rz. 9). - FG Münster, 15.02.2023 - 13 K 391/20
Ableiten einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und verdeckten Einlage (vE) …
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